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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Beratungsprotokolle in der Finanzberatung

Festgestellte Mängel bei der Umsetzung der Protokollpflicht (Inhalt und Aushändigung des Protokolls): Reaktion anderer EU-Staaten auf Missstände in der Anlageberatung, Abstellung negativ wirkender Anreize, inhaltliche Standardisierung, Schulungsmaßnahmen für Bankberater, Anreiz und Kontrolle gesetzeskonformen Anbieterverhaltens, Beweislastregelung<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.04.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/912923. 03. 2012

Beratungsprotokolle in der Finanzberatung

der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. (vzbv) im Rahmen der Initiative Finanzmarktwächter zur Umsetzung der Protokollpflicht in der Anlageberatung kommt zu ernüchternden Ergebnissen. Zwischen September 2011 und Februar 2012 hatte die Initiative 50 Anlageberatungen bei 50 Kreditinstituten untersucht und dabei festgestellt, dass in jedem fünften Gespräch die gesetzliche Pflicht zur Aushändigung des Protokolls verletzt wurde. Gar nicht bzw. fehlerhaft dokumentiert waren laut Angaben des Verbandes Vermögen und die vorhandenen Verbindlichkeiten sowie die Risikobereitschaft der Testkunden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie haben andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auf Missstände in der Finanzberatung reagiert, und in welcher Weise könnte Deutschland von diesen Erfahrungen profitieren?

2

Welche anderen Mitgliedstaaten der EU haben ein Beratungsprotokoll gesetzlich vorgeschrieben?

3

Wie sichert die Bundesregierung die aufsichtsrechtliche Konvergenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), wenn Anlegerinnen und Anleger zu schützen sind?

4

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dass die BaFin negativ wirkende Anreize (wie Vertriebs- und Haftungsfreizeichnungsanreize) in der Finanzvermittlung abstellt?

5

Mit welchen konkreten Standardisierungsmaßnahmen in der Protokollierung lassen sich die identifizierten Ungenauigkeiten, insbesondere hinsichtlich der Risikotragfähigkeit, finanziellen Situation, Ziele, Kenntnisse und Erfahrungen der Anlegerinnen und Anleger lösen?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Schulungsmaßnahmen von Finanzberaterinnen und -beratern in Kreditinstituten zur Protokollierung?

7

In welcher Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass die BaFin Qualifizierungsmaßnahmen der Finanzberaterinnen und -berater inhaltlich und methodisch überprüft?

8

Hält die Bundesregierung die Schulungen für ausreichend, um einer vollständigen, verlässlichen und nachvollziehbaren Protokollierung der Beratung gerecht werden zu können?

9

Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen inhaltlich und methodisch?

10

Wie lässt sich die Bundesregierung von der BaFin über nicht gesetzeskonformes Anbieterverhalten, z. B. die Verweigerung der Aushändigung von Beratungsprotokollen, informieren?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass die Beratungsprotokolle eher die Berater und Vermittler vor Schadenersatz schützen als die Verbraucher vor Falschberatung?

12

Erachtet die Bundesregierung die Bußgeldhöhe von bis zu 50 000 Euro als Sanktion auf ein nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig angefertigtes oder ausgehändigtes Beratungsprotokoll nach wie vor für angemessen?

13

Bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung auch eines vertragsrechtlichen Anreizes für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, sich an die gesetzlichen Pflichten zur Erstellung von Beratungsprotokollen zu halten, vor dem Hintergrund, dass Untersuchungen wie die in der Vorbemerkung genannte darauf hindeuten, dass es nicht ausreicht, wenn falsche oder fehlende Beratungsprotokolle ausschließlich mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden?

14

Hält die Bundesregierung an ihrer Einschätzung fest, dass eine ausdrückliche Regelung zur Beweislast, wonach ein Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten zur Erstellung des Beratungsprotokolls zu Beweiserleichterungen zugunsten des Anlegers bei Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung führt, deshalb nicht erforderlich sei, weil sich diese Beweislastverteilung bereits aus den allgemeinen Grundsätzen ergebe, wie sie von der Rechtsprechung etwa zur ärztlichen Dokumentation entwickelt wurden (zuletzt Gegenäußerung der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 17/3803, S. 2)?

15

Geht der Verweis auf die Grundsätze über die ärztliche Dokumentation nicht deshalb fehl, weil die ärztliche Dokumentationspflicht eine grundlegende andere Funktion als das Beratungsprotokoll hat, nämlich der Sicherstellung von wesentlichen medizinischen Daten für eine Behandlung dient, während das gesetzlich geregelte Beratungsprotokoll darauf gerichtet ist, schriftliches Beweismittel für einen späteren Haftungsprozess zu sichern, und beides daher vom Ansatz her nicht vergleichbar ist (Arne Maier in: Verbraucher und Recht 2011, S. 3 ff.)?

16

Wie erklärt die Bundesregierung unterschiedliche Auskünfte bei der Zahl der Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Vorschriften des § 34 Absatz 2a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) über die Anfertigung von Beratungsprotokollen einerseits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/8889 vom 6. März 2012) und gegenüber den Medien (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 14. März 2012, S. 16, „BaFin tadelt Banken für schlechte Beratung“)?

17

Gegen welche Geschäftsbanken wurden die Bußgelder verhängt, und welche Geschäftsbanken verwenden einwandfreie Beratungsprotokolle?

18

Hat die BaFin Veröffentlichungen nach § 40b WpHG bei den festgestellten Verstößen nach § 34 Absatz 2a WpHG vorgesehen? Wann sind diese geplant? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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