International im Verborgenen agierende Netzwerke von Polizeien
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Erst durch mehrere parlamentarische Initiativen der Fraktion DIE LINKE. wurde in den letzten zwölf Monaten deutlich, wie sich deutsche Polizeibehörden in zahlreichen informellen internationalen Arbeitsgruppen organisieren (Bundestagsdrucksachen 17/4333, 17/5133, 17/5677, 17/5736, 17/7567, 17/7584, 17/8279; Plenarprotokolle 17/138, 17/154).
Viele dieser Netzwerke treffen sich im Verborgenen; ihre Einrichtung war von keiner nationalen oder internationalen Rechtspersönlichkeit angewiesen worden.
Die Arbeitsgruppen waren teilweise weder den Parlamentarierinnen und Parlamentariern noch der Öffentlichkeit bekannt.
Besonders problematisch ist, dass sich die informellen, geheimen Netzwerke mit weitgehenden Grundrechtseingriffen befassen: Dem Einsatz von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern, staatlichen Trojaner, Überwachungstechnologie und der hierfür notwendigen Änderung entsprechender Gesetze.
Einige der geheimen Arbeitsgruppen befassen sich zudem erklärtermaßen mit „Politisch Motivierter Kriminalität“.
Hinzu kommt, dass in mehreren Fällen auch private Firmen oder Institute beteiligt sind. Hierzu hüllt sich die Bundesregierung in Schweigen: Weder sind hierzu Namen bekannt noch soll die Öffentlichkeit über den Zweck ihrer Einbindung informiert werden.
Polizeibehörden fast aller EU-Mitgliedstaaten koordinieren sich in der „European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG).
Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein EU-Organ, auch geht die Teilnahme über die EU-Mitgliedstaaten hinaus: Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5736 sind auch Albanien, Kroatien, Mazedonien, Norwegen, Russland, die Schweiz, Serbien, Türkei und die Ukraine „als Mitglieder repräsentiert“.
Eine institutionelle Anbindung der ECG bestehe demnach nicht.
Ihre Einrichtung erfolgte stattdessen „auf Anregung mehrerer nationaler Dienststellen für Verdeckte Ermittler west-europäischer Staaten“ im Oktober 2001 (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5736).
Aus Deutschland nehmen das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt (ZKA) teil.
Als Begründung hierfür wird lapidar ein Interesse Deutschlands „an einer wirksamen Verbrechensbekämpfung“ angegeben.
Dementsprechend werden die Protokolle der Sitzungen nur an Teilnehmerinnen und Teilnehmer übersandt.
Eine direkte parlamentarische Kontrolle kann höchstens über die nationalen Parlamente erfolgen.
Im Falle Deutschlands war die Existenz der ECG aber nicht bekannt.
Die jährlichen Treffen der ECG befassen sich unter anderem mit der „regelmäßige[n] Darstellung der aktuellen nationalen Situation“ sowie der „Erörterung von Aspekten der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen von Ein-
sätzen Verdeckter Ermittler anhand von Fallbeispielen“.
Angeblich würden in der ECG keine operativen Einsätze besprochen („reine Kommunikationsplattform ohne Exekutivbefugnisse“).
Die Anbahnung späterer Einsätze, etwa durch den Austausch von Kontakten oder durch die Kenntnis der Situation in anderen Ländern, kann aber aus Sicht der Fragesteller angenommen werden.
Dies wird bestätigt durch den Themenkomplex „Anwendung von Einsatzlogistik“, der auf der letzten Sitzung besprochen wurde.
Obwohl Europol angeblich nicht an der ECG teilnimmt, stand auf dem letzten Treffen die Vorstellung einer „Platform for Communication” bei Europol auf der Tagesordnung.
Das BKA und das ZKA sind neben der ECG auch Mitglieder der „International Working Group on Police Undercover Activities“ (IWG).
Laut dem Plenarprotokoll 17/154 hat die IWG seit 2007 siebenmal getagt.
Teilgenommen haben demnach „Vertreter von Polizeibehörden aus europäischen Staaten sowie aus Australien, Kanada, Israel, Neuseeland, Südafrika und aus den USA“.
Auch Interpol war bei Sitzungen zugegen.
Darüber hinaus waren zu einzelnen Themen Forschungseinrichtungen und private Firmen aus dem Bereich der Sicherheitstechnik und -logistik eingeladen und haben Vorträge gehalten.
Worüber diese Firmen und Institute dort referiert haben, will die Bundesregierung vor der Öffentlichkeit geheim halten (Antwort auf die Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 17/8637).
Unter Umständen geht es dabei um Überwachungstechnologie, wie sie aus Einsätzen aufgeflogener britischer oder österreichischer Spitzel bekannt wurde: Im Raum geführte Gespräche wurden durch die Führer der Spitzel mitgehört und aufgezeichnet.
Wie bei der ECG wird der Zweck der IWG mit einem „internationale[n] Erfahrungsaustausch in allen Angelegenheiten des verdeckten Einsatzes von Polizeibeamten“ angegeben.
Hinzu kommen laut Bundesregierung auch Erörterungen zu „Kriminaltechnik“.
Die IWG betreibt als Unterarbeitsgruppe zudem „unter weitestgehend gleicher Staatenbeteiligung“ ein „International Business Secretariat“ (IBS), das seit 2007 fünfmal getagt hat.
Das IBS befasst sich laut dem Plenarprotokoll 17/154 mit „Fragestellungen aus dem Bereich der Legendierung“ und des „Aufbaus und der Aufrechterhaltung von Tarnidentitäten“.
Laut der Antwort auf die Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/8637 sei das IBS aber keine Rechtspersönlichkeit.
Auch habe es weder Räumlichkeiten noch Personal.
Zum Auftrag des IBS rudert die Bundesregierung zurück: Das IBS würde „weder die Geheimhaltung noch die Organisation von Tarnidentitäten“ unterstützen.
Worin die Arbeit jedoch konkret besteht, bleibt nebulös.
Ausweislich des Europol-Reports von 2009 existiert eine grenzüberschreitende „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) mit dem Zweck, die internationale Kooperation und Entwicklung von Überwachungstechniken voranzutreiben (Ratsdokument 10099/10).
Europol ist Mitglied der Gruppe.
Dennoch handelt es sich dabei abermals um keine Arbeitsgruppe der EU.
Nach Kenntnis der Fragesteller ist sie auch keiner Ratsarbeitsgruppe oder sonstiger Stelle der EU rechenschaftspflichtig.
Die Bundesregierung gibt sich zur CSW bedeckt und teilt lediglich mit, die „Plattform für Diskussionen“ solle dazu beitragen, sichere und effektive Überwachungstechniken zu entwickeln (Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5133).
Die Projekte würden bedarfsorientiert ausgerichtet und bezögen sich etwa auf den „Austausch über technische Fragen“.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5677 wird präzisiert, es würden „Fachvorträge zur grenzüberschreitenden Observation und damit zusammenhängenden Problemstellungen“ gehalten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5677).
Die beteiligten Länder referieren über ihre jeweiligen „mobilen Observationskräfte“ und Einsätze „der organisierten und allgemeinen Kriminalität“.
Eine speziell auf den Einsatz staatlicher Trojaner ausgerichtete internationale Arbeitsgruppe existiert seit 2008 sogar auf Anregung des BKA.
Dies teilte die Bundesregierung erst auf Nachfrage mit (Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7584).
Hierzu wurde eine „Remote Forensic Software User Group“ eingerichtet, an der „Vertreter von Sicherheitsbehörden“ aus der Schweiz, den Niederlanden, Belgien, Baden-Württemberg und Bayern teilnehmen.
Die „Remote Forensic Software User Group“ wurde als Wettbewerbshilfe für den deutschen Trojaner-Hersteller „Digitask“ installiert und hieß zunächst „DigiTask User Group“ (Plenarprotokoll 17/138).
Obwohl das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hohe Hürden für das Durchsuchen ganzer Rechensysteme anlegt (die sogenannte Onlinedurchsuchung), wird genau diese in der Arbeitsgruppe prioritär behandelt.
