Eigenständige Jugendpolitik
der Abgeordneten Sönke Rix, Stefan Schwartze, Willi Brase, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Ute Kumpf, Caren Marks, Katja Mast, Franz Müntefering, Aydan Özoğuz, Thomas Oppermann, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Ulla Schmidt (Aachen), Rolf Schwanitz, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat auf dem Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag vom 7. bis 9. Juni 2011 ein Eckpunktepapier zur Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik mit dem Titel „Eine Allianz für Jugend. Eckpunktepapier: Entwicklung und Perspektiven einer Eigenständigen Jugendpolitik“ vorgelegt.
Dort heißt es, die „typischen Herausforderungen des Jugendalters und ihre institutionellen Entsprechungen in Form von Bildungsangeboten, Unterstützungssystemen und gesellschaftlich geregelten Statuspassagen bilden den Fokus einer Eigenständigen Jugendpolitik.“ Eine „Eigenständige Jugendpolitik“ richte sich „an alle Jugendlichen“ und verstehe sich als „gesellschaftlich relevante Zukunftspolitik.“
Es werden außerdem einzelne Schritte genannt, die zur Herausbildung einer „Allianz für Jugend“ dienen sollen. Diese Allianz soll laut Bundesregierung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, Medien, Wissenschaft, der Kinder- und Jugendhilfe, des formalen Bildungssystems sowie der Jugendlichen selbst gebildet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Allgemein eigenständige Jugendpolitik
Fragen64
Werden die vom BMFSFJ vorgestellten Eckpunkte zur Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik vom Bundeskabinett verabschiedet werden?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Sind Maßnahmen zur Koordinierung zwischen den unterschiedlichen Bundesministerien vorgesehen, und wenn ja, welche?
Führt das zuständige BMFSFJ zur Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik auch Gespräche mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden?
a) Wenn ja, was haben diese Gespräche bislang ergeben?
b) Wenn nein, warum nicht?
Werden die Vorschläge zur Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik bis Ende dieser Legislaturperiode auch eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung erfahren?
Wenn ja, welche (bitte nach Titel, Einzelplan und Jahr beziffern)?
Ist eine hausinterne Arbeitsgruppe des BMFSFJ zur Koordinierung der Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik gegründet worden?
Wenn ja, welche Bundesressorts sind in dieser Arbeitsgruppe vertreten, und welche Ergebnisse liegen bislang vor?
Plant das BMFSFJ, weitere Akteure der Zivilgesellschaft (beispielsweise Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften) in die Entwicklung einer „Allianz für Jugend“ einzubeziehen?
Wenn ja, um welche handelt es sich dabei?
Welche konkreten Maßnahmen sollen während der Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik neu eingeführt oder weiterentwickelt werden?
Wie definiert die Bundesregierung die Altersgrenzen der Jugendphase?
Welche Erkenntnisse aus der Umsetzung der Europäischen Jugendstrategie 2010 bis 2018 werden in die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik einfließen?
Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, um das Kinderrechte-Mainstreaming auf Bundesebene zu verankern, und welche Bundesressorts sind daran beteiligt?
Welche Partner aus Wirtschaft, Medien und Stiftungen möchte die Bundesregierung gewinnen, um das öffentliche Bild von Jugend aufzuwerten?
In welcher Höhe werden Haushaltsmittel für die Aufwertung des „Images“ von Jugendlichen bereitgestellt?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik, sich für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz einzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, ihre eigenständige Jugendpolitik geschlechtergerecht auszugestalten, und wenn ja, bei welchen konkreten Maßnahmen ist dies geplant?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung den Jugendverbänden und der Jugendarbeit im Hinblick auf ein gerechtes und selbstbestimmtes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen bei?
Welche Initiativen und Maßnahmen werden im Bereich der politischen Jugendbildungsarbeit derzeit umgesetzt?
Welche Initiativen und Maßnahmen sollen zukünftig im Bereich der politischen Jugendbildungsarbeit umgesetzt werden?
a) Welche Initiativen und Maßnahmen sollen zukünftig im Bereich der kulturellen Jugendbildung umgesetzt werden?
