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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren

Anzahl der Schlachthöfe und Schlachtungen, Tierschutzregeln für die industrielle Schlachtung, Defizite beim Tierschutz, amtliche Kontrollen, Tierschutzbeauftragte, mobile Schlachtstationen, Betäubung und Entblutung bei der Bandschlachtung, Kontrollverfahren zur Betäubungswirkung, Forschungsprojekte zur tierschutzgerechten Betäubung, CO2-Betäubung bzw. Kombination mit Argon, Zuverlässigkeit und Überwachung der angewandten Entblutekontrollsysteme, Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Tierschutzvorschriften<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

15.06.2012

Aktualisiert

27.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/982425. 05. 2012

Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Cornelia Behm, Harald Ebner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut § 13 Absatz 1 der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) müssen Tiere so betäubt werden, „dass sie schnell unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden.“

Wissenschaftliche Erhebungen zeigen jedoch, dass durchschnittlich eines von 100 Schweinen beim Schlachten nicht ordnungsgemäß entblutet wird und vor dem Brühtunnel noch Anzeichen für Empfindungs- und Wahrnehmungsvermögen (Reflexe, Atmung, Vokalisation) zeigen (u. a. Schütte und Bostelmann (2001), Troeger et. al. (2005), Troeger und Meiler (2006)). Bei der Betäubung von Geflügel mittels Elektro-Wasserbad besteht die Gefahr, dass die kopfüber aufgehängten zappelnden Tiere nicht eintauchen und so nicht ausreichend betäubt werden. Auch bei Rindern verfehlt der zur Betäubung vorgesehene Bolzenschuss Analysen des Max Rubner-Instituts Kulmbach zufolge jährlich bei ca. 200 000 Tieren das Ziel, so dass die Tiere noch bei Bewusstsein in die Schlachtung gelangen.

Vor diesem Hintergrund erheben Tierschutzorganisationen die Forderung nach einer Verbesserung der Tierschutzsituation in Schlachthöfen. Auch der Deutsche Tierärztetag kam im Oktober 2009 zu dem Schluss, dass der erreichte Stand bei der tierschutzgerechten Betäubung und Entblutung der Schlachttiere nicht befriedigen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Tierschutz

Fragen39

1

Wie viele Schlachthöfe existieren in Deutschland, und wie viele Tiere werden dort durchschnittlich geschlachtet?

2

Wie hat sich die Zahl der Schlachtungen in Deutschland seit 2005 entwickelt (bitte nach Tierarten/Jahren aufschlüsseln)?

3

Wie hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Schlachthöfe entwickelt?

4

Welche Tierschutzregelungen sind für die industrielle Tötung von Schlachttieren maßgeblich?

5

Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die bedeutsamsten Defizite beim Tierschutz in deutschen Schlachthöfen?

6

Wie viele tierärztliche Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009, 2010 und 2011 an Schlachthöfen durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?

7

Wie viele Verstöße wurden in diesen Jahren gegen die Tierschutz-Schlachtverordnung festgestellt/angezeigt, und welche Sanktionen wurden ergriffen (Bußgelder, Entzug der Betriebsgenehmigung)?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auf Kreisebene angesiedelte Amtstierärzte bei der Überwachung der Schlachthöfe möglicherweise durch die wirtschaftliche Bedeutung der überprüften Unternehmen unter Druck geraten könnten, und wenn ja, welche Maßnahmen sind hier aus Sicht der Bundesregierung nötig, und wenn nein, warum nicht?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Schlachthöfe Tierschutzbeauftragte eingesetzt haben?

10

Fördert und unterstützt die Bundesregierung den Einsatz mobiler Schlachtstationen, und wenn ja, wie?

11

Welche zusätzlichen Anforderungen müssten aus Sicht der Bundesregierung innerhalb des geplanten Tierschutzlabels im Bereich Schlachthof erfüllt sein?

12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur ungenügenden Betäubung und Entblutung bei der industriellen Bandschlachtung vor (bitte nach Tierarten aufschlüsseln)?

13

Wo liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen für das häufige Versagen der Betäubung/des Entbluteschnittes?

14

Welche Kontrollverfahren werden zur Feststellung der Betäubungswirkung angewandt?

Hält die Bundesregierung diese für ausreichend?

15

Wie viele Schlachthöfe haben nach Kenntnis der Bundesregierung verlässliche Kontrollsysteme zur Feststellung der Reflex- und Empfindungslosigkeit beim Einzeltier eingeführt?

