Umsetzung der Listen terroristischer Organisationen und Personen von der Europäischen Union und den Vereinten Nationen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 haben die Vereinten Nationen (UN) eine sogenannte Terrorliste eingeführt. Gelder, finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen der in der Liste aufgeführten Personen, Vereinigungen und Körperschaften sind einzufrieren, ihnen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die gelisteten Personen unterliegen zudem einem Ein- und Durchreiseverbot in oder durch die Mitgliedstaaten. Auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus hat der Rat der Europäischen Union (EU) neben der UN-Terrorliste eine eigene darüber hinausgehende Terrorliste beschlossen. Der EU-Ministerrat muss nach dem in der Regel auf Geheimdienstinformationen beruhenden Antrag des Innenministers eines Mitgliedstaates einstimmig entscheiden, wer auf diese Liste kommt. Bis auf die Beschränkung der Reisefreiheit gelten für die darauf Gelisteten dann dieselben Sanktionen wie bei der UN-Liste.
Obwohl mit der EU-Terrorliste – wie die Bundesregierung zuletzt auf Bundestagsdrucksache 17/9076 einräumte – „Nach dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP […] ausschließlich Finanzsanktionen“ verhängt werden, wird eine Listung von deutschen Behörden auch im Asyl- und Ausländerrecht sowie bei der Begründung von Haftbefehlen nach § 129b des Strafgesetzbuchs (StGB) herangezogen.
Der Sonderermittler des Europarates, Dick Marty, beklagte im November 2007 bei Vorstellung seines Berichts, dass auch gänzlich unschuldige Menschen, die aufgrund „vager Verdachtsmomente“ in das Visier des US-Geheimdienstes CIA (Central Intelligence Agency) geraten sind, durch die Terrorlisten von UN und EU mit einer „zivilen Todesstrafe“ belegt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Hat die Bundesregierung Kenntnis, nach welchem Verfahren Personen oder Organisationen in die von der EU und den UN geführten Terrorlisten aufgenommen werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob, und inwieweit die Gründe für eine Listung von Personen oder Organisationen auf Informationen von Geheimdiensten basieren?
Auf welche Art und Weise ist – nach Kenntnis der Bundesregierung – das EU-Geheimdienstzentrum SitCen in dieses Verfahren eingebunden?
In wie vielen Fällen lieferte das SitCen Informationen sowohl zum Listing als auch zum Delisting?
Wie wird – nach Kenntnis der Bundesregierung – sichergestellt, dass eine Listung auf der EU-Terrorliste auf Antrag eines Mitgliedstaates nicht dazu dient, die anderen Mitgliedstaaten zur Verfolgung unliebsamer politischer Bewegungen zu verpflichten?
In wie vielen und welchen Fällen wurden – nach Kenntnis der Bundesregierung – in der EU Gelder oder sonstige Vermögenswerte der auf den EU- und UN-Terrorlisten genannten Organisationen, Körperschaften oder Einzelpersonen seit deren Einführung eingefroren (bitten einzeln nach Staaten und Jahren aufschlüsseln)?
Welche und wie viele Gruppierungen oder Einzelpersonen waren davon betroffen?
Wie hoch waren die eingefrorenen Gelder oder Vermögenswerte jeweils?
Wo wurden diese Gelder oder Vermögenswerte aufgefunden?
In wie vielen und welchen Fällen wurde den auf den Listen genannten Personen oder Unterstützern der genannten Organisationen oder Körperschaften die Bereitstellung von Geldern, Krediten oder sonstigen wirtschaftlichen Ressourcen verweigert?
In wie vielen und welchen Fällen wurden eingefrorene Gelder wieder freigegeben?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 in den einzelnen Staaten der EU?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Einleitung strafrechtlicher Schritte gegen in Deutschland ansässige Firmen, Institutionen oder Personen wegen geschäftlicher Beziehungen mit auf den EU- und UN-Terrorlisten genannten Organisationen, Personen oder Körperschaften?
Welche, und wie viele Verstöße gegen § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes im Zusammenhang mit auf den EU- und UN-Terrorlisten genannten Organisationen oder Personen innerhalb des Bundesgebietes sind der Bundesregierung seit deren Einführung bekannt?
In welchen dieser Fälle kam es zu einer Anklageerhebung?
In welchen dieser Fälle kam es zu einer Verurteilung, und in welcher Höhe?
In welchen Fällen kam es zu einer Einstellung oder einem Freispruch?
In welchen dieser Fälle erfolgte zugleich eine Anklage nach § 129b StGB?
In welchen dieser Fälle erfolgte zugleich eine Verurteilung nach § 129b StGB?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, in wie vielen und welchen Fällen betroffene Einzelpersonen oder Organisationen gegen Maßnahmen deutscher Behörden im Zusammenhang mit der EU-Terrorliste geklagt haben, und mit welchem Erfolg?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, in wie vielen und welchen Fällen und vor welchen Gerichten Einzelpersonen oder Organisationen gegen ihre Listung auf der EU- oder UN-Terrorliste geklagt haben, und mit welchem Erfolg?
