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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verschlechtertes Integrationskursangebot und anhaltend unzureichende Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte

Sprachkurse zur Förderung der Deutschkenntnisse von Ausländern und Migranten und deren Sprachkompetenz sowie damit verbundene Staatsausgaben, Sicherung und Ausbau des Angebots, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte sowie Maßnahmen zur besseren Bezahlung bzw. Mindestvergütung, Organisation und Personal des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge<br /> (insgesamt 44 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.06.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/987606. 06. 2012

Verschlechtertes Integrationskursangebot und anhaltend unzureichende Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Diana Golze, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verkündete am 4. Mai 2012 unter der Überschrift „Integrationskurse immer erfolgreicher“, dass die „Erfolgsgeschichte der Integrationskurse“ sich „im vergangenen Jahr weiter fortgesetzt“ habe. Verwiesen wurde dabei auf die Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2011 (http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/ 2012/20120504_inge-statistik_2011.html) und die gestiegene Zahl ausgestellter Teilnahmeberechtigungen.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisiert, dass die offiziellen Zahlen einseitig als eine Erfolgsgeschichte interpretiert werden. Zwar wurden 2011 in der Tat vier Prozent mehr Teilnahmeberechtigungen ausgestellt als noch im Vorjahr. Dieser (geringe) Anstieg ist jedoch vor allem damit zu erklären, dass die Zahlen im Jahr 2010 um über 20 Prozent eingebrochen waren, nachdem aus Kostengründen ein zeitweiliger Aufnahmestopp und Wartelisten für freiwillige Kursteilnehmende sowie weitere Sparmaßnahmen erlassen worden waren, mit denen die Sprachkursbedingungen insgesamt verschlechtert wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6924, „Auswirkungen der Sparmaßnahmen bei Integrationskursen und andauernde unzureichende Bezahlung der Lehrkräfte“).

Gegenüber dem Jahr 2009, als noch keine Kürzungsmaßnahmen galten, hat sich die Zahl der im Jahr 2011 ausgestellten Teilnahmeberechtigungen deshalb um 18 Prozent reduziert, denn viele der im Jahr 2010 ergriffenen Sparmaßnahmen sind weiterhin in Kraft (Einschränkungen bei der Fahrtkostenerstattung und Kinderbetreuung, bei Wiederholungsmöglichkeiten, Alphabetisierungs- und Teilzeitkursen). Auch die Zahl der neuen Teilnehmenden ging im Jahr 2011 gegenüber dem Jahr 2009 um 16,5 Prozent zurück, überdurchschnittlich war der Rückgang bei Eltern- und Frauenintegrations- und Alphabetisierungskursen.

Zu Recht weist das BAMF aber darauf hin, dass der Anteil derjenigen, die den Kurs auf dem Niveau B1 absolvierten, im Jahr 2011 auf Rekordniveau gestiegen ist (56 Prozent), während der Anteil derjenigen, die unterhalb des Niveaus A2 blieben, nur noch acht Prozent betrug. Diese Bilanz ist natürlich eine Leistung vor allem der Teilnehmenden selbst. Die Zahlen stellen aber zugleich die Regelung der Sprachnachweise im Ausland als Einreisebedingung beim Ehegattennachzug in Frage, da die Bundesregierung bislang behauptete, nur ein Nachweis im Ausland würde sicherstellen, dass die Betroffenen das Niveau A1 tatsächlich erreichen – bei einem Sprachkursbesuch in Deutschland hingegen sei dies angeblich nicht der Fall (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/11997, Frage 8c und Drucksache 17/9876 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeauf Bundestagsdrucksache 16/7288, Fragen 23b und 23c). Es kann jedoch ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass auch die wenigen Personen, die nach 600- bzw. 900-stündigem Sprachunterricht das Niveau A2 nicht erreichten, in jedem Fall über Kenntnisse des niedrigeren Niveaus A1 verfügen (was jedoch von den Abschlusstests nicht erfasst wird).

