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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verbraucherschutz bei der Riester-Rente

Eigene Forschungsvorhaben zu verbraucherpolitischen Fragestellungen der Riester-Rente sowie Beurteilung externer Studien; Qualitätssicherung sowie Verbesserung und Ausbau des Verbraucherschutzes: Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen und Basisrentenverträgen, Beteiligung der Versicherungsnehmer an Risikoüberschüssen, Einbringung eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1069213. 09. 2012

Verbraucherschutz bei der Riester-Rente

der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Riester-Rente ist als dritte Säule der Alterssicherung von zunehmender Bedeutung für die Rentnerinnen und Rentner. Mittlerweile sind über 15 Millionen Verträge abgeschlossen worden. Zwei Drittel davon sind Versicherungen.

Aufgabe der Verbraucherpolitik ist es, Menschen vor unangemessen benachteiligenden Vertragsbedingungen zu schützen und gute Informationen zur Verfügung zu stellen. Zehn Jahre nach Einführung der Riester-Rente haben Verbraucherverbände verschiedene Mängel festgestellt und die Politik aufgefordert, auch bei Riester-Renten für besseren Verbraucherschutz zu sorgen. Zahlreiche wissenschaftliche Artikel befassen sich ebenfalls mit den Schwächen der Riester-Renten (siehe Kleinlein, A. – 2011 –: Zehn Jahre Riester-Rente, Bestandsanalyse und Effizienzanalyse, Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung; Hagen, K., Kleinlein, A. – 2011 –, Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern, in: DIW Wochenbericht 47, 3 bis 14). Auch der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2012 das Thema diskutiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine Evaluation zur Riester-Rente vorzulegen?

2

Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung zu verbraucherpolitischen Fragestellungen der Riester-Rente in Auftrag gegeben (Übersicht mit Forschungsgegenstand, Träger, Volumen und Fundstelle des Abschlussberichts)?

3

Wie hoch ist die Inanspruchnahme der geförderten Riester-Rente (Verhältnis Abschlüsse zu potenziellen Riestersparern), und wie bewertet die Bundesregierung die Verteilungswirkung im Hinblick auf Geschlecht, Einkommen, Bildung und Migrationshintergund?

4

Wie hoch ist die Teilnahmequote von Personen mit niedrigem Einkommen?

5

Wie hoch ist der Anteil der Riester-Sparerinnen und -Sparer, die die staatlichen Zulagen und die Steuernachlässe nicht in Anspruch nehmen?

6

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die Teilnahme an der Riester-Rente zu steigern?

7

Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis des Süddeutschen Verbrauchermonitors 2012, wonach 17 Prozent der Befragten mit dem Riestervertrag unzufrieden sind, vor allem mit der schlechten Entwicklung der Rendite, den hohen Kosten und der fehlenden Transparenz?

8

Wie hoch ist die durchschnittliche Kostenbelastung bei Riesterverträgen (tabellarische Übersicht nach Vertragsform, prozentual und als Betrag in Euro)?

9

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Studie Oehler „Alles Riester?“ (Die Umsetzung der Förderidee in der Praxis Stärken und Schwächen, Risiken und Chancen der staatlich geförderten kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge von abhängig Beschäftigten – ohne Beamte – im Kontext der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung) im Hinblick auf eine bessere Kostenbegrenzung?

10

Welche Wechselkosten fallen durchschnittlich und maximal bei einem Wechsel des Anbieters eines Riestervertrages an?

11

Weshalb sollen künftig bei einem Wechsel des Anbieters vom alten Anbieter maximal 150 Euro an Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Presseinformation vom 7. August 2012 zu dem geplanten Rentenpaket, S. 19) vor dem Hintergrund, dass Verbraucherschützer insistieren, dass diese Kosten noch immer zu hoch sind?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis einer Studie (vgl. Hagen, Kornelia/Kleinlein, Axel „Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern“, in: DIW Wochenbericht Nr. 47.2011, S. 3 ff.), dass eine lohnende Rendite bei versicherungsförmigen Riester-Produkten nur bei Erreichen eines hohen Lebensalters möglich ist?

13

Erachtet die Bundesregierung die Kennziffer „Alter für eine Zielrendite“ als eine geeignete Renditekennziffer (vgl. Hagen, Kornelia/Kleinlein, Axel „Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern“, in: DIW Wochenbericht Nr. 47.2011, S. 10)?