Weitere Polizeibehörden des Bundes haben laut Bundesregierung angeblich keinen internationalen Austausch zu Überwachungssoftware betrieben.
Die Bundesregierung beschreibt die im Verborgenen agierenden Arbeitsgruppen für die ECG etwa als „Kommunikationsplattform ohne Exekutivbefugnisse“.
Demgegenüber zitiert der Polizeikritiker Heiner Busch einen BKA- Beamten mit den Worten „Informelle, persönliche Beziehungen“ seien zur „Ausleihe von verdeckten Ermittlern […] von entscheidender Bedeutung“ (Heiner Busch unter Mitarbeit von Elke Schäfter, Britta Grell und Wolf-Dieter Narr: Polizeiliche Drogenbekämpfung – eine internationale Verstrickung, Münster 1999).
Die Fragesteller sehen in den informellen Netzwerken ebenso rechtlich und politisch fragwürdige Vereinigungen, die sich fernab jeder parlamentarischen und öffentlichen Kontrolle etabliert haben.
Auch wenn ihr offizieller Zweck mit einem Austausch angegeben wird, sind daraus entstehende persönliche Kontakte sowie „Flurgespräche“ für konkrete Einsätze von hoher Bedeutung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann besteht die „International Working Group on Police Undercover Activities“ (IWG) bzw. ein ähnlich gelagerter Zusammenhang, wie es etwa Heiner Busch auf 1989 datiert?
- Trifft es zu, dass die Gründung der IWG auf die niederländische Abteilung „Koordination für polizeiliche Infiltration“ zurückging?
- Wenn nicht, auf wessen Initiative ging die Gründung der IWG zurück?
- Seit wann beteiligen sich welche deutschen Behörden (auch vorübergehend) an der IWG bzw. ähnlich gelagerten Vorläufern?
- Welche zentralen nationalen Dienststellen sind in Deutschland auf welche Art und Weise mit der Führung von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler sowie der Organisation ihres Einsatzes befasst?
- Welche Referate der deutschen Beteiligten sind in die Zusammenarbeit in der IWG eingebunden?
- Welche konkreten Stellen der Regierungen Australiens, Kanadas, Israels, Neuseelands, Südafrikas und der USA sind seit wann (auch vorübergehend) an der IWG beteiligt (bitte soweit möglich rückwirkend auflisten)?
- Wieso wurde seitens der Bundesregierung die Teilnahme der Schweiz an der IWG nicht beauskunftet (Plenarprotokoll 17/154), obwohl diese selbst erklärt, bei der IWG mitzumischen (www.steigerlegal.ch/2012/02/24/schweizer-schnueffelstaat-mit-internationaler-vernetzung)?
- Welche Stellen anderer Regierungen sind oder waren vorübergehend an der IWG beteiligt (bitte soweit möglich rückwirkend auflisten)?
- Inwieweit haben jemals private Firmen oder Institutionen an Aktivitäten der IWG mitgearbeitet, und welche näheren Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen?
- Auf welchen Sitzungen hat sich die IWG mit dem Phänomen befasst, das vom Präsidenten des Bundeskriminalamts als angebliche „Euro-Anarchisten“ bezeichnet wird (SPIEGEL ONLINE, 19. Februar 2011)?
- Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung jemals Behörden aus Island an internationalen Arbeitsgruppen oder Treffen zu verdeckten Ermittlungen teilgenommen?
2. Auf welche Art und Weise wird die Arbeit der IWG organisatorisch geregelt?
- Wer bestimmt die jeweilige Tagesordnung, und wie werden Sitzungen vorbereitet?
- Wie ist der Vorsitz der Gruppe geregelt?
- Wohin werden Berichte oder Protokolle adressiert?
3. Welche weiteren Unterarbeitsgruppen existieren gegenwärtig bzw. existierten in der Vergangenheit für die IWG, und was sind bzw. waren ihre Aufgaben?
- Wie wird der Vorsitz einer Unterarbeitsgruppe bestimmt und organisatorisch geregelt?
- Welche Stellen anderer Regierungen sind oder waren vorübergehend an welchen Unterarbeitsgruppen der IWG beteiligt (bitte soweit möglich rückwirkend auflisten)?
4. Worin besteht die konkrete Arbeit des „International Business Secretariat“ (IBS)?
- Welche Treffen oder Telefonkonferenzen des IBS haben wann, wo und unter welcher Leitung stattgefunden, und was war die jeweilige Tagesordnung dieser Zusammenkünfte?
- Welche Stellen welcher Regierung nahmen an Treffen oder sonstigen Kommunikationskanälen des IBS teil?
- Wer hat die Einrichtung der IBS angeregt?
- Welche Tagesordnung hatten die Treffen des IBS, bzw. was wurde auf anderen, auch elektronischen Kommunikationskanälen erörtert?
- Auf welche Art und Weise ist das IBS wie im Plenarprotokoll 17/154 beschrieben mit „Fragestellungen aus dem Bereich der Legendierung“ und des „Aufbaus und der Aufrechterhaltung von Tarnidentitäten“ befasst (bitte mit konkreten Maßnahmen ausführen)?
- Wie kommt die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/8637 zu dem Schluss, das IBS würde „weder die Geheimhaltung noch die Organisation von Tarnidentitäten“ unterstützen, obwohl ihr Zweck zuvor als „Aufbau und der Aufrechterhaltung von Tarnidentitäten“ angegeben wird?
- Inwieweit wird das IBS als „Plattform für den internationalen Informationsaustausch“ von „zuständigen Psychologen“ in der Praxis genutzt?
5. Mit welchem Ziel wurde die „European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG) gegründet, und wer ergriff die Initiative hierzu, wie es die Bundesregierung bislang lediglich als „auf Anregung mehrerer nationaler Dienststellen“ mitteilen möchte?
- Sofern nicht bekannt ist, wer die Initiative ergriff, um welche mehrere „nationale Dienststellen“ handelte es sich?
- Auf welche Art und Weise wird die Arbeit der ECG organisatorisch geregelt?
- Wer bestimmt die jeweilige Tagesordnung, und wie werden Sitzungen vorbereitet?
- Wie ist der Vorsitz der Gruppe geregelt?
- Wie und vom wem wurde 2012 zur nächsten Sitzung der ECG eingeladen?
- Welche Tagesordnung wurde hierzu mitgeteilt?
- Welche Referate oder sonstigen Leistungen beabsichtigen deutsche Behörden 2012 bei der ECG zu erbringen?
6. Welche weiteren Unterarbeitsgruppen existieren gegenwärtig bzw. existierten in der Vergangenheit für die ECG, und was sind bzw. waren ihre Aufgaben?
- Wie wird der Vorsitz einer Unterarbeitsgruppe bestimmt und organisatorisch geregelt?
- Welche Referate oder sonstigen Stellen des BKA waren 2003 an der Arbeitsgruppe beteiligt, die einen Musterentwurf eines „Memorandum of Understanding for the Use of UC officers“ ausgearbeitet hatte?
7. Welche Beiträge haben Russland, die Schweiz, Serbien, Türkei, Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Polen, Rumänien und Spanien in den letzten fünf Jahren auf den sieben Sitzungen der ECG gehalten?
- An welchen Unterarbeitsgruppen hat der Vorsitz und waren mit welcher Thematik beteiligt?
- Auf welchen Sitzungen war ab 2003 die Arbeit des britischen Spitzels Mark Kennedy („Mark Stone“) thematisiert worden, wie es die Bundesregierung etwa für 2011 ausweist?
8. Welche konkreten Themenfelder der Bereiche „Bekämpfung Organisierte Kriminalität“ und „Politisch Motivierte Kriminalität“ wurden innerhalb der ECG in den letzten fünf Jahren behandelt?
- Welche Beiträge wurden hierfür von welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erbracht?
