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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Gewalteskalation und Menschenrechtsverletzungen in Mexiko

Anstieg der Gewalt und der Menschenrechtsverletzungen in Mexiko, Schutz von Menschenrechtsverteidigern, Eskalation der Organisierten Kriminalität, Korruption, Drogenumschlag und Geldflüsse, Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation, Einflussnahme der EU, mexikanische Gesetzgebung gegen das Verschwindenlassen sowie zur nationalen Sicherheit, Justizreform, Folterverbot, Aufklärung extralegaler Hinrichtungen, deutsch-mexikanische Entwicklungs- sowie polizeiliche Zusammenarbeit, deutsche Waffenexporte, Sicherheitsabkommen<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/893207. 03. 2012

Gewalteskalation und Menschenrechtsverletzungen in Mexiko

der Abgeordneten Wolfgang Gunkel, Klaus Barthel, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Ullrich Meßmer, Christoph Strässer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Tom Koenigs, Ute Koczy, Uwe Kekeritz, Kerstin Müller (Köln), Agnes Brugger, Katja Keul, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Unmittelbar nach seiner Wahl zum mexikanischen Staatspräsidenten rief Felipe Calderón den „Krieg gegen die Drogenkartelle“ aus. Die Bekämpfung der organisierten (Drogen-)Kriminalität wurde eines seiner wichtigsten Ziele für die bis 2012 laufende Amtszeit. Sein Vorgehen, welches sich auf den Einsatz des Militärs im Inneren stützt, zeigt bislang jedoch keinen Erfolg und hat zu einer beispiellosen Eskalation der Gewalt geführt. So ist die Mordrate in Mexiko zwischen 2007 und 2010 um 260 Prozent gestiegen. Macht und Präsenz der Drogenkartelle haben weiter zugenommen. Seit Felipe Calderóns Amtsantritt im Dezember 2006 summiert sich die Zahl der Gewaltopfer in Mexiko auf über 45 000.

Die Drogenkartelle betreiben ihr Geschäft mit öffentlichen Narco-Botschaften, Handgranaten und Autobomben. Unter den Verletzten und Todesopfern befinden sich neben den Angehörigen gegnerischer Kartelle immer mehr Polizisten, Militärangehörige sowie Zivilistinnen und Zivilisten. Seit 2006 häufen sich Massenexekutionen, die teilweise auch medial inszeniert wurden. Dabei bleibt es häufig nicht beim simplen Töten; die Opfer beziehungsweise Gegnerinnen und Gegner werden gefoltert und nach der Tötung oftmals verstümmelt. Gerade diese Grausamkeiten und die öffentliche Zurschaustellung wurden zum Markenzeichen des Vorgehens der paramilitärischen Schutztruppen der Kartelle.

Zudem sind Militär- und Polizeieinheiten in willkürlichen Festnahmen, Folter, gewaltsames Verschwindenlassen und Morde verwickelt. Längst weist Felipe Calderóns „Krieg gegen die Drogenkartelle“ Merkmale eines wirklichen Krieges auf. Anders als oft dargestellt sind die Tausende von Opfern der Drogen- und Gewaltkriminalität vielfach Nichtkriminelle und Bandenmitglieder, sondern Unbeteiligte oder gar zivilgesellschaftlich Aktive gegen Menschenrechtsverletzungen und Kriminalität. Teilweise werden die Opfer seitens der Behörden zu Tätern umgedeutet. Dadurch soll die Tatsache verwischt werden, dass die Zivilbevölkerung längst die Hauptleidtragende in diesem Konflikt ist. Inzwischen mehren sich die Proteste gegen die Gewalt, an denen sich auch namhafte Persönlichkeiten beteiligen und die im vergangenen Jahr in einem fünftägigen Friedensmarsch in die Hauptstadt gipfelten. Die Aktionsmöglichkeiten von zivilgesellschaftlichen Akteuren und Journalistinnen und Journalisten werden jedoch immer enger.

Ein besonderes Phänomen und Ausdruck für Straflosigkeit und mangelnden Schutz der Zivilbevölkerung sind die Morde an Frauen, die sog. Feminizide. Laut Angaben des Instituto Nacional de Estadística y Geografía (INEGI) wurden zwischen 2000 und 2009 12 636 Frauen umgebracht. Allein zwischen Januar 2009 bis Juni 2010 waren es 1 728.

Für die wachsende Gewalt und die zunehmenden Menschenrechtsverletzungen in Mexiko sind neben Drogenkartellen, paramilitärischen Gruppen und Angehörigen der Sicherheitskräfte auch erhebliche Rechtsstaatsdefizite verantwortlich. So sind mangelnde Aufklärung und ineffektive Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen – begangen durch staatliche Akteure oder von diesen geduldet – zentraler Faktor der Gewalteskalation. Rund 98 Prozent aller Straftaten bleiben straflos. Zudem sind viele Helfer und Komplizen der Organisierten Kriminalität in den Reihen der Polizei und in vielen anderen staatlichen Behörden und Institutionen bis hinein in die politische Führung zu finden. Dadurch ist selten eine klare Grenze zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Staates und Kriminellen auszumachen. Die Beteiligung staatlicher Akteure an der Gewalt fördert die Institutionalisierung der Straflosigkeit.