Die Erzählung einer vermeintlichen „Erfolgsgeschichte“ der Integrationskurse blendet zusätzlich aus, dass die Lehrtätigkeit in Integrationskursen für die Lehrkräfte, die zu 85 Prozent Frauen sind, vor allem eine Geschichte der Unterbezahlung, prekären Beschäftigung und Missachtung ihrer Arbeit ist. Die durchschnittlich gezahlten Honorare für Lehrkräfte im Integrationskursbereich sind zuletzt auf 18,14 Euro pro Unterrichtseinheit gesunken – dabei wären etwa 30 Euro erforderlich, um den Betroffenen zumindest eine Bezahlung vergleichbar dem Eingangsgehalt im schulischen Bereich zu bieten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7231. Es ist nach Ansicht der Fragesteller ein Skandal, dass sich die Bundesregierung der Integrationskurse als wichtigster Integrationsmaßnahme des Bundes und als „Erfolgsgeschichte“ rühmt, während sie zugleich nicht einmal dafür Sorge trägt, dass diejenigen, die als hochqualifizierte Fachkräfte diese anspruchsvolle und wichtige Arbeit leisten, hierfür eine existenzsichernde, geschweige denn angemessene Entlohnung erhalten. Stattdessen weist ihre Arbeit wesentliche Merkmale einer Scheinselbständigkeit auf, und viele Lehrkräfte sehen sich in ihrer Existenz zudem aufgrund von Nachzahlungen zur Rentenversicherung bedroht.

Die Bundesregierung weigert sich unter Hinweis auf die „Vertragsfreiheit zwischen Träger und der Lehrkraft“ seit langem (vgl. bereits Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/13972, Frage 5b), den Sprachkursträgern verbindliche Auflagen zum Honorar zu machen. Stattdessen werden Trägerzulassungen bei Honoraren unter 15 Euro – inzwischen 18 Euro – lediglich auf ein Jahr begrenzt, was sich jedoch als wirkungslose Maßnahme gegen Dumpinglöhne erwiesen hat.

Obwohl den Trägern durch eine Erhöhung der Trägerpauschale von 2,35 auf 2,54 Euro pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit seit Ende 2011 ein wenig mehr Geld auf dem Papier zur Verfügung steht (wobei die gleichzeitige Streichung der Verwaltungskostenpauschale und weiterer Zuschläge diese ohnehin schon minimale Erhöhung weiter reduziert), hat sich deren Gesamteinkommenssituation real sogar noch verschlechtert. Da unter anderem infolge der Sparmaßnahmen die durchschnittliche Kursgröße von 14,5 auf 12,5 Personen gesunken ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6924, Frage 4), werden rechnerisch pro Kurs und Unterrichtsstunde statt zuvor 34,08 Euro (14,5 Teilnehmende × 2,35 Euro Pauschale) nur noch 31,75 Euro (12,5 Personen × 2,54 Euro) gezahlt. Dies ist ein Rückgang um 7 Prozent, trotz gestiegener Unterhaltskosten (Miete, Strom usw.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Wie hoch waren im Jahr 2011 die Ausgaben für die Bereiche

a) Intensivkurse;

b) Integrationskurse (645 Unterrichtseinheiten);

c) Wiederholung des Aufbaukurses (300 Unterrichtseinheiten);

d) Kurse für spezielle Zielgruppen (bitte differenzieren);

e) Prüfungskosten/Sprachstandsfeststellungen (bitte differenzieren);

f) hälftige Rückerstattung des Kosteneigenbeitrages;

g) Fahrtkostenzuschuss;

h) Befreiung vom Kostenbeitrag;

i) Kinderbetreuung;

j) Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit;

k) Lehrerqualifizierung;

l) sonstiges;

m) insgesamt

(bitte zu den Fragen 1a bis 1m die Vergleichswerte der Jahre 2009 und 2010 nennen und darlegen, wie Abweichungen jeweils zu erklären sind, und aufgrund welcher Annahmen mit welchen Ausgaben für das Gesamtjahr 2012 bzw. für 2013 gerechnet wird)?

2

Wie ist die aktuelle durchschnittliche Kursgröße, und wie viele im Jahr 2009, 2010 bzw. 2011 neu begonnene Kurse waren Teilzeitkurse (bitte nach verschiedenen Kursarten differenzieren und Angaben in Relation zur Gesamtzahl der neu begonnenen Kurse machen)?

3

Wie war die Verteilung der neuen Sprachkursteilnehmenden auf die einzelnen Module des Integrationskurses entsprechend ihrer sprachlichen Vorkenntnisse im Jahr 2011?

4

Kann davon ausgegangen werden, dass alle oder nahezu alle Integrationskursteilnehmenden nach 600 Sprachkursunterrichtseinheiten über das Sprachniveau A1 verfügen, das nach Angaben der Bundesregierung „nach rund 80 bis 200 UE (Unterrichtseinheiten)“ erreicht wird (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6924, Frage 7c) – wenn nein, bitte begründen?

