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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

EU-Projekt zum heimlichen Platzieren von Überwachungsvorrichtungen unter Leitung des Bundeskriminalamts

Aufgabenstellung, Finanzierung und Ziel des Projekts &quot;International Specialist Law Enforcement&quot; (ISLE) zum verdeckten Anbringen von Überwachungsvorrichtungen sowie zur Verbesserung forensischer Fähigkeiten zum Auslesen von Daten aus digitalen Medien, Austausch deutscher Polizeibehörden mit dem Ausland, Projektvorbereitung und -verlauf, Thematisierung in Bundestagsgremien, Projektpartner und -beteiligte, Mitwirkung des BKA und von EU-Institutionen, Umsetzung von Projektergebnissen, Aufbau einer Arbeitsgruppe aus &quot;Praktikern&quot;<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1057529. 08. 2012

EU-Projekt zum heimlichen Platzieren von Überwachungsvorrichtungen unter Leitung des Bundeskriminalamts

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Inge Höger, Ulla Jelpke, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 2009 treffen sich Angehörige von Polizeien mehrerer EU-Regierungen im Projekt „International Specialist Law Enforcement“ (ISLE). Ziel des Vorhabens ist der Austausch und die Vermittlung von Kenntnissen zum heimlichen Eindringen in Räume, Fahrzeuge und elektronische Geräte, um dort Überwachungsvorrichtungen zu platzieren. Zudem sollen forensische Fähigkeiten zum Auslesen von Daten aus digitalen Medien verbessert werden.

Das Management von „International Specialist Law Enforcement“ übernimmt auf Initiative der Europäischen Kommission die britische Serious Organised Crime Agency (SOCA). Im gemeinsamen „Steering Committee“ arbeiten des Weiteren das Bundeskriminalamt (BKA) und die belgische General Commissioner’s Office Directorate Special Units (CGSU). Auch die EU-Polizeiagentur Europol ist beteiligt und stellt unter anderem Infrastruktur zur elektronischen Kommunikation über seine „Europol Platform for Experts“ (EPE). Das Projekt soll im November dieses Jahres enden. Die letzten drei Monate werden für das Abfassen von Evaluationsberichten aufgewendet. Das Projekt wird von den Beteiligten finanziert. Weitere Mittel kommen aus dem EU-Programm „Prevention of, and Fight against Crime“, das 2007 eingerichtet wurde. Ein erstes Treffen zur Anbahnung des Projekts „International Specialist Law Enforcement“ fand aber bereits 2006 statt, mithin vor der Einrichtung des Programms „Prevention of, and Fight against Crime“.

Weiteres Ziel von „International Specialist Law Enforcement“ ist der Aufbau einer kontinuierlich arbeitenden Arbeitsgruppe von „Praktikern“, die langfristig Bestand hat. Hierzu hat 2011 in London ein Seminar stattgefunden.

Die Bundesregierung hatte die Existenz des Projekts „International Specialist Law Enforcement“ in früheren Initiativen des Fragestellers zum Austausch deutscher Polizeibehörden mit dem Ausland über den Einsatz digitaler Spähprogramme unerwähnt gelassen (Mündliche Frage 55, Plenarprotokoll 17/138, Anlage 27 und 28, Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 17/7584, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5677). Somit war es Abgeordneten nicht möglich, überhaupt von dessen Existenz zu erfahren. Auf der Webseite der SOCA finden sich keine Informationen hierzu, ebensowenig beim BKA. Dadurch konnten Parlamentarier/Parlamentarierinnen auch nicht über dessen Fortgang erkundigen. Das Projekt „International Specialist Law Enforcement“ reiht sich damit ein in die im Verborgenen agierenden, grenzüberschreitenden Polizeinetzwerke, deren Existenz oder Arbeitsweise erst durch zahlreiche Nachfragen der Fraktion DIE LINKE. öffentlich wurden (www.andrej-hunko.de/component/content/article/7-beitrag/1085-von-digitalen-tsunamis-und-sciroccos):

  • European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG): Führer verdeckter Ermittler/Ermittlerinnen aus EU-Staaten sowie z. B. Russland, Schweiz, Türkei, Ukraine
  • International Working Group on Undercover Policing (IWG): Führer verdeckter Ermittler/Ermittlerinnen europäischer Länder sowie z. B. USA, Israel, Neuseeland, Australien
  • International Business Secretariat (IBS): Erörtert rechtliche Rahmenbedingungen und Tarnidentitäten verdeckter Ermittler/Ermittlerinnen in Herkunfts- und Entsendeländern
  • Cross-Border Surveillance Working Group (CSW): Mobile Einsatzkommandos aus zwölf EU-Mitgliedstaaten und Europol zu Observationstechniken
  • Remote Forensic Software User Group (früher: DigiTask User Group): Eingerichtet vom Bundeskriminalamt zur Wirtschaftsförderung deutscher Trojaner-Software im Ausland.