Clusterung aller jugendpolitischen Aktivitäten des BMFSFJ (bis Ende 2012)
b) Was genau versteht die Bundesregierung unter „Clusterung aller jugendpolitischer Aktivitäten des BMFSFJ“ (siehe Eckpunktepapier „Eine Allianz für Jugend“)?
19. Nach welchen Kriterien wird diese Clusterung erfolgen?
Ist diese Clusterung auch für andere Bundesministerien geplant, in deren Zuständigkeitsbereich jugendpolitische Maßnahmen fallen?
Wenn ja, in welchen?
Wird sich in diesem Zusammenhang der Zuschnitt der Abteilungen im BMFSFJ verändern?
Wenn ja, was genau soll sich im Zuschnitt ändern?
Wird die Clusterung Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendplan des Bundes haben?
Wenn ja, welche?
Wird die Clusterung Auswirkungen auf andere Bereiche des Bundeshaushalts haben?
Wenn ja, welche?
Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um bis Ende 2012 ein Zentrum „Allianz für Jugend“ einzurichten, und wo bildet sich das im Bundeshaushalt ab?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung Haushaltsmittel eingeplant, um das Zentrum „Allianz für Jugend“ zu errichten (bitte unter Angabe von Einzelplänen, Haushaltstiteln und Jahren)?
Welche Aufgaben soll das Zentrum „Allianz für Jugend“ haben?
Wie viele Personalstellen sind für das Zentrum „Allianz für Jugend“ vorgesehen?
Wie soll die fachliche Begleitung und die fachpolitische Steuerung des Zentrums erfolgen?
Wann beginnen die thematischen Fachforen zur Anerkennung von Engagement und Validierung nicht formaler Bildung?
Welcher Zeitplan ist für diese Fachforen vorgesehen (bitte detailliert auflisten)?
Welche zivilgesellschaftlichen Akteure (z. B. Vereine und Jugendverbände), Länder und Kommunen werden zu den Fachforen eingeladen (bitte auflisten)?
In welcher Höhe wurden bzw. werden Haushaltsmittel für die Fachforen zur Verfügung gestellt?
Und wo bilden sich diese Mittel im Haushalt BMFSFJ ab (bitte nach Haushaltstiteln und Jahren auflisten)?
33. Sind Publikationen zu den Fachforen geplant?
Wenn ja, welche, und in welcher Auflage?
Wann beginnen die Fachforen zur Verbesserung jugendpolitischer Strukturen vor Ort – Jugendhilfeplanung, Jugendhilfeausschüsse, Lokale Allianzen, Lokale Kinder- und Jugendberichterstattung, Preis für jugendfreundlichste Gemeinde?
Welcher Zeitplan ist für diese Fachforen vorgesehen (bitte detailliert auflisten)?
Welche zivilgesellschaftlichen Akteure, welche Länder und Kommunen werden zu den Fachforen eingeladen (bitte auflisten)?
In welcher Höhe wurden bzw. werden Haushaltsmittel für die Fachforen zur Verfügung gestellt?
Und wo bilden sich die Mittel im Haushalt BMFSFJ ab (bitte auflisten nach Haushaltstiteln und Jahren)?
38. Sind Publikationen zu den Fachforen geplant?
Wenn ja, welche, und in welcher Auflage?
Welchen Prüfauftrag verfolgt das BMFSFJ hinsichtlich einer möglichen Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen im SGB VIII (siehe Eckpunktepapier „Allianz für Jugend“)?
Was hat die bisherige Prüfung ergeben?
Führt das BMFSFJ hierzu entsprechende Gespräche mit Ländern und Kommunen?
Wenn ja, was haben diese Gespräche bislang ergeben?
Plant die Bundesregierung zusätzliche Haushaltsmittel für eventuell geplante Änderungen ein (bitte auflisten nach Haushaltstiteln und Jahren)?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung, um den Kinder- und Jugendplan des Bundes zu stärken?
