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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sanktionen und Leistungskürzungen bei Grundsicherungen

Zahlenangaben aus den Jahren 2005 bis 2011 zu Leistungsbeziehern von Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, verdeckte Armut, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen Widersprüche gegen Bescheide und Sozialgerichtsverfahren, Bearbeitungsdauer; offizielle Arbeitslosenzahlen sowie offene Stellen des ungeförderten Arbeitsmarktes<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

18.04.2012

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/922328. 03. 2012

Sanktionen und Leistungskürzungen bei Grundsicherungen

der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) ist die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Artikel 20 Absatz 1 GG). Diese Bestimmung zählt zum Verfassungskern und ist eine der unabänderlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Des Weiteren gibt das Grundgesetz vor, dass die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland „den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Bundesstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen“ muss (Artikel 28 Absatz 1 GG). Mit diesen beiden Artikeln schreibt das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip fest. Gemäß den Konkretisierungen durch das Bundesverfassungsgericht ist es demzufolge die Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen. Der Staat hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Dasein und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird. Ein wesentliches Element ist die Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe, wofür unter anderem die verschiedenen bedürftigkeitsgeprüften Grundsicherungssysteme zuständig sind. Sanktionen und Leistungskürzungen verletzen das Grundrecht auf die Gewährleistung des physischen Existenzminimums und des Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Sie sind somit verfassungswidrig (vgl. Wolfgang Neskovic/Isabel Erdem: Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV – Zugleich eine Kritik am Bundesverfassungsgericht, in: Die Sozialgerichtsbarkeit – Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, 03/12: 134 bis 140).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele Bedarfsgemeinschaften und wie viele Personen erhielten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren von 2005 bis 2011?

2

Wie viele Erwerbsfähige erhielten Leistungen nach dem SGB II in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren von 2005 bis 2011?

3

Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB II in der Bundesrepublik Deutschland nahmen keine oder geringere Leistungen als ihnen zustehen (verdeckt Arme) in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 in Anspruch (absolut und Quote Nichtinanspruchnahme)?

4

Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch verdeckte Armut im Bereich des SGB II zu bekämpfen?

5

Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von SGB-II-Behörden gingen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 in der Bundesrepublik Deutschland bei den zuständigen Behörden ein, und wie viele wurden in diesen einzelnen Jahren erledigt?

6

Wie viele Klagen wurden im Rechtskreis des SGB II in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 in der Bundesrepublik Deutschland an den Sozialgerichten eingereicht und wie viele in diesen Jahren abschließend behandelt?

7

Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Leistungen und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen (getrennt) im Bereich des SGB II in der Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 entwickelt?

8

Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt) in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des SGB II in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011, die ganz oder teilweise zu Gunsten der Widersprechenden bzw. der Klagenden entschieden wurden?

9

Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der Sanktionen nach § 31 und § 32 SGB II (getrennt nach Sanktionshöhe, nach Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach Sanktionsgründen und Leistungsart) in der Bundesrepublik Deutschland (bitte die ab 2011 geänderten Sanktionsparagraphen und Personengruppen vergleichbar zu den anderen Jahren abbilden)?

10

Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 die Anzahl der erledigten Widersprüche und behandelten Klagen gegen Sanktionen nach § 31 und § 32 SGB II, und wie hoch war der Anteil der für die Leistungsbeziehenden ganz oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen nach § 31 und § 32 SGB II (getrennt nach Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach Sanktionsgründen und Leistungsart, bitte die ab 2011 geänderten Sanktionsparagraphen und Personengruppen vergleichbar zu den anderen Jahren abbilden)?

11

Wie viele Personen erhielten in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 in der Bundesrepublik Deutschland Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 ff. bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 ff. (getrennt) des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) (getrennt nach Altersgruppen und Geschlecht)?

12

Wie viele Einsatz- bzw. Haushaltgemeinschaften erhielten in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 in der Bundesrepublik Deutschland Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (getrennt) nach dem SGB XII?

13

Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) nahmen in der Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 keine oder geringere Leistungen als ihnen zustehen in Anspruch (verdeckt Arme) (absolut und Quote Nichtinanspruchnahme)?

14

Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch verdeckte Armut im Bereich des SGB XII zu bekämpfen?

15

Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von Leistungsträgern nach dem SGB XII wurden in den einzelnen Jahren von 2005 und 2011 in der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, und wie viele wurden in diesen Jahren erledigt (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt)?

16

Wie viele Klagen wurden im Rechtskreis des SGB XII in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 in der Bundesrepublik Deutschland an den Sozialgerichten eingereicht, und wie viele Klagen wurden in diesen Jahren abschließend behandelt (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt)?

17

Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen (getrennt) im Bereich des SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) in der Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 entwickelt?

18

Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt), der ganz oder teilweise zu Gunsten der Widersprechenden bzw. der Klagenden im Bereich des SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) in der Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 entschieden wurde?

19

Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der Leistungseinschränkungen nach § 26 und § 39 SGB XII sowie die Zahl der Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII (getrennt nach Höhe der Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen und nach Gründen der Leistungseinschränkung/-verwehrung)?

20

Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 die Anzahl der erledigten Widersprüche und behandelten Klagen durch Leistungsbeziehende gegen Leistungseinschränkungen nach § 26 und § 39 SGB XII und gegen die Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII, und wie hoch war dabei der Anteil der für die Leistungsbeziehenden ganz oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen in der Bundesrepublik Deutschland gegen Leistungseinschränkungen nach § 26 und § 39 SGB XII und gegen die Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII (getrennt nach Höhe der Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen und nach Gründen der Leistungseinschränkung/-verwehrung)?

21

Sollten die Fragen 13 bis 20 durch die Bundesregierung nicht beantwortet werden können, wird gefragt, wie ohne diese Informationen die Bundesregierung prüfen und sicherstellen will, dass für alle leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger das Existenzminimum und die gesellschaftliche Teilhabe aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben und bundesgesetzlicher Regelungen garantiert wird?

22

Wie hoch war die offizielle Anzahl Arbeitsloser, und wie hoch war die Arbeitslosenquote in Deutschland von 2005 bis 2011 (Bereich Drittes Buch Sozialgesetzbuch und Zweites Buch Sozialgesetzbuch getrennt)?

23

Wie viele der Bundesagentur für Arbeit bekannte offene Stellen auf dem ungeförderten Arbeitsmarkt standen der jeweiligen Anzahl offizieller Arbeitsloser in den Jahren von 2005 bis 2011 in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber?

Um welche Art von Stellen handelt es sich dabei?

Berlin, den 28. März 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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