Zukunft des deutschen Polizeieinsatzes in Afghanistan und Menschenrechtsverletzungen der afghanischen Polizei
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Deutschland hat sich beim NATO-Gipfel in den USA verpflichtet, auch in Zukunft die afghanische Polizei mitzufinanzieren und auszubilden. Die ISAF-Truppensteller (ISAF = Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe für Afghanistan) wollen jährlich 4,1 Mrd. US-Dollar für die afghanischen Sicherheitskräfte (ANSF) ausgeben. Die Bundesregierung hat sich auch über 2014 hinaus mit 150 Mio. Euro pro Jahr daran zu beteiligen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 4 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 17/9855). Die afghanische Nationalpolizei (ANP) soll in den nächsten Monaten zunächst auf ihre Zielstärke von 157 000 Mann ausgebaut, mittelfristig aber signifikant abgebaut werden. Dies wirft Fragen danach auf, wie sichergestellt werden soll, dass die zu entlassenden Polizisten (wie auch Soldaten) in die Gesellschaft integriert und insbesondere ob sie ihre Waffen abgeben werden.
Der Erfolg der deutschen Polizeiausbildung in Afghanistan ist nach Einschätzung der Fragesteller, aber auch zahlreicher internationaler Organisationen und Menschenrechtsvereinigungen, zweifelhaft. Die afghanische Polizei gebärdet sich häufig nicht als Beschützerin, sondern als Bedrohung der Bevölkerung.
Besonders viele Rechtsbrüche werden von der Afghanischen Lokalen Polizei (ALP) berichtet. Die Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission AIHRC hat erst im Frühjahr dieses Jahres festgestellt, dass die ALP-Angehörigen „nicht unter Überwachung und Kontrolle der Regierung“ stehen, verbreitet Straftaten an der Zivilbevölkerung begehen – Raub, Mord, Körperverletzung usw. – und „in den meisten Fällen“ die Betroffenen nicht dagegen vorgehen können, aus Angst vor Vergeltung.
Aber auch die ANP ist weiterhin eng mit lokalen Machthaben, Warlords und kriminellen Netzwerken verbunden. Zu diesem Schluss kommt neben Menschenrechtsorganisationen auch der US-ThinkTank „Center for Strategic and International Studies“ (CSIS) in einer Studie vom 11. Juli 2012, unter Berufung auf Berichte des US-Verteidigungsministeriums.
Wie sehr das Verhalten der regulären Polizei zehn Jahre nach Beginn der deutschen Ausbildungshilfe rechtsstaatlichen Standards Hohn spricht, geht auch – wahrscheinlich ungewollt – aus einem Bericht auf der Homepage der Bundeswehr über einen gemeinsamen Einsatz von Bundeswehrsoldaten und einer Polizeieinheit hervor („Afghanistan: Gemeinsam einsam“, 2. Juli 2012). Dabei wird geschildert, dass die afghanischen Polizisten eine unbewaffnete Zivilperson, die einen Fotoapparat mit sich führte, angesprochen hatten. Der Mann flüchtete, woraufhin die afghanischen Polizisten, ohne auch nur ansatzweise den Versuch zu machen, der Person nachzueilen, auf diese schossen. Der anwesende Bundeswehrkommandeur wird in dem Bericht mit den Worten zitiert, der flüchtende Mann „hat uns ja nicht bedroht“. Nach rechtsstaatlichen Maßstäben wäre die Tötung einer Person, von der erkennbar keine Bedrohung ausgeht, durch die Polizei unzulässig, die Polizisten müssten mit einer Mordanklage rechnen. Dass solche Kräfte von Deutschland gestützt werden, ist aus Sicht der Fragesteller mit dem proklamierten Ziel, Sicherheit und Stabilität für die afghanische Bevölkerung zu gewährleisten, schlecht vereinbar.
