BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einschränkungen der Menschenrechte von Homosexuellen in Russland

Beurteilung des im März 2012 in St. Petersburg (Russland) in Kraft getretenen lokalen Gesetzes zur Strafbarkeit der &quot;Propaganda von Homo-, Bi- oder Transsexualität gegenüber Minderjährigen&quot;, Vereinbarkeit mit russischem und internationalem Recht, Folgen für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie für die Aids-Aufklärung und -Prävention vor Ort, Personenfestnahmen, deutsche Touristen, Bewertung eines in der russischen Duma eingebrachten vergleichbaren Gesetzentwurfs und Strategien zur Verhinderung der Verabschiedung<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.06.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/983824. 05. 2012

Einschränkungen der Menschenrechte von Homosexuellen in Russland

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am Mittwoch den 7. März 2012 hat der Gouverneur von St. Petersburg eine Gesetzesänderung zum Ordnungswidrigkeitengesetz unterzeichnet, welche die „Propaganda von Homo-, Bi- oder Transsexualität gegenüber Minderjährigen“ – also auch Information und Aufklärung – unter Strafe stellen soll. Homo-, Bi- und Transsexualität werden dabei in den Artikeln 7.1 und 7.2 des Gesetzes in einem Atemzug mit Pädophilie genannt und mit dem gleichen Strafmaß belegt.

Ein ähnliches Gesetz existiert bereits in der Region Rjasan (Artikel 4 des Gesetzes über den Schutz der Moral von Minderjährigen in der Region Rjasan in Verbindung mit Artikel 3.10 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Rjasan), der Region Archangelsk (Gesetz zu Maßnahmen zum Schutz der Moral und der Gesundheit von Minderjährigen). Inzwischen wurde auch in der drittgrößten Stadt Russlands, in Nowosibirsk, ein entsprechendes Gesetz debattiert. In der russischen Duma, dem nationalen Parlament, wurde einem Bericht der Nachrichtenagentur „Interfax“ zufolge am 29. März 2012 ein Gesetz eingebracht, das ähnliche Strafen für die gesamte Russische Föderation in Aussicht stellt.

Diese Gleichsetzung von Homosexuellen, Bisexuellen und Transsexuellen (LGBT) mit Straftätern, die Sexualstraftaten an Kindern begangen haben, ist eine infame Propaganda gegen lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Menschen. Der dadurch bewusst erzeugte falsche Eindruck ist in der Lage, eine negative Einstellung in der Gesellschaft gegenüber LGBT zu wecken oder zu verstärken und möglicherweise daraus folgende Straftaten gegen LGBT (hate crime) hervorzurufen. Darüber hinaus ist das neue Gesetz wohl geeignet, Ermittlungsverfahren im Falle von Straftaten gegen LGBT zu behindern.

Auch die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/8265) das Gesetz in St. Petersburg verurteilt. Sie teilt demnach die Einschätzung von Interessenverbänden und Organisationen wie Amnesty International, dass sich die Annahme der Initiative nachteilig auf die Rechte sexueller Minderheiten auswirken könne. Allerdings vertrat die Bundesregierung die Auffassung, dass das Gesetz durch die Neuwahl der Stadtvertretung in St. Petersburg und einer damit verbundenen Diskontinuität gegenstandslos geworden sei. Dies hat sich leider als Fehlinterpretation erwiesen.

Russland hat sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) unterzeichnet. Beide internationalen Vereinbarungen machen deutlich, dass eine Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Minderheiten nicht zulässig ist. Mit der Verabschiedung des vorgelegten Gesetzes und der Durchsetzung der bestehenden Regelungen in anderen Teilen des Landes stellt sich Russland außerhalb des geltenden menschenrechtlichen Konsenses der Vereinten Nationen. Zudem verstoßen die geplanten Regelungen gegen die Verfassung der Russischen Föderation.

Bereits in der Vergangenheit hat Russland die Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen eingeschränkt. So wurde wiederholt die Ausrichtung von Pride-Paraden in Moskau und in St. Petersburg untersagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 21. Oktober 2010 diese Verbote als nicht mit der EMRK vereinbar erklärt. Dennoch wurden auch im Jahr 2011 Pride-Paraden erneut verboten. Auch ohne eine explizite Gesetzesänderung wird in Russland die Versammlungsfreiheit eingeschränkt. So verbot das Landgericht Krasnodar im Februar 2012 die Gründung einer Initiative mit dem Ziel ein „Sochi Pride House“ zu initiieren. Derartige Pride-Häuser schwuler und lesbischer Athletinnen und Athleten hatte es zuletzt in Vancouver als Austragungsstätte der letzten Olympischen Spiele gegeben, um für Toleranz und Gleichberechtigung im Sport zu werben. Auch in London ist ein entsprechendes Pendant geplant.

