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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auskunftsverhalten des Bundesinnenministeriums des Innern zur Vorab-Übermittlung einer Studie an die "Bild-Zeitung"

Öffentlichkeitsarbeit zur Studie &quot;Lebenswelten junger Muslime&quot;, Verantwortlichkeiten im BMI und Stand der Ermittlungen zur Herausgabe, Informationspolitik gegenüber Parlament, Innenausschuss und Abgeordneten sowie gegenüber Medien und Journalisten, Hintergründe des am 3. März 2012 in der Bildzeitung veröffentlichten Interviews mit dem Bundesinnenminister <br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1063606. 09. 2012

Auskunftsverhalten des Bundesministeriums des Innern zur Vorab-Übermittlung einer Studie an die „BILD Zeitung“

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Dagmar Enkelmann, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 25. April 2012 entschuldigte sich der Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich dafür, dass er und sein Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Christoph Bergner gegenüber der Öffentlichkeit, den Medien und dem Parlament eine Falschauskunft erteilt hatten, als sie auf Nachfragen bestritten, dass die Studie „Lebenswelten junger Muslime“ vom Bundesministerium des Innern (BMI) vorab der „BILD Zeitung“ zur Verfügung gestellt worden war (www.migazin.de/2012/04/27/innenminister-friedrich-entschuldigt-sich-furfalschauskunft). Diese hatte am Tag vor der offiziellen Vorstellung „exklusiv“ und in reißerischer Aufmachung über die Studie berichtet („Schock-Studie“, „Junge Muslime verweigern Integration“) und war damit, ebenso wie das BMI, auf erhebliche Kritik gestoßen. Dass die „BILD Zeitung“ vom BMI doch vorab ein Exemplar der Studie erhalten hatte, räumte die Bundesregierung erst später auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE. und auch erst nach einer Fristverlängerung ein (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9346).

Obwohl der Bundesminister im Innenausschuss eine Entschuldigung gegenüber der Presse in Aussicht gestellt hatte, hielt er dies später nicht mehr für erforderlich. Die Öffentlichkeit sei ja über seine Entschuldigung im Ausschuss „durch die Berichterstattung in der Presse und den Medien unterrichtet“ worden (a. a. O., zu Frage 1). Nach Kenntnis der Fragesteller hatte zu diesem Zeitpunkt jedoch nur das Internetportal MiGAZIN (das heißt nicht die Presse) aufgrund kolportierter Aussagen von Mitgliedern des Innenausschusses hierüber berichtet (a. a. O.). Auch von einer Entschuldigung gegenüber den in der Fragestunde vom 7. März 2012 falsch informierten Abgeordneten oder den Autoren der Studie, die über das Vorgehen des BMI empört waren (www.taz.de/!94729/), ist den Fragestellern nichts bekannt.

Sämtliche Details dazu, wie es zu den Falschinformationen gekommen und wer hierfür verantwortlich ist, sind nach wie vor ungeklärt. Auf Nachfrage gab die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/9845 keine näheren Auskünfte oder Erklärungen hierzu. Es handele sich bei den (angeblichen) „Kommunikationsproblemen“ im BMI um „interne Organisationsangelegenheiten der Bundesregierung“; von „personenbezogenen Angaben“ werde aus „grundrechtlichen Erwägungen“ abgesehen. Stattdessen wurde auf die nichtöffentlichen Ausführungen des Bundesministers im Innenausschuss verwiesen: „Dem ist nichts hinzuzufügen“, hieß es lapidar (a. a. O., Frage 33 und 34).

