Erkenntnisse über deutsche „Ku Klux Klan“-Vereinigung
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Unter der Bezeichnung „Teutonische Ritter des Ku Klux Klan in Deutschland – Distrikt NRW“ wirbt eine Vereinigung im Internet für einen Kampf „für Sicherheit, Zusammenhalt, echte Werte und den Erhalt der eigenen Identität“. Sie bezieht sich positiv auf den rassistischen US-amerikanischen Ku Klux Klan, der in ihren Augen die Behörden bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit „unterstützt“ hatte. Zugleich sieht sie sich als ideeller Nachfolger „des ersten Ku Klux Klan“ der Weimarer Republik mit seiner „nordisch-germanischen“ Ausrichtung. Die selbsternannten „Teutonischen Ritter“ bezeichnen sich als „eine echte Werte-, Kultus- und Kulturgemeinschaft Deutscher Christen mit germanischer Abstammung“ und leben in dem Glauben, sie seien „ein elitärer Kreis“.
Der Internetauftritt der Vereinigung besteht aus einer Mischung esoterisch angehauchter konservativ-rassistischer Versatzstücke. Es ist der Homepage nicht zu entnehmen, welcher Art konkret die durchgeführten Vereinsaktivitäten sind oder ob es überhaupt welche gibt. Zwar wird illegitime Gewalt verbal zurückgewiesen, bedenklich muss aber stimmen, dass der Verein – wiederum seinen eigenen Angaben zufolge – einen „Deutschen KampfKunstKlub“ unterhält. Dieser bietet „200 Prozent Selbstverteidigung“ an, was den Schluss nahelegt, dass die Vereinigung ihre rassistisch-nordisch-germanischen Thesen ggf. auch mit Gewalt durchsetzen will.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den „Teutonischen Rittern“
hinsichtlich der Mitgliederzahl,
hinsichtlich der Entwicklung des Vereins seit Gründung,
hinsichtlich der Vereinsstruktur und Anzahl der örtlichen/regionalen Gliederungen,
hinsichtlich der Frage, ob es Gliederungen außerhalb Nordrhein-Westfalens gibt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
hinsichtlich der Aktivitäten der Vereinigung, und wie konkret sind diese Erkenntnisse,
hinsichtlich eines etwaigen verfassungsschutzrelevanten Hintergrundes, von Vereinsführung und -mitgliedern,
hinsichtlich verfassungsschutzrelevanter Bestrebungen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob bzw. inwieweit die Vereinigung den auf ihrer Homepage in der Rubrik „Was macht der Verein“ konkret genannten Schwerpunktaktivitäten tatsächlich nachgeht und etwa „Aufklärungsarbeit im Kampf gegen Drogenmissbrauch, Alkoholismus und Kriminalität“ oder Maßnahmen zur „Förderung“ der Sicherheit auf der Straße durchführt?
Ist den Sicherheitsbehörden bekannt, welche Personen die Vereinigung anführen und ihre Aktivitäten koordinieren bzw. inhaltlich und rechtlich verantworten?
Wird die Vereinigung vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet, und wenn ja, seit wann?
Steht die Bundesregierung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalens in Kontakt, um den Erfahrungs- und Kenntnisaustausch hinsichtlich der Vereinigung zu gewährleisten?
Steht die Bundesregierung mit anderen Landesregierungen in Kontakt, um Erkenntnisse über die Vereinigung auszutauschen, und wenn ja, mit welchen?
Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung für einen verstärkten Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden über diese Vereinigung, und welche Schritte will sie diesbezüglich unternehmen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich Kontakten oder Kooperationen dieser Vereinigung mit rechtspopulistischen Organisationen?