Welche konkreten Maßnahmen schlägt die Bundesregierung zur Stärkung des Kinder- und Jugendplans vor?
Wie soll der Kinder- und Jugendplan des Bundes umgestaltet werden, damit er zu einem Steuerungsinstrument der eigenständigen Jugendpolitik, wie von der Bundesregierung vorgesehen, wird?
Sind weitere Kürzungen im Bereich der Jugendpolitik geplant?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, wie werden diese begründet?
Wird es zu Kürzungen bei Maßnahmen zur Förderung von benachteiligten Jugendlichen kommen, um dem Grundsatz Rechnung zu tragen, Jugendpolitik auch für sogenannte normale Jugendliche machen zu wollen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, wie werden diese begründet?
Werden bisher in anderen Bundesressorts angesiedelte, jugendpolitisch relevante Programme (zum Beispiel die Bündnisse für Bildung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung) künftig zum Bestandteil des Kinder- und Jugendplans?
Was versteht die Bundesregierung unter Kinder- und Jugendbeteiligung?
Wie unterscheidet die Bundesregierung zwischen „echter“ und „Alibi-Beteiligung“?
Welche Möglichkeiten der direkten Beteiligung von Jugendlichen hat das BMFSFJ in der Vergangenheit gefördert oder angeboten?
Wie will die Bundesregierung die Beteiligung von Jugendlichen an der Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik sicherstellen?
Wie sollen Verbände, Kommunen und Länder beteiligt werden?
Finden Planungen zur Beteiligung der Jugendlichen zusammen mit dem Deutschen Bundesjugendring und anderen bundeszentralen Trägern statt, und wenn ja, welche?
Welche bundeszentralen Verbände und Träger sind in den Prozess eingebunden?
Haben hierzu bereits Treffen stattgefunden?
Und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung den Jugendbeiräten in den Kommunen und Gemeinden ein?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass Chancengleichheit auch bei der ePartizipation hergestellt wird und diese nicht durch das „digital gap“ konterkariert wird?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, eine Diskussion über verschiedene Formen der Beteiligung von Jugendlichen und deren Weiterentwicklung zu führen?
a) Wenn ja, mit welchem Ziel?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Ergebnisse des Nationalen Aktionsplans „Für ein kindergerrechtes Deutschland 2005-2010“ hinsichtlich der Beteiligung Jugendlicher sollen konkret in die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik einfließen?
Wann soll die Veranstaltungsreihe zum EU-Peer-Learning-Verfahren beginnen?
Welche EU-Handlungsakteure sollen eingebunden werden, um den Peer-Learning-Prozess auf europäischer Ebene voranzutreiben?
Prüft das BMFSFJ Aktivitäten zur Verstetigung der Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“ bzw. die Einrichtung von Folgeprogrammen?
a) Wenn ja, welchen Sachstand gibt es hierzu?
b) Wenn nein, warum nicht?
Prüft die Bundesregierung Gesetzesänderungen an der Schnittstelle des SGB II, SGB III und SGB VIII mit dem Ziel, die Integration von benachteiligten Jugendlichen zu verbessern?
a) Wenn ja, was hat diese Prüfung bislang ergeben?
b) Wenn nein, warum nicht?
Prüft die Bundesregierung insbesondere eine Änderung des § 13 SGB VIII zur verbindlichen Stärkung seiner Integrationsangebote?
a) Wenn ja, was hat diese Prüfung bislang ergeben?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um die Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit den Jobcentern und Optionskommunen zu verbessern?
Welchen Stellenwert und welche Aufgaben hat nach Auffassung der Bundesregierung dabei die Jugendsozialarbeit?
Prüft die Bundesregierung die Finanzierung der Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets gemäß § 28 Absatz 5 SGB II auf individuelle sozialpädagogisch orientierte Trainingsmaßnahmen zum Abbau von Schulverweigerung und Schuldistanz auszuweiten?
Wenn nein, warum nicht?