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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerung nach Vorlage von Arbeitsberichten durch das Bundesministerium der Finanzen

Umsetzung der "Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts" und des "Grünbuchs der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit"; angestrebte Aufkommensneutralität, Modelle einer ggf. grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerung statt der bisherigen steuerlichen Organschaft, Regelungen zu Ergebnisverrechnung, gewerbe- und körperschaftsteuerlicher Verlustverrechnung, Reisekostenrecht, Gewinnermittlung, Dividendenbesteuerung und Bemessungsgrundlagen; Aufkommens- und sonstige Auswirkungen, EU-Richtlinienvorschlag<br /> (insgesamt 45 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/897812. 03. 2012

Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerung nach Vorlage von Arbeitsberichten durch das Bundesministerium der Finanzen

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Harald Koch, Katrin Kunert, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bereits im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP drei Schwerpunkte für eine Reform der Unternehmensbesteuerung angekündigt: Die Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung, die Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft und die grenzüberschreitende Besteuerung von Unternehmenserträgen. Laut Koalitionsvertrag sollen die Zielsetzungen aufkommensneutral umgesetzt werden. Zur Vorbereitung wurde die Facharbeitsgruppe „Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“ eingesetzt, deren Abschlussbericht nunmehr vorliegt. Im Wesentlichen kommt die Facharbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass die von der Bundesregierung angestrebten Ziele bei der Unternehmensbesteuerung nicht mit der Vorgabe der Aufkommensneutralität in Einklang gebracht werden können.

Seit August des letzten Jahres stellt die Bundesregierung ihre diesbezüglichen Absichten in den Kontext eines deutsch-französischen Projekts. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy hatten in einem gemeinsamen Brief an den Präsidenten des Europäischen Rates Herman Van Rompuy vom 17. August 2011 angekündigt, dass sie einen Vorschlag für eine gemeinsame Unternehmensteuer in beiden Ländern, einschließlich einer Harmonisierung der Bemessungsgrundlage und der Steuersätze, vorbereiten ließen. Der Vorschlag liegt seit Anfang Februar 2012 als „Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit – Konvergenzpunkte bei der Unternehmensbesteuerung“ (Grünbuch) vor. Dort ist allerdings vorwiegend nur noch von einer Angleichung und Konvergenz (im Sinne eines Sich-Aufeinander-zu-Entwickelns) bei Bemessungsgrundlagen und Steuersätzen der Körperschaftsteuer die Rede. Hierzu werden im Grünbuch sechs mögliche Konvergenzfelder benannt, wobei die Anpassungsleistung überwiegend von Frankreich erwartet wird. Frankreich solle demnach eine Gesamtreform seiner Körperschaftsteuer vornehmen. Diese solle aufkommensneutral ausfallen, indem die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage eine Senkung des nominalen Steuersatzes ermögliche. Am Ende des Konvergenzprozesses solle sich so in beiden Ländern eine vergleichbare steuerliche Gesamtbelastung von Körperschaften ergeben. Lokal erhobene Steuern (Gewerbesteuer in Deutschland, CVAE in Frankeich) sind beim Belastungsvergleich einzubeziehen, auch wenn sie nicht Gegenstand des Konvergenzprozesses sind. Im Belastungsvergleich ausgeschlossen werden auf französischer Seite die Regelungen zur Steuergutschrift für Forschungsausgaben sowie die ermäßigten Steuersätze für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Patente. Es stellt sich die Frage, ob die im Grünbuch formulierte Zielsetzung einer gleichen steuerlichen Gesamtbelastung von Körperschaften in beiden Ländern mit der dort ebenfalls formulierten Vorgabe der Aufkommens-Drucksache 17/8978 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode-neutralität für die französischen Anpassungsmaßnahmen überhaupt zu erreichen ist. Grund ist, dass die effektive Steuerbelastung von Unternehmen in Frankreich höher als in Deutschland ausfällt. Nach Berechnungen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) im Auftrag der Europäischen Kommission betrug der effektive Durchschnittssteuersatz der Unternehmensbesteuerung (EATR) im Jahr 2009 28 Prozent in Deutschland, im Vergleich zu 34,6 Prozent in Frankreich (vgl. ZEW/EU Commission: Effective Tax Levels Using The Devereux/Griffith Methodology, Report 2009, 2010).