Alle Netzwerke sind weder auf nationaler noch auf EU-Ebene institutionell angebunden und agieren mithin in einer Grauzone. Zwar dienen sie angeblich nicht der Planung von operativen Repressalien. Dennoch sind sie von grundlegender Bedeutung, da ihre regelmäßigen Treffen Kontakte bereitstellen, die nach Ansicht der Fragesteller/Fragestellerinnen für spätere grenzüberschreitende Zwangsmaßnahmen unabdingbar sind.

Die Bundesregierung ist dazu übergegangen, große Teile der Fragen zur Praxis heimlicher Polizeinetzwerke nicht öffentlich zu beantworten. Demgegenüber sind die Fragesteller/Fragestellerinnen der Ansicht, dass über deren Agieren eine größtmögliche öffentliche Auseinandersetzung geführt werden muss. Gerade die Tatsache, dass im Projekt „International Specialist Law Enforcement“ auch Techniken des Infiltrierens elektronischer Geräte oder Wohnungen ausgetauscht werden, erfordert ein hohes Maß an Transparenz seitens der Bundesregierung und ihrer Verfolgungsbehörden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Was ist das Ziel des Projekts „International Specialist Law Enforcement“?

a) Welche konkreten Fähigkeiten sollen dort entwickelt oder vermittelt werden?

b) Inwieweit stellt das Vorhaben auch auf die konkrete, grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Verfolgungsbehörden ab?

2

Inwieweit ist es Ziel des Projekts „International Specialist Law Enforcement“, auf unbemerkte Art und Weise in Örtlichkeiten oder Fahrzeuge einzudringen, um dort Überwachungsvorrichtungen zu platzieren?

a) Um welche konkreten Örtlichkeiten und Fahrzeuge handelt es sich?

b) Das Eindringen in welche konkreten Geräte ist Gegenstand des Projekts „International Specialist Law Enforcement“ (bitte auflisten)?

3

Inwieweit fällt auch das Eindringen in Computersysteme bzw. sonstiger elektronischer Geräte oder die Auswertung von hierüber erlangtem Material in die Aufgabenstellung des Projekts „International Specialist Law Enforcement“?

a) Um welche Techniken handelt es sich dabei konkret?

b) Aus welchem Grund hat die Bundesregierung die Existenz des Projekts in früheren Initiativen der Fragesteller zum Austausch deutscher Polizeibehörden mit dem Ausland über den Einsatz digitaler Spähprogramme seit 2007 unerwähnt gelassen (Plenarprotokoll 17/138, Bundestagsdrucksachen 17/7584 und 17/5677)?

c) Inwieweit hat das BKA hinsichtlich des Infiltrierens von Computersystemen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2007 thematisiert, das hohe Hürden für die staatliche Nutzung von Trojaner-Schadprogrammen setzt?

4

Inwieweit bringt das BKA im Rahmen von „International Specialist Law Enforcement“ Erfahrungen mit Produkten der Firmen Micro Systemation, Cellebrite, Oxygen Software GmbH, COMPELSON, Gamma oder DigiTask ein?

5

Wer sind die Projektpartner und sonstigen Beteiligten des Projekts „International Specialist Law Enforcement“?

a) Worin besteht der konkrete Beitrag des Bundeskriminalamts (BKA), der britischen Serious Organised Crime Agency (SOCA) und des belgischen General Commissioner’s Office Directorate Special Units (CGSU)?

b) Welche EU-Mitgliedstaaten oder sonstige Regierungen sind mit welchen Behörden bzw. Institutionen beteiligt?

c) Inwieweit sind auch politische oder diplomatische Körperschaften eingebunden?

d) Inwieweit haben auch private Firmen oder Institute am Projekt teilgenommen?

e) Wann sind die Projektpartner jeweils beigetreten?

f) Inwieweit hierarchisieren sich die Beteiligten in „reguläre“ und „führende“ Beteiligte bzw. sonstige Rangfolgen?

6

Welche EU-Institutionen sind in das Projekt „International Specialist Law Enforcement“ eingebunden?

a) Inwieweit ist die Einbindung weiterer EU-Institutionen anvisiert bzw. wird von Projektbeteiligten empfohlen?

b) Worin besteht der konkrete Beitrag der EU-Polizeiagentur Europol (auch hinsichtlich Datensammlung und -übermittlung sowie der Nutzung konkreter Produkte)?