5

Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung gegebenenfalls an ihrer Behauptung fest, nur verpflichtende Sprachtests im Ausland könnten das Erreichen des A1-Sprachniveaus sicherstellen, wenn 92 Prozent der Prüfungsteilnehmenden in Deutschland das weitaus höhere Sprachniveau A2 erreichen und nach Einschätzung der Bundesregierung bereits nach rund 80 bis 200 (von insgesamt 600 oder auch 900) Unterrichtseinheiten das A1-Niveau erreicht wird – und der Sprachkursbesuch in Deutschland mit zahlreichen (aufenthalts- und sozialrechtlichen) Sanktionen und Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden kann?

6

Wie ist vor dem Hintergrund der Frage 5 bzw. Antwort die Einschränkung des Grundrechts auf Familienzusammenleben, die mit den Sprachanforderungen im Ausland unstrittig verbunden ist, noch als verhältnismäßig zu rechtfertigen, wenn offenbar auch das mildere Mittel eines Sprachkursbesuchs im Inland (anders als die Bundesregierung noch in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/11997 zu Frage 8c ausgeführt hat) das gesetzgeberische Ziel des Erwerbs zumindest einfacher Deutschkenntnisse sicherstellen kann (bitte nachvollziehbar begründen)?

7

Wird das Sprachniveau B1 durchschnittlich schneller erreicht, wenn der Spracherwerb von Beginn an und durchgehend in einem Integrationskurs in Deutschland erfolgt oder wenn Sprachkenntnisse des Niveaus A1 zunächst im Ausland erworben werden müssen – und zwar im Regelfall nicht in einem Sprachkurs des Goethe-Instituts, sondern im Selbststudium oder mithilfe von Fernlernangeboten – und dann einige Monate bis zur Fortsetzung des Spracherwerbs in einem Integrationskurs in Deutschland vergehen (bitte ausführen und begründen; Wiederholung der unbeantwortet gebliebenen Frage 7d der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/6924; die Bundesregierung antwortete mit einem Hinweis darauf, dass das Niveau B1 von einem Ausgangsniveau A1 schneller erreicht wird – was banal ist, aber ebenso wenig eine Antwort auf die Frage darstellte, wie der Hinweis darauf, dass bei höherem Ausgangsniveau zum Kursende auch ein höheres Sprachniveau erreicht wird)?

8

Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung inzwischen dazu vor, wie viele zur Integrationskursteilnahme Verpflichtete dieser Verpflichtung in welchem Zeitraum nachgekommen sind, bzw. welche Gründe dem jeweils entgegenstanden, und falls es keine solchen Erkenntnisse geben sollte, wie ist dies vor dem Hintergrund der hiermit begründeten Gesetzesverschärfung zum 1. Juli 2011 zu erklären (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5693)?

9

Ist es aus Sicht des BAMF sachgerecht und in sich schlüssig, sowohl für eine Einbürgerung als auch für eine mehr als einjährige Aufenthaltserlaubnis dasselbe Sprachniveau zu fordern (bitte begründen), und wie bewertet es entsprechend die Neuregelung des § 8 Absatz 3 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG (Wiederholung der unbeantwortet gebliebenen Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6924, denn der dortige Verweis auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5693 zu Frage 25 ergibt nur eine Begründung der Neuregelung des § 8 Absatz 3 Satz 5 AufenthG, nicht aber eine Antwort auf die gestellte Frage, ob es nach Ansicht des BAMF in sich schlüssig und sachgerecht ist, sowohl für eine Einbürgerung als auch für eine mehr als einjährige Aufenthaltserlaubnis dasselbe Sprachniveau zu verlangen)?

10

Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang der neu begonnen Integrationskurse bzw. der neuen Teilnehmenden im Vergleich der Jahre 2011 und 2009 um 18 bzw. 16,5 Prozent, wenn nicht als eine Folge der im Jahr 2010 ergriffenen „Sparmaßnahmen“ (Kürzungen bei der Fahrtkostenerstattung und Kinderbetreuung, bei Wiederholungsmöglichkeiten, Alphabetisierungs- und Teilzeitkursen)?