Verschiedene Menschenrechtsorganisationen haben kritisiert, dass das in St. Petersburg beschlossene Gesetz gegen das Diskriminierungsverbot, gegen die Meinungs-, die Presse- und die Versammlungsfreiheit sowie den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz verstoße. Nicola Duckworth, Leiterin der Sektion Europa und Mittelasien von Amnesty International, bewertet das Gesetz als „kaum verschleierten Versuch, Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Inter- und Transsexuellen in Russland zu legalisieren“ (siehe www.amnesty.org/en/news/russia-st-petersburg-urged-halt-draconian-anti-gay-bill-2011-11-18). Der russische Menschenrechtsaktivist Nikolai Alekseev befürchtet sogar, dass ein öffentliches Coming-Out – etwa das Tragen eines Regenbogenpins – kriminalisiert werden könnte. Zudem könnte die Aids-Aufklärungs- und Präventionsarbeit zusätzlich geschwächt werden. Die Bundesregierung hat zu diesen Befürchtungen in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8265 keine Stellung genommen, da sie den Gesetzgebungsprozess als „vorzeitig beendet“ ansah.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie bewertet die Bundesregierung das am 7. März 2012 in Kraft getretene Gesetz, mit dem die „Propaganda von Homo-, Bi- und Transsexualität gegenüber Minderjährigen“ unter Strafe gestellt wird?

2

Hält die Bundesregierung das in St. Petersburg verabschiedete Gesetz für vereinbar mit

a) den Diskriminierungsverboten gemäß Artikel 26 IPbpR und Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 EMRK,

b) dem Recht auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 19 IPbpR und Artikel 10 EMRK,

c) dem Recht auf Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 21 IPbpR und Artikel 11 EMRK und

d) der russischen Verfassung?

3

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Lesben, Schwulen, Bi- oder Transsexuellen in der Stadt St. Petersburg, für homosexuelle Kulturveranstaltungen, Coming-Out- und Aufklärungsarbeit?

4

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Aids-Aufklärungs- und Präventionsarbeit in St. Petersburg?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Festnahmen von Igor Kochetkov und Sergey Kondrashov aufgrund des genannten Gesetzes am 7. April 2012?

Hat die Bundesregierung gegen die Festnahmen protestiert, und begleitet die Bundesregierung den Prozess durch Beobachter?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Festnahme von 17 Demonstranten bei einer Demonstration anlässlich des 1. Mai 2012?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diese Demonstranten insbesondere wegen des Tragens von Regenbogenfahnen verhaftet wurden und nicht aufgrund allgemeiner Vorschriften des Versammlungsrechts?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Festnahme und Verurteilung von Nikolai Alekseev am 12. April 2012 zu einer Geldstrafe, der ein Schild mit dem Zitat „Homosexualität ist keine Perversion – Feldhockey und Eisballet dagegen schon“ der russischen Schauspielerin Faina Ranevskaya in der Öffentlichkeit hielt (siehe http://themoscownews.com/russia/20120504/189694594.html)?

8

Welche Beschränkungen ihrer persönlichen Freiheit müssen homo- oder transsexuelle Touristinnen und Touristen aus Deutschland in St. Petersburg befürchten, sollte das Gesetz verabschiedet werden?

Können sie beispielsweise für öffentliches Küssen oder Handhalten oder das Tragen eines Regenbogenpins bestraft werden?

Wird die Bundesregierung eine Reisewarnung für St. Petersburg aussprechen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung den am 29. März 2012 in die russische Duma eingebrachten Gesetzentwurf, der dieselben Tatbestände für ganz Russland unter Strafe stellen will?

10

Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung gegenüber den russischen Behörden den Gesetzentwurf vom 29. März 2012 thematisiert?

Mit welchem Ergebnis?

11

Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um eine Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs zu verhindern?

12

Welche Strategien verfolgen andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, um die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu verhindern?

13

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass eine Verabschiedung des Gesetzes auf nationaler Ebene eine Vorbildwirkung für andere Staaten und Städte Osteuropas, etwa in der Ukraine oder in Moldavien, entfalten könnte?

Falls ja, welche Gegenstrategie entwickelt die Bundesregierung, um einer solchen Entwicklung zu begegnen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil des Landgerichtes Krasnodar vom Februar 2012, dass die Gründung eines „Sochi Pride Houses“ für die Olympischen Winterspiele von Sotschi 2014 untersagt?

15

In welcher Weise beschäftigt sich der Europarat mit diesen Tendenzen und Entwicklungen in der russischen Gesetzgebung und Rechtspraxis?

Berlin, den 24. Mai 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen