Finanzierung des Waldschutzes durch REDD+ und die Stärkung und Einhaltung von Schutzklauseln
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Dr. Hermann E. Ott, Cornelia Behm, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Jedes Jahr wird mit 13 Millionen Hektar eine Waldfläche von der Größe Griechenlands zerstört. Die Entwaldung trägt nach Angaben des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) mit 17 Prozent zu den Treibhausgasemissionen bei und liegt damit über den Emissionen, die der weltweite Verkehr ausmacht. Intakte Wälder können der Atmosphäre demgegenüber CO2 entziehen und es langfristig im Holz und im Boden speichern. Der Schutz der Wälder kann daher – bei geringen Kosten – u. a. zu einer dauerhaften Minderung von CO2-Emissionen beitragen.
REDD+ (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation) wurde in diesem Sinne im Rahmen der UN-Klimaverhandlungen als ein Instrument der internationalen Klimaschutzpolitik entworfen. Es bezeichnet den Schutz von Wäldern in Entwicklungs- und Schwellenländern vor Entwaldung und Übernutzung, bei dem der Verzicht auf die wirtschaftliche Nutzung der Wälder von den Industrienationen finanziell kompensiert wird. Dabei bleibt jedoch de facto nicht nur der CO2-Speicher erhalten. Bleibt die Biodiversität unversehrt und werden Nutzungsbestimmungen nicht verändert oder entsprechend angepasst, birgt REDD+ die Chance als Waldschutzprogramm den Lebensraum für 50 bis 70 Prozent der landlebenden Pflanzen- und Tierarten und die Lebensgrundlage für Millionen Indigener und/oder Kleinbauern, die im und vom Wald leben, zu erhalten.
Parallel zu den andauernden Verhandlungen zu REDD+ (Reducing Emissions from Deforestation and Degradation and the role of conservation, sustainable management of forests and enhancement of carbon stocks) befinden sich heute bereits mehrere Programme zur „Readiness for REDD“ in Umsetzung. Im Rahmen dieser Initiativen werden nationale Aktionspläne erarbeitet und institutionelle und technische Kapazitäten aufgebaut. Diese Anfangsphase wird nach Beschlusslage der Klimakonferenz von Cancún in eine zweite Phase übergehen, in der die Aktionspläne mit Unterstützung internationaler Finanzierung implementiert und Demonstrationsprojekte umgesetzt werden sollen. Auch von deutscher Seite erhalten erste Maßnahmen unter dem Namen REDD+ Finanzmittel.
Drucksache 17/10590 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Modalitäten der Finanzierung, Kontrolle und Umsetzung sind jedoch bisher nicht verbindlich geregelt. Von entscheidender Bedeutung sind dabei neben den Anforderungen an den Schutz der Wälder vor allem die Regelungen für die Aufbringung, Verwendung und die Empfänger der eingesetzten Gelder. Auch die Frage, wie der bei der Klimakonferenz in Cancún beschlossene Rahmen für soziale und ökologische Standards oder Schutzklauseln (Safeguards) in verbindlichen Überprüfungssystemen aufgehen wird, ist noch unbeantwortet.
Berichte aus der Anfangsphase zeigen, dass die Menschenrechte und insbesondere die Rechte der indigenen Völker häufig nicht ausreichend geschützt werden und die fehlende Beteiligung in allen Phasen der Maßnahmen zu Nutzungseinschränkungen und Vertreibung bzw. Umsiedlung führen kann. Berichten aus Asien, Afrika und Lateinamerika zufolge ist die Einbeziehung und Partizipation lokaler Waldbewohner und traditionell von der Nutzung von Waldressourcen abhängiger Bevölkerungsgruppen, beispielsweise Frauen und Indigene, bei der Implementierung von REDD+-Strukturen sowie in der Planung und Implementierung konkreter REDD+-Projekte noch unzureichend. Gleichzeitig fehlen die Governance-Strukturen, inklusive Sanktions- und Beschwerdemechanismen, die in der Lage wären, Vertreibung aufgrund von Nutzungskonflikten oder willkürlichen Nutzungseinschränkungen Einhalt zu gebieten, bzw. Restitution zu garantieren. Im Rahmen der Verhandlungen über die Klimarahmenkonvention der internationalen Klimaverhandlungen wurde inzwischen festgelegt, dass die Finanzierung von REDD+-Maßnahmen ergebnisorientiert erfolgen soll. Dabei kann es zu einem Konflikt zwischen der angestrebten hohen Einsparung von Treibhausgasen bei möglichst geringen Kosten und anderen nicht weniger wichtigen Funktionen des Waldes, wie z. B. der Erhaltung der Biodiversität und informellen Einkommen und Lebensgrundlagensicherung für die lokale Bevölkerung kommen. Es muss sichergestellt werden, dass wichtige Funktionen des Waldes nicht einer reinen Emissionseinsparung untergeordnet werden. Vielmehr müssen alle Aspekte Berücksichtigung finden.