11

Inwieweit kann der vierprozentige Anstieg der ausgestellten Teilnahmeberechtigungen im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr (auch) damit erklärt werden, dass ab Jahresbeginn 2011 auch solche Personen einen Kurs beginnen konnten, die auf einer Warteliste des Vorjahres standen bzw. die infolge der Sparmaßnahmen nur eine Zulassung mit verzögertem Beginn erhalten hatten?

12

Inwieweit ist angesichts der Fragen 10 und 11 bzw. Antworten die Einschätzung aufrechtzuerhalten, bei den Zulassungszahlen für Integrationskurse im Jahr 2011 (die deutlich unterhalb der Werte von 2009 liegen) handele es sich um ein Indiz für die Fortsetzung einer „Erfolgsgeschichte“ (bitte begründen)?

13

Welche Einspareffekte wurden in den Jahren 2010 und 2011 infolge der 2010 ergriffenen Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben erzielt (bitte einzeln nach jeweiliger Maßnahme auflisten – z. B. neue Vorgaben zur Fahrtkostenerstattung, Kinderbetreuung, Wiederholungsmöglichkeiten, Alphabetisierungs- und Teilzeitkursen)?

14

In welchem Umfang wurden Mittel des Etats für Integrationskurse für das Jahr 2012 für Ausgaben des Jahres 2011 verwandt, bzw. wurden Mittel für das Jahr 2011 nicht abgerufen, und wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben für Integrationskurse im Jahr 2011?

15

Mit wie vielen neuen Integrationskursteilnehmenden rechnet das BAMF für die Jahre 2012 bzw. 2013, und wie viele der neuen Teilnehmenden hatten 2011 einen Rechtsanspruch auf Teilnahme?

16

Wie lautet der aktuelle Durchschnittswert der gezahlten Lehrkräftehonorare im Integrationskursbereich, wie viele Träger mit jeweils wie vielen gemeldeten Lehrkräften bzw. Kursen zahlen unter 12 Euro pro Unterrichtseinheit (was ist das niedrigste festgestellte Honorar), wie viele zahlen zwischen 12 und 15 Euro, zwischen 15 und 16 Euro, zwischen 16 und 18 Euro, zwischen 18 und 20 Euro, zwischen 20 und 22 Euro, zwischen 22 und 25 Euro bzw. über 25 Euro (bitte in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?

17

Auf welchen Informationen genau beruhen die Auskünfte der Bundesregierung zu gezahlten Honoraren für Lehrkräfte (z. B. auf einer vollständigen oder teilweisen Abfrage der Träger, oder auf bei der Trägerzulassung vorzulegenden Unterlagen zur Honorarhöhe)?

18

Wenn es auf Seite 9 der Begründung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung heißt, dass „das Ergebnis einer Trägerabfrage 2011 durch das Bundesamt mit einer Rücklaufquote von rund 82 Prozent [gezeigt habe], dass derzeit rund 45 Prozent der Träger Honorare für Lehrkräfte unter 18 Euro zahlen“, bedeutet dies, dass sich die Bundesregierung tatsächlich nur auf die Angaben der teilnehmenden Träger gestützt hat, und was entgegnet sie gegenüber dem Argument, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sich unter den 18 Prozent der Träger, die sich nicht zurückgemeldet haben, vor allem solche mit unterdurchschnittlichen Honorarzahlungen befinden könnten – und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus (bitte ausführen)?

19

Wie viele Träger mit jeweils wie vielen gemeldeten Lehrkräften bzw. Kursen zahlten in der Praxis ein geringeres Honorar (in welcher Höhe) als gegenüber dem BAMF angegeben, und wie wird dies festgestellt?

a) Wie viele Vor-Ort-Prüfungen mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen gab es diesbezüglich im Jahr 2011 bzw. im bisherigen Jahr 2012?

b) Inwieweit werden Lehrkräfte in die Prüfung einbezogen, ob das tatsächlich gezahlte Honorar den Angaben der Träger gegenüber dem BAMF entspricht?

c) Inwieweit kann überhaupt von einer wirksamen Kontrolle der tatsächlich gezahlten Honorare gesprochen werden, wenn die Bundesregierung erklärt: „Das BAMF geht davon aus, dass die angegebenen Honorare auch in der Praxis bezahlt werden“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 22b auf Bundestagsdrucksache 17/6924)?

20

Wie viele auf ein Jahr befristete Kursträgerlizensierungen wegen Honoraren unter 15 Euro bzw. neuerdings 18 Euro (bitte differenzieren) pro Unterrichtseinheit hat es im Jahr 2011 bzw. im bisherigen Jahr 2012 gegeben?

