Stadtgrün – Artenvielfalt und Klimaschutz durch begrünte Liegenschaften des Bundes
der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Undine Kurth (Quedlinburg), Daniela Wagner, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Hinsichtlich der weltweit zunehmenden Verstädterung wird städtisches Grün als innerstädtischer Naturerfahrungsraum sowie als Rückzugsraum für viele Tier- und Pflanzenarten zunehmend wichtiger. Grün- und Freiflächen in Städten sowie begrünte Dächer und Fassaden erfüllen wichtige Funktionen für den Artenschutz und die Förderung der Artenvielfalt und für die Anpassung an den sich vollziehenden Klimawandel. Die klimatische Wirkung von Grün in Städten für Kühlung und Sonnenschutz, Bewahrung von Wärme, Schutz vor Staub und Lärm und Sauerstoffversorgung ist vielfach wissenschaftlich belegt. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt sieht vor, bis 2020 die Durchgrünung von Siedlungen deutlich zu erhöhen, z. B. von Hofgrün, kleinen Grünflächen, Dach- und Fassadengrün, denn in vielen Stadtbereichen fehlt ausreichend Grün, das von den Menschen genutzt werden und als Lebensraum für Arten dienen kann.
Gärten und Grün mitten in der Stadt werden auch von den Stadtbewohnerinnen und -bewohnern immer mehr geschätzt. Gemeinschaftliches Gestalten, die Kultur des kreativen Selbermachens und die Begegnung mit der Natur werden wiederbelebt und finden neue Räume und Gelegenheiten. So werden zunehmend Bienenvölker innerhalb von Städten angesiedelt. Auch auf öffentlichen Gebäuden sind sie zu finden, mit hoher Vorbildwirkung. Durch eine begrünte Stadt wird ein hoher Freizeit- und Erholungswert geschaffen. Sie ist attraktiv für Einwohner und Wirtschaft. In unseren Großstädten entsteht so eine neue Facette von Urbanität.
Das Begrünungspotenzial von Dächern und Fassaden ist enorm. Auch für städtisches Gärtnern und Artenschutz könnten weitere Flächen wie zum Beispiel Dachflächen oder Fassaden aktiviert werden.
Die Bundesregierung hat als Eigentümerin vieler unterschiedlich genutzter Gebäude die Möglichkeit, hier eine Vorbildfunktion wahrzunehmen und Stadtgrün an und auf Gebäuden und Freiflächen und damit Artenschutz und Klimaschutz zu stärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Bundesbauten weisen begrünte Dächer und/oder Fassaden auf (bitte nach Gebäude, Standort, Bundesland, Quadratmeter begrünte Fläche und Quadratmeter Fassaden- und Dachfläche insgesamt auflisten)?
Auf welchen Bundesbauten wurden Bienenstöcke aufgestellt bzw. waren es in der Vergangenheit, und falls es keine geben sollte, warum nicht (bitte nach Gebäude, Standort und Bundesland auflisten)?
Durch welche Maßnahmen werden die Grün- und Freiflächen der Bundesbauten naturnah gestaltet, insbesondere mit Zielen des Artenschutzes, der Förderung der Artenvielfalt und der Klimaanpassung?
Welche Grün- und Freiflächen der Bundesbauten sind naturnah gestaltet, insbesondere was den Artenschutz, die Förderung der Artenvielfalt und die Klimaanpassung angeht (bitte nach Gebäude, Standort, Bundesland, Quadratmeter naturnah gestaltete Fläche und Quadratmeter Frei-, Fassaden- und Dachfläche insgesamt auflisten)?
Inwieweit ist die Außenbeleuchtung an Bundesbauten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln ausgestattet? Welche Techniken kommen dabei zum Einsatz?
Bei welchen Neubauten und Sanierungen von Bundesbauten wurden in der 17. Wahlperiode Brut- und Aufzuchtplätze von Tieren erhalten bzw. neu geschaffen?
Welche Grundstücke und Freiflächen in städtischen Lagen im Eigentum des Bundes sind für naturnahe Nutzungen, wie zum Beispiel Stadtgärten, zugänglich und werden als solche genutzt, und wenn keine, warum nicht?