Der Bericht bestätigt außerdem den schon mehrfach formulierten Eindruck der Fragesteller, dass die afghanische Polizei in großem Umfang militärische Aufgaben wahrnimmt, was ihre Ausbildung durch deutsche Polizisten fragwürdig macht. Afghanische Polizisten werden teilweise in gemeinsamen Lehrgängen mit Soldaten unterrichtet, ebenfalls mit deutscher Unterstützung: So ergibt sich aus der Unterrichtung des Parlaments 26/2012, dass Angehörige der ANP an Lehrgängen der Afghan National Army (ANA) Combat Service Support (CSS) School in Kabul teilnehmen, ebenso wie an der ANA Engineer School. Die militärische Relevanz der letztgenannten Schule wird in einem Artikel in „Bundeswehr Aktuell“ vom 9. Juli 2012 ausdrücklich genannt: „In die Ausbildung fließen aber auch die Erfahrungen der afghanischen Soldaten aus Kampfgebieten ein“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche Veränderungen sind in den nächsten Jahren strukturell und zahlenmäßig beim Einsatz deutscher Polizisten in Afghanistan beabsichtigt (German Police Project Team – GPPT – und European Police Office Afghanistan – EUPOL AFG)?
Welchen Umfang haben gegenwärtig die verschiedenen regulären Polizeiformationen in Afghanistan?
Auf welche Stärke soll der Umfang der Polizei nach gegenwärtiger Planung bis zu welchem Zeitpunkt noch ansteigen (bitte nach verschiedenen Polizeiformationen differenzieren)?
Wie viele Polizisten wirken derzeit in der ALP, den Afghan Public Protection Forces (APPF) und nach Kenntnis der Bundesregierung als CIP-Guards (Kräfte des CIP = Critical Infrastructure Programme)? Wie viele weitere Personen umfassen die (derzeit) regierungsfreundlichen Milizen?
Ist beabsichtigt, die ALP ab 2014 ebenfalls zu reduzieren, und wenn ja, auf welchen Umfang?
Bis wann hält die Bundesregierung das Absenken der afghanischen Sicherheitskräfte auf die angestrebte Zahl von insgesamt 228 500 für realistisch?
a) Wann wird mit dem Beginn der Reduzierung begonnen?
b) Von welchen Indikatoren werden Beginn und Tempo der Reduzierung abhängig gemacht?
c) Wie viele Sicherheitskräfte sollen jeweils in ANA und ANP dienen?
Wie genau soll die Personalreduzierung erfolgen?
a) Nach welchen Kriterien sollen Entlassungen vorgenommen werden?
b) Welche Annahmen gibt es hinsichtlich der Bereitschaft der zu entlassenden Polizisten, ihre Waffen abzugeben?
c) Inwiefern befürchtet die Bundesregierung, dass Polizisten, die arbeitslos werden, ihre waffentechnischen Kenntnisse irregulären bewaffneten Gruppen anbieten, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
Welche Fortschritte hat es hinsichtlich der Absicht gegeben, die ALP-Angehörigen in die regulären Sicherheitskräfte zu integrieren?
a) Wie viele ALP-Angehörige sind mittlerweile in die ANP gewechselt?
b) Gibt es immer noch keine Regelungen in diesem Zusammenhang, und falls doch, welche, und welche Defizite sieht die Bundesregierung hierbei?
c) Inwiefern wird sichergestellt, dass ALP-Angehörige, die im Verdacht stehen, Straftaten begangen zu haben, bis zur Klärung der Vorwürfe nicht in die ANP aufgenommen werden, und mit welcher Zuverlässigkeit werden etwaige Regelungen von den afghanischen Behörden umgesetzt?
Inwiefern will die Bundesregierung bzw. wollen nach ihrer Kenntnis die an der ALP-Rekrutierung und -Ausbildung beteiligten Nationen den Empfehlungen der AIHRC an die internationale Gemeinschaft hinsichtlich der ALP nachkommen, insbesondere bezüglich
a) der Verlängerung der Ausbildungszeit auf mindestens drei Monate,
b) der Einrichtung von Mechanismen, die eine Kontrolle der ALP gewährleisten,
c) vorhandener Alphabetisierung als Bedingungen für Rekrutierung,
d) sorgfältiger Überprüfung potenzieller ALP-Angehöriger, um Kriminelle usw. auszuschließen,
e) des Ausschlusses von früheren Angehörigen illegaler Milizen in die ALP,
bzw. welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus diesen Empfehlungen?
Zu welcher Polizeiformation gehört die in dem Bericht auf der Bundeswehrhomepage beschriebene Polizeieinheit?
