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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bund und Ländern

Aufgreifen durch die Bundespolizei sowie die Polizeien der Länder und deren Übergabe an örtliche Jugendämter seit 2010, Abstimmung von Behördenhandeln, Rücküberstellung nach der Dublin-II-Verordnung, Maßnahmen und Gesetzesinitiativen zu Schutz und Integration<br /> (insgesamt 14 Fragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1089428. 09. 2012

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bund und Ländern

der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Fall des 18-jährigen Ehsan Jafari erschütterte die Öffentlichkeit. Ausführlich wurde in den saarländischen Medien der Fall des afghanischen Flüchtlings dargestellt. Zum dritten Mal in Kürze soll er nach Italien rücküberstellt werden. Zweimal wurde er bereits – damals noch minderjährig – nach Italien abgeschoben und landete in Flüchtlingslagern in Mailand bzw. in Rom.

Das Schicksal von Ehsan Jafari steht stellvertretend für die traumatischen Erlebnisse Tausender junger Menschen. Jährlich fliehen Tausende junge Menschen vor den Zuständen in ihrer Heimat nach Deutschland und werden bei ihrer Einreise zumeist durch die Bundespolizei aufgegriffen und dann entweder an die gemäß § 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zuständigen Jugendämter übergeben oder, sofern in Grenznähe, direkt durch die Bundespolizei zurückgewiesen bzw. einem Altersfeststellungsverfahren unterzogen.

Bei den Jugendämtern in Deutschland differenzieren sich allerdings die Verfahrensweisen mit den Jugendlichen von Bundesland zu Bundesland. Selbst den engagierten Anlaufstellen vor Ort ist zumeist nicht klar, wie einige Kilometer weiter die Situationen und Infrastrukturen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aussehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden in den Jahren 2012, 2011 und 2010 nach einem Aufgriff durch die Bundespolizei und nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Polizeien der Länder unverzüglich an die örtlich zuständigen Jugendämter übergeben (bitte Staatsangehörigkeiten, die übergebenden Stellen der Bundespolizei, die Fallzahlen bei den jeweiligen Jugendämtern in den aufnehmenden Bundesländern auflisten)?

1

Wie viele dieser Minderjährigen waren jünger als 14 Jahre, wie viele waren zwischen 14 und 16 Jahren, und wie viele waren zwischen 16 und 18 Jahren?

1

Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen waren Mädchen?

1

Wie viele von ihnen waren in Begleitung ihrer Geschwister bzw. minderjähriger Verwandter?

1

Ist im Rahmen der anhaltenden Finanz- und Wirtschaftskrise eine verstärkte Sekundärmigration (asylsuchender) allein reisender Minderjähriger aus Drittstaaten innerhalb der Dublin-Staaten zu beobachten? Aus welchen Daten leitet die Bundesregierung ihre Aussage dazu ab?

2

Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Verfahrensablauf bzw. die Umsetzung der Regelungen des § 42 SGB VIII in den Bundesländern, wenn allein reisende minderjährige Drittstaatsangehörige durch die Bundespolizei übergeben wurden?

3

Welche Abstimmungen über ein einheitliches Behördenhandeln hat es hierzu gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung in den zuständigen Fachgremien der Länder bzw. der Länder und des Bundes gegeben?

4

Welche Arten von Verfahren zur Bestimmung des Alters von Personen, die erklären, minderjährig zu sein, werden von der Bundespolizei oder auf Veranlassung der Bundespolizei angewendet, und auf welcher rechtlichen Grundlage?

4

Auf welcher rechtlichen Grundlage werden nach dem Aufgriff durch die Bundespolizei medizinische Verfahren zur Altersfestsetzung und durch wen durchgeführt?

4

Warum und in welchen Fällen werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge durch die Bundespolizei geröntgt?

4

Über welche Kenntnisse und Ausbildungen verfügen die für die Inaugenscheinnahmen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei?

4

Welche Unterschiede zum Vorgehen der Bundespolizei gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verfahren zur Altersfeststellung bei den zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Altersfeststellung eines unbegleiteten Minderjährigen erst im geschützten Rahmen eines so genannten Clearingverfahrens erfolgen sollte, wenn ja, dass eine solche Altersfestsetzung geradezu eine der eigentlichen Aufgaben solcher Clearingverfahren ist, und wenn nein, warum nicht?

5

Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012, 2011 und 2010 nach der sogenannten Dublin-II-Verordnung an welche anderen Mitgliedstaaten der EU rücküberstellt (bitte aufschlüsseln), und bei wie vielen wurde auf die Rücküberstellung verzichtet (bitte nach 0 bis 13 Jahren, 14 bis 16 Jahren, 17 bis 18 Jahren aufschlüsseln)? Wie viele Jugendliche befanden sich vor der Durchführung der Rückführungsmaßnahme in Jugendschutzeinrichtungen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Welche Aspekte des Schutzes muss die Bundesregierung dabei beachten, und wie werden diese umgesetzt?

5

Plant die Bundesregierung Aussetzungen der Rücküberstellung von unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden nach der Dublin-II-Verordnung in andere Länder neben Griechenland, und wenn ja, für welche?