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Prozesse, Institutionen und Initiativen, die sich um die Definition und Umsetzung von Safeguards bemühen. Ein anerkannter internationaler „Best practice“-Standard sowie Konsens zu Minimalverpflichtungen, die auch in der bilateralen Implementierung unabhängig vom Empfängerland gelten müssen, fehlen jedoch. Auch bei von Deutschland geförderten REDD+-Maßnahmen erscheint die Partizipation der Bevölkerung nicht immer systematisch und nach transparenten und verbindlichen Kriterien zu erfolgen. Obwohl die Initiativen sowohl beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als auch beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) angesiedelt sind, fehlt bislang eine klare Verknüpfung zu den vom BMZ entwickelten entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Leitlinien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die ausbleibenden Fortschritte im Rahmen der UN-Klimaverhandlungen zur Weiterentwicklung von REDD+?
Welchen Beitrag kann aus Sicht der Bundesregierung REDD+ beim Begrenzen der Klimaerwärmung auf maximal 2 Grad Celsius leisten?
In welchen internationalen Gremien macht Deutschland seinen Einfluss als einer der wichtigsten Geber im Bereich Waldschutz geltend, um langfristige Finanzierungszusagen aller Industrienationen für den Klimaschutz und den Schutz der Biodiversität über REDD+ zu sichern?
Welche Form der Finanzierung (Verkauf von Emissionszertifikaten oder andere Formen der Finanzierung, die nicht an den Emissionshandel geknüpft sind) befürwortet die Bundesregierung, und mit welcher Begründung?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Mittel für den Waldschutz im Rahmen des Klimaschutzes insbesondere denjenigen zugutekommen, die seit langer Zeit wertvolle Dienstleistungen für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung des Tropenwaldes leisten?
Hält die Bundesregierung die Finanzierung von REDD+-Maßnahmen im Rahmen von Ausgleichsmechanismen z. B. des Clean Development Mechanism (CDM) oder ähnlicher Instrumente für vertretbar, und wenn ja, wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass trotz des dann zu erwartenden Zustroms großer Mengen sehr günstiger Zertifikate durch REDD+ in den europäischen Emissionshandel dessen Zertifikatspreis ausreichend Anreizfunktionen für das Erreichen der Langfristziele der EU beim Klimaschutz entwickelt?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung im Rahmen ihrer bisherigen REDD+-Finanzierung Ansätzen bei, die nicht auf der Finanzierung durch Emissionszertifikate basieren?
Unterstützt die Bundesregierung derzeit auch solche zivilgesellschaftlichen Gruppen, die ihr Wissen über und ihre Kapazitäten für die Einführung von REDD+ stärken wollen, die aber einer marktbasierten Finanzierung von REDD+ öffentlich kritisch gegenüberstehen (bitte auflisten)? Wenn nein, warum nicht?
Welchen Finanzierungspfad sieht die Bundesregierung für die Klimafinanzierung nach Ablauf der Fast Start Initiative ab 2013 vor, und in welcher Höhe wird sie Mittel für den Ausbau von internationalen Waldschutzmaßnahmen insgesamt und für die Kompensation von vermiedener Entwaldung im Speziellen bereitstellen?
Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Programm „REDD Early Movers“?
a) In welcher Höhe werden über das Programm Mittel bereitgestellt, und mit welchem Zeithorizont?
b) Welches Ressort wird die Mittel verwalten?
Aus welchen Quellen werden die entsprechenden Mittel generiert, und über welche Instrumente und Fonds werden sie bereitgestellt?