In wie vielen und welchen Fällen führte eine Listung auf der EU- oder UN-Terrorliste auch zur Einleitung von statusrechtlichen Maßnahmen im Rahmen des Asyl- und Aufenthaltsrechts (bitte aufschlüsseln nach Ausweisungsverfügungen; Entscheidungen über die Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnissen; abgelehnten Asylanträgen; Asylwiderrufsentscheidungen; politische Betätigungsverbote nach dem Aufenthaltsgesetz; Maßnahmen zur Überwachung von Ausländern nach § 54a des Aufenthaltsgesetzes; Entscheidungen über Einbürgerungsanträge)?
Welche der auf der EU- oder UN-Terrorliste genannten Organisationen oder Einzelpersonen sind nach Erkenntnis der Bundesregierung im Bundesgebiet aktiv bzw. aufhältig?
In wie vielen und welchen Fällen wurden aufgrund einer Nennung in der UN-Terrorliste Einreiseverbote nach Deutschland verhängt bzw. eine Einreiseerlaubnis verwehrt bzw. Personen ausländischer Herkunft des Bundesgebietes verwiesen?
Wie viele auf der UN- oder EU-Terrorliste genannte Personen befanden oder befinden sich in Deutschland in Haft (bitte nach Art der Haft, Zeitpunkt und Dauer der Inhaftierung aufschlüsseln)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des EU-Anti-Terrorismus-Koordinators Gilles De Kerchove, wonach eher politische Gründe für eine Listung in der EU-Terrorliste ausschlaggebend seien?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, inwieweit seit der vom Sonderermittler des Europarates Dick Marty geäußerten Kritik Ende 2007 Modifikationen an der EU-Terrorliste bzw. dem Verfahren ihrer Erstellung vorgenommen wurden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des UN-Beobachters für Menschenrechte und Grundrechte im Kampf gegen den Terrorismus, Martin Scheinin, der die rechtsstaatlichen Einschränkungen durch das Listungsregime der UN für nicht länger hinnehmbar hält und der Auffassung ist, dass der Sicherheitsrat mit dessen Aufrechterhaltung seine Kompetenzen überschreitet, weil die Voraussetzungen nach Artikel 39 UN-Charta nicht mehr vorliegen (siehe „Blacklisted: Targeted sanctions, preemptive security and fundamental rights“, herausgegeben vom ECCHR – European Center for Constitutional and Human Rights –, 2010)?
Inwieweit wurden bislang Schritte zur Einführung einer Ombudsperson für die EU-Terrorliste analog zur Einführung eines solchen Postens für die UN-Terrorliste unternommen?
Befürwortet die Bundesregierung die Einrichtung eines solchen Postens, und wenn ja, was macht sie zur Realisierung einer solchen Institution?
Welche Alternativen zur Stelle einer Ombudsperson sieht die Bundesregierung?
Welche Evaluationen der EU-Terrorliste gab es – nach Kenntnis der Bundesregierung – bislang, und mit welchem Ergebnis?
In welcher Form werden die auf die EU-Terrorliste aufgenommenen Personen und Organisationen von ihrer Listung und den dafür ausschlaggebenden Gründen in Kenntnis gesetzt?
In wie vielen und welchen Fällen wurden Personen oder Organisationen wieder von den EU- und UN-Terrorlisten gestrichen (bitte Grund nennen)?
In wie vielen und welchen Fällen, und mit welchem Ergebnis haben auf der EU-Terrorliste genannte Personen und Organisationen bislang beim Generalsekretariat des Rates einen Antrag auf Überprüfung ihrer Listung eingereicht?
Welchen Zeitraum für ein Verfahren zum Delisting hält die Bundesregierung gegenüber Betroffenen für zumutbar?
Wie können Betroffene aus Sicht der Bundesregierung nach einem Delisting für die unrechtmäßige Listung einen Ausgleich für die über viele Jahre hinweg entstandenen finanziellen Einbußen und die Demoralisierung erhalten?
Inwieweit existiert im Zusammenhang mit der EU-Terrorliste eine Freigabeklausel für Mittel zur Zahlung von professioneller, angemessener Rechtsberatung für die Gelisteten?
Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Verpflichtung von Unternehmen und Finanzdienstleistern zum regelmäßigen Abgleich ihrer Geschäftskontakte mit den EU- und UN-Terrorlisten?
Inwieweit sieht die Bundesregierung den Bund schon aus hoheitsrechtlichen Gründen in der Pflicht zur kostenlosen Bereitstellung entsprechend einheitlicher Software an Unternehmen zum Abgleich von Geschäftskontakten mit den EU- und UN-Terrorlisten?
Welche volkswirtschaftlichen Kosten sind nach Schätzung der Bundesregierung bislang durch die EU- und UN-Terrorlisten entstanden?