In der Folge haben sich die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP auf „Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ verständigt. Darin enthalten ist die Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen steuerlichen Organschaft, wofür zukünftige Mindereinnahmen in Höhe von rund 2 Mrd. Euro veranschlagt werden. Die Frage, wie die verschiedenen Zielsetzungen aus Koalitionsvertrag und Grünbuch, vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Facharbeitsgruppe „Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“, miteinander vereinbar sind, stellt sich daher umso mehr.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Plant die Bundesregierung die „Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ umzusetzen (bitte mit Begründung zu den jeweils einzelnen Punkten)?

2

Plant die Bundesregierung weiterhin in dieser Legislaturperiode eine Reform der Unternehmensbesteuerung nur vorzunehmen, wenn diese insgesamt aufkommensneutral (volle Jahreswirkung) ausfällt (bitte mit Begründung)?

3

Plant die Bundesregierung, wie im Papier „Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ skizziert, die Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen steuerlichen Organschaft, inklusive Anhebung der Mindestbeteiligungsquote umzusetzen (bitte mit Begründung)?

3

Falls ja,

a) welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung jeweils bei den drei im Bericht der Arbeitsgruppe „Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“ dargestellten Modellen (Modell des Instituts Finanzen und Steuern e. V. – IFSt, Einkommenzurechnungsmodell, Gruppenbeitragsmodell), und welches Modell favorisiert die Bundesregierung (bitte mit Begründung),

b) plant die Bundesregierung die Einführung einer grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerung (bitte mit Begründung),

c) strebt die Bundesregierung unabhängig von europäischen Entwicklungen eine isolierte Gruppenbesteuerung mit Frankreich an, und plant die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der gemeinsamen Unternehmensbesteuerung in Frankreich und Deutschland eine Ausweitung der Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung zwischen den beiden Ländern (bitte mit Begründung)?

4

Sieht die Bundesregierung gesetzlichen Handlungsbedarf infolge des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 9. Februar 2011 (I R 54, 55/10), wenn der Ergebnisabführungsvertrag als Voraussetzung für die steuerliche Ergebnisverrechnung aufgegeben würde, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Vorsitzenden des I. Senats zum Urteil, wonach bei einem Verzicht auf das Ergebnisabführungsvertragserfordernis ein „fiskalischer Supergau“ drohe (bitte mit Begründung)?

Falls ja, wie kann und soll nach Ansicht der Bundesregierung bei einem Verzicht auf das Ergebnisabführungsvertragserfordernis dieser „fiskalische Supergau“ verhindert werden (bitte mit Begründung)?

5

Plant die Bundesregierung eine Anhebung des Höchstbetrags beim Verlustrücktrag auf 1 Mio. Euro bei gleichzeitiger Streichung des Wahlrechts zur Höhe des Verlustrücktrags (bitte mit Begründung)?

6

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass eine Lockerung der Mindestbesteuerung beim Verlustrücktrag infolge des § 10a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) keine steuerliche Entlastung für Unternehmen haben wird (bitte mit Begründung)?

7

Wie verteilen sich die im Papier „Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ auf eine Größenordnung von rund 2 Mrd. Euro angesetzten Steuermindereinnahmen, die sich durch die Umstellung auf die Gruppenbesteuerung ergeben, auf Steuerarten und Steuergläubiger?

8

Durch welche Ausgestaltungsmaßnahmen und Parametersetzungen können die Steuermindereinnahmen bei Umstellung auf das IFSt-Modell zur Gruppenbesteuerung auf eine Größenordnung von rund 2 Mrd. Euro begrenzt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Facharbeitsgruppe „Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“ in diesem Fall von Steuerausfällen in Höhe eines mittleren bis hohen einstelligen Milliardenbetrags ausgeht (bitte mit Begründung)?