Wie hoch waren bzw. sind die Mittel, die die Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2012 für Waldschutzprogramme insgesamt und für REDD+- Maßnahmen im Speziellen bereitgestellt hat, und aus welchen Titeln stammen diese Mittel?
a) Über welche Institutionen werden diese Mittel umgesetzt?
b) Wie hoch war der Anteil der bilateral zugesagten Mittel?
c) Wie hoch waren die Mittel, die multilateral zugesagt wurden?
d) Wie hoch war der Anteil der von der KfW Bankengruppe verwalteten Mittel, der jeweils an nationale Entwicklungsbanken oder Fonds weitergeleitet wurde (Amazonasfonds Brasilien, Congo Basin Forest Fund – Kongo, Forest Carbon Partnership Facility – FCPF, International Forest Carbon Initiative – Indonesien, ecuadorianisches „Programa Socio Bosque“)?
e) Welche Mittel wurden in diesem Zeitraum über welche Maßnahmen für den Waldschutz in Ecuador zur Verfügung gestellt?
f) In welcher Höhe werden bzw. wurden in den Jahren 2008 bis 2012 jeweils die Mittel für REDD+-Maßnahmen auf die Biodiversitätszusage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aus dem Jahr 2008 angerechnet?
In welche Kategorie von Maßnahmen des Waldschutzes und der REDD+-Readiness-Phase wurde in den Jahren 2008 bis 2012 am stärksten investiert (beispielsweise Management von Schutzgebieten, nationale Kohlenstoff-Monitoringsysteme, nationale Monitoringsysteme für sogenannte Co-Benefits, Aufbau von Governance-Strukturen, Stärkung der Beteiligung und der Kapazität der Zivilbevölkerung)?
Welche Auswahlkriterien für die Finanzierung von REDD+-Maßnahmen nutzt die Bundesregierung neben der zu erbringenden Emissionsreduktion (wie beispielsweise Förderung geschützter Waldflächen, Schutz der Biodiversität, Einhaltung der Rechte indigener Völker, Sicherung der „livelihood“ lokaler, von Waldressourcen abhängiger Bevölkerungsgruppen, Berücksichtigung von Geschlechterunterschieden in der Nutzung von und beim Zugang zu Waldressourcen, gute Regierungsführung oder die Klärung von Nutzungs- und Landrechtsfragen), und wie gedenkt sie, diese für den Waldschutz relevanten Ziele abzusichern?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für verbindliche Menschenrechtsverträglichkeitsprüfungen ein, die vor der Durchführung von REDD+-Projekten durchgeführt werden, und wie überprüft sie die Einhaltung der Menschenrechte während der Umsetzung, wenn
a) Deutschland selbst diese umsetzt (Internationale Klimaschutzinitiative – IKI, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit – GIZ – GmbH, KfW Bankengruppe, BMU, BMZ),
b) Deutschland Mittel zur Umsetzung an multilaterale Organisationen vergibt (Entwicklungsbanken, UN REDD),
c) Deutschland Mittel direkt an Fonds in Empfängerländer vergibt?
Inwieweit sind die von der Bundesregierung finanzierten Maßnahmen konform mit dem im Jahr 2011 verabschiedeten Menschenrechtskonzept der Bundesregierung (BMZ)?
a) Welche formalisierten Formen der Kooperation und des Austausches existieren im Bereich Internationaler Waldschutz zwischen BMZ, BMU und den Durchführungsinstitutionen?
b) Welche Ressorts prüfen und bearbeiten die Beschwerden von indigenen Vereinigungen, die sich auf die Nichtanwendung des Rechtes auf freie, rechtzeitige und informierte Zustimmung beispielsweise bei Weltbankprojekten beziehen?
c) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von REDD+-Maßnahmen zu verhindern?
Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen es zu Verletzungen der Menschenrechte und/oder indigener Rechte gekommen ist, weil private oder staatliche Akteure bewaldete Flächen für REDD+ nutzbar machen wollten?
Sind der Bundesregierung Beschwerden vonseiten der Betroffenen oder ihren Vertretern beispielsweise aus Indonesien, Bangladesh, Uganda, Brasilien, Guatemala oder Honduras bekannt, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um diesen negativen Entwicklungen zu begegnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Interesse privater Projektentwickler, sogenannter Carbon Cowboys, am Kauf von Waldflächen, um durch sie Zertifikate für den Emissionshandel zu generieren und der Nutzungseinschränkungen, die sich daraus für (indigene) Waldbewohner und -nutzer ergeben können, und welche Maßnahmen ergreift sie, um negative und von den staatlichen Akteuren nicht intendierte Auswirkungen dieses privaten Engagements einzudämmen?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung indigener Völker zu REDD+-Projekten sowie ein Vetorecht international verbindlich und kohärent verankert werden?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber REDD-Partnerländern dafür ein, dass die ILO-Konvention 169 (ILO = International Labour Organization) über die Rechte indigener Völker ratifiziert bzw., wenn bereits geschehen, umgesetzt wird, und inwieweit erachtet es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für sinnvoll, selbst die Konvention zu ratifizieren?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die thematischen Synergien zwischen der Convention on Biological Diversity (CBD) und der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) genutzt werden und die Empfehlungen der CBD zur Konkretisierung der REDD+-Safeguards durch den UNFCCC-Prozess aufgenommen werden?
