Kriminalisierung von internationalem linken Aktivismus und Anarchismus durch die Polizeiagentur Europol
der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut dem Protokoll der Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus“ organisiert die EU- Polizeiagentur Europol am 25. April 2012 eine Konferenz zu Anarchismus (Ratsdokument 7705/12). Über den Ort werden keine Angaben gemacht. Die Mitteilung durch einen Vertreter von Europol erfolgte im Rahmen eines Referats der italienischen Delegation über Aktivitäten der „Federazione Anarchica Informale“ (FAI). Jedoch soll sich die Konferenz von Europol laut der Gruppe „Out of Control Berlin“ auch auf Aktivitäten gegen „Schienennetzwerke“ fokussieren (http://outofcontrol.blogsport.de/2012/04/08/geheimdienste-und-polizeien-auf- loesen-anarchy-in-the-eu). Unklar ist, welche Kampagnen hier gemeint sind.
Auf die Schriftliche Frage 6 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 17/9225 wurde seitens der Bundesregierung anderslautend berichtet, das Treffen widme sich dem „Linksextremismus/-terrorismus“ und dessen angeblichen „Angriffe[n] auf Zugtransporte“. Auch hier ist unklar, welche „Zugtransporte“ gemeint sein sollen. Die Fragesteller vermuten, dass die Aktivitäten von Europol den legitimen Widerstand linker Bewegungen gegen sinnlose Großprojekte (z. B. TAV in Italien und Spanien, Stuttgart 21 in Deutschland) schwächen sollen.
Laut der Bundesregierung sollen zudem Aktivitäten des „No Border-Netzwerks“ auf der Konferenz von Europol thematisiert werden. Wieder ist offen, inwiefern dies in der Zuständigkeit von Europol liegen soll. Unter Umständen sind Vorkommnisse wie auf dem Grenzcamp 2010 in Brüssel gemeint. Die belgische Polizei wollte in einer beispiellosen Aktion verhindern, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich am Ende einer internationalen Gewerkschaftsdemonstration einreihen. Geholfen hatte dabei vermutlich der später aufflogene deutsche Polizeispitzel Simon Bromma. Der vom Landeskriminalamt (LKA) Stuttgart geführte verdeckte Ermittler schlich sich ins Camp ein und unterwanderte dessen Organisationsstrukturen. Seine „Erkenntnisse“ gab Simon Bromma an das LKA Stuttgart weiter. Womöglich gelangten daraufhin Falschinformationen an die belgische Polizei, die zur Festnahme von „96 Anarchisten“ führte. Derart vermeldete es ein Polizeisprecher ohne Angabe von Gründen für die Verhaftungen (http://datarecollective.net/node/21). Weder führten diese verbotene Gegenstände mit, noch nahmen sie strafrechtlich relevante Handlungen vor. Es liegt also nahe, dass die Festnahmen wegen einer vermuteten anarchistischen Gesinnung vorgenommen wurden, denn den Festgenommenen wurde keinerlei Vorwurf gemacht.
Auch der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Jörg Ziercke hatte linken Aktivismus mit einem angeblichen militanten „Anarchismus“ ineinsgesetzt. Im Januar letzten Jahres war Jörg Ziercke vom Innenausschuss des Deutschen Bundestages befragt worden, wozu seine Behörde mit Großbritannien ausgiebig verdeckte Ermittler tauscht. Jörg Ziercke hatte zur Begründung der staatlichen Unterwanderung des G8-Gipfels 2007 und des NATO-Gipfels 2009 eine angebliche „Europäisierung der Anarchoszene“ aus Griechenland, Spanien, Großbritannien, Frankreich, Dänemark und Deutschland angeführt (www.spiegel.de/ politik/deutschland/0,1518,741826,00.html). Die Bundesregierung präzisiert, der Spitzelaustausch anlässlich der Gipfelproteste sei gegen eine „grenzüberschreitenden Versendung von Briefbomben“ gerichtet (Bundestagsdrucksache 17/5736). Der Präsident des BKA wiederum begründete die in Heiligendamm eingesetzten britischen Spitzel mit dem Vorgehen gegen „Euroanarchisten, militante Linksextremisten und -terroristen“. Der Begriff „Euro-Anarchisten“ war bis dahin im deutschen Sprachraum nicht gebräuchlich. Laut der Konkretisierung der Antwort vom 17. Juni 2011 auf die Schriftliche Frage 10 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 17/6272 am 6. Juli 2011 durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Dr. Ole Schröder handelt es sich dabei um einen „Arbeitsbegriff der Sicherheitsbehörden, der auf etwaige Beziehungen bestimmter anarchisch-autonomer Gruppierungen in einzelnen EU-Mitgliedstaaten untereinander abstellt“. Das BKA habe dazu im Rahmen der Zentralstellenfunktion an einem „Informationsaustausch mit Sicherheitsbehörden des Bundes und einzelnen Partnerbehörden aus verschiedenen EU- Mitgliedstaaten zu ‚Euroanarchisten‘“ teilgenommen.
Neben Europol widmet sich auch der EU-Geheimdienst SitCen dem „Phänomen ,Anarchismus‘“ (Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Andrej Hunko, Bundestagsdrucksache 17/8279). Im Oktober 2011 hatte der Dienst ein „Situation Assessment“ erstellt, für das auch das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz einen Beitrag lieferte.
Bei Europol einlaufende Erkenntnisse werden im jährlichen „Terrorism Situation and Trend Report“ (TE-SAT) publiziert. Zu den von „anarchist extremists“ unterstützten Themen berichtet der TE-SAT 2010 „anti-capitalism, anti- militarism, anti-fascism and the ,No Borders‘ campaign“. Informationen seien aus Deutschland, Schweden, der Tschechischen Republik und Großbritannien angeliefert worden.
Die Beobachtungen zu „Terrorismus“ und „Extremismus“ werden in der weitgehenden Analysearbeitsdatei (AWF) „Dolphin“ abgelegt. Laut der Bundesregierung findet das Treffen zu „Anarchismus“ im Rahmen der Einladung Europols an die 20 Mitgliedstaaten der AWF „Dolphin“ statt. Nicht nur durch die Listung in den „Dolphin“-Dossiers werden die politischen Aktivisten kriminalisiert. Im Mai 2012 werden die zahlreichen Analysearbeitsdateien bei Europol neu strukturiert und sollen fortan unter den beiden Schlagworten „Organisierte Kriminalität“ und „Terrorismus“ geführt werden.
„Anarchismus“ oder vermeintliche „Euro-Anarchisten“ werden zum Sammelbegriff von unliebsamem internationalen, linken Engagement. Anarchismus ist indes eine politische Einstellung, die auch von Behörden der EU- Mitgliedstaaten respektiert werden muss. Internationalen verkehrspolitischen und antirassistischen Widerstand unter „Anarchismus“ zu führen, dient allein dessen Kriminalisierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wo fand der „Informations- und Erfahrungsaustausch“ zu „Linksextremismus/-terrorismus“ im April 2012 statt (Antwort auf die Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/9225)?
a) Was kann die Bundesregierung über die Tagesordnung des Treffens der AWF „Dolphin“ am 24. und 25. April 2012 mitteilen?
b) Inwiefern wurde die Tagesordnung nachträglich geändert?
c) Welche Behörden welcher Länder haben an dem bzw. den Treffen teilgenommen?
d) Welche Behörden welcher Länder haben zum „Informations- und Erfahrungsaustausch“ Beiträge geliefert?
e) Worin bestanden die Beiträge (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Welche EU-Mitgliedstaaten sind an der AWF „Dolphin“ beteiligt?
a) Welche Fachreferate oder sonstigen Abteilungen bei Europol sind an der AWF „Dolphin“ beteiligt bzw. können auf Daten zugreifen?
b) Seit wann ist die deutsche Bundesregierung Mitglied der AWF „Dolphin“?
c) Wie viel Prozent der Einträge in der AWF „Dolphin“ stammen von deutschen Behörden?