In einer Beschwerde an den Bundesinnenminister und den Bundestagspräsidenten protestierte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. gegen diese aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts unzulässige Verweigerung von Auskünften. Nach wie vor gibt es keine nachvollziehbare Erklärung dafür, warum der Bundesinnenminister und sein Parlamentarischer Staatssekretär auch eine Woche nach der Exklusiv-Berichterstattung durch die „BILD Zeitung“ nichts über die Vorab-Versendung der Studie durch das BMI gewusst haben wollen, obwohl dies Gegenstand heftiger öffentlicher Debatten und sogar Inhalt konkreter parlamentarischer Anfragen war.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Dr. Ole Schröder berief sich in seiner Entgegnung auf diese Beschwerde vom 29. Juni 2012 vor allem auf einen nicht ausforschbaren Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Im Detail wurde lediglich ergänzt, dass die E-Mail, mit der die Studie an die „BILD Zeitung“ (angeblich) zur Vorbereitung eines Interviews mit dem Bundesinnenminister vom Pressereferat des BMI übersandt wurde, anschließend gelöscht worden sei – aus technischen Gründen sei dies nach 14 Tagen unwiderruflich. Auf die Schriftliche Frage, ob eine solche Löschung von E-Mails an Außenstehende direkt nach Versand im BMI üblich sei, antwortete die Bundesregierung mit einem abstrakten Verweis auf § 12 Absatz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (Bundestagsdrucksache 17/10050, S. 5). Auf erneute Nachfrage ergänzte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder in einem Schreiben vom 29. Juni 2012, dass versendete E-Mails aufgrund begrenzter Speicherkapazitäten „regelmäßig“ gelöscht würden – was nach Ansicht der Fragesteller die Ursprungsfrage immer noch nicht beantwortet. Der Wortlaut der gelöschten E-Mail würde vermutlich belegen, ob es stimmt, dass der „BILD Zeitung“ die Studie tatsächlich nur zur Vorbereitung eines Interviews mit dem Bundesinnenminister übersandt wurde.

In dem Verfahren des Berliner Verwaltungsgerichts VG 2 L 59.12 musste das BMI ebenfalls Rechenschaft zu den Vorgängen ablegen. Auch einem nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anfragenden Journalisten war die Falschauskunft gegeben worden, das BMI habe der „BILD Zeitung“ die besagte Studie nicht vorab zur Verfügung gestellt. Dem Kläger sind dabei im Rahmen des Verfahrens schneller und mehr Detailinformationen zur Kenntnis gelangt (etwa zur Löschung besagter E-Mail) als den zur Kontrolle der Bundesregierung berufenen Abgeordneten, die hierzu eine detaillierte parlamentarische Anfrage gestellt hatten. Während das BMI den Abgeordneten bis heute jede Namensnennung Verantwortlicher im Bundesministerium verweigert, ergab sich aus den im oben genannten Verfahren übersandten Akten, dass der Sprecher des Bundesministeriums und Leiter des Pressereferats des BMI für die Falschauskunft gegenüber dem Journalisten verantwortlich war. In einer von ihm verfassten internen E-Mail vom 26. März 2012 heißt es, dass die Studie der „BILD Zeitung“ nicht exklusiv zur Verfügung gestellt worden sei. In dem der Fragesteller vorliegenden Widerspruchsbescheid des BMI im IFG-Verfahren vom 12. Juni 2012 (Z4- 004294-22 II) wurde diese Auskunft als unzutreffend und rechtswidrig bezeichnet.

Der Verdacht, dass die „BILD Zeitung“ vom BMI gezielt vorab mit der Studie „versorgt“ wurde, um eine bestimmte Tendenz der Berichterstattung zu erreichen – was neben vielen Kommentatoren in der Presse auch ein Autor der Studie vermutete (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9845, Frage 35) –, konnte vor diesem Hintergrund nach Ansicht der Fragesteller bisher nicht entkräftet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Mit welcher Begründung hält es der Bundesinnenminister für ausreichend und angemessen, wenn auf einem Internet-Portal (migazin.de), das zwar in Fachkreisen bekannt ist, aber zum Beispiel der Leserschaft der „BILD Zeitung“ eher unbekannt sein dürfte, darüber berichtet wird, dass es aus gut informierten Kreisen von der Entschuldigung des Bundesministers für seine Falschauskunft erfahren habe, statt sich selbst, persönlich und direkt, gegenüber der Öffentlichkeit, den Medien, dem Parlament und den Autoren der Studie dafür zu entschuldigen, dass er und sein Parlamentarischer Staatssekretär wiederholt die Unwahrheit gesagt haben (www.taz.de/!94729), und dass das BMI es durch die Vorab-Übermittlung der Studie zu verantworten hat, dass die „BILD Zeitung“ in ihrer bekannt zuspitzenden Art und Weise über die Studie exklusiv vorab berichten konnte?

2

Trifft es zu, dass zum Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9845 zu Frage 1, das heißt am 31. Mai 2012, lediglich das Internet-Portal Migazin.de über die Entschuldigung des Bundesministers im Innenausschuss aufgrund kolportierter Äußerungen von Teilnehmenden berichtet hatte?

Wenn ja, wie ist die damalige Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 zu erklären, wonach „die Öffentlichkeit … hierüber durch die Berichterstattung in der Presse und den Medien unterrichtet“ worden sei?