9

Mit welchen Aufkommenswirkungen (volle Jahreswirkung) ist durch eine Anhebung des Höchstbetrags beim Verlustrücktrag auf 1 Mio. Euro und eine gleichzeitige Streichung des Wahlrechts zur Höhe des Verlustrücktrags zu rechnen (bitte differenziert nach Steuerarten und Steuergläubiger)?

10

Mit welchen steuerlichen Aufkommenswirkungen (volle Jahreswirkung) rechnet die Bundesregierung bei Umsetzung der „Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“, und wie verteilen sich diese auf Steuerarten und Steuergläubiger (bitte mit Angabe der fiskalischen Auswirkungen und Auswirkungen auf die Bürokratiekosten zu den jeweils einzelnen Punkten)?

11

Mit welchen steuerlichen Aufkommenswirkungen (volle Jahreswirkung) rechnet die Bundesregierung bei Umsetzung der im Grünbuch skizzierten Maßnahmen, und wie verteilen sich diese auf Steuerarten und Steuergläubiger?

12

Warum beabsichtigt die Bundesregierung laut Grünbuch, selbst bei Einführung einer Gruppenbesteuerung keine vollständige Konsolidierung der Ergebnisse von Gruppen, bzw. welche ungeklärten Fragen (vgl. Formulierung im Grünbuch) bestehen für die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

13

Welche Verluste fallen nach Auffassung der Bundesregierung unter den Begriff „finale Verluste“, für welche nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Verrechnungspflicht bei grenzüberschreitenden Verlusten besteht, wenn im innerstaatlichen Vergleichsfall eine Verlustverrechnung stattfindet, und wie und in welchem Umfang lassen sich solche Verluste auf das unionsrechtlich Erforderliche begrenzen (bitte mit Begründung)?

14

Müssen nach Auffassung der Bundesregierung grenzüberschreitende „finale Verluste“, so wie sie in der vorherigen Frage skizziert wurden, auch gewerbesteuerlich berücksichtigt werden (bitte mit Begründung)?

15

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Facharbeitsgruppe „Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“, dass der Bundesfinanzhof die vom EuGH in den Rechtssachen „Marks & Spencer“ sowie „Lidl Belgium“ gegebenen Hinweise zur Berücksichtigung von „finalen Verlusten“ sehr weit zu Lasten des deutschen Fiskus ausgelegt hat (bitte mit Begründung)?

16

Plant die Bundesregierung die geltenden Beschränkungen des sogenannten Mantelkaufs nach § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) zu überprüfen (bitte mit Begründung)?

Falls ja, unter welchen Zielstellungen und Prüfvorgaben ist die Überprüfung geplant?

17

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirkungsweise der Zinsschranke und der Mantelkaufregelung, im Hinblick und Vergleich zu der bei deren Einführung erwarteten Wirkungsweise (bitte mit Begründung)?

18

Plant die Bundesregierung, die Verwaltungsauffassung nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2011 (I R 14/11) bei unterjährigen Beteiligungserwerben an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs anzupassen (bitte mit Begründung)?

19

Plant die Bundesregierung, die im Papier „Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ skizzierten Vereinfachungen des steuerlichen Reisekostenrechts in den Bereichen Fahrtkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen und Unterkunftskosten umzusetzen (bitte mit Begründung)?

20

Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die im Papier „Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ skizzierten Vereinfachungen des steuerlichen Reisekostenrechts in den Bereichen Fahrtkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen und Unterkunftskosten zu einer höheren Steuerbelastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führen (bitte mit Begründung)?

21

Wann hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bisher getroffen, die die Ursachen für das im Bericht der Facharbeitsgruppe „Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“ festgestellte hohe Verlustvortragsvolumen in Deutschland vertiefend analysieren soll, und wie ist der weitere Zeitplan dieser Arbeitsgruppe?