- Kann die Bundesregierung anhand zweier anonymisierter Beispiele aus dem Bereich „Organisierte Kriminalität“ und „Politisch Motivierte Kriminalität“ illustrieren, was mit der Erörterung von „konkreten Aspekten der internationalen Zusammenarbeit“ anhand der Diskussion von „Fallbeispielen“ gemeint ist?
- Auf welchen Sitzungen hat sich die ECG mit dem Phänomen angeblicher „Euro-Anarchisten“ befasst?
- Zu welchem Zweck und mit welchen Beiträgen war die Polizeiorganisation Interpol an welchen Treffen der IWG oder der ECG zugegen?
- Inwieweit wurden auf den Sitzungen der ECG „Ausbildungsmaßnahmen“ erörtert, und um welche konkreten Maßnahmen handelte es sich?
- Sind zu Sitzungen der ECG jemals, wie bei der IWG, private Firmen oder Institute eingeladen worden, und wenn nein, warum nicht?
- Unter welchen Umständen werden auch private Firmen oder Institute zu Sitzungen der ECG eingeladen?
9. Welche Tagesordnung hatte das Treffen der ECG im September 2006 in Deutschland?
- Welche „daraus resultierenden Gremienbefassungen zur Prüfung entsprechender Optimierungsmöglichkeiten“ hatte die Bundesregierung 2011 in der ECG vorgetragen, wie sie es als Kurzdarstellung zum Themenkomplex „Mark Kennedy/Mark Stone“ berichtet (Bundestagsdrucksache 17/7567)?
- Welche „Entwicklungen im Bereich biometrischer Anwendungen“ wurden in der entsprechenden Sitzung erörtert?
- Um welche konkreten „Anwendung[en] von Einsatzlogistik“ für Einsätze verdeckter Ermittler handelt es sich in dem Vortrag von 2011?
- Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Einsatz des aufgeflogenen britischen Polizeispitzels Mark Kennedy, wie sie es an seinem Beispiel unter dem Titel „Deployment of Foreign Undercover Officers to Germany for Legend Building“ in der ECG vortrug?
10. Trifft die Aussage „Informelle, persönliche Beziehungen“ sind zur „Ausleihe von verdeckten Ermittlern […] von entscheidender Bedeutung“ aus Sicht der Bundesregierung zu, wie es der Polizeikritiker Heiner Busch über die Aussage eines BKA-Beamten berichtet (Heiner Busch unter Mitarbeit von Elke Schäfter, Britta Grell und Wolf-Dieter Narr: Polizeiliche Drogenbekämpfung – eine internationale Verstrickung, Münster 1999)?
- Kann die Bundesregierung die Aussage des zitierten BKA-Beamten bestätigen, wonach das durch „die Arbeitsgruppe entstandene Netzwerk […] die Möglichkeit [schaffe], für die jeweilige Situation den passenden VE mit dem nötigen Profil auszuwählen“?
- Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Treffen der IWG ebenso wie der ECG in diesem Sinne durchaus für konkrete Einsätze richtungsweisend sind, obwohl die Bundesregierung hierzu in früheren Antworten auf parlamentarische Anfragen das Gegenteil behauptete und darin lediglich einen „internationale[n] Erfahrungsaustausch in allen Angelegenheiten des verdeckten Einsatzes von Polizeibeamten“ sehen wollte und in der ECG demnach „keine Koordinierung oder Verabredung grenzüberschreitender Einsätze“ erfolge?
- Wenn nicht, warum nicht?
11. Auf welche Art und Weise kann die Arbeit der IWG und der ECG in Deutschland öffentlich oder parlamentarisch kontrolliert werden?
- Welchen Gremien der Bundesregierung wurde hierzu regelmäßig oder im Einzelfall berichtet?
- Sofern keine regelmäßigen Berichte erfolgen, auf welche Art und Weise konnten sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier seit Bestehen der IWG (oder ähnlich gelagerter informeller Netzwerke) und der ECG überhaupt nach deren Existenz erkundigen und daraufhin über deren Arbeit informieren?
- Inwiefern wurde seit Bestehen der IWG und der ECG deren institutionelle Anbindung erwogen, etwa an Gremien der EU oder der Vereinten Nationen?
- Sofern solche Erwägungen getätigt wurden, was sprach dagegen?
12. Inwieweit haben sich neue Erkenntnisse zur immer noch vereitelten Strafverfolgung des früheren britischen Polizeispitzels Mark Kennedy ergeben, der in Berlin eine Brandstiftung beging, und wozu die Bundesregierung lediglich mitteilte, diese „Angelegenheiten mit den zuständigen Stellen auf britischer Seite erörtert“ zu haben (Bundestagsdrucksachen 17/5736 und 17/7567)?
- Wie kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, „die beiden strafrechtlich relevanten Handlungen von Mark Kennedy seien bereits strafrechtlich verfolgt worden (Antwort der Bundesregierung zu Frage 27b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5736)?
- Wieso wird in der Behauptung der Bundesregierung nicht differenziert, dass mindestens eine der beiden Handlungen nur unter Vortäuschung der falschen Identität („Mark Stone“) gegenüber der Berliner Staatsanwaltschaft prozessiert wurde und somit nicht Mark Kennedy zugeordnet wird, folglich diese Straftat also nicht strafrechtlich verfolgt wurde?
- Inwieweit ist es bei deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichten rechtlich möglich, sich (in Unwissenheit der jeweiligen Institutionen) unter falschem Namen anklagen und verurteilen zu lassen, und welche Bestimmungen existieren hierzu?
- Mit welchem Inhalt hat das britische Home Office dem Bundesministerium des Innern „einzelne Fragen zu[r] britischen Rechtslage und Behördenstruktur konstruktiv beantwortet“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7567, Antwort der Bundesregierung zu Frage 9b der Kleinen Anfrage)?
- Welche weiteren, neuen Erkenntnisse wurden seitdem bezüglich der polizeilichen internen Untersuchungen zum Fall „Mark Kennedy bzw. Mark Stone“ etwa zur Aufarbeitung seiner Straftaten in Deutschland mitgeteilt?
- Inwieweit wird sich das BKA weiter dafür einsetzen, dass die von Mark Kennedy in Deutschland und anderen Ländern begangenen Straftaten geahndet und eindeutig Mark Kennedy zugeordnet werden, damit diese bei zukünftigen, weiteren von ihm begangenen Brandstiftungen entsprechend beim Strafmaß berücksichtigt werden?
13. Inwieweit dürfen ausländische Polizeispitzel in Deutschland Wohnungen betreten?
- In welchen Fällen ist hierfür ein richterlicher Beschluss notwendig?
- In welchen Fällen können Wohnungen ohne jede Anordnung betreten werden?
- Wie wird in der polizeilichen Praxis unterschieden, ob eine Wohnung zu Zwecken der Ausforschung betreten wird oder ob dies zur sogenannten Legendierung geschieht?
- Wie ist diese angebliche Unterscheidung im Nachhinein durch Betroffene oder auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier nachvollziehbar?
- Inwieweit können sich vom Verfolgen durch ausländische Polizeispitzel Betroffene Rechtssicherheit über das womöglich widerrechtliche Betreten ihrer Wohnungen verschaffen, wenn diese von der Maßnahme nicht nachträglich in Kenntnis gesetzt werden (bitte konkrete Angaben machen)?
14. Wie ist im Allgemeinen sowie im Einzelfall geregelt, nach welcher Maßgabe ausländische verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler versteckte Aufnahmegeräte nutzen dürfen, etwa ein zum ständigen Übermitteln der im Raum geführten Gespräche durch ein eingeschaltetes Mobiltelefon oder eine manipulierte Uhr, deren Benutzung der frühere Polizeispitzel Mark Kennedy mehrmals in der Presse berichtet?
- Ist der Bundesregierung bekannt, ob Mark Kennedy oder andere britische verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler versteckte Aufnahmegeräte in Deutschland genutzt haben?
- Sofern die Bundesregierung hiervon erst durch spätere Berichte erfahren würde, welche Bestimmungen oder Gesetze wären dann verletzt worden?