Wenn nein, in welchen Presseerzeugnissen und Medien wurde vor dem 31. Mai 2012 wann hierüber berichtet?

3

Hält der Bundesinnenminister eine öffentliche Entschuldigung bzw. eine Entschuldigung gegenüber den Autoren der Studie, den Medien und dem Parlament bzw. den falsch informierten Abgeordneten nach wie vor für entbehrlich, obwohl z. B. auch in der Presse – z. B. in der „taz“ vom 6. Juni 2012 (Titel/Untertitel: „Die Schutzbehauptungen des Innenministers: Friedrich hat die Unwahrheit gesagt. Öffentlich entschuldigen will er sich dafür nicht“) – dieses Vorgehen kritisiert wurde (bitte begründen)?

4

Hat sich der Bundesinnenminister inzwischen bei den Autoren der Studie entschuldigt (laut taz vom 6. Juni 2012 war der Soziologie-Professor Klaus Boehnke immer noch empört, da „der Innenminister … uns noch bei einem letzten Treffen im März ins Gesicht gelogen“ habe), wenn nein, warum nicht, und ist der Bundesminister nicht der Auffassung, dass es auch eine gewisse Sorgfaltspflicht in Bezug auf den Umgang mit vom BMI beauftragten wissenschaftlichen Studien bzw. ihren Autoren aus der Wissenschaft gibt (bitte darlegen)?

5

Wieso hält der Bundesinnenminister insbesondere eine Entschuldigung gegenüber der Presse für entbehrlich, obwohl er im Innenausschuss am 25. April 2012 dies ausweislich des entsprechenden Sitzungsprotokolls angekündigt hatte, weil auch er einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Umgang mit der Studie bzw. den Medien sah?

6

Wieso hält der Bundesinnenminister insbesondere eine Entschuldigung gegenüber dem Parlament bzw. den Abgeordneten für entbehrlich, denen vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Christoph Bergner in der Fragestunde vom 7. März 2012 eine falsche Auskunft erteilt wurde?

7

Haben sich der Bundesinnenminister oder das Bundesinnenministerium gegenüber der ZDF-Moderatorin Marietta Slomka für die Falschinformation des Bundesministers ihr gegenüber im Live-Interview vom 1. März 2012 im „heute-journal“ entschuldigt, zumal diese wegen ihrer kritischen Fragen an den Bundesminister (Marietta Slomka: „… weil Sie oder Ihr Sprecher oder sonst jemand in Ihrem Ministerium diese Studie vorab … an die „BILD Zeitung“ weitergegeben hat“, Hans-Peter Friedrich: „Also, diese Studie ist nicht aus meinem Haus herausgegeben worden“; www.bildblog.de/search/muslimstudie), von der „BILD Zeitung“ anschließend zum „Verlierer des Tages“ erklärt wurde, weil sie angeblich ein „Problem mit Exklusiv-Nachrichten in BILD“ und deshalb den Bundesminister „angegiftet“ habe (vgl. ebd.)?

8

Wie ist es mit der Pflicht zur umfassenden und wahrheitsgemäßen Beantwortung parlamentarischer Fragen vereinbar, dass in Vorbereitung der Beantwortung der am 1. März 2012 eingereichten Frage der Abgeordneten Aydan Özoguz offenkundig nicht ausreichend im Bundesministerium recherchiert wurde, ob die Studie vorab an die „BILD Zeitung“ herausgegeben wurde (trotz mehrfacher Fragen hat die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller bislang keine befriedigende Auskunft zu dieser zentralen Frage gegeben)?

9

Wie ist es zu erklären, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMI, die von der Vorab-Übersendung der Studie an die „BILD Zeitung“ wussten, ihre Leitungsspitze nicht über diesen Umstand informierten, nachdem in der Öffentlichkeit hierüber breit diskutiert wurde und sie mitbekamen, dass der Bundesminister im Fernsehen und im Innenausschuss und der Parlamentarische Staatssekretär im Plenum des Deutschen Bundestages falsche Auskünfte erteilten?

10

Haben der Bundesinnenminister und der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Christoph Bergner von sich aus ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefragt bzw. es recherchieren lassen, ob die Studie vorab an die „BILD Zeitung“ übermittelt wurde?

Wenn nein, warum nicht, obwohl sie sich doch zu dieser Frage öffentlich und im Parlament positionieren mussten?

