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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Dokumentation des Anti-D-Hilfegesetzes und vorangegangener Gesetze

Umsetzung des Anti-D-Hilfegesetzes für durch Anti-D-Immunprophylaxe in der ehemaligen DDR mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Frauen, Angaben zur Anerkennung oder Ablehnung von Personen als Betroffene eines Impfschadens, Verlauf und Veränderungen der Antragszahlen in den einzelnen Bundesländern, Umfang der Aufwendungen des Bundes für Einmalzahlungen und für Rentenzahlungen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

10.04.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/907121. 03. 2012

Dokumentation des Anti-D-Hilfegesetzes und vorangegangener Gesetze

der Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme, Dr. Marlies Volkmer, Bärbel Bas, Dr. Carola Reimann, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Dr. Edgar Franke, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Ute Kumpf, Dr. Karl Lauterbach, Hilde Mattheis, Thomas Oppermann, Mechthild Rawert, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mehrfach kam es in der Vergangenheit zu öffentlichen Diskussionen über die Umsetzung des im Jahre 2000 verabschiedeten Anti-D-Hilfegesetzes (AntiDHG). Mit dem Gesetz soll den in der ehemaligen DDR durch eine Anti-D-Immunglobulinen-Behandlung unverschuldet mit dem Hepatitis-C-Virus infizierten Frauen ein Mindestmaß an materieller und medizinischer Unterstützung geleistet werden.

Im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 28. September 2011 wurde erneut von verschiedenen Seiten der Vorwurf einer ungleichen Praxis bei der Ausführung des Gesetzes in den Bundesländern erhoben. Es gilt im Interesse der Vermeidung einer unbefriedigenden Situation bzw. einer fortgesetzten Verunsicherung der betroffenen Frauen hier Klarheit zu schaffen. Daher erscheint es als geboten, die Dokumentation zum AntiDHG und vorangegangener Gesetze öffentlich zu machen, um die Entwicklung anhand statistischer Vergleichszahlen nachvollziehen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Personen wurden von den Behörden der ehemaligen DDR vom Zeitraum der Schädigung 1978/1979 bis zur Wiedervereinigung 1990 als Betroffene eines Impfschadens nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (GüK-DDR) geführt bzw. anerkannt?

Welche Leistungen erhielten sie, und wie verteilten sich die Betroffenen zunächst auf die einzelnen Bezirke der DDR sowie später auf die neu gegründeten Bundesländer (bitte nach Bezirken und Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Personen des Betroffenenkreises waren vor Schaffung des AntiDHG im Jahr 2000 bereits nach dem Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG) anerkannt?

3

Wie viele Anträge mit Bezug auf diese bestimmte Kontaminierung in den Jahren 1978 und 1979 wurden zwischen 1990 und 2000 nach dem BSeuchG abgelehnt, und können Aussagen über die häufigsten Ablehnungsgründe gemacht werden?

4

Zu wie vielen sonstigen Erledigungen von Anträgen kam es zwischen 1990 und 2000 aufgrund der Rücknahme von Anträgen oder dem Tod der Antragstellerin, und kann hier ein Bezug zu den Ablehnungszahlen hergestellt werden?

5

Kam es nach 1990 bis heute zu nachträglichen Aktualisierungen einer Statistik des Kreises der ursprünglich betroffenen Frauen in den einzelnen Bundesländern?

Wenn ja, wie kam es hierzu, und können Veränderungen statistisch kenntlich gemacht werden, bzw. lässt sich auf dieser Datengrundlage eine Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern herstellen?

6

In welchem Umfang und nach welchen Kriterien führt die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern eine Statistik über das AntiDHG, und in welchen Abständen wird diese aktualisiert?

7

Wie viele Personen haben im Zeitverlauf von 2000 bis Ende 2011 jährlich in den einzelnen Bundesländern Anträge nach dem AntiDHG gestellt?

Wie viele davon waren Neuanträge, und wie viele waren Änderungsanträge wegen Verschlimmerung des Gesundheitszustandes?

8

Auf welche Weise erfolgte die statistische Überführung der anerkannten Personen nach dem BSeuchG im Jahr 2000 mit dem Inkrafttreten des AntiDHG (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Wie kann diese Überführung in der Gesamtschau der Statistik zum AntiDHG bis heute gewertet werden?

9

Können für den Zeitraum nach dem Jahr 2000 Aussagen über den Verlauf und die Veränderungen der Antragszahlen nach Jahren gemacht werden, und kann so eine Vergleichbarkeit der Antragsstatistiken in den Bundesländern hergestellt werden?

10

Wie viele Anerkennungen liegen Ende 2011 gestaffelt nach der Minderung der Erwerbstätigkeit (0 bis > 80 Prozent) in den einzelnen Bundesländern vor?

Können vergleichende Aussagen zu Veränderungen bei den Anerkennungen der Minderung der Erwerbstätigkeit in den einzelnen Bundesländern über den Zeitraum 2000 bis Ende 2011 gemacht werden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

11

Wie viele Anträge wurden seit Inkrafttreten des AntiDHG insgesamt in den einzelnen Bundesländern abgelehnt, und wie viele Ablehnungen kamen jeweils zu Stande, weil sie nicht auf eine Kontaminierung in den Jahren 1978/1979 zurückgeführt werden konnten, sondern andere Ursachen hatten?

Wie hoch sind demzufolge die Quoten der Ablehnungen wegen anderer Ursachen in den Ländern?

12

Wie viele der Ablehnungen wurden in den Jahren 2000 bis Ende 2011 in den Bundesländern juristisch angefochten?

Wie viele wurden zu wessen Gunsten entschieden, und wie viele Klagen sind gegenwärtig noch anhängig?

13

Kam es im Zeitverlauf zwischen den Jahren 2000 und Ende 2011 zu einer Konzentration solcher Ablehnungsfälle wegen fehlendem Bezug, und können die Zahlen der einzelnen Bundesländer miteinander verglichen werden?

14

Welche der Ablehnungen bzw. Erledigungen von Anträgen mit sonstigen Ursachen können im jeweiligen Bundesland auf die Überweisung des Antrags, die Rücknahme des Antrags oder den Tod der Betroffenen zurückgeführt werden?

15

Wie hoch sind die Aufwendungen des Bundes bis Ende 2011 für Einmalzahlungen nach § 3 Absatz 3 AntiDHG sowie für Rentenzahlungen nach § 2 Absatz 2 AntiDHG nach Jahren?

Berlin, den 21. März 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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