22

Sieht die Bundesregierung angesichts der hohen Volumina der aufgelaufenen gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge eine Gefährdung des jeweiligen Steueraufkommens, und mit welchen jeweiligen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung aus den aufgelaufenen Verlustvorträgen?

23

Inwiefern kann der starke Zuwachs der Verlustvorträge in bestimmten Branchen (Banken und Versicherungen, unternehmensbezogene/konzerninterne Dienstleistungen) als Indiz für die ursächliche Verortung des Anwachsens der Verlustvorträge im Bereich der Gewinnermittlung betrachtet werden (vgl. Bericht der Facharbeitsgruppe „Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“, S. 46; bitte mit Begründung)?

24

Welchen Prüfbedarf, und welche Ansatzpunkte für eine Überprüfung sieht die Bundesregierung bei der steuerlichen Gewinnermittlung (bitte mit Begründung)?

25

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die im Grünbuch formulierte Zielsetzung einer gleichen steuerlichen Gesamtbelastung von Körperschaften in Frankreich und Deutschland nicht mit den dort vorgeschlagenenDeutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8978Maßnahmen für Frankreich erreicht werden kann, da diese insgesamt aufkommensneutral für Frankreich wirken sollen (bitte mit Begründung)?

Falls nein, wie können Aufkommensneutralität für Frankreich und gleiche steuerliche Gesamtbelastung in Deutschland und Frankreich erreicht werden, wenn

a) wie in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellt, die französischen im Vergleich zu den deutschen Unternehmen einem höheren effektiven Durchschnittssteuersatz (EATR) unterworfen sind (bitte mit Begründung),

b) zudem für den im Grünbuch skizzierten Belastungsvergleich die französischen Regelungen zur Steuergutschrift für Forschungsausgaben sowie die ermäßigten Steuersätze für KMU und Patente nicht berücksichtigt werden, was die zum Vergleich angesetzte effektive Steuerbelastung von französischen Unternehmen noch weiter erhöht (bitte mit Begründung),

c) zusätzlich noch, wie im Papier „Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ aufgeführt, mit der Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen steuerlichen Organschaft Unternehmen in Deutschland um rund 2 Mrd. Euro entlastet werden, womit die Schere bei der effektiven Steuerbelastung von Unternehmen in Deutschland und Frankreich sich weiter öffnet (bitte mit Begründung)?

26

Plant die Bundesregierung, wie im Grünbuch vorgeschlagen, die Neutralität bei der steuerlichen Behandlung von Dividenden und Zinsaufwendungen herzustellen (bitte mit Begründung)?

Falls ja, welche der beiden im Grünbuch aufgeführten Lösungen (Streichung der Absetzbarkeit von Darlehenszinsen, Einführung der Absetzbarkeit von Dividendenausschüttungen) favorisiert die Bundesregierung (bitte mit Begründung)?

27

Plant die Bundesregierung hinsichtlich der Besteuerung bei Dividenden nach § 8b KStG infolge der EuGH-Rechtsprechung zur Kapitalertragsteueranrechnung für beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen zur Herstellung einer europarechtskonformen Gesetzeslage die Einführung einer Mindestbeteiligungsquote (Schachteldividenden) ähnlich dem § 9 Nummer 2a GewStG (bitte mit Begründung)?

28

Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für und welche gegen die Einführung einer Mindestbeteiligungsquote für die Anwendung der Steuerfreiheit für Dividenden, die an eine Kapitalgesellschaft ausgezahlt werden?

29

Favorisiert bzw. präferiert die Bundesregierung, im Kontext der Beratungen auf EU-Ebene zum Richtlinienvorschlag der Kommission für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB), die Einführung einer Gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage ohne Konsolidierung (GKB) oder die Umsetzung einer GKKB (bitte mit Begründung)?

30

Rechnet die Bundesregierung mit einer Verabschiedung des Richtlinienvorschlags der Kommission für eine GKKB auf EU-Ebene, und falls ja, bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Verabschiedung (bitte mit Begründung)?