21

Wie viele der wegen Unterschreitung der 15-Euro-Grenze nur auf ein Jahr erteilten Lizensierungen wurden im Jahr 2011 bzw. im bisherigen Jahr 2012 nicht verlängert, befristet verlängert oder vorher widerrufen, und wie hatten sich die Honorare nach einem Jahr verändert bzw. in welchem Umfang wurden von diesen Trägern auch nach einem Jahr weiterhin Honorare unter 15 Euro gezahlt?

22

Inwieweit hält die Bundesregierung angesichts der weiterhin unter dem Niveau von 2005 liegenden und zuletzt sogar noch weiter gesunkenen Honorare bei Lehrkräften im Integrationskursbereich die Maßnahme einer auf ein Jahr befristeten Lizensierung und Qualitätskontrolle bei Trägern, die Honorare unter 15 bzw. 18 Euro zahlen, für ausreichend, um den Lehrkräften eine bessere Entlohnung sichern zu können?

23

Inwieweit hält die Bundesregierung überhaupt noch an dem Ziel einer besseren Bezahlung der Lehrkräfte fest, und was unternimmt sie diesbezüglich, nachdem sich die bislang ergriffenen Maßnahmen als absolut wirkungslos erwiesen haben?

24

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass es zahlreiche Honorarordnungen in Bezug auf so genannte freie Berufe gibt, die ein Mindesthonorar rechtlich verbindlich regeln, und dass diese Honorarvorgaben auch vereinbar sind mit der verfassungsrechtlich garantierten Vertrags- und Berufsfreiheit (wenn nein, wie verhält es sich)?

25

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass es auch in verfassungsrechtlicher Sicht möglich wäre, den Sprachkursträgern ein verbindlich den Lehrkräften zu zahlendes Mindesthonorar vorzugeben, mit dem Ziel, ein Lohndumping zu verhindern und eine hohe Qualität des Unterrichts zu sichern (vgl. auch: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. September 2005, 1 BvR 82/03, Rn. 17), indem im Aufenthaltsgesetz oder/und in der Integrationskursverordnung eine Rechtsgrundlage für eine entsprechende Honorarverordnung geschaffen würde, wenn nein, wie verhält es sich, wenn ja, warum hat die Bundesregierung nicht längst diesen Weg beschritten, um Lehrkräften ein Mindesteinkommen zu sichern, das ihrer Qualifikation und Tätigkeit entspricht (bitte ausführen)?

26

Aus welchen Gründen wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung in § 20 der Satz gestrichen, dass „die Zulassung … mit Auflagen erteilt werden [kann], insbesondere zur Vergütung der Lehrkräfte…“, während in der aktuellen Fassung nur noch die Rede davon ist, dass „die Dauer der Zulassung“ verkürzt werden kann, „wenn eine vom Bundesamt festzulegende Vergütungsgrenze für die Lehrkräfte unterschritten wird“ (bitte genau begründen), und welche Folgewirkungen hat dies, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit, den Trägern eine Mindestvergütung verbindlich vorzuschreiben, die auch nicht um den Preis einer verkürzten Zulassung unterschritten werden darf (bitte ausführen)?

27

Was entgegnet die Bundesregierung gegenüber dem Argument, dass Sprachkursträger, die ihren Gewinn durch möglichst niedrige Honorare steigern wollen, sich nicht von einer lediglich auf ein Jahr verkürzten Zulassung hiervon abhalten lassen werden, und dass die Bundesregierung somit einem Lohndumping im Integrationskursbereich nichts Wirksames entgegensetzt?

28

Wie sollen Sprachkursträger höhere Honorare bezahlen können (im Trägerrundschreiben des BAMF vom 27. Oktober 2011 heißt es: „Mit der vorgenannten Erhöhung des Erstattungssatzes ist die Erwartung verknüpft, dass sich die Lehrkräftevergütung insgesamt verbessert“), wenn sich deren zur Verfügung stehendes Einkommen rechnerisch trotz der leichten Anhebung der Pauschale (abzüglich der Reduzierung durch Einberechnung von zuvor gezahlten Pauschalen) sogar noch verringert hat, weil durch die geringere durchschnittliche Teilnehmendenzahl auch das Entgelt pro Kurs gesunken ist (vgl. Vorbemerkung) und die Träger zudem noch höhere Nebenkosten ausgleichen müssen (Miete, Strom usw.)?