15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren juristischen oder menschenrechtlichen Einschätzungen zum Einsatz ausländischer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler und der Frage, ob diese Menschenrechte wie das Recht auf Privatheit oder andere Gesetze auf nationaler und auf EU-Ebene verletzen (sofern bekannt, bitte Verweise angeben oder Kopien beilegen)?
16. Seit wann und auf wessen Initiative existiert die „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW)?
- Welche Regierungen oder sonstigen Institutionen (auch private Firmen) nehmen oder nahmen (auch vorübergehend) an der CSW und ihren Sitzungen teil?
- Welche konkreten Inhalte werden in der CSW erörtert?
- Welche „sichere[n] und effektive Überwachungstechniken“ waren seit bestehen der CSW Gegenstand der Treffen (Bundestagsdrucksache 17/5133; sofern diese Informationen nicht verfügbar sind, bitte mindestens für die letzten fünf Jahre auflisten)?
- Welche konkreten „Ausbildungsinhalte (Hospitationen)“ hat die CSW bereits erörtert oder vorgeschlagen (bitte Inhalt und Träger angeben)?
- Inwiefern werden in der CSW neben der „organisierten und allgemeinen Kriminalität“ auch politisch motivierte Sachverhalte thematisiert?
17. Welche Themen standen in den letzten fünf Jahren auf der Tagesordnung von Treffen der CSW?
- Welche Probleme oder sonstigen regelungsbedürftigen Phänomene ergeben sich aus der „grenzüberschreitenden Observation“, wie sie laut der Bundesregierung in der CSW dann als „damit zusammenhängenden Problemstellungen“ erörtert werden (Bundestagsdrucksache 17/5677)?
- Inwiefern kann die CSW hierfür zur „Optimierung von Arbeitsabläufen“ beitragen?
- Welche „operativen und taktischen Möglichkeiten“ hat die Bundesregierung der CSW zuletzt berichtet, wie es in der Bundestagsdrucksache 17/5677 lediglich als Thematisieren der „spezifischen Arbeitsweise der teilnehmenden Länder“ mitgeteilt wird?
- Welche „rechtlichen Rahmenbedingungen“ sind hierfür von Belang?
- Welche „mobilen Observationskräfte“ betreibt die Bundesregierung, die zur grenzüberschreitenden Observation genutzt werden können?
- Die Optimierung welcher „kontrollierten Lieferungen“ wird in der CSW behandelt?
- Seit wann und zu welchem Zweck ist Europol Mitglied der CSW?
- Welche Beiträge hat die Agentur in den letzten fünf Jahren erbracht?
18. Auf wessen Veranlassung kamen die Treffen des BKA jeweils mit Behörden aus Belgien, Frankreich, Großbritannien, Israel, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, der Schweiz, USA zum Einsatz staatlich genutzter Schadsoftware („Trojaner“) zustande, wie es die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/8958 mitteilt?
- Welche weiteren Kontakte zum Einsatz staatlicher Schadsoftware entstanden aus den Treffen mit Behörden aus Belgien, Frankreich, Großbritannien, Israel, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, der Schweiz, USA im Einzelfall?
- Inwieweit war die Teilnahme der britischen Firma „Gamma“ am 22./23. Oktober 2010 grundlegend für die spätere Beschaffung von Schadsoftware dieser Firma durch das BKA?
- Worin besteht der Unterschied hinsichtlich des „Erfahrungsaustauschs“ mit den internationalen Polizeien bezüglich technischer, rechtlicher, taktischer Aspekte?
- Worin besteht ein „Fachvortrag“ des BKA, wie er noch im Februar 2012 gegenüber der israelischen Polizei gehalten wurde?
- Inwiefern hat das BKA in dem entsprechenden „Fachvortrag“ die öffentliche Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Einsatzes staatlicher Schadsoftware berücksichtigt, wie sie in Deutschland, der Schweiz und Österreich durch entsprechende Veröffentlichungen wochenlang zuungunsten der Behörden die Medien bestimmte?
19. Inwiefern arbeiten deutsche Geheimdienste oder sonstige Stellen des Bundes mit dem „Gemeinsamen Lagezentrum“ (SitCen) zusammen?
- Welche Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen existieren hierzu, und wie sind die Einladung, Vorbereitung und Durchführung von Treffen geregelt?
- Welche etwaigen informellen Arbeitsgruppen zum „Erfahrungsaustausch“ oder „reine Kommunikationsplattformen“ existieren darüber hinaus?
- Auf welche Art und Weise sind deutsche Landesämter für den Verfassungsschutz in die Zusammenarbeit eingebunden?
- Welche Informationen werden zwischen den beteiligten Stellen getauscht?
- Wie ist der Austausch von „assessed intelligence“ (bereits ausgewertete Informationen) und „raw intelligence“ (Originalquellen) geregelt?
- Inwiefern wertet das SitCen „offene Quellen“ aus, und welche Werkzeuge werden hierfür benutzt?
20. Was ist der Inhalt des „Situation Assessment“, das von SitCen zum Phänomen „Anarchismus“ im Oktober 2011 erstellt wurde (Bundestagsdrucksache 17/8279)?
- Welchen Inhalt hatte der Beitrag des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) hierzu?
- Zu welchen weiteren Themen hat das BfV in den letzten zwei Jahren Beiträge geliefert?
21. Welche Zusammenarbeit besteht zwischen deutschen Einrichtungen mit der „Civilian Intelligence Cell“ (CIC) des SitCen und dem „Berner Club“?
- Wie setzt sich die CIC im Einzelnen zusammen, und welche Rolle spielen Behörden und Angehörige der Bundesregierung sowie der EU dabei?
- Wie setzt sich der „Berner Club“ im Einzelnen zusammen, und welche Rolle spielen Behörden und Angehörige der Bundesregierung sowie der EU dabei?
- Welche Stellen der Bundesregierung und der EU beteiligen sich an der „Counter Terrorism Group“ (CTG) des „Berner Clubs“?
- Wie oft treffen sich die CIC und die CTG, und wie werden die jeweiligen Treffen vorbereitet?
- Welche Inhalte standen in den letzten zwei Jahren auf der Tagesordnung von Treffen der CTG und der CIC?
- Wohin werden von der CIC oder der CTG ermittelte „Bedrohungsanalysen“ oder sonstige Erkenntnisse übergeben, und welches Procedere existiert hierzu?
- Mit welchen weiteren Institutionen oder sonstigen Stellen arbeiten die CIC und die CTG regelmäßig in gemeinsamen Arbeitsgruppen zusammen?
22. Inwieweit arbeiten deutsche Behörden mit der „Financial Action Task Force“ (FATF) zusammen, deren Hauptquartier bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angesiedelt ist?
- Worin besteht die Aufgabe der FATF, und welche Rolle übernehmen das Hauptquartier, die Sekretariate oder andere Stellen?
- Wie ist die Zusammenarbeit der Mitglieder der FATF geregelt?
- Inwieweit ist die FATF mit der Umsetzung neuer Gesetze und Vollmachten für Strafverfolgungsbehörden, der Beschaffung neuer Überwachungstechnologien oder Polizeiabkommen befasst oder erstellt Expertisen, Rankings oder anderweitige Berichte hierzu?
- Inwieweit übt die FATF Druck auf Regierungen aus, neue Gesetze und Vollmachten für Strafverfolgungsbehörden zu schaffen, Überwachungstechnologien zu beschaffen oder Polizeiabkommen zu schließen, wie es im Bericht von Statewatch und Transnational Institute (TNI) unter dem Titel ,Counter-terrorism, „policy laundering“ and the FATF – legalising surveillance, regulating civil society‘ (Februar 2012) beschrieben ist?
23. Auf welche Art und Weise kooperieren deutsche Behörden mit dem „United Nations Office on Drugs and Crime“ (UNODC)?
- Welche Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen existieren hierzu?
- Welche etwaigen informellen Arbeitsgruppen zum „Erfahrungsaustausch“ oder „reine Kommunikationsplattformen“ existieren darüber hinaus?
- Wie sind die Vorbereitung und Durchführung etwaiger Treffen oder Forschungsvorhaben geregelt?