Wenn ja, warum ist keine interne Aufklärung des Sachverhalts erfolgt, oder warum führte diese gegebenenfalls nicht zum richtigen Ergebnis?

11

Wussten nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pressereferat von der Vorab-Übermittlung der Studie an die „BILD Zeitung“ oder auch Personen in anderen Abteilungen des BMI (wenn ja, ab wann, in welchen Abteilungen bzw. Positionen), und wieso konnte sich niemand im Bundesministerium daran erinnern und es auch nicht rekonstruieren, an welchem Tag in der 8. Kalenderwoche die Studie der „BILD Zeitung“ übermittelt wurde, obwohl diese Übersendung laut Darstellung des Bundesministers im Innenausschuss direkt im Anschluss an eine Absprache mit ihm persönlich zu dem geplanten Interview (und einem möglichen Missverständnis) erfolgt sein muss?

12

Wieso hat das BMI nicht versucht, sich die im BMI nach Versand sofort gelöschte E-Mail, mit der die Studie an die „BILD Zeitung“ vorab übermittelt worden war und deren Wortlaut vermutlich nachvollziehbar machen würde, ob die Studie tatsächlich nur zur Vorbereitung des Interviews übersandt wurde oder nicht, vom Empfänger der E-Mail (der BILD Zeitung) wieder zu beschaffen, um die im parlamentarischen Raum und in den Medien geäußerte Vermutung, das BMI habe die Studie vorab an die „BILD Zeitung“ übersandt, um eine gewollte Tendenz-Berichterstattung zu erzielen, zu widerlegen, und ist das BMI dazu bereit, diese E-Mail gegenüber der „BILD Zeitung“ anzufragen, zumal unwahrscheinlich ist, dass auch die „BILD Zeitung“ E-Mails mit wichtigem Anhang sofort unwiderruflich löscht?

Wenn nein, warum nicht?

13

Ist es im BMI üblich, dass an Außenstehende versandte E-Mails sofort nach Versand (nach zwei Wochen unwiderruflich) gelöscht werden (die Frage ist nicht, ob regelmäßig Löschungen erfolgen)?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, wieso wurde dies ausgerechnet bei der besagten E-Mail getan?

14

Wann genau fand das am 3. März 2012 in der „BILD Zeitung“ veröffentlichte Interview mit dem Bundesminister (Überschrift: „Die Multikulti- Illusion ist gescheitert“) tatsächlich statt, und wann wurde das von „Bild.de“ verwandte erste Zitat des Bundesministers („Deutschland achtet die Herkunft … Aber wir akzeptieren nicht … “) durch wen der „BILD Zeitung“ übermittelt?

Wenn das Interview vor dem 29. Februar 2012 (dem Tag der Exklusivberichterstattung durch Bild.de) stattfand, wie ist dann zu erklären, dass „Bild.de“ das Zitat, das zu der Überschrift „Innenminister warnt radikale Muslime“ führte, übermittelt wurde, obwohl der Bundesminister im Innenausschuss erklärte (Protokoll der 72. Sitzung, S. 42), dass er im Anschluss an das Gespräch mit der „BILD Zeitung“ die Brisanz der Studie erkannt haben wollte und betonte, die positiven Aspekte der Studie hervorheben zu wollen?

Wenn es nach dem 29. Februar 2012 stattfand, wie ist dann zu erklären, dass der Bundesminister erst im Anschluss an das Gespräch mit der „BILD Zeitung“ die Brisanz der Studie erkannt haben will, wie er im Innenausschuss darlegte (vgl. Protokoll der 72. Sitzung, S. 42), obwohl bereits am 29. Februar 2012 die Vorab-Berichterstattung durch die „BILD Zeitung“ kritisiert wurde (z. B. hatte sich Prof. Dr. Wolfgang Frindte, der an der Studie beteiligt war, am 29. Februar 2012 kritisch gegenüber dpa geäußert)?

15

Wie erklärt die Bundesregierung ihre Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9845, wonach der Bundesinnenminister die Übermittlung und Stoßrichtung des der „BILD Zeitung“ übermittelten Zitats im Innenausschuss nicht inhaltlich in Frage gestellt habe, obwohl dieser ausweislich des Protokolls der 72. Sitzung des Innenausschusses (S. 45) erklärte, dass dieses Zitat eine typische Wendung sei, die er üblicherweise für die PKK verwende, es an sich gar nichts mit Muslimen zu tun habe, der ganze Vorgang falsch gelaufen sei und ihm leid tue – das heißt es ging bei der genannten Frage 18 ersichtlich nicht um die abstrakte inhaltliche Richtigkeit des Zitats, sondern darum, ob das Zitat in seiner Stoßrichtung als Kommentierung zur besagten Studie passend ausgewählt wurde und ob dies gegebenenfalls im Nachhinein bedauert wird?