Wie bewertet die Bundesregierung den beschriebenen Tötungsversuch eines unbewaffneten, nicht als Bedrohung erkennbaren Mannes durch afghanische Polizisten, welche Erkundigungen hat sie hierzu eingeholt, und welche Konsequenzen hinsichtlich des deutschen Polizei-, Militär- und diplomatischen Engagements zieht sie daraus?
Wurden diese Polizeieinheit oder einzelne ihrer Angehörigen mit deutscher Hilfe ausgebildet (durch deutsche Ausbilder oder von deutschen Ausbildern ausgebildete Ausbilder, an von Deutschland finanzierten oder unterhaltenen Ausbildungszentren usw.)?
Wie wird die vereinbarte Förderung von 4,1 Mrd. US-Dollar jährlich auf die einzelnen ISAF-Truppensteller aufgeteilt?
a) Wie verteilt sich diese Summe auf Armee und Polizei?
b) Ist seitens der Bundesregierung oder eines anderen an der Erbringung der Fördersumme beteiligten Staates beabsichtigt, auch die ALP oder andere bewaffnete Kräfte (Milizen) zu fördern, und wenn ja, in welchem Umfang?
Welchen Betrag genau will die Bundesregierung bis 2015 für die Förderung der afghanischen Sicherheitskräfte ausgeben (bitte nach einzelnen Sicherheitsbehörden aufgliedern)?
Meint die Bundesregierung, wenn sie von der „Finanzierung der afghanischen Sicherheitskräfte“ spricht, tatsächlich nur deren Finanzierung, oder enthält diese Summe auch die Kosten etwa für den deutschen Polizeieinsatz (diese bitte gegebenenfalls gesondert auflisten)?
In welchem Umfang wurde die afghanische Polizei in den vergangenen Jahren mitfinanziert, und welchen Anteil der ab 2015 vorgesehenen 150 Mio. Euro ist für die ANP vorgesehen?
a) Auf welche Einzelposten in welcher Höhe verteilen sich diese Summen?
b) Welche weitere, materielle Unterstützung wurde der afghanischen Polizei außerdem in den Jahren 2010, 2011 und 2012 gewährt (bitte jeweils dazu angeben, welchen Wert das Material hatte und ob es von Afghanistan bezahlt worden ist)?
Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, ähnlich den auf der Geberkonferenz in Tokio getroffenen Beschlüssen die Förderungen vom Erreichen konkreter Indikatoren abhängig zu machen, etwa der Einhaltung menschenrechtlicher Standards durch die Afghan National Security Forces (ANSF)?
Inwiefern ist bei der Kabuler Polizeikonferenz im Frühjahr 2012 das Problem der mangelnden Kontrolle und Verantwortlichkeit der afghanischen Polizeikräfte und deren Straflosigkeit besprochen worden, und welche Konsequenzen wurden gezogen? In welchen weiteren Gremien bemühen sich die an der Polizeiausbildung beteiligten Nationen, Rechtsbrüche durch die ANSF zu erfassen und ihnen nachzugehen, und welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen?
Welche Erfahrungen haben die von EUPOL unterstützten Ombudsmänner für Menschenrechtsbeschwerden gegen die Polizei bislang gemacht, und wo werden diese veröffentlicht? Für wie lange ist die Finanzierung der Stellen durch die EU gewährleistet?
Warum enden die Basiskurse für Polizisten nicht mit einer Abschlussprüfung?
a) In wessen Befugnis liegt die Entscheidung, einen Polizeiaspiranten nach dem Besuch der achtwöchigen Ausbildung in den Dienst zu übernehmen oder nicht zu übernehmen, und welche Kriterien werden hier angelegt?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entscheidungen, und inwiefern gab es in der Vergangenheit Meinungsverschiedenheiten zwischen den Entscheidungsträgern bzw. Kritik seitens deutscher Polizisten?
c) Wie viele Kursteilnehmer hat es in den Jahren 2009, 2010 und 2011 bei den Basiskursen gegeben, und wie viele hiervon sind in den Polizeidienst übernommen worden?
d) Aus welchen Gründen sind Kursteilnehmer nicht in den Dienst übernommen worden?