Auch wenn die Regierung von Felipe Calderón mehrere Reformen im Justizwesen in Angriff genommen hat, bleiben deren Erfolg und Effektivität bisher bescheiden. Gleiches gilt für die Beschlüsse des Obersten mexikanischen Gerichtshofs zur Einschränkung der Militärgerichtsbarkeit und zur Verbindlichkeit der Urteile des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Trotz der geringen Fortschritte will der Staatspräsident Felipe Calderón an seiner repressiven Strategie im „Kampf gegen die Drogenkartelle“ mit nur geringfügigen Änderungen bis zur nächsten Präsidentenwahl im Jahr 2012 festhalten und das Militär weiterhin im Inneren einsetzen. Das erklärte Ziel, nämlich die Zerschlagung der Kartellstrukturen, haben Felipe Calderóns Regierung und seine Streitkräfte bisher nicht erreicht. Dennoch wird das Hinzuziehen anderer Lösungsansätze bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität von der mexikanischen Regierung weitgehend abgelehnt.

Das Sicherheitsabkommen zwischen Deutschland und Mexiko, das seit Dezember 2010 verhandelt wird, sieht u. a. die Unterstützung und Stärkung der mexikanischen Polizei vor. Wenn diese allerdings von der Organisierten Kriminalität unterwandert ist, wird die Unterstützung der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen die Drogenkartelle keine Fortschritte erzielen können. Ebensowenig kann auf diesem Wege die Sicherheitslage für die mexikanische Bevölkerung verbessert werden. Statt Hilfe im Bereich repressiver Maßnahmen anzubieten, wäre es daher sinnvoller, den mexikanischen Staat bei der Reform des Strafvollzugs im Kampf gegen die Drogenkartelle zu unterstützen und eine Kultur der friedlichen Konfliktlösung zu fördern. Ohne tiefgreifende Verbesserung der Lebenssituation vieler Menschen in Mexiko durch Bildung, Arbeit und Einkommen, insbesondere in den Armutsregionen, werden Kriminalität und Drogenhandel nicht eingedämmt werden können. Außerdem bedarf es internationaler Maßnahmen, wie beispielsweise einer Untersuchung der Geldströme und einer Neuausrichtung der bisher vorwiegend repressiven Drogenpolitik. Sie muss auf eine Entkriminalisierung Süchtiger und entsprechende Hilfsprogramme setzen sowie auf ein Austrocknen der immensen Profite, die durch die Nachfrage aus den wohlhabenden Staaten entstehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die 2008 von der mexikanischen Regierung verabschiedete Justizreform vor dem Hintergrund, dass rund vier Jahre nach ihrer Verabschiedung

a) die Reform in nur sieben von 32 Bundesstaaten umgesetzt wurde,

b) das neue System selbst auf Bundesebene noch nicht eingeführt wurde,

c) eine Reihe von Bundesstaaten nach jüngsten Einschätzungen von Human Rights Watch Verein zur Wahrung der Menschenrechte e. V. „Gegenreformen“ vorbereitet oder schon verabschiedet haben, die auf die parallele Existenz zweier einander widersprechender juristischer Rahmen hinauslaufen?

2

Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu der fragwürdigen juristischen Regelung, wonach die Möglichkeit besteht, Personen ohne Haftbefehl bis zu 80 Tage festzuhalten, und inwiefern thematisiert sie dies im Austausch mit der mexikanischen Regierung?

3

Hält die Bundesregierung die politische Einflussnahme der EU auf Mexiko mit Blick auf die nachdrücklich von ihr unterstützten EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern für ausreichend?

4

Was unternimmt die Bundesregierung gegen die – nach Einschätzung des mexikanischen Büros des UNHCHR (Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte) – in Mexiko herrschende Schutzlosigkeit für Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen?

a) Wie beurteilt sie die fehlende Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, wie den fehlenden Schutz durch die Polizei bei Übergriffen, die vom Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof angeordnet wurden (zwei Beispiele von vielen sind der Fall von Norma Esther Andrade, die am 2. Dezember 2011 schwere Schussverletzungen erlitt, und der Fall von Margarita Martínez, die am 20. Oktober 2011 Morddrohungen erhielt)?

b) Wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber Äußerungen mexikanischer Spitzenpolitiker und -politikerinnen, welche Menschenrechtsverteidiger beziehungsweise -verteidigerinnen in der Öffentlichkeit sinngemäß als naive Helfer der Organisierten Kriminalität darstellen, so der Marineminister Francisco Saynez am 26. April 2011 in Veracruz beziehungsweise Menschenrechtsverletzungen durch das Militär abstreiten, wie Staatspräsident Felipe Calderón dies getan hat, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre Flüchtlingspolitik?

c) Hat die Bundesregierung gegenüber der mexikanischen Regierung deren Umgang mit der steigenden Anzahl der Feminizide angesprochen, von denen heute nur noch 51 Prozent im besonders von der Drogenkriminalität betroffenen Norden des Landes, 44 Prozent im Zentrum sowie 5 Prozent im Süden der Republik verübt werden, und hat sie nachgefragt, warum die Ergebnisse der Datenerhebung über dieses Phänomen seit letztem Jahr nicht mehr öffentlich gemacht werden?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die vom Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit konstatierte Tatsache, dass Mexiko zu den für Journalistinnen und Journalisten gefährlichsten Ländern der Welt gehört, in dem seit 2000 74 Journalisten ermordet und weitaus mehr mit dem Tode bedroht wurden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus, beispielsweise für ihre Flüchtlingspolitik, ihre Kooperation im Sicherheitssektor oder ihre Entwicklungszusammenarbeit?

5

Wie unterstützt die Bundesregierung die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen zum Schutz besonders betroffener Gruppen wie Migrantinnen und Migranten, Binnenvertriebenen, Indigenen oder Familienangehörigen von Verschwundenen?

6

Hat die Bundesregierung konkrete Schritte zur praktischen Umsetzung des Folterverbots, zu dem Mexiko aufgrund seiner Ratifizierung der Antifolterkonvention seit 1986 verpflichtet ist, von der mexikanischen Regierung gefordert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

a) Hat die Bundesregierung einen sofortigen Verzicht auf erzwungene Geständnisse als Beweismittel gefordert oder von der mexikanischen Regierung verlangt, dass fortan Geständnisse vor Gericht nicht anerkannt werden, wenn diese erlangt wurden, bevor die Verdächtigen einem Richter vorgeführt wurden?

b) Falls derartiges nicht vorgeschlagen wurde, welche anderen konkreten Forderungen wurden an die mexikanische Regierung gerichtet mit dem Ziel, Folter zu bekämpfen und die Menschenrechtssituation zu verbessern?

c) Wie wurde die Erfüllung derartiger Forderungen überprüft beziehungsweise wie wurde und wird auf deren Nichterfüllung reagiert?

7

Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach Morde, extralegale Hinrichtungen, Entführungen, gewaltsames Verschwindenlassen und Vertreibungen seit dem Amtsantritt des Staatspräsidenten Felipe Caldéron zahlenmäßig deutlich angestiegen sind?

8

Ermutigt die Bundesregierung die mexikanische Regierung zur Einführung eines Gesetzes gegen das Verschwindenlassen, das – entsprechend der Definition der Interamerikanischen Menschenrechtskonvention und des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes – gewaltsames Verschwindenlassen als ‚zwangsweises Verschwindenlassen von Personen‘ „durch einen Staat oder eine Person mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates oder der Organisation“ definiert?

9

Hat die Bundesregierung die Aufklärung der von Human Rights Watch im Dezember 2011 berichteten 24 außergerichtlichen Hinrichtungen durch staatliche Sicherheitskräfte vor zivilen Gerichten eingefordert und die Verfahren begleitet?

10

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass staatliche Sicherheitskräfte für gravierende systematische Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, ohne dass sich die Täter strafrechtlich verantworten müssen?

11

Welche menschenrechtlich positiven Ergebnisse erwartet die Bundesregierung aus der Zusammenarbeit mit der mexikanischen Polizei?

12

Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen des Bundesministeriums des Inneren mit Mexiko über ein erweitertes Sicherheitsabkommen bislang geführt?

13

Welche weiteren Ressorts sind in diese Verhandlungen mit einbezogen, und welche Instrumente und finanziellen Beträge werden derzeit diskutiert?

14

Wird das sensible Thema der Korruption und der Infiltrierung der Sicherheitskräfte sowie der Politik durch das organisierte Verbrechen in den Gesprächen thematisiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

15

Welche Waffen in welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren aus der Bundesrepublik Deutschland an welche Stellen in Mexiko geliefert, und wie rechtfertigt die Bundesregierung dies hinsichtlich der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern?

16

Plant die Bundesregierung, transparente Benchmarks einzuführen, um die Wirkung der Maßnahmen der mexikanischen Regierung zur Verbesserung der Menschenrechtssituation messen zu können?

17

Führt die Bundesregierung eine Evaluierung der Auswirkungen der polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungsmaßnahmen für Mexiko auf die Schaffung demokratischer Rahmenbedingungen sowie auf den Aufbau rechtstaatlicher Strukturen im Bereich der öffentlichen Sicherheit durch (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8275, Antwort zu Frage 5)?