7

Auf welche Art und Weise fließen Ergebnisse des Projekts „International Specialist Law Enforcement“ in die Arbeit bundesdeutscher Polizeibehörden und Geheimdienste ein?

a) Welche Abteilung des BKA ist am Projekt „International Specialist Law Enforcement“ mit welchen Kapazitäten beteiligt?

b) Inwieweit sind auch Länderpolizeien oder weitere Behörden in die konkrete Arbeit oder den Informationsfluss eingebunden?

c) Welche Treffen haben mit welcher Ausrichtung in Deutschland stattgefunden?

8

Wie wird das Projekt „International Specialist Law Enforcement“ finanziert, und um welche Summen handelt es sich?

a) Welche konkreten Kosten sind im Rahmen des Projekts entstanden?

b) Welche Beiträge kommen aus welchen Quellen der Europäischen Union?

c) Welche Rolle spielt die Europäische Kommission bei der Vergabe oder Verwaltung von Geldern?

9

Ab wann und auf welche Art und Weise wurde das Projekt „International Specialist Law Enforcement“ vorbereitet?

a) Welche Treffen oder Seminare haben zur Vorbereitung stattgefunden?

b) Wer hat daran teilgenommen?

c) Wer hat die Zusammenkünfte jeweils angeregt und vorbereitet?

d) Wie viele Mitarbeiter welcher Abteilungen deutscher Behörden nahmen daran jeweils teil?

e) Worin bestand die jeweilige Mitarbeit des BKA bzw. anderer deutscher Stellen?

f) Auf welche Art und Weise war die Finanzierung des Projekts zunächst angedacht, da das EU-Programm „Prevention of, and Fight against Crime“ erst nach den vorbereitenden Treffen eingerichtet wurde?

10

Inwieweit arbeitet das Projekt „International Specialist Law Enforcement“ mit anderen grenzüberschreitenden Polizeinetzwerken zusammen bzw. bedient sich deren Ergebnisse?

a) Auf welche bestehenden Partnerschaften baut das Projekt auf?

b) Inwieweit bestehen Übereinstimmungen oder Kooperationen mit den Zielen oder Praktiken der nicht institutionell angebundener Netzwerke bzw. Arbeitsgruppen Cross-Border Surveillance Working Group (CSW), European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG), International Working Group on Undercover Policing (IWG), Remote Forensic Software User Group (früher: DigiTask User Group)?

11

Wie hat sich das Projekt „International Specialist Law Enforcement“ seit Bestehen entwickelt?

a) Auf wessen Initiative wurde das Projekt ins Leben gerufen?

b) Welche neuen Fähigkeiten wurden innerhalb des Projekts „International Specialist Law Enforcement“ entwickelt?

12

Inwieweit soll das Projekt „International Specialist Law Enforcement“ eine spätere, stetige Arbeitsgruppe anbahnen?

a) Wo soll eine spätere institutionalisierte Zusammenarbeit institutionell angesiedelt sein?

b) Sofern keine Anbindung anvisiert ist, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung bzw. des BKA dagegen?

13

Welche Bedingungen müssen die Projektpartner oder sonstigen Beteiligten erfüllen, und inwieweit hat das BKA vor seiner Teilnahme deutlich gemacht, dass seine Mitarbeit in Übereinstimmung mit den Menschenrechten steht?

14

Inwieweit war oder ist geplant, aus dem Projekt „International Specialist Law Enforcement“ eine Arbeitsgruppe von „Praktikern“ aufzubauen?

a) Worum handelt es sich hierbei konkret?

b) Welche näheren Mitteilungen kann die Bundesregierung zu einem Seminar machen, das 2011 in London stattfand und die spätere Zusammenarbeit zum Thema hatte?

c) Welche Mitglieder hat diese bzw. eine vergleichbare Arbeitsgruppe?

d) Welche Rolle wird hierfür dem BKA, der SOCA und dem CGSU zuteil?

e) Welche weiteren Arbeitsgruppen, Unterarbeitsgruppen oder Sekretariate existieren im Rahmen von „International Specialist Law Enforcement“?

15

Inwieweit sind Behörden, Organisationen oder sonstige Einrichtungen aus Ländern außerhalb der EU am Projekt „International Specialist Law Enforcement“ beteiligt?