24. Welches Thema hatten die einzelnen Vorträge auf der Konferenz „Reisebewegungen von Terrornetzwerken“, die das Bundesministerium des Innern am 23. und 24. Juni 2011 in Berlin ausgerichtet hat (Bundestagsdrucksache 17/8279)?
- Welche „Instrumente zur Erkennung und Verhinderung von Anschlägen internationaler Terrornetzwerke im Zusammenhang mit deren Reisebewegungen“ haben deutsche Sicherheitsbehörden dort vorgestellt?
- Welche Sicherheitsbehörden und Ministerien der 25 Mitgliedstaaten der EU haben an der Konferenz teilgenommen?
- Welche Sicherheitsbehörden des Bundes waren auf der Konferenz präsent?
25. Welche etwaigen informellen Arbeitsgruppen zum „Erfahrungsaustausch“ oder „reine Kommunikationsplattformen“ existieren auf Ebene der EU-Polizeiagentur Europol, und welche Stellen der Bundesregierung nehmen daran teil?
- Inwieweit arbeiten welche Abteilungen von Europol zu den Themen „Informant experts“, „Cross-border surveillance“ sowie „Controlled deliveries experts“ (Bundestagsdrucksache 17/5133)?
- Wie wird hierzu kommuniziert, und welche Treffen finden hierzu statt?
- Welche einzelnen „Experten-Websites“ der „Europol Platform for Experts“ (EPE) sind bislang eingerichtet worden, und wie nehmen Behörden der Bundesregierung daran teil?
26. Inwieweit sind dem entsprechenden Beamten des BKA wenigstens einige private Firmen erinnerlich, die am 18. Juli 2011 an der von Europol und Eurojust veranstalteten Konferenz zur Kontrolle von Tierrechtsaktivismus teilnahmen, über deren Anwesenheit die Bundesregierung sich bislang wegen des angeblichen Fehlens einer Teilnehmerliste aber ausschweigt (Bundestagsdrucksache 17/8677)?
- Sofern der entsprechende Beamte sich nach nur acht Monaten an keine einzige der 35 teilnehmenden Firmen erinnern möchte, inwiefern können die Fragesteller sich eine komplette Liste der teilnehmenden Repräsentantinnen und Repräsentanten der Tierverwertungsindustrie verschaffen?
- Welche Vortragsthemen jener Vertreter der Pharma- oder Tierverwertungsindustrie sind dem entsprechenden Beamten des BKA erinnerlich, wie sie die Bundesregierung lediglich als Darstellungen der aktuellen Situation wiedergibt?
27. Zu welchen Themenfeldern hatten die Delegationen aus Griechenland, Italien, Großbritannien, Frankreich und Spanien auf dem von Eurojust am 13. April 2011 ausgerichteten Treffen zu „Violent Single Issue Terrorism“ referiert, wie es die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 17/8961 vorträgt (bitte den Titel der Vorträge sowie eine grobe Inhaltsangabe beifügen)?
- Wonach wurde in dem von Eurojust ventilierten Fragebogen zu „VSIE/T“ konkret gefragt (bitte im Original beilegen)?
- Was haben Bundesbehörden in dem Fragebogen geantwortet?
28. Mit welchen Staaten und Institutionen hat die EU-Agentur Eurojust bereits Arbeitsabkommen geschlossen, und mit welchen anderen bestehen Kontakte für zukünftig geplante Abkommen?
- Welchen Inhalt haben die Entwürfe eines „Memorandum of Understanding“ (MoU) mit der Polizeiorganisation Interpol und dem „Council of Europe Group of States against Corruption“ (GRECO)?
- Wer hat die Initiative zum Entwurf der MoU mit Interpol ergriffen, und welche Stelle ist hiermit betraut?
- Wie wurde die Notwendigkeit hierfür begründet?
- Existiert hierzu ein schriftlich niedergelegtes Dokument der Gemeinsamen Kontrollinstanz, die für ein MoU ihre Zustimmung erteilen muss?
- Sofern kein schriftliches Dokument existiert, wie kann die Zustimmung der Gemeinsamen Kontrollinstanz von den Fragestellern nachvollzogen werden?
- Mit welchen weiteren Institutionen oder sonstigen Stellen arbeitet Eurojust regelmäßig in gemeinsamen Arbeitsgruppen zusammen?
29. Welchen Inhalt hat der Entwurf eines geplanten MoU zwischen der EU-Kommission und der EU-Agentur Eurojust?
- Welchen Charakter soll das Abkommen haben?
- Welche Arbeitsbereiche sollen von dem Abkommen erfasst werden?
Fragen30
Seit wann besteht die „International Working Group on Police Undercover Activities“ (IWG) bzw. ein ähnlich gelagerter Zusammenhang, wie es etwa Heiner Busch auf 1989 datiert?
a) Trifft es zu, dass die Gründung der IWG auf die niederländische Abteilung „Koordination für polizeiliche Infiltration“ zurückging?
b) Wenn nicht, auf wessen Initiative ging die Gründung der IWG zurück?
c) Seit wann beteiligen sich welche deutschen Behörden (auch vorübergehend) an der IWG bzw. ähnlich gelagerten Vorläufern?
d) Welche zentralen nationalen Dienststellen sind in Deutschland auf welche Art und Weise mit der Führung von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler sowie der Organisation ihres Einsatzes befasst?
e) Welche Referate der deutschen Beteiligten sind in die Zusammenarbeit in der IWG eingebunden?
f) Welche konkreten Stellen der Regierungen Australiens, Kanadas, Israels, Neuseelands, Südafrikas und der USA sind seit wann (auch vorübergehend) an der IWG beteiligt (bitte soweit möglich rückwirkend auflisten)?
g) Wieso wurde seitens der Bundesregierung die Teilnahme der Schweiz an der IWG nicht beauskunftet (Plenarprotokoll 17/154), obwohl diese selbst erklärt, bei der IWG mitzumischen (www.steigerlegal.ch/2012/02/24/schweizer-schnueffelstaat-mit-internationaler-vernetzung)?
h) Welche Stellen anderer Regierungen sind oder waren vorübergehend an der IWG beteiligt (bitte soweit möglich rückwirkend auflisten)?
i) Inwieweit haben jemals private Firmen oder Institutionen an Aktivitäten der IWG mitgearbeitet, und welche näheren Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen?
j) Auf welchen Sitzungen hat sich die IWG mit dem Phänomen befasst, das vom Präsidenten des Bundeskriminalamts als angebliche „Euro-Anarchisten“ bezeichnet wird (SPIEGEL ONLINE, 19. Februar 2011)?
k) Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung jemals Behörden aus Island an internationalen Arbeitsgruppen oder Treffen zu verdeckten Ermittlungen teilgenommen?
Auf welche Art und Weise wird die Arbeit der IWG organisatorisch geregelt?
a) Wer bestimmt die jeweilige Tagesordnung, und wie werden Sitzungen vorbereitet?
b) Wie ist der Vorsitz der Gruppe geregelt?
c) Wohin werden Berichte oder Protokolle adressiert?
Welche weiteren Unterarbeitsgruppen existieren gegenwärtig bzw. existierten in der Vergangenheit für die IWG, und was sind bzw. waren ihre Aufgaben?
a) Wie wird der Vorsitz einer Unterarbeitsgruppe bestimmt und organisatorisch geregelt?
b) Welche Stellen anderer Regierungen sind oder waren vorübergehend an welchen Unterarbeitsgruppen der IWG beteiligt (bitte soweit möglich rückwirkend auflisten)?