14

Teilt die Bundesregierung die Kritik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. an den der in Frage 13 genannten Studie zugrundliegenden Rentabilitätsberechnungen, dass weder die Überschussbeteiligung noch die Wirkung der Zulagenförderung berücksichtigt wurden (vgl. www.gdv.de/2012/05/der-inszenierte-riester-skandal)?

15

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die bisher formale Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen durch eine inhaltlich bewertende zu ersetzen (vgl. Hagen, Kornelia/Kleinlein, Axel „Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern“, in: DIW Wochenbericht Nr. 47.2011, S. 14)?

16

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der in den Fragen 12 und 15 genannten Studie im Hinblick auf die Beteiligung der Kundinnen und Kunden an den Risikoüberschüssen?

17

Warum soll die verpflichtende Weitergabe der Risikoüberschüsse an die Kundinnen und Kunden von 75 auf lediglich 90 Prozent und nicht auf 95 Prozent erhöht werden (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Presseinformation vom 7. August 2012 zu dem geplanten Rentenpaket, S. 19)?

18

Beabsichtigt die Bundesregierung die Vorgabe allgemein verbindlicher Kalkulationsgrundlagen, insbesondere den Versicherungen einheitliche Vorgaben zur Sterbetafel aufzuerlegen?

19

Wie bewertet die Bundesregierung, dass nach ihren eigenen Angaben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7964, Frage 24) die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Versicherer angewiesen habe, mit der Sterbetafel DAV 2004R zu kalkulieren, laut der Studie von Hagen, Kornelia/Kleinlein, Axel „Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern“, in: DIW Wochenbericht Nr. 47.2011, S. 8, aber die Versicherer mit unterschiedlichen Sterbetafeln, die zum Teil zu unerreichbaren Lebenserwartungen führen, kalkulieren?

20

Welche Empfehlung zur Altersversorgung gibt die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbrauchern, die mit einer unterbrochenen Erwerbsbiografie rechnen?

21

Welche Empfehlung zur Altersversorgung gibt die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbrauchern, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen?

22

Hält die Bundesregierung den Abschluss einer Riester-Rente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weniger als 2 500 Euro brutto verdienen, für sinnvoll?

23

Hält die Bundesregierung den Abschluss einer Riester-Rente für Personen, die im Alter voraussichtlich Grundsicherung beziehen werden, für sinnvoll?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Riester-Renten zu 100 Prozent mit der Grundsicherung im Alter verrechnet werden?

25

In welcher Weise hat die Bundesregierung den Beschluss der Verbraucherministerkonferenz vom September 2011 für verbraucherfreundliche Regeln bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge umgesetzt?

26

Warum wartet die Bundesregierung mit der Einführung eines Produktinformationsblattes für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge, die die Transparenz und Vergleichbarkeit von staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukten im Hinblick auf die Rendite, das Risiko und die Kosten erhöhen würden?

27

Welches Bundesministerium ist federführend für die Erarbeitung eines Produktinformationsblattes für Altersvorsorgeverträge zuständig?

28

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung welche Arten von Anbieterfehlverhalten im Zusammenhang mit den neuen Produktinformationsblättern für zertifizierte Altersvorsorgeprodukte zu sanktionieren (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Presseinformation vom 7. August 2012 zu dem geplanten Rentenpaket, S. 19)?

29

Wie soll ein besonderes Rücktrittsrecht für Riester-Sparer bei Fehlinformation konkret ausgestaltet werden (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Presseinformation vom 7. August 2012 zu dem geplanten Rentenpaket, S. 19)?

30

Wie sollen Riester-Produkte nach Ansicht der Bundesregierung künftig besser kontrolliert werden (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Presseinformation vom 7. August 2012 zu dem geplanten Rentenpaket, S. 19), und sollte dafür der „Schutz der Kunden“ ausdrücklich in § 4 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes als Schutzgut aufgenommen werden?

31

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der sehr deutlichen Mehrheit der befragten Experten von Banken und Versicherungen, die Transparenz als „langfristig für absatzfördernd“ und standardisierte Produktinformationsblätter als „hilfreich für den Kunden“ ansehen (siehe Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (2010): Transparenz von privaten Riester und Basisrentenprodukten, Abschlussbericht zu Projekt Nr. 7/09)?

32

Welches Ergebnis hat die von der Verbraucherministerkonferenz geforderte Prüfung eines Basisprodukts in Form eines Vorsorgekontos für die staatlich geförderte private Altersvorsorge?

33

Beabsichtigt die Bundesregierung noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Riester-Renten einzubringen?

Berlin, den 13. September 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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