Inwiefern gibt es Differenzen zwischen deutschen Polizisten und ihren Kollegen bei der NATO Training Mission Afghanistan (NTM-A) und der Unterstützungsmission für den Aufbau der afghanischen Streitkräfte (CSTC-A) sowie dem afghanischen Innenministerium hinsichtlich der Ausbildungscurricula?
Mit welcher Zuverlässigkeit und Sorgfalt werden nach Ansicht der Bundesregierung Straftaten afghanischer Sicherheitskräfte durch das afghanische Justizwesen verfolgt?
Wie viele offiziell gemeldete und bezahlte Polizisten verrichten nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich ihren Dienst?
Gibt es immer noch keine Übersicht, wie viele Polizisten nach Beendigung ihrer (waffentechnischen) Ausbildung im Dienst verbleiben, und in welchem Umfang sie bei privaten Sicherheitsfirmen, Milizen, Warlords oder bewaffneten Aufständischen anheuern?
Wie viele Meldungen über Straftaten von Angehörigen der ANSF sind seit Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8039 von deutschen Soldaten und Polizisten erfolgt (bitte einzeln anführen)?
a) Inwiefern sind die Meldungen, da sie laut Auskunft der Bundesregierung nicht statistisch erfasst werden, rekonstruierbar?
b) Ist der auf der Bundeswehrhomepage genannte Vorfall ebenfalls als mutmaßlicher Rechtsbruch gemeldet worden?
Wie lange dauert die Ausbildung eines afghanischen Polizeiausbilders insgesamt?
a) Wie viele Polizeiausbilder wurden von deutschen Polizisten bislang ausgebildet?
b) Wie viele dieser Polizeiausbilder sind gegenwärtig noch zur Polizeiausbildung eingesetzt, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib der anderen, insbesondere über die Frage, inwiefern sie ihre Kenntnisse mittlerweile nichtstaatlichen oder regierungsfeindlichen Kräften anbieten?
c) Inwiefern gab es bislang Widersprüche zwischen den afghanischen Leitern der Trainingszentren und dem GPPT-Leiter, die grundsätzlich im Einvernehmen über eine Qualifikationsaussage bezüglich eines Ausbilders entscheiden müssen?
d) Ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass die von einem afghanischen Ausbilder in 312 Stunden Unterricht erworbenen Alphabetisierungskenntnisse ausreichen, um Gesetzestexte und allgemeine Menschenrechtsstandards zu erfassen und wiederzugeben?
Welche Art von Unterstützung leistet Deutschland für die ANA Combat Service Support (CSS) School in Kabul sowie die ANA Engineer School?
a) Warum werden dort auch Polizisten ausgebildet?
b) Welche Fähigkeiten werden den Polizisten dort vermittelt?
c) Ist im Zuge der Transition beabsichtigt, die Ausbildung afghanischer Polizisten durch deutsche Soldaten zu beenden?
d) Wie viele der bisherigen Lehrgangsteilnehmer an diesen Schulen waren jeweils Polizisten, und wie viele Polizisten finden sich dort derzeit jeweils in Ausbildung?
An welchen weiteren Ausbildungsmaßnahmen für afghanische Polizisten beteiligt sich die Bundeswehr?
In welchem Umfang finden gemeinsame Einsätze von Bundeswehrsoldaten und afghanischen Polizisten (wie im genannten Bericht auf der Bundeswehrhomepage beschrieben) statt?
Stimmt die Bundesregierung im Wesentlichen mit den Aussagen des CSIS überein, bzw. kann sie bestätigen, dass
a) die afghanische Bereitschaftspolizei ANCOP einen Personalschwund von 33,8 Prozent im vergangenen Jahr hatte (bitte gegebenenfalls angeben, sofern davon abweichende Zahlen vorliegen),
b) die Grenzpolizei besonders korrupt ist,
c) andere Polizeieinheiten schwerwiegende Probleme mit Führung und Korruption haben,
d) die ISAF bei der Bewertung der ANP zu sehr auf Personalstärke, Ausstattung und Ausbildung setzt und zu wenig auf Faktoren wie Korruption, Loyalität und das Funktionieren des Justizsystems achtet,
und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung jeweils daraus?