29

Nach welchen Kriterien und Überlegungen wurde die Anhebung der Honoraruntergrenze für mehrjährige Trägerzulassungen von 15 auf 18 Euro bestimmt bzw. errechnet, und wie sollen die Träger solche höhere Honorare bezahlen können, wenn ihnen nicht zugleich effektiv mehr Geld zur Verfügung gestellt wird (vgl. Frage 28)?

30

Wie hat der Präsident des BAMF auf das Schreiben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 11. Januar 2012 (Organisationsbereich Berufliche Bildung und Weiterbildung, Dr. Stephanie Odenwald) reagiert, mit dem die Ernsthaftigkeit der Beteuerungen des Bundesamtes, für eine bessere Bezahlung der Lehrkräfte sorgen zu wollen, in Frage gestellt wurde, weil die Anhebung der Honoraruntergrenze (für den Erhalt einer mehrjährigen Trägerzulassung) auf 18 Euro und die Erhörung der Trägerpauschale auf 2,54 Euro (bei gleichzeitiger Streichung z. B. der Verwaltungskostenpauschale) als unzureichend angesehen wurden – und was entgegnet die Bundesregierung inhaltlich dieser Kritik?

31

Welche konkreten Schlussfolgerungen wurden aus der vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebenen Evaluierung des Finanzierungssystems der Integrationskurse durch die Firma RambØll Management Consulting GmbH in Bezug auf die dort festgestellte Unterbezahlung der Lehrkräfte gezogen, und inwieweit plant die Bundesregierung insbesondere eine grundlegende Änderung des derzeit bestehenden Finanzierungssystems, das für die Träger einen Anreiz zur Reduktion der Lehrgehälter bietet, um einen ökonomischen Erfolg zu sichern oder zu vergrößern (S. 18 des Gutachtens, vgl. aber auch schon das erste Gutachten der RambØll Management Consulting GmbH zu Integrationskursen, S. 133, bitte nachvollziehbar begründen; Wiederholung der Frage 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6924, weil der dortige Verweis der Bundesregierung auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/ 1536 zu Frage 13 in Bezug auf die angefragte Unter- bzw. die eingeforderte Besserbezahlung der Lehrkräfte keine andere Antwort erbringt als: „Darüber hinaus werden derzeit Spielräume zur Verbesserung der Vergütung der Lehrkräfte geprüft“)?

32

Ist die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6924 zu Frage 31 so zu verstehen, dass sie die Feststellung des Finanzierungsgutachtens von RambØll Management nicht teilt, wonach die Beschäftigung als Honorarkräfte „von den befragten Lehrkräften sowie ihren Interessensvertretungen und Verbänden als besonders problematisch wahrgenommen“ wird, z. B. wegen der geringen Beschäftigungssicherheit, der unangemessenen Vergütung, des Verdienstausfalls im Krankheitsfall, der fehlenden Absicherung für Urlaubs- und Regenerationsphasen usw. (S. 9 des Gutachtens), oder dass sie die Bezahlung der Honorarkräfte für ausreichend hält (bitte ausführen)?

33

Inwieweit wurde oder wird von der Möglichkeit eines automatisierten Datenabrufs nach § 8 Absatz 1 und 3 der Integrationskursverordnung (IntV) Gebrauch gemacht, inwieweit wurde dabei gegebenenfalls die Anforderung eingehalten, dass dies nur zulässig ist, „wenn der automatische Datenabruf wegen der Vielzahl oder der besonderen Eilbedürftigkeit der zu erwartenden Übermittlungsersuchen unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des Betroffenen angemessen ist“, und welche neuen Erkenntnisse oder Vorteile haben sich hieraus ergeben (bitte ausführen)?

34

Inwieweit macht das BAMF den neu zugelassenen Trägern Auflagen zur Wochenstundenzahl der Kurse?

35

Wie viele Widerrufe der Trägerzulassung nach §20b Absatz 1 IntV gab es bislang (bitte soweit möglich nach den Nummern 1 bis 6 differenziert angeben und nähere Angaben machen)?

36

Wie hat sich die Neuregelung ausgewirkt, nur einjährige Trägerzulassungen zu erteilen, wenn ein Honorar unter 18 Euro/Unterrichtseinheit gezahlt wird (auf die Honorare, auf die „Trägerlandschaft“, auf den organisatorischen Aufwand usw.) – was nach früheren Angaben der Bundesregierung fast die Hälfte aller Kursträger betreffen müsste (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6924, Frage 21)?