16

Mit welcher Begründung will die Bundesregierung entgegen der Erklärung des Bundesministers im Innenausschuss womöglich daran festhalten, dass die Übermittlung des genannten Zitats auch im Nachhinein nicht bedauert werden müsse, obwohl es zum Beispiel in der „Frankfurter Rundschau“ vom 1. März 2012 heißt („Politiker und Medien verzerren die Muslim- Studie“): „Wer Friedrichs Zitat liest, der fragt sich, ob er die betreffende Studie auch nur ansatzweise gelesen hat, bevor er dem Volk Kanonenfutter lieferte“ (www.fr-online.de/meinung/kommentar-politiker-und-medienverzerren-die-muslim-studie-,1472602,11744042.html)?

17

Ist das besagte Zitat vom Bundesminister autorisiert worden, und wer ist gegebenenfalls für die Auswahl und Übersendung genau dieses Zitats, das vom Bundesminister im Nachhinein selbst als unpassend angesehen wurde (Protokoll der 72. Sitzung des Innenausschusses, S. 45), verantwortlich?

18

Wie ist zu erklären, dass die Bundesregierung auf Frage 32 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9845 antwortete, ihr liege „nach wie vor kein Schriftwechsel betreffend der Studie vor“, und dabei nicht gleichzeitig erwähnte, dass es einen solchen Schriftwechsel gab – nämlich die E-Mail der 8. Kalenderwoche an die „BILD Zeitung“, die dann aber gelöscht wurde –, und hält die Bundesregierung eine solche, angesichts der offenkundigen Intention der Fragestellung unvollständigen Antwort mit der Verpflichtung zur umfassenden und wahrheitsgemäßen Beantwortung parlamentarischer Anfragen für vereinbar (bitte begründen)?

19

Wie kann die Bundesregierung in selbiger Antwort auf Frage 32 der Kleinen Anfrage behaupten, der zum Teil fehlerhaften Beantwortung der IFG-Anfrage habe die Auffassung zugrunde gelegen, dass der „BILD Zeitung“ bereits eine Zusammenfassung der Studie vorlag und es daher „keine ‚exklusive‘ Zurverfügungstellung der Inhalte der Studie“ gegeben habe – wo doch weder in der IFG-Anfrage noch in der internen E-Mail des Leiters der Presseabteilung des BMI vom 26. März 2012 zur Vorbereitung des besagten IFG-Bescheides noch in dem Widerspruchsbescheid vom 12. Juni 2012, mit dem der Erstbescheid als rechtswidrig bezeichnet wurde, insoweit darin die Vorab-Übermittlung der Studie an die „BILD Zeitung“ verneint worden war, von „Inhalten der Studie“ die Rede war, so dass diese Antwort als Ausrede gedeutet werden muss?

20

Wieso räumte die Bundesregierung bei der Beantwortung der Frage 32 der Kleinen Anfrage nicht ein, dass die Antwort und der IFG-Bescheid insofern falsch waren, als darin die Vorab-Übermittlung der Studie an die „BILD Zeitung“ verneint worden war – wie es keine zwei Wochen später in dem entsprechenden Widerspruchsbescheid vom 12. Juni 2012 geschehen ist?

21

Wie ist es zu erklären, dass nach Auskunft des Bundesministers im Innenausschuss mit der „BILD Zeitung“ eigentlich ein Interview zu ganz anderen Themen der Innenpolitik vereinbart worden war, es dann angeblich hieß, es solle „auch“ um die Studie gehen, und dann das Gespräch aber – offenbar absprachewidrig – ausschließlich zu den Themen Muslime/Studie/Integration geführt wurde?

22

Wie ist es zu erklären, dass (angeblich) erst bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/9346) der Umstand, dass die Studie vom BMI doch vorab der „BILD Zeitung“ übermittelt worden war, dem Bundesminister erstmalig bekannt geworden ist, obwohl doch schon für die Mündliche Fragestunde vom 7. März 2012 eine hierauf abzielende Frage am 1. März 2012 eingereicht worden war?