d) Wie viele Einträge (absolute Anzahl) wurden von deutschen Behörden angeliefert?
e) Wie oft und in welchen Fällen haben deutsche Behörden im Zusammenhang mit Protesten gegen „Schienennetzwerke“, „Zugtransporte“, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen – FRONTEX, Castortransporte oder Gipfelproteste Erkenntnisse für die AWF „Dolphin“ geliefert?
f) In welchen deutschen Ermittlungsverfahren der letzten zwei Jahre haben aus „Dolphin“ gelieferte Erkenntnisse eine wesentliche Rolle gespielt?
g) Hat es in diesem Zusammenhang Verurteilungen gegeben, die ohne Erkenntnisse aus „Dolphin“ nicht hätten vollzogen werden können?
h) Betrachtet die Regierung angesichts dieser Bilanzen den Betrieb der AWF „Dolphin“ als verhältnismäßig?
Wann und zu welchem Zweck ist die AWF „Dolphin“ errichtet worden?
a) Trifft es zu, dass in der AWF „Dolphin“ zunächst nur Erkenntnisse zu jenen Gruppen und Personen gesammelt werden sollten, die in der „EU- Terrorliste“ (Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Anwendung finden)?
b) Warum und vom wem wurde die Entscheidung getroffen, in der AWF „Dolphin“ nicht nur Erkenntnisse zu „Terrorismus“ zu speichern, sondern auch zu „Extremismus“ oder „Anarchismus“?
c) Welche näheren Erläuterungen wurden seitens Europol über die Neustrukturierung der Analysearbeitsdateien gemacht?
d) Welche (neuen bzw. umbenannten) Dateien existieren demnach (bitte als Baumansicht darstellen)?
Nach welchem Verfahren wird bei Bundesbehörden bestimmt, ob „aufgrund des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der Straftat ein gemeinsames Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten erforderlich ist“ und Erkenntnisse an Europol übermittelt werden (Bundestagsdrucksache 17/3143)?
a) Welche vermeintlich terroristischen Aktivitäten mit grenzüberschreitendem Bezug verzeichneten die Bundesbehörden seit 2007?
b) Welche vermeintlich extremistischen Aktivitäten oder Bewegungen mit grenzüberschreitendem Bezug verzeichneten die Bundesbehörden seit 2007?
c) Welche Kampagnen oder Aktionen gegen „Schienennetzwerke“ oder „Zugtransporte“ in der EU werden von Europol, Eurojust, der Bundesregierung oder anderen EU-Mitgliedstaaten als „terroristisch“ oder „extremistisch“ eingestuft (bitte soweit möglich mit Begründung aufführen)?
d) Welche Aktivitäten des „No Border-Netzwerks“ in der EU werden von Europol, Eurojust, der Bundesregierung oder anderen EU-Mitgliedstaaten als „terroristisch“ oder „extremistisch“ eingestuft (bitte soweit möglich mit Begründung aufführen)?
Zu welchen der im TE-SAT 2010 publizierten Tätigkeitsfeldern von „anarchist extremists“ (anti-capitalism, anti-militarism, anti-fascism and the ,No Borders‘ campaign) haben deutsche Behörden Beiträge geliefert?
a) Welcher grenzüberschreitende Bezug war hierfür nach Einschätzung des BKA gegeben, um eine Mitteilung an Europol zu rechtfertigen?
b) Inwiefern ist Europol mit der Beobachtung rechter Gruppen oder der Koordination gemeinsamer Maßnahmen hierzu befasst?
c) Über welche Vorkommnisse oder Tätigkeitsfelder hinsichtlich linker Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, wie sie etwa nach Anlieferung deutscher Stellen im TE-SAT 2010 aufgeführt werden, haben Bundesbehörden Europol in den letzten drei Jahren informiert?
Welche sogenannten trigger events haben Bundesbehörden in den letzten fünf Jahren verzeichnet, bei denen Ereignisse in anderen Ländern auch in Deutschland zu starken Protesten in linken Zusammenhängen geführt hatten, wie es etwa die spanische Polizei für die tödlichen Polizeischüsse 2008 auf den griechischen Teenager Alexis Grigoropolis meldete?
Welche Angehörigen der Bundesregierung befassen sich in Ratsarbeitsgruppen oder EU-Agenturen mit linken oder anarchistischen Bewegungen in der EU?
Welchen Inhalt hatte der Vortrag der italienischen Delegation anlässlich des „Informations- und Erfahrungsaustauschs“ zu „Linksextremismus/-terrorismus“ bei Europol über Aktivitäten der FAI?
a) Handelt es sich aus Sicht italienischer Behörden bei der FAI um eine Gruppe, ein Netzwerk oder eine „Aktionsform“?
b) Welche konkreten Aktionen werden der FAI laut Vortrag der italienischen Delegation zugerechnet?
c) Welche konkreten Aktionen werden der FAI in Deutschland aus Sicht von Bundesbehörden zugerechnet?
d) Inwiefern hat die Bundesregierung Zweifel überprüft, wonach die Authentizität der FAI von linken Gruppen infrage gestellt wird (z. B. http://de. indymedia.org/2004/01/71110.shtml)?
Welche EU-weiten Arbeitsgruppen oder sonstigen Maßnahmen wurden wann und von wem gegen vermeintlich anarchistische Absender von Briefbomben in Stellung gebracht?
a) Seit wann nehmen welche Bundesbehörden an grenzüberschreitenden Maßnahmen gegen vermeintliche Absender von Briefbomben teil?
b) Welche weiteren Länder sind mit welchen Kapazitäten am Informations- und Erfahrungsaustausch oder sonstigen Maßnahmen gegen vermeintliche Absender von Briefbomben beteiligt?
c) Welche Institutionen der EU sind mit welchen Kapazitäten am Informations- und Erfahrungsaustausch oder sonstigen Maßnahmen gegen vermeintliche Absender von Briefbomben beteiligt?
Inwiefern war der Widerstand gegen „Schienennetzwerke“ oder „Zugtransporte“ Gegenstand des Treffens bei Europol, und welche Ausführungen wurden hierzu gemacht?
a) Was wurde hierzu über den Widerstand gegen den „Treno ad Alta Velocità“ (TAV) in Italien, Spanien oder anderen Ländern berichtet (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
b) Wurde seitens italienischer Behörden vorgetragen, Demonstranten gegen den TAV würden Tote in Kauf nehmen oder seien als „terroristisch“ einzustufen?
c) Was wurde bei dem Treffen über den Widerstand gegen Atomtransporte in Deutschland oder Frankreich berichtet (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
d) Was wurde bei dem Treffen über den Widerstand gegen Stuttgart 21 in Deutschland berichtet (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Von welcher Seite wurden Aktivitäten des sogenannten No Border-Netzwerks bei dem Treffen am 25. April 2012 thematisiert? Welche Ausführungen wurden hierzu gemacht (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Wie waren deutsche Behörden anderweitig in die Sicherheitszusammenarbeit beim Grenzcamp im September 2010 in Brüssel eingebunden?
a) Wurden im Vorfeld des Grenzcamps Informationen von deutschen Bundesbehörden an belgische Behörden übermittelt?
b) Wenn ja, welche, und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Inwiefern war das BKA in den Einsatz des vom LKA Stuttgart geführten, aufflogenen deutschen Polizeispitzels Simon Bromma beim Grenzcamp 2010 in Brüssel eingebunden?
a) Hat das BKA in diesem Zusammenhang von belgischen Behörden gelieferte Informationen an das LKA Baden-Württemberg weitergeleitet? Wenn ja, welche?
b) Trifft es zu, dass der Einsatz des verdeckten Ermittlers hierfür im Vorfeld bei belgischen Behörden beantragt oder wenigstens mitgeteilt werden musste?
c) Falls ja, inwieweit wurde dies vom BKA übernommen?
d) Falls nein, unter welchen Umständen kann ein derartiges Verfahren entfallen?