16

Welche Verfahren zur Prüfung der Reflex- und Empfindungslosigkeit sollten nach Auffassung der Bundesregierung angewendet werden, und bis wann sollten diese Verfahren flächendeckend eingeführt sein?

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dies erreichen?

17

Welche Forschungsprojekte zur tierschutzgerechten Betäubung von Schlachttieren hat die Bundesregierung seit 2005 gefördert, und mit welchem Ergebnis?

Welche Erkenntnisse hieraus wurden bereits in die Praxis umgesetzt?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die bei der CO2-Betäubung von Schweinen auftretende Diskrepanz zwischen der in der Tierschutz-Schlachtverordnung vorgesehenen Dauer von 20 Sekunden zwischen Betäubung und Entbluten, die in der Realität (in Abhängigkeit von der Anlage und Belegung der Gondel) bis zu 90 Sekunden dauern kann?

Welche Maßnahmen sind hier aus Sicht der Bundesregierung nötig?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein ergänzend herbeigeführtes elektrisch induziertes Herzkammerflimmern die CO2-Betäubung tierschutzgerechter gestalten könnte?

20

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Betäubung mit einer Kombination aus CO2 und Argon vor?

Gibt es Hinweise, dass diese Gaskombination eine schonendere Betäubung ermöglicht?

21

Wie viele Schlachthöfe setzen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Geflügelschlachtung statt der Betäubung mittels Elektro-Wasserbad Gasmischungen wie CO2 und Argon ein?

22

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Betäubung von Geflügel mittels Gas aus Sicht des Tierschutzes dem Elektro-Wasserbad vorzuziehen ist, und wenn ja, welche Maßnahmen sind hier geplant, um deren flächendeckenden Einsatz zu gewährleisten?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zuverlässigkeit der angewandten Entblutekontrollsysteme?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Waagen, um Stichblutmenge und Entblutevorgang zu überwachen?

25

Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der vorhandenen Zahlen die Auffassung, dass eigens dafür abgestelltes Personal den Entblutevorgang überwachen muss, und wenn ja, welche Maßnahmen wird sie hier ergreifen, und wenn nein, warum nicht?

26

Wie steht die Bundesregierung der Forderung nach einer kontinuierlichen Videoüberwachung des Entbluteverfahrens gegenüber?

27

Wie viel Zeit steht nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich für die Betäubung bzw. Schlachtung der Tiere bei der industriellen Bandschlachtung zur Verfügung (bitte nach Tierarten aufschlüsseln)?

28

Ab welchen Zeitwerten bestehen aus Sicht der Bundesregierung tierschutzrechtliche Bedenken?

29

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Anwendung von Stück- und Akkordlohn bei der Betäubung und Schlachtung im Hinblick auf die Einhaltung von Tierschutzvorschriften?

30

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Forderungen vonseiten des Tierschutzes, das Treiben, Betäuben und Töten der Tiere verpflichtend aus der Akkordarbeit zu nehmen, und maximal zulässige Tierzahlen pro Stunde festzulegen?

31

Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schlachthöfen vor (bitte nach Berufsabschlüssen aufschlüsseln)?

32

Wie hat sich der Anteil der geringqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schlachthöfen seit 2005 entwickelt?

33

Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Lohn- und Gehaltsentwicklung in der Branche vor?

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch?

34

Besteht aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarf mit Blick auf die Arbeits- und Lohnbedingungen der in Schlachthöfen arbeitenden Personen, wenn ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?

35

Wie viele Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben seit 2009 in der Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche in Bezug auf arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche bzw. entsenderechtliche Normen stattgefunden (bitte nach Jahren differenzieren)?

36

Welche und wie viele Verstöße wurden seit 2009 in der Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche in Bezug auf Arbeitsentgelt, Arbeitsbedingungen sowie arbeitsrechtliche Fragestellungen sowie Sozialversicherungsvorschriften festgestellt, und in welcher Gesamthöhe wurden Bußgelder verhängt oder Verfahren eingeleitet (bitte nach Jahren differenzieren)?

37

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über spezifische gesundheitliche Belastungen der Beschäftigten in der deutschen Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche?

38

Benötigen Fangtruppen, die Tiere im Betrieb einfangen, aufladen und an den Schlachthof anliefern, einen Sachkundenachweis über den Sachkundenachweis für Transporteure hinaus und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeiten für Änderungen nach den im letzten Jahr aufgetretenen Misshandlungen auf einer Elterntierfarm (vgl. ARD-Sendung Report Mainz vom 11. Januar 2010)?

39

In welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Entblutestich durch nicht befugtes Personal ohne Sachkundenachweis durchgeführt?

Berlin, den 23. Mai 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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