Was wurde in der Beantwortung der Kleinen Anfrage also anders gemacht als bei der Beantwortung der Mündlichen Frage zuvor, welche anderen Personen im Bundesministerium wurden womöglich befragt, oder wer hat unter Umständen entschieden, bei der einen Frage so und bei der anderen Frage anders zu antworten, oder welche sonstige Erklärung gibt es hierfür (bitte detailliert darlegen, zumal bei Einreichung der Mündlichen Frage die gelöschte E-Mail noch wiederherstellbar gewesen wäre und die Erinnerung an die erst kurz zuvor erfolgte Vorab-Übersendung der Studie eigentlich besser hätte sein müssen)?

Welchen Personen aus dem BMI ist neben dem Bundesminister (angeblich) erstmalig bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/9346) der Umstand bekannt geworden, dass die Studie vom BMI doch vorab der „BILD Zeitung“ übermittelt worden war?

23

Mit welcher Begründung verweigert die Bundesregierung auf parlamentarische Anfrage genauere Auskünfte dazu, wer die Studie an die „BILD Zeitung“ auf wessen Anweisung übermittelt hat und wer wann hiervon im Bundesministerium gewusst und dies Wissen weitergegeben hat oder nicht – wo es doch offenkundig nicht um einen unter Umständen schützenswerten Bereich der Willensbildung innerhalb der Bundesregierung geht, sondern um abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Vorgänge, die dazu geführt haben, dass die Öffentlichkeit und das Parlament von höchsten Vertretern des Bundesministeriums falsch informiert wurden (bitte ausführen)?

24

Wie sollen die Abgeordneten beurteilen und überprüfen können, wer im Bundesministerium dafür verantwortlich ist, dass ihnen von der Führungsspitze des Bundesministeriums eine Falschauskunft erteilt wurde, und wie sollen sie überprüfen können, dass solche Fehler und falsche Beantwortungen parlamentarischer Anfragen künftig nicht mehr vorkommen, wenn die Bundesregierung keine genaueren Angaben zum Geschehen im Bundesministerium, zur Fehleranalyse und auch nicht zu den angeblich getroffenen Schutzvorkehrungen macht (bitte ausführlich ausführen)?

25

Was wusste der Leiter des Pressereferats des BMI über die Vorab-Übermittlung der Studie an die „BILD Zeitung“ und die Löschung der entsprechenden E-Mail, als er in seiner internen E-Mail vom 26. März 2012 an das IFG-Referat erklärte, dass die Studie der „BILD Zeitung“ nicht exklusiv zur Verfügung gestellt worden sei und es deshalb auch keine diesbezüglichen Aufzeichnungen gebe?

Inwieweit hatte der Leiter des Pressereferats des BMI vor Übermittlung dieser (Falsch-)Auskunft in seiner E-Mail vom 26. März 2012 die Frage, ob die Studie der „BILD Zeitung“ vorab übermittelt wurde, intern aufgeklärt, und wenn dies nicht geschah, wie ist dies mit der Verpflichtung zur gewissenhaften, wahrheitsgemäßen und umfassenden Beantwortung entsprechender IFG-Anfragen vereinbar?

Wie kann es sein, dass der Leiter des Pressereferats nicht über die Vorab-Übermittlung der Studie durch sein Referat an die „BILD Zeitung“ informiert war, obwohl dies nach Darstellung des Bundesministers im Innenausschuss das (gewollte oder ungewollte) Resultat einer entsprechenden Absprache mit dem Bundesminister war, und war der Leiter des Pressereferats bei dieser Vorbesprechung zum geplanten Interview des Bundesministers mit der „BILD Zeitung“ anwesend oder nicht?

Inwieweit war der Inhalt der internen E-Mail vom 26. März 2012 zur (Falsch-)Beantwortung des entsprechenden IFG-Antrags mit anderen Abteilungen, Vorgesetzten oder der Spitze des Bundesministeriums abgestimmt?