Hinsichtlich wie vieler deutscher Staatsangehöriger haben Bundesbehörden anlässlich des Grenzcamps in Brüssel Mitteilungen über Vorkommnisse oder Festnahmen im Rahmen des Camps oder anderer Proteste in der fraglichen Zeit erhalten?
a) Wie und wo (bitte die datenverarbeitenden Stellen aufführen) wurden die Mitteilungen weiter prozessiert?
b) An welche Stellen und auf Basis welcher Rechtsgrundlage wurden diese Mitteilungen gegebenenfalls weitergegeben?
c) Hat auch Europol Daten erhalten?
d) Wenn nicht, wurden diese später durch die EU-Agentur selbst besorgt?
Welchen Inhalt hatte das „Situation Assessment“ zum „Phänomen Anarchismus“, das der EU-Geheimdienst SitCen im Oktober 2011 erstellt hatte (Bundestagsdrucksache 17/8279)?
a) Zu welchen Tatkomplexen oder Themen hatte das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz auf Anfrage des EU-Geheimdienst SitCen Informationen zum „Phänomen Anarchismus“ beigesteuert?
b) Welche Beiträge haben Zypern, Spanien und Griechenland hierfür erbracht?
c) Inwiefern wurde für SitCen eine neue Bezeichnung eingeführt („Int- Cell“), und welche Erwägungen lagen dem zugrunde?
Inwiefern ist die EU-Agentur zur justiziellen Zusammenarbeit (Eurojust) an Maßnahmen oder einem Informationsaustausch zu linkem Aktivismus oder „Anarchismus“ beteiligt?
Welche Vertreter bzw. Abteilungen deutscher Bundesbehörden haben an den letzten drei Treffen des EU-Polizeitechniker-Netzwerkes ENLETS teilgenommen, von denen eines vom 27. bis 28. Februar 2012 in Kopenhagen stattfand?
a) Welche Beiträge leisten die deutschen Behörden für ENLETS?
b) Welche Gremienfunktionen werden durch Entsandte deutscher Behörden dort wahrgenommen?
c) Durch welche Kapazitäten oder Maßnahmen unterstützt die Polizeiagentur Europol das Netzwerk?
Welchen konkreten Stand kann die Bundesregierung zu ihren Bemühungen mitteilen, eine politische Datensammlung zu „reisenden Gewalttätern“ (violent travelling offenders) auf EU-Ebene anzusiedeln (Bundestagsdrucksache 17/7018)?
a) Inwiefern war das Thema in den letzten beiden Jahren Gegenstand von Ratsarbeitsgruppen, und welche Haltung vertrat die Bundesregierung dabei?
b) Welche Ergebnisse resultierten aus den Beratungen?
c) Mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung die hierzu versandten Fragebögen beantwortet?
d) Welche rechtlichen und definitorischen Probleme werden von anderen Mitgliedstaaten geltend gemacht?
e) Welchen Stand hat die anvisierte Machbarkeitsstudie der Europäischen Kommission zum Vorhaben „reisende Gewalttäter“ (siehe die Antwort auf die Schriftliche Frage 26 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 17/8279)?
f) Welchen Stand hat die anvisierte Machbarkeitsstudie der Europäischen Kommission zur Frage, ob die Datensammlung zu „violent travelling offenders“ im geplanten EU-Strafregister (EPRIS) aufgehen könnte?
g) Welche Bewerbungen sind hierzu bis zum 16. September 2011 eingegangen?
h) Liegt mittlerweile ein Ergebnis der Ausschreibung einer Machbarkeitsstudie der Europäischen Kommission vor, das Vorhaben „reisende Gewalttäter“ in das Vorhaben „European Police Records Index System“ (EPRIS) zu integrieren?