Wenn ja,

a) was sind die Kriterien?

b) Werden auch die Auswirkungen früherer Maßnahmen evaluiert?

18

Wo sind die Umfragen veröffentlicht, die behaupten, dass die mexikanische Bevölkerung den Einsatz der Streitkräfte im Kampf gegen die Kartelle konstant mit ca. 80 Prozent befürwortet (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8275, Antwort zu Frage 6)?

a) Auf wie viele Umfragen wird Bezug genommen?

b) Auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass die Umfragen von unabhängigen Instituten durchgeführt wurden und repräsentativ sind?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung das in Verhandlung befindliche Gesetz zur Nationalen Sicherheit, das bei Verabschiedung des jetzigen Entwurfs den Einsatz des Militärs im Inneren der parlamentarischen Kontrolle entziehen würde, insbesondere im Hinblick auf ihre Äußerung, dass „der Einsatz des Militärs nur temporär sein“ könne (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8275, Antwort zu Frage 6)?

20

Mit welchen Kriterien ermittelt die Bundesregierung das eindeutige „Risiko der Nutzung der Rüstungsgüter zur internen Repression“ angesichts der Aussage, dass im Falle eines solchen Risikos keine Genehmigung erteilt wird (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8275, Antwort zu Frage 20)?

21

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen extrem sozialer Ungleichheit, Armut, hoher Jugendarbeitslosigkeit, Defiziten im Bildungssystem, der Schwäche staatlicher Institutionen und dem dramatischen Anstieg der Organisierten Kriminalität in Mexiko?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der deutsch-mexikanischen Entwicklungszusammenarbeit angesichts bürgerkriegsähnlicher Zustände, und welche Konsequenzen zieht sie aus ihrer Bewertung?

23

Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden im Rahmen der viertägigen Mexikoreise vom Staatssekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-Jürgen Beerfeltz, Ende Januar/ Anfang Februar 2012 die Menschenrechtssituation sowie die Gewalteskalation, die mit dem Krieg gegen die Drogenkartelle einhergeht, thematisiert?

24

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der steigenden Gewaltkriminalität in Mexiko und dem leichten Zugang zu Feuerwaffen im Nachbarland USA, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

25

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung mit Blick auf die Vorgabe, dass bei Waffenexporten kein Risiko einer Diversion an kriminelle Organisationen bestehen darf, aus der Tatsache, dass Waffen deutscher Herkunft, die bei der Organisierten Kriminalität in Mexiko beschlagnahmt wurden, „überwiegend in den 80er-Jahren an Kolumbien (G 3) und die USA (HK 91) geliefert worden waren und von dort dann später auf bisher nicht geklärten Wegen nach Mexiko kamen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8275, Antwort zu Frage 12a)?

26

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Sicherheits- und Rüstungskooperation mit Mexiko, durch eine „Beschränkung des Zugangs der Organisierten Kriminalität zu illegal aus den USA eingeführten Waffen“ zu einem Rückgang der Gewalt in Mexiko beizutragen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8275, Antwort zu Frage 12b)?

27

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Drogenumschlag, die diesbezüglichen Geldflüsse und den Drogenkonsum in Deutschland und Europa ein, und welchen Zusammenhang sieht sie zwischen der Organisierten Kriminalität und der Gewalt in Mexiko und den Geldströmen, die auch aus und nach Deutschland fließen?

28

Wie löst die Bunderegierung den Widerspruch zwischen ihrer Lateinamerikastrategie und der „Strategischen Partnerschaft EU-Mexiko“, die alle einen umfassenden staaten- und bereichsübergreifenden Politikansatz verfolgen, und der einseitig auf Polizei und Militär bezogenen Kooperation mit einzelnen mexikanischen Stellen?

a) Geschieht diese einseitige Kooperation auf Wunsch der mexikanischen Seite oder auf Wunsch der deutschen Anbieter?

b) Welche staatlichen und nichtstaatlichen Kooperationspartner werden in welchem Umfang in Mexiko unterstützt, und wie werden etwaige Gewichtungen begründet?

29

Welche konkreten Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung auf internationaler Ebene, um zu wirksamen Vereinbarungen gegen Geldwäsche, Waffenlieferungen und das Geschäft mit Drogen zu gelangen?

30

Inwiefern hat das im Jahr 2000 abgeschlossene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko aus Sicht der Bundesregierung zur Wahrung und Förderung von Menschenrechten und demokratischer Prinzipien in Mexiko beigetragen, und inwiefern, und in welchen Bereichen besteht aus Sicht der Bundesregierung für Deutschland als viertgrößtem Handelspartner hier Handlungsbedarf?

Berlin, den 7. März 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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