31

Bei welchen Einzelpunkten des Richtlinienvorschlags der Kommission für eine GKKB sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf, und welche Einzelpunkte müssen für die Bundesregierung unbedingt geändert werden, damit sie dem Vorschlag zustimmen kann (bitte mit Begründung)?

32

Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode steuerliche Erleichterungen zur Förderung von Forschung und Entwicklung für Unternehmen einzuführen (bitte mit Begründung)?

33

Basierend auf der Bundesstatistik bzw. der jährlichen Geschäftsstatistik (bzw. den bis dato eingegangenen statistischen Daten), wie viele Organgesellschaften (Organschaftsverhältnisse) existieren jeweils in den Jahren 2004 bis 2008 (bitte mit Nennung des Anteils der Organgesellschaften mit Verlusten vor Gewinnausgleich, Anteil der Unternehmen in öffentlicher Hand)?

34

In welcher Höhe wurden körperschaftsteuerliche Verlustrückträge jeweils in den Jahren 2007 bis 2011 (soweit vorhanden), basierend auf der Bundesstatistik bzw. der jährlichen Geschäftsstatistik (bzw. den bis dato eingegangenen statistischen Daten), vorgenommen (bitte unter Angabe der Zahl der Körperschaftsteuerpflichtigen sowie der Zahl der Körperschaftsteuerpflichtigen mit und ohne Inanspruchnahme des Verlustrücktrags)?

35

In welcher Höhe wurden körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in den Jahren 2007 bis 2011 (soweit vorhanden), basierend auf der Bundesstatistik bzw. der jährlichen Geschäftsstatistik (bzw. den bis dato eingegangenen statistischen Daten), gesondert festgesetzt (bitte gegliedert nach der Höhe der Verlustvorträge bis 1 000 Euro, 1 001 Euro bis 2 500 Euro, 2 501 Euro bis 5 000 Euro, 5 001 Euro bis 10 000 Euro, 10 001 Euro bis 25 000 Euro, 25 001 Euro bis 50 000 Euro, 50 001 Euro bis 100 000 Euro, 100 001 Euro bis 250 000 Euro, 250 001 Euro bis 500 000 Euro, 500 001 Euro bis 1 000 000 Euro, 1 000 001 Euro bis 2 500 000 Euro, 2 500 001 Euro bis 5 000 000 Euro, 5 000 001 Euro bis 10 000 000 Euro, mehr als 10 000 000 Euro, mit Angabe pro Klasse der Anzahl der Fälle, dem statistischen Mittel, der Standardabweichung)?

36

In welcher Höhe wurden gewerbesteuerliche Verlustvorträge in den Jahren 2005 bis 2011 (soweit vorhanden), basierend auf der Bundesstatistik bzw. der jährlichen Geschäftsstatistik (bzw. den bis dato eingegangenen statistischen Daten), gesondert festgesetzt (bitte gegliedert nach der Höhe der Verlustvorträge bis 1 000 Euro, 1 001 Euro bis 2 500 Euro, 2 501 Euro bis 5 000 Euro, 5 001 Euro bis 10 000 Euro, 10 001 Euro bis 25 000 Euro, 25 001 Euro bis 50 000 Euro, 50 001 Euro bis 100 000 Euro, 100 001 Euro bis 250 000 Euro, 250 001 Euro bis 500 000 Euro, 500 001 Euro bis 1 000 000 Euro, 1 000 001 Euro bis 2 500 000 Euro, 2 500 001 Euro bis 5 000 000 Euro, 5 000 001 Euro bis 10 000 000 Euro, mehr als 10 000 000 Euro, mit Angabe pro Klasse der Anzahl der Fälle, dem statistischen Mittel, der Standardabweichung)?

