Einsatz der Bundespolizei gegen die „Blockupy“-Demonstration in Frankfurt am Main im Mai 2012
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Sabine Leidig, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Rund 30 000 Menschen haben sich am 19. Mai 2012 in Frankfurt am Main an antikapitalistischen Protesten gegen die Verarmungspolitik in Europa beteiligt. Die Behörden hatten im Vorfeld versucht, die Proteste zu unterbinden, von etlichen angemeldeten Veranstaltungen durften nur wenige stattfinden. Bei diesen, darunter die erwähnte Großdemonstration, zeigte sich, dass die Warnungen der Behörden vor angeblicher Gewaltbereitschaft der Demonstranten in keiner Weise der Realität entsprochen haben. Nach Einschätzung zahlreicher Beteiligter dienten die Verbote sowie die Warnungen vor gewalttätigen Ausschreitungen vor allem der Einschüchterung und Diffamierung, weil die Proteste von denjenigen, die die politische Macht verwalten, nicht gewollt sind.
Dementsprechend waren nach Presseberichten 5 000 Polizisten aufgeboten, die die Frankfurter Innenstadt quasi abriegelten. Aus Sicht der Fragesteller wurde mit den Veranstaltungsboten und dem Polizeiaufgebot in gewisser Weise symbolisiert, dass im Kapitalismus demokratische Werte spätestens dann eingeschränkt werden, wenn das Profitprinzip und die daraus folgende Verarmung großer Teile der Bevölkerung angeprangert werden.
Die Bundespolizei hat sich am Polizeieinsatz am 19. Mai 2012 beteiligt, sowohl innerhalb ihres „originären“ Zuständigkeitsbereiches, also der Bahnanlagen, als auch zur Verstärkung der übrigen Polizeieinheiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Bundespolizisten waren im Zeitraum 15. bis 20. Mai 2012 anlässlich der „Blockupy“-Proteste im Einsatz?
a) Wie viele davon im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich (bitte angeben, wie viele zusätzliche Kräfte eingesetzt worden sind)?
b) Wie viele davon zur Unterstützung der hessischen Polizei?
Welche Unterstützungsanforderungen hatte die hessische Einsatzleitung genau an die Bundespolizei gerichtet, und inwiefern (Umfang von Personal und Gerät) ist diesen Anforderungen nachgekommen worden?
Wo genau waren am 19. Mai 2012 Kräfte der Bundespolizei eingesetzt (bitte Bahnhöfe, Straßenabschnitte usw. zeitlich aufgegliedert möglichst genau angeben)?
Hat die Bundespolizei Wasserwerfer eingesetzt bzw. der hessischen Polizei zur Verfügung gestellt, und wenn ja, wie viele, und aus welchen dieser Wasserwerfer wurde Wasser abgegeben (bitte Ort, Zeit und Anlass angeben), und war dem Wasser Reizmittel beigemischt?
Haben Bundespolizisten Reizmittelsprühgeräte eingesetzt, und wenn ja,
a) in wie vielen Fällen;
b) gegen wie viele Personen, an welchen Orten, zu welcher Zeit, und aus welchem Anlass?
c) Sind Bundespolizisten durch den Einsatz von Reizmitteln verletzt worden, und wenn ja, wie viele?
d) Sind Demonstranten durch den Einsatz von Reizmitteln verletzt worden, und wenn ja, wie viele?
Welchen Ersatzbedarf an Pfefferspray oder anderen Reizmitteln hat die Bundespolizei nach dem Einsatz angemeldet (bitte nach Anzahl der Kartuschen/Flaschen und deren Größe differenzieren)?
Haben Bundespolizisten Videoaufnahmen von Demonstrantinnen und Demonstranten angefertigt, und wenn ja, an welchen Orten, zu welchen Zeiten, auf welcher Rechtsgrundlage, aus welchem Grund, und sind diese Aufnahmen mittlerweile gelöscht?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Einsätzen Drohnen verwendet, und wenn ja, von wem, wie viele, zu welchem Zweck, wie lange, über welchem Gebiet?
Wie viele Bundespolizisten waren am Einsatz beteiligt, als am 18. Mai 2012 Polizeieinheiten aus mehreren Bundesländern nach Presseberichten mehrere Hundert Menschen eingekesselt, 500 Menschen festgenommen und zahlreiche Platzverweise erteilt haben, welche nach Eilanträgen vom zuständigen Gericht als rechtswidrig bezeichnet wurden?
Zu welchem Zeitpunkt ist der Bundespolizei mitgeteilt worden, dass diese Platzverweise ausgesprochen werden sollen?
Wie ist der Einsatz der Bundespolizei konkret geregelt worden?
a) Welche Gremien und Stäbe sind eingerichtet worden, in denen die Bundespolizei vertreten war (bitte Anzahl der Vertreter, die Gesamtzusammensetzung der Gremien sowie die jeweiligen Aufgaben nennen)?
b) Inwiefern ist die Bundespolizei in die jeweilige Einsatzstrategie und -taktik eingeweiht worden, bzw. inwiefern hat sie diese mitgestaltet?
c) Welches Einsatzkonzept hat die Bundespolizei verfolgt?
Welche Kosten waren mit dem Einsatz der Bundespolizei verbunden, und werden die Kosten für den Einsatz zur Unterstützung der hessischen Polizei in voller Höhe dem Land Hessen in Rechnung gestellt?
Wie gestaltete sich der Einsatz im originären Zuständigkeitsbereich?
a) Welche Bahnhöfe (inklusive S-Bahnhöfe) sind von der Bundespolizei ganz oder teilweise geschlossen worden, und aus welchen Gründen?
b) Nach welchen Kriterien wurde Personen der Zugang gewährt bzw. verweigert?
c) Wie viele Platzverweise wurden von der Bundespolizei ausgesprochen, und aus welchen Gründen?
d) Wie viele Personen wurden von der Bundespolizei festgenommen oder sonst der Freiheitsentziehungen ausgesetzt (z. B. durch Kessel), aus welchen Gründen, und für wie lange?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es in Zusammenhang mit den „Blockupy“-Protesten Funkzellenabfragen gegeben hat, und wenn ja, in welchem Zeitraum, in welchem Gebiet, und wie viele Mobilfunkgeräte wurden dabei registriert?
Haben Behörden oder Einrichtungen des Bundes im Vorfeld der Proteste zur polizeilichen Gefahreneinschätzung beigetragen (bitte gegebenenfalls inhaltlich ausführen), und wenn ja, inwiefern haben sie dabei zu den Einschränkungen des Versammlungsrechtes beigetragen?
Hat es in Zusammenhang mit den „Blockupy“-Protesten bzw. dem polizeilichen Einsatzgeschehen Amtshilfeersuchen an den Bund gegeben (bitte gegebenenfalls angeben, wer die Ersuchen wann, an welche Bundesbehörde gestellt hat, worum es dabei ging, und in welchem Umfang den Ersuchen stattgegeben wurde)?