Welche Instrumente stehen Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung, wie sie ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf der Konferenz zu „Reisebewegungen von Terrornetzwerken“ im Juni 2011 in Berlin zur „Erkennung und Verhinderung von Anschlägen internationaler Terrornetzwerke“ zusammengetragen wurden “ (siehe die Antwort auf die Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 17/8279)?
a) Welche EU-Mitgliedstaaten haben nicht an der Konferenz teilgenommen?
b) Welche Beiträge wurden auf der Konferenz gehalten?
c) Welche inhaltlichen Ausführungen wurden hierfür von Bundesbehörden erbracht?
d) Inwiefern wurden auf der Konferenz auch Aktivitäten im Sinne der Fragestellung dieser Kleinen Anfrage thematisiert?
e) Inwiefern waren auch bei Europol geführte Analysearbeitsdateien Gegenstand der Konferenz?
f) Welche weiteren Verabredungen wurden auf der Konferenz getroffen?
Inwieweit sind die Zentren für Zusammenarbeit von Polizei und Zoll (PCCC) in einen Informationsaustausch über „Euroanarchisten“ eingebunden oder haben Zugriff auf entsprechende Datensammlungen in EU- Mitgliedstaaten oder bei Europol?
a) Welche PCCC existieren derzeit innerhalb der EU bzw. sind im Aufbau begriffen?
b) Wie ist die regionale, nationale und internationale Zusammenarbeit der PCCC mit anderen Sicherheitsbehörden ausgestaltet?
c) Inwiefern arbeiten die PCCC auch mit der Europäischen Kommission, Europol, Interpol oder Institutionen der Vereinten Nationen zusammen?
d) Welchen Inhalt hatte das Seminar, das Europol 2010 unter dem Titel „PCCCs, national bodies and Europol: 3 levels, 1 goal“ organisiert hatte?
Was verbirgt sich hinter dem Vorschlag der tschechischen Delegation vom Juni 2010, Operationen namens „SEarCH“ (SIRENE SErious Criminals Hunt) zu organisieren?
a) Inwieweit wird hierfür von EU-Informationssystemen Gebrauch gemacht?
b) In welcher Form sind EU-Agenturen oder internationale Organisationen in diese Operationen eingebunden?
c) Inwieweit trifft es zu, dass für „SEarCH“ auf Informationssysteme Europols zurückgegriffen wird?
d) Welche näheren Ausführungen kann die Bundesregierung zur Konferenz über „Searches for wanted persons“, zu der Europol im April zusammen mit European Network of the Fugitive Active Search Teams (ENFAST) einlädt?
Inwiefern spricht der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung in seinem Vermerk an den Europäischen Rat (Ratsdokument 17595/11) auch für die Haltung der Bundesregierung, wenn er ausführt, „dass die ungünstigen wirtschaftlichen Bedingungen in Europa selbst auch den Boden für die Ausdehnung gewaltbereiter linker oder anarchistischer Ideologien bereiten können“?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung dessen Schlussfolgerungen, wonach das EU-Lagezentrum SitCen und Europol bei der „Terrorismusbekämpfung“ die „Entscheidungsträger“ mit Bedrohungsanalysen über Erkenntnisse „gewaltbereiter linker oder anarchistischer Ideologien“ beliefern sollen?
b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Forderung, dass diese Bedrohungsanalysen über Erkenntnisse „gewaltbereiter linker oder anarchistischer Ideologien“ zur „Unterstützung der Politikgestaltung“ eingesetzt werden sollen?
c) Fallen nach Ansicht der Bundesregierung auch libertäre Strömungen wie in „Pirates Parties International“ (PPI) vertreten unter das Themenfeld „anarchistische Ideologien“?
Welche Verhaltensweisen müssen vorliegen, um als „Mitglied bzw. Unterstützer eines linksextremistischen Personenzusammenschlusses“ verdächtigt zu werden und beim Inlandsgeheimdienst in die Personenkategorie „Euroanarchisten“ zu fallen (siehe hierzu die Mitteilung des Ermittlungsausschusses Berlin; http://ea-berlin.net/berlin-der-vs-verschickt-briefe#content)?
a) Seit wann werden beim Bundesamt für Verfassungsschutz Mitglieder linker Zusammenhänge mit der vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder als „Arbeitsbegriff“ bezeichneten Formulierung „Euroanarchisten“ geführt (ergänzendes Schreiben vom 6. Juli 2011 auf die Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/6272)?