Wie stellt die Bundesregierung eine Geberkoordination mit anderen Ländern sicher, und wie und über welche Foren findet ein konkreter Austausch statt?
Wertet die Bundesregierung die bisherigen Pilotprojekte auf ihre ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Auswirkungen systematisch und gemeinsam mit anderen Gebern aus, und wenn ja, inwieweit systematisiert sie diese und bringt sie in die Erarbeitung von Schutzklauseln, eine nationale Strategie und in internationale Verhandlungen ein?
In welchen nationalen oder internationalen Systemen für soziale oder ökologische Standards sieht die Bundesregierung Vorbildcharakter und könnte ein eigenes System an diese angelehnt werden (UN REDD SEPC, WB FCPF, REDD+ SES), um so international Standards zu harmonisieren?
Was unternimmt die Bundesregierung im Rahmen der Forest Carbon Partnership Facility (FCPF), über andere multilaterale Initiativen oder bilateral, um aktiv die „REDD+-Länder“ dabei zu unterstützen,
a) den erforderlichen politischen und institutionellen Rahmen für den Schutz von Wäldern zu schaffen, um die Einhaltung von Standards zu überwachen und gegebenenfalls ihre Umgehung zu ahnden,
b) der Zivilgesellschaft vor Ort, die von den Wäldern abhängig ist, die Möglichkeit zu geben, sich in die Gestaltung von REDD+ und die Planung und Umsetzung von REDD+-Projekten umfassend einzubringen,
c) die technischen und strukturellen Voraussetzungen für das Monitoring zu schaffen, das neben Emissionsreduzierung auch die Erfüllung menschenrechtlicher, sozialer, Gender- und Umweltstandards anhand geeigneter Indikatoren überprüft,
d) Beschwerdemechanismen auf nationaler und internationaler Ebene zu installieren, die aktiv über Beschwerdemöglichkeiten informieren und von negativen Auswirkungen von Schutzprogrammen Betroffene bei Beschwerden unterstützen,
e) gewalttätigen Übergriffen von staatlichen, paracstaatlichen und privaten Akteuren auf Waldbewohner Einhalt zu gebieten,
f) die für REDD+ unbedingt notwendige Klarheit über Landrechte und -verteilung vorab zu klären?
In welchen Ländern findet eine solche Unterstützung statt?
Welches sind die Schwerpunktländer für REDD+-Maßnahmen, und welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, damit eine ausgewogene Unterstützung auch von solchen Ländern vorgenommen wird, die sich in der REDD+-Implementierung noch in der „Phase 1“ befinden und welche auch nicht im internationalen Geberinteresse liegen?
Welche Rolle spielt indigenes Wissen und Waldmanagement in REDD+-Maßnahmen der Bundesregierung?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Kenntnissen über die Treiber von Entwaldung, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für sinnvoll, um den direkten und indirekten Treibern von Entwaldung (z. B. Biospritmandate und -förderpolitik, die wegen der Flächenkonkurrenz mit der Nahrungsmittelproduktion indirekt zur Umwandlung von Waldflächen führen können) entgegenzuwirken?
Inwiefern ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in die kritische Evaluierung dieser Treiber mit einbezogen?
a) Inwiefern wird beim Import von Futtermitteln und Biokraftstoffen die Relevanz des Anbaus oder der Herstellung für den nationalen Waldbestand evaluiert?
b) Wie wird sichergestellt, dass Naturwälder bzw. hochbiodiverse Wälder für den Anbau von Futtermitteln und Energiepflanzen, die die Europäische Union importiert, nicht gerodet werden?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass auf EU-Ebene die Landwirtschaft in die Klimaschutzanstrengungen mit einbezogen wird, so dass landwirtschaftliche Treiber von Entwaldung stärkere Beachtung erfahren?
Wird die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass überschüssige Mittel aus dem Haushalt der Gemeinsamen Agrarpolitik als Aufstockung für den Tropenwaldschutz der Europäischen Union genutzt werden?