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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Barrierefreiheit bei den beliebtesten Reisezielen in Deutschland

Barrierefreier Zugang und barrierefreie Anfahrt für Behinderte zu den Unesco-Welterbestätten und beliebtesten Sehenswürdigkeiten, Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nah- bzw. Fernverkehr, Fördermittel des Bundes seit 2009 sowie Bindung an Barrierefreiheit, vorgesehene Maßnahmen 2012 und 2013<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

13.07.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/994514. 06. 2012

Barrierefreiheit bei den beliebtesten Reisezielen in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Kornelia Möller, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Barrierefreier Tourismus ist für die Bundesregierung ein Schwerpunkt. So steht es in den von der Bundesregierung im Dezember 2008 beschlossenen tourismuspolitischen Leitlinien und auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP aus dem Jahr 2009.

Umso unverständlicher sind die Antworten der Bundesregierung auf Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, tourismus- und behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Dazu vier Beispiele:

Auf seine Mündliche Frage 30: „Welche der 33 UNESCO-Welterbestätten in Deutschland sind nicht barrierefrei?“ antwortete der Staatsminister Bernd Neumann am 22. April 2009 (Plenarprotokoll 16/216, Anlage 20): „Für detaillierte Informationen, welche der Welterbestätten nicht barrierefrei sind, wäre eine Abfrage bei den zuständigen Ländern erforderlich. Eine solche Abfrage war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Es liegt jedoch auf der Hand, dass Flächendenkmale unter den UNESCO-Welterbestätten, wie zum Beispiel die Stadt Quedlinburg oder das Mittelrheintal dem Anspruch auf Barrierefreiheit weniger entsprechen können als Einzeldenkmale.

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind sich die Welterbestätten ihrer Verantwortung gegenüber behinderten Menschen und der Notwendigkeit eines gleichberechtigten Zugangs aller bewusst. Eine Berücksichtigung dieser Personengruppe ist vielfach auch ausdrücklich in den Denkmalschutzgesetzen der Länder vorgesehen. Diese werden flankiert von den Behindertengleichstellungsgesetzen und Bauordnungen der Länder, die Fragen der Barrierefreiheit auf Landesebene im Einzelnen regeln.

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind Länder und Kommunen regelmäßig bestrebt, einvernehmliche Lösungen mit der UNESCO bei der Erhaltung der Welterbestätten zu finden, die die Anforderungen der Barrierefreiheit gleichermaßen berücksichtigen (Beispiel: Bei der Alten Nationalgalerie auf der Berliner Museumsinsel ist ein Seitenaufzug vorhanden).“

Auf die Mündliche Frage 19 (Plenarprotokoll 16/216, Anlage 11) des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert am selben Tag „Wie viele von den über 250 beantragten Förderprojekten (siehe Pressemitteilung 065/2009 des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, vom 4. April 2009) widmen sich speziell der Schaffung von Barrierefreiheit, und welche der noch nicht barrierefreien Welterbestätten können mit dem ‚Förderprogramm UNESCO-Welterbestätten‘ barrierefrei umgestaltet werden, sofern das jeweilige Projekt der Antragsteller eine zustimmende Empfehlung von dem ‚ unabhängigen Expertengremium‘ und ein entsprechendes Votum des Ministeriums erhält?“, antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Achim Großmann: „Bis zum 31. März 2009 sind rund 250 Projektanträge von Kommunen mit Welterbestätten beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingegangen. Die Projektanträge werden derzeit noch auf ihre Vollständigkeit und die Übereinstimmung mit den Förderbedingungen hin überprüft. Förderfähig sind: investive Maßnahmen an oder in baulichen Anlagen, investive Maßnahmen im städtebaulichen Umfeld sowie investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen. Dieser Rahmen umfasst grundsätzlich auch Maßnahmen zur Sanierung und Weiterentwicklung des Bestands, wie etwa Maßnahmen zur Schaffung oder Verbesserung der Barrierefreiheit.“