b) Mit welchen Sicherheitsbehörden des Bundes betreiben oder betrieben das BKA oder deutsche Geheimdienste, wie vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder beschrieben, einen „Informationsaustausch“ zu „Euroanarchisten“?
c) Mit welchen Partnerbehörden aus welchen EU-Mitgliedstaaten betreiben oder betrieben das BKA oder deutsche Geheimdienste, wie vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder beschrieben, einen „Informationsaustausch“ zu „Euroanarchisten“?
d) Wie oft, in welcher Form, und wann haben diese „Informationsaustausche“ stattgefunden?
Inwiefern ist die Bundesregierung mit der Praxis von Europol einverstanden, den Aktivismus in den Bereichen „anti-capitalism, anti- militarism, anti-fascism and the ‚No Borders‘ campaign“ als „anarchistisch“ zusammenzufassen?
a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass dieses Verfahren geeignet ist, anarchistische Ideen zu delegitimieren?
b) Falls nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse brachten den Präsidenten des BKA zu seinen Ausführungen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages über angebliche schwerste Straftaten einer europäischen „Anarchoszene“?
a) Welche „schwerste Straftaten“ der „Anarchoszene“ sind dem BKA aus den hierzu von Jörg Ziercke genannten Ländern Griechenland, Spanien, Großbritannien, Frankreich, Dänemark und Deutschland bekannt?
b) Da der Präsident des BKA im Innenausschuss des Deutschen Bundestages seine Ausführungen anlässlich von Fragen zum internationalen Spitzeleinsatz beim G8-Gipfel in Heiligendamm machte, inwiefern sind diese angeblichen schwersten Straftaten nach Kenntnis der Bundesregierung beim G8-Gipfel geplant oder ausgeführt worden?
c) Inwiefern haben das BKA oder andere Bundesbehörden Erkenntnisse, dass im Rahmen von Aktivitäten gegen den G8-Gipfel 2007 oder den NATO-Gipfel 2009 eine „grenzüberschreitende Versendung von Briefbomben“ geplant worden sei?
d) Sofern es keine Erkenntnisse gibt, inwiefern sollte der Austausch deutscher und britischer Polizeispitzel dann einer Bekämpfung der „grenzüberschreitenden Versendung von Briefbomben“ gelten (Bundestagsdrucksache 17/5736)?
Wofür steht der Begriff der „Euro-Anarchisten“ beim BKA?
a) Welche „anarchisch-autonome Gruppierungen in einzelnen EU- Mitgliedstaaten“ oder wenigstens deren Spektren sind mit der vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder als „Arbeitsbegriff“ bezeichneten Formulierung „Euroanarchisten“ gemeint, wonach dieser Begriff „auf etwaige Beziehungen“ jener Gruppen „untereinander abstellt“ (ergänzendes Schreiben vom 6. Juli 2011 auf die Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/6272)?
b) Werden darunter auch autonome, marxistische, linksradikale, kommunistische oder anarcho-syndikalistische Gruppen zusammengefasst, sofern sie grenzüberschreitend aktiv sind (bitte für die jeweiligen Strömungen einzeln beantworten)?
c) Fallen nach Ansicht der Bundesregierung auch libertäre Strömungen wie in „Pirates Parties International“ (PPI) vertreten unter „Euro- Anarchisten“, zumal auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der deutschen Piratenpartei eine „anarchistische Konzeption“ unterstellt (dpa, 3. April 2012)?
d) Zu den Teilfragen 26b und 26c: Falls nein, unter welchem „Arbeitsbegriff“ werden diese geführt, nachdem sie womöglich ins Visier des BKA geraten sind?
e) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass eine pauschale Diffamierung linker, auch militanter Aktionen als von „Euro- Anarchisten“ begangen, geeignet ist, anarchistische Ideen einer herrschaftsfreien Gesellschaft zu delegitimieren?
f) Falls nein, warum nicht?