Worin besteht die konkrete Arbeit des „International Business Secretariat“ (IBS)?
a) Welche Treffen oder Telefonkonferenzen des IBS haben wann, wo und unter welcher Leitung stattgefunden, und was war die jeweilige Tagesordnung dieser Zusammenkünfte?
b) Welche Stellen welcher Regierung nahmen an Treffen oder sonstigen Kommunikationskanälen des IBS teil?
c) Wer hat die Einrichtung der IBS angeregt?
d) Welche Tagesordnung hatten die Treffen des IBS, bzw. was wurde auf anderen, auch elektronischen Kommunikationskanälen erörtert?
e) Auf welche Art und Weise ist das IBS wie im Plenarprotokoll 17/154 beschrieben mit „Fragestellungen aus dem Bereich der Legendierung“ und des „Aufbaus und der Aufrechterhaltung von Tarnidentitäten“ befasst (bitte mit konkreten Maßnahmen ausführen)?
f) Wie kommt die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/8637 zu dem Schluss, das IBS würde „weder die Geheimhaltung noch die Organisation von Tarnidentitäten“ unterstützen, obwohl ihr Zweck zuvor als „Aufbau und der Aufrechterhaltung von Tarnidentitäten“ angegeben wird?
g) Inwieweit wird das IBS als „Plattform für den internationalen Informationsaustausch“ von „zuständigen Psychologen“ in der Praxis genutzt?
Mit welchem Ziel wurde die „European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG) gegründet, und wer ergriff die Initiative hierzu, wie es die Bundesregierung bislang lediglich als „auf Anregung mehrerer nationaler Dienststellen“ mitteilen möchte?
a) Sofern nicht bekannt ist, wer die Initiative ergriff, um welche mehrere „nationale Dienststellen“ handelte es sich?
b) Auf welche Art und Weise wird die Arbeit der ECG organisatorisch geregelt?
c) Wer bestimmt die jeweilige Tagesordnung, und wie werden Sitzungen vorbereitet?
d) Wie ist der Vorsitz der Gruppe geregelt?
e) Wie und vom wem wurde 2012 zur nächsten Sitzung der ECG eingeladen?
f) Welche Tagesordnung wurde hierzu mitgeteilt?
g) Welche Referate oder sonstigen Leistungen beabsichtigen deutsche Behörden 2012 bei der ECG zu erbringen?
Welche weiteren Unterarbeitsgruppen existieren gegenwärtig bzw. existierten in der Vergangenheit für die ECG, und was sind bzw. waren ihre Aufgaben?
a) Wie wird der Vorsitz einer Unterarbeitsgruppe bestimmt und organisatorisch geregelt?
b) Welche Referate oder sonstigen Stellen des BKA waren 2003 an der Arbeitsgruppe beteiligt, die einen Musterentwurf eines „Memorandum of Understanding for the Use of UC officers“ ausgearbeitet hatte?
Welche Beiträge haben Russland, die Schweiz, Serbien, Türkei, Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Polen, Rumänien und Spanien in den letzten fünf Jahren auf den sieben Sitzungen der ECG gehalten?
a) An welchen Unterarbeitsgruppen hat der Vorsitz und waren mit welcher Thematik beteiligt?
b) Auf welchen Sitzungen war ab 2003 die Arbeit des britischen Spitzels Mark Kennedy („Mark Stone“) thematisiert worden, wie es die Bundesregierung etwa für 2011 ausweist?
Welche konkreten Themenfelder der Bereiche „Bekämpfung Organisierte Kriminalität“ und „Politisch Motivierte Kriminalität“ wurden innerhalb der ECG in den letzten fünf Jahren behandelt?
a) Welche Beiträge wurden hierfür von welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erbracht?
b) Kann die Bundesregierung anhand zweier anonymisierter Beispiele aus dem Bereich „Organisierte Kriminalität“ und „Politisch Motivierte Kriminalität“ illustrieren, was mit der Erörterung von „konkreten Aspekten der internationalen Zusammenarbeit“ anhand der Diskussion von „Fallbeispielen“ gemeint ist?
c) Auf welchen Sitzungen hat sich die ECG mit dem Phänomen angeblicher „Euro-Anarchisten“ befasst?
d) Zu welchem Zweck und mit welchen Beiträgen war die Polizeiorganisation Interpol an welchen Treffen der IWG oder der ECG zugegen?
e) Inwieweit wurden auf den Sitzungen der ECG „Ausbildungsmaßnahmen“ erörtert, und um welche konkreten Maßnahmen handelte es sich?
f) Sind zu Sitzungen der ECG jemals, wie bei der IWG, private Firmen oder Institute eingeladen worden, und wenn nein, warum nicht?
g) Unter welchen Umständen werden auch private Firmen oder Institute zu Sitzungen der ECG eingeladen?
Welche Tagesordnung hatte das Treffen der ECG im September 2006 in Deutschland?
a) Welche „daraus resultierenden Gremienbefassungen zur Prüfung entsprechender Optimierungsmöglichkeiten“ hatte die Bundesregierung 2011 in der ECG vorgetragen, wie sie es als Kurzdarstellung zum Themenkomplex „Mark Kennedy/Mark Stone“ berichtet (Bundestagsdrucksache 17/7567)?
b) Welche „Entwicklungen im Bereich biometrischer Anwendungen“ wurden in der entsprechenden Sitzung erörtert?
c) Um welche konkreten „Anwendung[en] von Einsatzlogistik“ für Einsätze verdeckter Ermittler handelt es sich in dem Vortrag von 2011?
d) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Einsatz des aufgeflogenen britischen Polizeispitzels Mark Kennedy, wie sie es an seinem Beispiel unter dem Titel „Deployment of Foreign Undercover Officers to Germany for Legend Building“ in der ECG vortrug?
Trifft die Aussage „Informelle, persönliche Beziehungen“ sind zur „Ausleihe von verdeckten Ermittlern […] von entscheidender Bedeutung“ aus Sicht der Bundesregierung zu, wie es der Polizeikritiker Heiner Busch über die Aussage eines BKA-Beamten berichtet (Heiner Busch unter Mitarbeit von Elke Schäfter, Britta Grell und Wolf-Dieter Narr: Polizeiliche Drogenbekämpfung – eine internationale Verstrickung, Münster 1999)?
a) Kann die Bundesregierung die Aussage des zitierten BKA-Beamten bestätigen, wonach das durch „die Arbeitsgruppe entstandene Netzwerk […] die Möglichkeit [schaffe], für die jeweilige Situation den passenden VE mit dem nötigen Profil auszuwählen“?
b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Treffen der IWG ebenso wie der ECG in diesem Sinne durchaus für konkrete Einsätze richtungsweisend sind, obwohl die Bundesregierung hierzu in früheren Antworten auf parlamentarische Anfragen das Gegenteil behauptete und darin lediglich einen „internationale[n] Erfahrungsaustausch in allen Angelegenheiten des verdeckten Einsatzes von Polizeibeamten“ sehen wollte und in der ECG demnach „keine Koordinierung oder Verabredung grenzüberschreitender Einsätze“ erfolge?
c) Wenn nicht, warum nicht?
Auf welche Art und Weise kann die Arbeit der IWG und der ECG in Deutschland öffentlich oder parlamentarisch kontrolliert werden?
a) Welchen Gremien der Bundesregierung wurde hierzu regelmäßig oder im Einzelfall berichtet?
b) Sofern keine regelmäßigen Berichte erfolgen, auf welche Art und Weise konnten sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier seit Bestehen der IWG (oder ähnlich gelagerter informeller Netzwerke) und der ECG überhaupt nach deren Existenz erkundigen und daraufhin über deren Arbeit informieren?
c) Inwiefern wurde seit Bestehen der IWG und der ECG deren institutionelle Anbindung erwogen, etwa an Gremien der EU oder der Vereinten Nationen?
d) Sofern solche Erwägungen getätigt wurden, was sprach dagegen?