37

In welchem Umfang sind bislang Abrechnungsbetrugsfälle bei Sprachkursträgern bekannt geworden (bitte nach Jahren differenzieren und Angaben zur Art und Weise und finanzieller Auswirkung des Betrugs sowie zur relativen Häufigkeit solcher Fälle in Relation zur Gesamtzahl der Kursträger/ Kurse machen), welche Sanktionen hatte dies zur Folge, und wie viele gerichtliche Verurteilungen wegen Betrugs oder Ähnlichem gab es?

38

Warum gibt es keine neueren Untersuchungen oder Erhebungen dazu, wie viele Sprachkursträger mit der derzeitigen Kostenpauschale kostendeckend und entsprechend ihrer Qualitätsanforderungen arbeiten können, obwohl im ersten Evaluierungsgutachten der Firma RambØll Management Consulting GmbH vom Dezember 2010 (S. 133) festgestellt wurde, dass 51 Prozent der befragten Träger angaben, nicht kostendeckend arbeiten zu können, und weitere 28 Prozent angaben, angesichts der geringen Kostenpauschale, Abstriche bei der Qualität machen zu müssen, und mit welcher Begründung hält sie die Finanzierung des Integrationskurssystems entgegen dieser Feststellung im Gutachten gegebenenfalls für ausreichend (Nachfrage zu Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6924, Frage 34)?

39

Welche Mehrkosten wären unter derzeitigen Bedingungen und Annahmen damit verbunden, wenn eine Honorierung von 30 Euro pro Unterrichtseinheit für Lehrkräfte im Integrationskursbereich angestrebt würde, wie hoch müsste dann in etwa die Trägerkostenpauschale sein, und warum konnte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6924 zur ersten Teilfrage zu Frage 26 noch Angaben machen („über 50 Mio. Euro“), während sie zu Frage 37 schon nicht mehr zur Auskunft bereit war („Pauschale Angaben können hier nicht gemacht werden“; bitte nachvollziehbar begründen)?

40

Was unternimmt oder plant die Bundesregierung zur Erreichung der im Dialogforum 7 des Nationalen Aktionsplans Integration genannten Ziele:

a) Fortentwicklung der Zusatzqualifizierung der Lehrkräfte,

b) Beibehaltung eines flächendeckenden, bedarfsorientierten Kursangebots unter Fortentwicklung der Kursqualität und Verbesserung des Kurszugangs und

c) Erreichung spezieller Zielgruppen,

und wie sind hiermit jeweils vereinbar die Sparmaßnahmen des Jahres 2010, die empirisch nachweisbar eher zu einem gegenteiligen Effekt geführt haben (Reduzierung der Ausgaben für Lehrerqualifizierung auf 0 Euro im ersten Halbjahr 2011, Rückgang der begonnenen Integrationskurse im Vergleich der Jahre 2009 und 2011 um über 12 Prozent, überdurchschnittlicher Rückgang von Teilnehmenden in Alphabetisierungs- und Frauen/ Elternkursen im Vergleich der Jahre 2009 und 2011)?

41

Wie hoch waren die Zahl der Teilnehmenden in Berufsintegrationskursen und entsprechende finanzielle Ausgaben im Jahr 2011, wie hoch ist die Vermittlungsquote, und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?

42

In welchem Umfang (in welchen Konstellationen, bis zu welcher Höhe) werden im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bzw. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch die für einen Integrationskurs erforderlichen Lernbücher und andere notwendigen Anschaffungen übernommen, und erfolgt dies im Ermessen oder infolge einer Rechtspflicht, und welche Urteile sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

43

Wie ist die aktuelle Personalstruktur des BAMF in absoluten und relativen Zahlen und nach Personalstellen und Kosten differenziert (bezüglich der inhaltlichen Aufgabenbereiche bitte so differenziert wie möglich antworten, d. h. mindestens nach Abteilungs- und Gruppenebene aufgegliedert)?

44

Für welchen Zeitraum wurden bzw. werden nach letztem Stand wie viele Beschäftigte des BAMF aus welchen Bereichen zur Abarbeitung von Asylanträgen eingesetzt, welche Aufgaben übernahmen diese Kräfte in welchem Umfang, und welche Auswirkungen hatten diese Umsetzungen für die Bereiche, denen Personal entzogen wurde?

Berlin, den 6. Juni 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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