Auf die Schriftliche Frage 51 von Dr. Ilja Seifert „Welche der im Ergebnis einer Umfrage der DZT (Deutschen Zentrale für Tourismus e. V.) ermittelten 100 beliebtesten Sehenswürdigkeiten für ausländische Gäste (siehe DZT-Presseinformation vom 20. April 2012) sind barrierefrei?“ antwortete die Staatssekretärin Anne Ruth Herkes am 3. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9518): „Informationen, welche der 100 beliebtesten Sehenswürdigkeiten in Deutschland barrierefrei sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine dazu erforderliche Abfrage und die Beantwortung durch die zuständigen Länder ist in der Kürze der Zeit nicht möglich.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. wird für jede der 100 beliebtesten Sehenswürdigkeiten eine App entwickeln und dabei das Thema Barrierefreiheit berücksichtigen. Die Apps werden ab Sommer 2012 in Englisch und Deutsch zur Verfügung stehen. Jede App wird neben den Informationen zu Öffnungszeiten, Eintrittspreisen und Anfahrt auch über die Möglichkeiten eines barrierefreien Zugangs zu dem jeweiligen Kulturdenkmal oder Gebäude informieren.“

Auf die Schriftliche Frage 52 „Welche der nichtbarrierefreien Reiseziele aus der Liste ‚Deutschlands TOP 100‘ erhielten seit 2009 Mittel des Bundes für bauliche Investitionen, Marketingmaßnahmen usw. (bitte Art und Umfang der Förderung einzeln nennen)?“ antwortete die Staatssekretärin: „Bei der Beantwortung der Frage nach bereitgestellten Mitteln des Bundes für bauliche Investitionen, Marketingmaßnahmen usw. für die 100 beliebtesten Sehenswürdigkeiten kann nicht nach barrierefreien und nichtbarrierefreien Sehenswürdigkeiten unterschieden werden (vgl. Antwort zu Frage 51).“

So viel Unkenntnis ist – auch mit Blick auf die seit dem 26. März 2009 in Deutschland rechtskräftige UN-Behindertenrechtskonvention – keine gute Grundlage, um den barrierefreien Tourismus voranzubringen und Fördermittel des Bundes gezielt und effizient einzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welchen Stellenwert in ihrer Tourismuspolitik haben für die Bundesregierung die Schaffung von Barrierefreiheit bei UNESCO-Welterbestätten und weiteren bedeutenden Sehenswürdigkeiten sowie die barrierefreie Anfahrt zu diesen Stätten?

2

Wie erfolgt diesbezüglich die Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen sowie den Akteuren der Tourismuswirtschaft?

3

Welche der 36 UNESCO-Welterbestätten in Deutschland sind nicht barrierefrei, und welche Welterbestätten sind nur mit Einschränkungen zugänglich?

4

Welche der 36 UNESCO-Welterbestätten in Deutschland sind barrierefrei mit der Eisenbahn, S- oder U-Bahn oder einem Linienbus erreichbar?

5

Welche der 36 UNESCO-Welterbestätten in Deutschland haben seit 2009 Fördermittel des Bundes erhalten (bitte das jeweilige Programm und die Förderhöhe nennen), und welche der ausgereichten Fördermittel waren mit dem Kriterium der Schaffung von Barrierefreiheit verbunden?

6

Bei welchen der nichtbarrierefreien UNESCO-Welterbestätten in Deutschland sind Maßnahmen zur Schaffung von (mehr) Barrierefreiheit in den Jahren 2012 und 2013 vorgesehen?

7

Welche der im Ergebnis einer Umfrage der DZT ermittelten 100 beliebtesten Sehenswürdigkeiten für ausländische Gäste (siehe DZT-Presseinformation vom 20. April 2012) sind barrierefrei, welche nur mit Einschränkungen (Einschränkungen bitte nennen), und welche sind nicht barrierefrei?

8

Welche der Reiseziele aus der Liste „Deutschlands TOP 100“ sind barrierefrei mit dem öffentlichen Nah- bzw. Fernverkehr erreichbar?

9

Welche der Reiseziele aus der Liste „Deutschlands TOP 100“ erhielten seit 2009 Mittel des Bundes für bauliche Investitionen, Marketingmaßnahmen usw. (bitte Art und Umfang der Förderung einzeln nennen)?

Berlin, den 14. Juni 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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