Inwieweit haben sich neue Erkenntnisse zur immer noch vereitelten Strafverfolgung des früheren britischen Polizeispitzels Mark Kennedy ergeben, der in Berlin eine Brandstiftung beging, und wozu die Bundesregierung lediglich mitteilte, diese „Angelegenheiten mit den zuständigen Stellen auf britischer Seite erörtert“ zu haben (Bundestagsdrucksachen 17/5736 und 17/7567)?
a) Wie kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, „die beiden strafrechtlich relevanten Handlungen von Mark Kennedy seien bereits strafrechtlich verfolgt worden (Antwort der Bundesregierung zu Frage 27b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5736)?
b) Wieso wird in der Behauptung der Bundesregierung nicht differenziert, dass mindestens eine der beiden Handlungen nur unter Vortäuschung der falschen Identität („Mark Stone“) gegenüber der Berliner Staatsanwaltschaft prozessiert wurde und somit nicht Mark Kennedy zugeordnet wird, folglich diese Straftat also nicht strafrechtlich verfolgt wurde?
c) Inwieweit ist es bei deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichten rechtlich möglich, sich (in Unwissenheit der jeweiligen Institutionen) unter falschem Namen anklagen und verurteilen zu lassen, und welche Bestimmungen existieren hierzu?
d) Mit welchem Inhalt hat das britische Home Office dem Bundesministerium des Innern „einzelne Fragen zu[r] britischen Rechtslage und Behördenstruktur konstruktiv beantwortet“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7567, Antwort der Bundesregierung zu Frage 9b der Kleinen Anfrage)?
e) Welche weiteren, neuen Erkenntnisse wurden seitdem bezüglich der polizeilichen internen Untersuchungen zum Fall „Mark Kennedy bzw. Mark Stone“ etwa zur Aufarbeitung seiner Straftaten in Deutschland mitgeteilt?
f) Inwieweit wird sich das BKA weiter dafür einsetzen, dass die von Mark Kennedy in Deutschland und anderen Ländern begangenen Straftaten geahndet und eindeutig Mark Kennedy zugeordnet werden, damit diese bei zukünftigen, weiteren von ihm begangenen Brandstiftungen entsprechend beim Strafmaß berücksichtigt werden?
Inwieweit dürfen ausländische Polizeispitzel in Deutschland Wohnungen betreten?
a) In welchen Fällen ist hierfür ein richterlicher Beschluss notwendig?
b) In welchen Fällen können Wohnungen ohne jede Anordnung betreten werden?
c) Wie wird in der polizeilichen Praxis unterschieden, ob eine Wohnung zu Zwecken der Ausforschung betreten wird oder ob dies zur sogenannten Legendierung geschieht?
d) Wie ist diese angebliche Unterscheidung im Nachhinein durch Betroffene oder auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier nachvollziehbar?
e) Inwieweit können sich vom Verfolgen durch ausländische Polizeispitzel Betroffene Rechtssicherheit über das womöglich widerrechtliche Betreten ihrer Wohnungen verschaffen, wenn diese von der Maßnahme nicht nachträglich in Kenntnis gesetzt werden (bitte konkrete Angaben machen)?
Wie ist im Allgemeinen sowie im Einzelfall geregelt, nach welcher Maßgabe ausländische verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler versteckte Aufnahmegeräte nutzen dürfen, etwa ein zum ständigen Übermitteln der im Raum geführten Gespräche durch ein eingeschaltetes Mobiltelefon oder eine manipulierte Uhr, deren Benutzung der frühere Polizeispitzel Mark Kennedy mehrmals in der Presse berichtet?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Mark Kennedy oder andere britische verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler versteckte Aufnahmegeräte in Deutschland genutzt haben?
b) Sofern die Bundesregierung hiervon erst durch spätere Berichte erfahren würde, welche Bestimmungen oder Gesetze wären dann verletzt worden?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren juristischen oder menschenrechtlichen Einschätzungen zum Einsatz ausländischer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler und der Frage, ob diese Menschenrechte wie das Recht auf Privatheit oder andere Gesetze auf nationaler und auf EU-Ebene verletzen (sofern bekannt, bitte Verweise angeben oder Kopien beilegen)?
Seit wann und auf wessen Initiative existiert die „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW)?
a) Welche Regierungen oder sonstigen Institutionen (auch private Firmen) nehmen oder nahmen (auch vorübergehend) an der CSW und ihren Sitzungen teil?
b) Welche konkreten Inhalte werden in der CSW erörtert?
c) Welche „sichere[n] und effektive Überwachungstechniken“ waren seit bestehen der CSW Gegenstand der Treffen (Bundestagsdrucksache 17/5133; sofern diese Informationen nicht verfügbar sind, bitte mindestens für die letzten fünf Jahre auflisten)?
d) Welche konkreten „Ausbildungsinhalte (Hospitationen)“ hat die CSW bereits erörtert oder vorgeschlagen (bitte Inhalt und Träger angeben)?
e) Inwiefern werden in der CSW neben der „organisierten und allgemeinen Kriminalität“ auch politisch motivierte Sachverhalte thematisiert?
Welche Themen standen in den letzten fünf Jahren auf der Tagesordnung von Treffen der CSW?
a) Welche Probleme oder sonstigen regelungsbedürftigen Phänomene ergeben sich aus der „grenzüberschreitenden Observation“, wie sie laut der Bundesregierung in der CSW dann als „damit zusammenhängenden Problemstellungen“ erörtert werden (Bundestagsdrucksache 17/5677)?
b) Inwiefern kann die CSW hierfür zur „Optimierung von Arbeitsabläufen“ beitragen?
c) Welche „operativen und taktischen Möglichkeiten“ hat die Bundesregierung der CSW zuletzt berichtet, wie es in der Bundestagsdrucksache 17/5677 lediglich als Thematisieren der „spezifischen Arbeitsweise der teilnehmenden Länder“ mitgeteilt wird?
d) Welche „rechtlichen Rahmenbedingungen“ sind hierfür von Belang?
e) Welche „mobilen Observationskräfte“ betreibt die Bundesregierung, die zur grenzüberschreitenden Observation genutzt werden können?
f) Die Optimierung welcher „kontrollierten Lieferungen“ wird in der CSW behandelt?
g) Seit wann und zu welchem Zweck ist Europol Mitglied der CSW?
h) Welche Beiträge hat die Agentur in den letzten fünf Jahren erbracht?
Auf wessen Veranlassung kamen die Treffen des BKA jeweils mit Behörden aus Belgien, Frankreich, Großbritannien, Israel, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, der Schweiz, USA zum Einsatz staatlich genutzter Schadsoftware („Trojaner“) zustande, wie es die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/8958 mitteilt?
a) Welche weiteren Kontakte zum Einsatz staatlicher Schadsoftware entstanden aus den Treffen mit Behörden aus Belgien, Frankreich, Großbritannien, Israel, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, der Schweiz, USA im Einzelfall?
b) Inwieweit war die Teilnahme der britischen Firma „Gamma“ am 22./23. Oktober 2010 grundlegend für die spätere Beschaffung von Schadsoftware dieser Firma durch das BKA?
c) Worin besteht der Unterschied hinsichtlich des „Erfahrungsaustauschs“ mit den internationalen Polizeien bezüglich technischer, rechtlicher, taktischer Aspekte?
d) Worin besteht ein „Fachvortrag“ des BKA, wie er noch im Februar 2012 gegenüber der israelischen Polizei gehalten wurde?
e) Inwiefern hat das BKA in dem entsprechenden „Fachvortrag“ die öffentliche Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Einsatzes staatlicher Schadsoftware berücksichtigt, wie sie in Deutschland, der Schweiz und Österreich durch entsprechende Veröffentlichungen wochenlang zuungunsten der Behörden die Medien bestimmte?
Inwiefern arbeiten deutsche Geheimdienste oder sonstige Stellen des Bundes mit dem „Gemeinsamen Lagezentrum“ (SitCen) zusammen?
a) Welche Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen existieren hierzu, und wie sind die Einladung, Vorbereitung und Durchführung von Treffen geregelt?
b) Welche etwaigen informellen Arbeitsgruppen zum „Erfahrungsaustausch“ oder „reine Kommunikationsplattformen“ existieren darüber hinaus?
c) Auf welche Art und Weise sind deutsche Landesämter für den Verfassungsschutz in die Zusammenarbeit eingebunden?
d) Welche Informationen werden zwischen den beteiligten Stellen getauscht?
e) Wie ist der Austausch von „assessed intelligence“ (bereits ausgewertete Informationen) und „raw intelligence“ (Originalquellen) geregelt?
f) Inwiefern wertet das SitCen „offene Quellen“ aus, und welche Werkzeuge werden hierfür benutzt?