37

In wie vielen Fällen erfolgte eine beschränkte körperschaftsteuerliche Nutzung des festgesetzten Verlustvortrags infolge der Mindestbesteuerung nach § 10d Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes i. V. m. § 8 KStG in den Jahren 2007 bis 2011 (soweit vorhanden), basierend auf der Bundesstatistik bzw. der jährlichen Geschäftsstatistik (bzw. den bis dato eingegangenen statistischen Daten; bitte differenziert nach Größenklassen des genutzten Vortrags bis 1 000 Euro, 1 001 Euro bis 2 500 Euro, 2 501 Euro bis 5 000 Euro, 5 001 Euro bis 10 000 Euro, 10 001 Euro bis 25 000 Euro, 25 001 Euro bis 50 000 Euro, 50 001 Euro bis 100 000 Euro, 100 001 Euro bis 250 000 Euro, 250 001 Euro bis 500 000 Euro, 500 001 Euro bis 1 000 000 Euro, 1 000 001 Euro bis 2 500 000 Euro, 2 500 001 Euro bis 5 000 000 Euro, 5 000 001 Euro bis 10 000 000 Euro, mehr als 10 000 000 Euro, mit Angabe pro Klasse der Anzahl der Fälle, dem statistischen Mittel, der Standardabweichung)?

38

In wie vielen Fällen erfolgte eine beschränkte gewerbesteuerliche Nutzung des festgesetzten Verlustvortrages infolge der Mindestbesteuerung nach § 10a GewStG in den Jahren 2005 bis 2011 basierend auf der Bundesstatistik bzw. der jährlichen Geschäftsstatistik (bzw. den bis dato eingegangenen statistischen Daten; bitte differenziert nach Größenklassen des genutzten Vortrags bis 1 000 Euro, 1 001 Euro bis 2 500 Euro, 2 501 Euro bis 5 000 Euro, 5 001 Euro bis 10 000 Euro, 10 001 Euro bis 25 000 Euro, 25 001 Euro bis 50 000 Euro, 50 001 Euro bis 100 000 Euro, 100 001 Euro bis 250 000 Euro, 250 001 Euro bis 500 000 Euro, 500 001 Euro bis 1 000 000 Euro, 1 000 001 Euro bis 2 500 000 Euro, 2 500 001 Euro bis 5 000 000 Euro, 5 000 001 Euro bis 10 000 000 Euro, mehr als 10 000 000 Euro, mit Angabe pro Klasse der Anzahl der Fälle, dem statistischen Mittel, der Standardabweichung)?

39

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verfahren vor den obersten Bundesgerichten zu der Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips hinsichtlich der Zinsschranke und der Mantelkaufregelung derzeit anhängig sind (bitte mit Nennung der Aktenzeichen, des Datums)?

40

Wie hat sich das kassenmäßige Aufkommen der Körperschaftsteuer in den Jahren 2000 bis 2011 entwickelt (differenziert nach Bundesländern, Jahr, Anteil am gesamten Steueraufkommen, kumulierten Werten)?

41

Welche körperschaftsteuerlichen Sondervorschriften existieren für Banken und Versicherungen mit welchen Wirkungen (bitte mit Angabe der Gesetzesnorm und Art des Begünstigungscharakters)?

42

Wie beurteilt die Bundesregierung das Unternehmensteuerrecht für Körperschaften im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit und im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten (bitte mit Begründung)?

43

Welche Chancen und Gefahren sieht die Bundesregierung hinsichtlich des sogenannten schädlichen und hinsichtlich des sogenannten unschädlichen Steuerwettbewerbs zwischen den EU-Mitgliedstaaten, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hierzu auf europäischer Ebene unternommen?

44

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene zur Harmonisierung des Unternehmensteuerrechts unternommen?

45

Welche derzeitigen Systembrüche im Rahmen der internationalen Besteuerung sind der Bundesregierung bekannt, die Steuerpflichtige mit Hilfe von Steuergestaltungsmodellen zur Generierung von weißen nicht versteuerten Einkünften in Deutschland nutzen können (bitte mit Begründung und Gegenmaßnahmen der Bundesregierung)?

Berlin, den 9. März 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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