5

Hegt die Bundesregierung Befürchtungen, dass Italien gegenwärtig seine durch Unterzeichnung völkerrechtlicher Abkommen (etwa der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK – und der Europäischen Menschenrechtskonvention – EMRK) übernommenen Verpflichtungen gegenüber unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden und Flüchtlingen nicht einhält, und dass jene auch tatsächlich keine Möglichkeit haben, die Einhaltung der Verpflichtungen in angemessener Zeit rechtlich durchzusetzen?

5

Ist der Bundesregierung der Fall Ehsan Jafari bekannt, und befürwortet sie einen Stopp der Rücküberstellung im Rahmen der Dublin-II-Verordnung aus humanitären Gründen, und wenn ja, welche Maßnahmen hat sie ergriffen?

6

Wie sichert die Bundesregierung, dass rücküberstellte bzw. zurückgeschobene minderjährige Flüchtlinge in den Ankunftsländern sicher, geschützt und der Situation entsprechend sensibel und kindgerecht aufgenommen werden?

6

Wie ist die Aufnahme in den Ländern geregelt, in die von Deutschland aus unbegleitete minderjährige Schutzsuchende und Migrantinnen und Migranten im Rahmen des Dublin-Verfahrens oder im Rahmen von Rückübernahmeabkommen rücküberstellt werden?

6

Welche Rolle spielt bei der Rückführungsentscheidung der konkrete Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden in den Zielstaaten von Zurückweisungen und Zurückschiebungen, und wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die in den Rückführungsländern vorgefundene Infrastruktur mit den Forderungen der UN-Kinderrechtskonvention in Einklang steht?

7

Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden in den Jahren 2012, 2011 und 2010 ohne vorherigen Kontakt mit der Bundespolizei bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Länderpolizei in welchen Bundesländern festgestellt, und wie viele meldeten sich direkt bei einer Erstaufnahmeeinrichtung, bei Jugendämtern oder anderen Behörden?

8

In welcher Form werden nach Kenntnis der Bundesregierung unbegleitete Minderjährige in den einzelnen Bundesländern beschult?

9

In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann gegebenenfalls interkulturell angelegte Angebote zur fachlichen Schulung, Weiterbildung und Qualifizierung z. B. von

in Asylerstaufnahmeeinrichtungen bzw. Clearingstellen Beschäftigten,

Polizistinnen und Polizisten bzw. von Justizbeamtinnen und -beamten,

Beamtinnen und Beamten in Jugendämtern und Ausländerbehörden bzw.

Vormündern

im professionellen Umgang und in der Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen (bitte nach den Ländern sowie den hierbei entstandenen Kosten aufschlüsseln)?

10

Wie viele Clearingstellen für unbegleitete Minderjährige stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern zur Verfügung, in welcher Trägerschaft befinden sie sich, und welche Unterschiede bestehen in deren Einrichtung, bei Betreuungsangeboten und Ausgestaltung?

10

Ist ein bundesweit flächendeckendes Angebot an Clearingstellen für unbegleitete Minderjährige gegeben?

10

Wie viele Minderjährige wurden in den Jahren 2012, 2011 und 2010 in Clearinghäusern in Obhut genommen (bitte nach Bundesland, Jahr, Geschlecht, Herkunftsland und Alter aufschlüsseln)?

11

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Übergang der unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden bzw. Migrantinnen und Migranten im Hinblick auf Unterbringung und Versorgung nach Erreichen der Volljährigkeit und/oder nach Beendigung von Jugendhilfemaßnahmen gestaltet, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

12

Durch welche Maßnahmen und Instrumente fördert die Bundesregierung die Integration der in den Jahren 2012, 2011 und 2010 eingereisten minderjährigen Schutzsuchenden bzw. Flüchtlinge, und wie viele Mittel stehen für diese Maßnahmen zur Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

13

Überprüft die Bundesregierung, ob in allen Bundesländern die EU-Aufnahmerichtlinien erfüllt werden, nach welcher die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, der speziellen Situation von Personen mit besonderem Schutzbedarf (Alten, Kranken, Behinderten, Minderjährigen, Schwangeren etc.) bei der Gestaltung der Aufnahmebedingungen, der medizinischen Versorgung, der Beschulung etc. Rechnung zu tragen (Artikel 17)?

13

Wie wird in den einzelnen Bundesländern der speziellen Situation von Personen mit Schutzbedarf Rechnung getragen?

13

Wird in allen Fällen in den ersten Schritten der individuelle Schutzbedarf ermittelt und diesem Rechnung getragen?

13

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse von gegenteiligen Fällen vor? Welche sind dies?

13

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob in der Aufnahmestelle im saarländischen Lebach die EU-Aufnahmerichtlinie erfüllt wird? Wenn gegenteilige Erkenntnisse vorliegen, wie müsste nach Ansicht der Bundesregierung das „Konzept Lebach“ verändert werden, um den in der Aufnahmerichtlinie geforderten Schutzmaßnahmen Rechnung zu tragen?

14

Wird die Bundesregierung gesetzgeberisch initiativ werden, um im Sinne des Kindeswohls die verfahrensrechtliche Handlungsfähigkeit von Asylsuchenden von 16 auf 18 Jahre heraufzusetzen?

Berlin, den 28. September 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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