16

Auf welche Art und Weise arbeiten Bundesbehörden hinsichtlich des Eindringens in Fahrzeuge, Wohnungen oder elektronische Geräte mit US-Behörden zusammen oder haben hierzu Schulungen durchgeführt?

a) Welche rechtliche Grundlage ist für die Zusammenarbeit mit den USA hierfür maßgebend?

b) Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob verdeckte Ermittler/Ermittlerinnen der USA bei Einsätzen in Deutschland versteckte Mikrofone oder Kameras mitführen?

c) Auf welcher rechtlichen Grundlage wäre ein derartiger Lauschangriff gerechtfertigt, und wie müsste dies deutschen Behörden gegenüber mitgeteilt werden?

d) Mit welchen US-Behörden arbeiten Bundesbehörden hinsichtlich des Austauschs verdeckter Ermittler/Ermittlerinnen zusammen?

e) Inwieweit waren im Rahmen des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm oder des Klimagipfels 2009 in Kopenhagen verdeckte Ermittler/Ermittlerinnen oder Informanten/Informantinnen im Auftrag von US-Behörden in Deutschland aktiv?

f) Ist der Bundesregierung bekannt, für welche US-Behörden der britische verdeckte Ermittler Mark Kennedy bei seinen Einsätzen in Deutschland tätig gewesen ist bzw. dorthin Informationen geliefert hat?

g) Sind die Aufenthalte britischer verdeckter Ermittler/Ermittlerinnen im Rahmen des G8-Gipfels 2007 dem BKA bekannt gemacht worden?

h) Wenn wie von BKA-Chef Jörg Ziercke berichtet zutrifft, dass Mark Kennedy in Berlin lediglich „zur Pflege seiner Legende“ aktiv war und dort keine Zusammenhänge ausforschte (SPIEGEL ONLINE vom 26. Januar 2011), in wessen Auftrag war Mark Kennedy dann jeweils in Berlin?

i) Wer bezahlte seine jeweiligen Aufenthalte in Berlin?

j) Welche Behörde ist für Gesetzesübertretungen oder zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen Mark Kennedy, für die dieser sich während der „Pflege seiner Legende“ in Berlin verantworten muss, zur Rechenschaft zu ziehen?

17

Auf welche Art und Weise arbeiten Bundesbehörden hinsichtlich des Eindringens in Fahrzeuge, Wohnungen oder elektronische Geräte mit Behörden Weißrusslands zusammen oder haben hierzu Schulungen durchgeführt?

a) Worum handelt es sich konkret bei den Ausbildungsinhalten „im Bereich der Biometrie und der Risiko-Kriminalitätsanalyse“ sowie „Operative Analyse“, die laut Südwestrundfunk (27. August 2012, 13.26 Uhr) und der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/13897) mit weißrussischen Behörden abgehalten wurden (bitte ein Skript der Vorträge/ Workshop-Inhalte beilegen)?

b) Welche konkreten Anwendungen (Soft- und Hardware) waren Gegenstand der Schulungen, und inwieweit wurden konkrete Namen von Herstellern bzw. deren Produkten genannt?

c) Inwieweit haben die belarussischen Teilnehmer/Teilnehmerinnen der Bildungsveranstaltungen deutlich gemacht, wofür die Anwendungen „im Bereich der Biometrie und der Risiko-Kriminalitätsanalyse“ sowie der „Operativen Analyse“ eingesetzt werden sollen, bzw. inwieweit war dies durch deren entsendende Abteilung ohnehin ersichtlich?

d) Welche deutsche Behörde hat die Ausbildung konkret durchgeführt (bitte für jedes Modul die Ausbilder/Ausbilderin und entsprechende Abteilung angeben)?

e) Welche weiteren Länder hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren mit Ausbildungen „im Bereich der Biometrie und der Risiko-Kriminalitätsanalyse“ unterstützt?

18

Auf welche Art und Weise wird das Projekt „International Specialist Law Enforcement“ beendet?

a) Welche Berichte werden hierfür erstellt, und an wen werden diese adressiert?

b) Welchen Beitrag erbringt das BKA hierfür?

19

In welchen Gremien des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung das Projekt „International Specialist Law Enforcement“ zuvor thematisiert?

a) Sofern dies nicht thematisiert wurde, wie hätten die Abgeordneten überhaupt von dem Projekt erfahren können?

b) Sofern nach Abschluss des Projekts keine schriftlichen Berichte einzelner Arbeitsgruppen verfasst werden, und wie können sich die Abgeordneten über deren Inhalt und Verlauf informieren?

Berlin, den 29. August 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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