Was ist der Inhalt des „Situation Assessment“, das von SitCen zum Phänomen „Anarchismus“ im Oktober 2011 erstellt wurde (Bundestagsdrucksache 17/8279)?
a) Welchen Inhalt hatte der Beitrag des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) hierzu?
b) Zu welchen weiteren Themen hat das BfV in den letzten zwei Jahren Beiträge geliefert?
Welche Zusammenarbeit besteht zwischen deutschen Einrichtungen mit der „Civilian Intelligence Cell“ (CIC) des SitCen und dem „Berner Club“?
a) Wie setzt sich die CIC im Einzelnen zusammen, und welche Rolle spielen Behörden und Angehörige der Bundesregierung sowie der EU dabei?
b) Wie setzt sich der „Berner Club“ im Einzelnen zusammen, und welche Rolle spielen Behörden und Angehörige der Bundesregierung sowie der EU dabei?
c) Welche Stellen der Bundesregierung und der EU beteiligen sich an der „Counter Terrorism Group“ (CTG) des „Berner Clubs“?
d) Wie oft treffen sich die CIC und die CTG, und wie werden die jeweiligen Treffen vorbereitet?
e) Welche Inhalte standen in den letzten zwei Jahren auf der Tagesordnung von Treffen der CTG und der CIC?
f) Wohin werden von der CIC oder der CTG ermittelte „Bedrohungsanalysen“ oder sonstige Erkenntnisse übergeben, und welches Procedere existiert hierzu?
g) Mit welchen weiteren Institutionen oder sonstigen Stellen arbeiten die CIC und die CTG regelmäßig in gemeinsamen Arbeitsgruppen zusammen?
Inwieweit arbeiten deutsche Behörden mit der „Financial Action Task Force“ (FATF) zusammen, deren Hauptquartier bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angesiedelt ist?
a) Worin besteht die Aufgabe der FATF, und welche Rolle übernehmen das Hauptquartier, die Sekretariate oder andere Stellen?
b) Wie ist die Zusammenarbeit der Mitglieder der FATF geregelt?
c) Inwieweit ist die FATF mit der Umsetzung neuer Gesetze und Vollmachten für Strafverfolgungsbehörden, der Beschaffung neuer Überwachungstechnologien oder Polizeiabkommen befasst oder erstellt Expertisen, Rankings oder anderweitige Berichte hierzu?
d) Inwieweit übt die FATF Druck auf Regierungen aus, neue Gesetze und Vollmachten für Strafverfolgungsbehörden zu schaffen, Überwachungstechnologien zu beschaffen oder Polizeiabkommen zu schließen, wie es im Bericht von Statewatch und Transnational Institute (TNI) unter dem Titel ,Counter-terrorism, „policy laundering“ and the FATF – legalising surveillance, regulating civil society‘ (Februar 2012) beschrieben ist?
Auf welche Art und Weise kooperieren deutsche Behörden mit dem „United Nations Office on Drugs and Crime“ (UNODC)?
a) Welche Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen existieren hierzu?
b) Welche etwaigen informellen Arbeitsgruppen zum „Erfahrungsaustausch“ oder „reine Kommunikationsplattformen“ existieren darüber hinaus?
c) Wie sind die Vorbereitung und Durchführung etwaiger Treffen oder Forschungsvorhaben geregelt?
Welches Thema hatten die einzelnen Vorträge auf der Konferenz „Reisebewegungen von Terrornetzwerken“, die das Bundesministerium des Innern am 23. und 24. Juni 2011 in Berlin ausgerichtet hat (Bundestagsdrucksache 17/8279)?
a) Welche „Instrumente zur Erkennung und Verhinderung von Anschlägen internationaler Terrornetzwerke im Zusammenhang mit deren Reisebewegungen“ haben deutsche Sicherheitsbehörden dort vorgestellt?
b) Welche Sicherheitsbehörden und Ministerien der 25 Mitgliedstaaten der EU haben an der Konferenz teilgenommen?
c) Welche Sicherheitsbehörden des Bundes waren auf der Konferenz präsent?
Welche etwaigen informellen Arbeitsgruppen zum „Erfahrungsaustausch“ oder „reine Kommunikationsplattformen“ existieren auf Ebene der EU-Polizeiagentur Europol, und welche Stellen der Bundesregierung nehmen daran teil?
a) Inwieweit arbeiten welche Abteilungen von Europol zu den Themen „Informant experts“, „Cross-border surveillance“ sowie „Controlled deliveries experts“ (Bundestagsdrucksache 17/5133)?
b) Wie wird hierzu kommuniziert, und welche Treffen finden hierzu statt?
c) Welche einzelnen „Experten-Websites“ der „Europol Platform for Experts“ (EPE) sind bislang eingerichtet worden, und wie nehmen Behörden der Bundesregierung daran teil?
Inwieweit sind dem entsprechenden Beamten des BKA wenigstens einige private Firmen erinnerlich, die am 18. Juli 2011 an der von Europol und Eurojust veranstalteten Konferenz zur Kontrolle von Tierrechtsaktivismus teilnahmen, über deren Anwesenheit die Bundesregierung sich bislang wegen des angeblichen Fehlens einer Teilnehmerliste aber ausschweigt (Bundestagsdrucksache 17/8677)?
a) Sofern der entsprechende Beamte sich nach nur acht Monaten an keine einzige der 35 teilnehmenden Firmen erinnern möchte, inwiefern können die Fragesteller sich eine komplette Liste der teilnehmenden Repräsentantinnen und Repräsentanten der Tierverwertungsindustrie verschaffen?
b) Welche Vortragsthemen jener Vertreter der Pharma- oder Tierverwertungsindustrie sind dem entsprechenden Beamten des BKA erinnerlich, wie sie die Bundesregierung lediglich als Darstellungen der aktuellen Situation wiedergibt?
Zu welchen Themenfeldern hatten die Delegationen aus Griechenland, Italien, Großbritannien, Frankreich und Spanien auf dem von Eurojust am 13. April 2011 ausgerichteten Treffen zu „Violent Single Issue Terrorism“ referiert, wie es die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 17/8961 vorträgt (bitte den Titel der Vorträge sowie eine grobe Inhaltsangabe beifügen)?
a) Wonach wurde in dem von Eurojust ventilierten Fragebogen zu „VSIE/T“ konkret gefragt (bitte im Original beilegen)?
b) Was haben Bundesbehörden in dem Fragebogen geantwortet?
Mit welchen Staaten und Institutionen hat die EU-Agentur Eurojust bereits Arbeitsabkommen geschlossen, und mit welchen anderen bestehen Kontakte für zukünftig geplante Abkommen?
a) Welchen Inhalt haben die Entwürfe eines „Memorandum of Understanding“ (MoU) mit der Polizeiorganisation Interpol und dem „Council of Europe Group of States against Corruption“ (GRECO)?
b) Wer hat die Initiative zum Entwurf der MoU mit Interpol ergriffen, und welche Stelle ist hiermit betraut?
c) Wie wurde die Notwendigkeit hierfür begründet?
d) Existiert hierzu ein schriftlich niedergelegtes Dokument der Gemeinsamen Kontrollinstanz, die für ein MoU ihre Zustimmung erteilen muss?
e) Sofern kein schriftliches Dokument existiert, wie kann die Zustimmung der Gemeinsamen Kontrollinstanz von den Fragestellern nachvollzogen werden?
f) Mit welchen weiteren Institutionen oder sonstigen Stellen arbeitet Eurojust regelmäßig in gemeinsamen Arbeitsgruppen zusammen?
Welchen Inhalt hat der Entwurf eines geplanten MoU zwischen der EU-Kommission und der EU-Agentur Eurojust?
a) Welchen Charakter soll das Abkommen haben?
b) Welche Arbeitsbereiche sollen von dem Abkommen erfasst werden?