26

Wenn die Studie angeblich nur zur Vorbereitung eines am 3. März 2012 zu veröffentlichenden Interviews an die „BILD Zeitung“ übermittelt worden war, wieso hat sich das BMI dann nicht bei der „BILD Zeitung“ über die nicht autorisierte und unerlaubte Exklusiv-Berichterstattung über die Studie am 29. Februar 2012 beschwert, zumal die zugespitzte Darstellung („Schock-Studie“, „Junge Muslime verweigern Integration“) nicht nur den Ergebnissen der Studie, sondern auch der vorgeblichen Intention des BMI an einer ausgewogenen und differenzierten Darstellung der Studie widersprach (bitte ausführen), und wenn sich das BMI nicht beschwert hat, spricht das nicht dafür, dass die zugespitzte Darstellung der Studie in ihrem Interesse war (bitte ausführen; zur Klarstellung: Es geht den Fragestellern selbstredend nicht um eine Infragestellung der Pressefreiheit, sondern um eine Hinterfragung der Darstellung des BMI, die „BILD Zeitung“ habe ohne sein Wissen und/oder gegen seine Intention vorab über die Studie berichtet)?

27

Wie ist zu erklären, dass die Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9845 antwortete, die jeweiligen Mitarbeiter der Pressestelle hätten „wahrheitsgemäß geantwortet“, als sie anfragenden Journalisten sagten, sie wüssten nichts von einer Vorab-Übermittlung der Studie an die „BILD Zeitung“?

Soll dies heißen, dass die jeweiligen Mitarbeiter der Pressestelle nicht über die Vorab-Übermittlung der Studie durch die Pressestelle an die „BILD Zeitung“ informiert waren, und wenn ja, warum haben sie sich intern nicht bezüglich dieser Frage erkundigt, nachdem entsprechende Anfragen von Journalisten dazu eingingen (bitte ausführen)?

28

Wieso wurde anfragenden Journalistinnen und Journalisten am 29. Februar 2012, nachdem „Bild.de“ „exklusiv“ über die Studie berichtet hatte, die Studie nicht zur Verfügung gestellt, um zumindest eine Gleichbehandlung der Medien zu gewährleisten (Wiederholung der insofern unbeantwortet gebliebenen Frage 28 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9845, da auch der Bundesinnenminister die unzulässige Ungleichbehandlung der Presse eingestanden hat, siehe Protokoll der 72. Sitzung des Innenausschusses, S. 45)?

29

Mit welcher Begründung und aufgrund welcher Kenntnisse unterstellt die Bundesregierung bei der Beantwortung der Frage 29 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9845 den Journalistinnen und Journalisten, die am 29. Februar 2012 um eine Übersendung der Studie baten, „dass die anfragenden Medien offensichtlich über die Studie verfügten, da eine von der Bundesregierung zwar grundsätzlich nicht zu bewertende, gleichwohl aus ihrer Sicht durchaus zu bezeichnende Berichterstattung erfolgte“?

Warum hätten nach Einschätzung der Bundesregierung die in den vorherigen Fragen der benannten Bundestagsdrucksache auch namentlich und mit Quelle genannten Journalisten die Unwahrheit über ihre vergeblichen Versuche, die Studie vom BMI am 29. Februar 2012 zu erhalten, sagen sollen?

Warum hätten nach Einschätzung der Bundesregierung die Journalisten beim BMI um Übersendung der Studie bitten sollen, wenn sie über diese angeblich längst verfügten?

Wie lautet also die richtige Antwort auf Frage 29 der Kleinen Anfrage in der genannten Drucksache, da die gegebene Antwort offenkundig nicht plausibel ist, und wie sind solche, nach Auffassung der Fragesteller offenkundig nicht plausiblen Antworten mit der Verpflichtung zur umfassenden und wahrheitsgemäßen Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu vereinbaren (bitte begründen)?

30

Wieso antwortet die Bundesregierung auf die Frage 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9845, ihr sei eine „Vorabveröffentlichung der Studie“ durch die „BILD Zeitung“ „nicht bekannt“, obwohl die Fragesteller offenkundig, wie aus der Vorbemerkung und dem Gesamtzusammenhang zweifelsfrei hervorgeht, die Vorab-Berichterstattung auf „Bild.de“ über die Studie meinten (und dass dies der Bundesregierung bewusst war, geht unter anderem aus der von ihr zu Frage 36 verwandten Formulierung hervor: die „von den Fragestellern als Vorab-Präsentation der Studie empfundene Veröffentlichung“), und hält die Bundesregierung eine solch „spitzfindige“ Form der (Nicht-)Beantwortung parlamentarischer Fragen grundsätzlich und insbesondere im konkreten Fall, wo es um erwiesene Falschauskünfte gegenüber dem Parlament geht, für angemessen (bitte ausführlich begründen)?

Berlin, den 6. September 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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