Datenhandel durch Adresshändlerunternehmen
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Dass sich Daten von Bürgerinnen und Bürgern über die letzten Jahre zu einem äußerst begehrten Gut entwickelt haben, ist schon lange kein Geheimnis mehr. So hat sich ein Markt aufgetan, der durch den Handel mit eben genau diesen Daten ein äußerst lukratives Geschäft entwickelt hat und sich stetig weiter ausdehnt. Vor allem diejenigen, die die Daten von Bürgerinnen und Bürgern sammeln, analysieren und schließlich verkaufen oder gar vermieten – sogenannte Adresshändlerunternehmen oder Listbroker, von denen es in der Bundesrepublik Deutschland circa 1 000 gibt – verdienen horrende Summen am Geschäft mit der Privatsphäre des Einzelnen.
Mit den kürzlich im Deutschen Bundestag verabschiedeten Neuregelungen im Meldewesen wird es für Adresshändler zukünftig noch einfacher, an die Privatadressen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen: Schließlich können die Daten durch das neue Gesetz einfach bei den jeweiligen Meldeämtern eingekauft werden. Somit fallen für ein paar Cent pro Datensatz auch die letzten durch den Staat auferlegten Grenzen, die den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gewähren sollten.
Als Paradebeispiel eines Listbrokers dient die Schober Information Group Deutschland GmbH. Das Unternehmen wirbt damit, im Besitz von 50 Millionen Privatadressen deutscher Bürgerinnen und Bürger zu sein. Bei diesem einen Unternehmen sind also die Daten von etwa 62 Prozent der gesamten deutschen Bevölkerung gespeichert. Neben den reinen Adressdatensätzen können bei der Schober Information Group Deutschland GmbH auch über 300 sogenannte Zusatzmerkmale eingekauft werden – Daten, die Aufschluss über Reisen, Hobbys, Sport- und Freizeitaktivitäten, Fahrzeugbesitz, Versicherungen, Altersvorsorge oder Investitionen des jeweiligen Adressinhabers geben. Die Adresshändlerunternehmen sind bestrebt, die gespeicherten Daten der Bürgerinnen und Bürger immer auf dem neuesten Stand zu halten.
Interessant sind solche Angebote insbesondere für Unternehmen, die ihre Produkte möglichst gezielt und individualisiert, beispielsweise durch Postsendung, bewerben möchten. Laut Deutschem Dialogmarketing Verband e. V. haben Unternehmen im vergangenen Jahr 27,7 Mrd. Euro in die Adressen privater Haushalte investiert – genauso viel wie in die klassische Werbung. Durch die Angebote der Listbroker haben sie die Möglichkeit, ohne großen Aufwand herauszufinden, wer Interesse an ihren Produkten haben könnte. Für Unternehmen sind dabei vor allem Daten interessant, die Rückschlüsse auf Interessen, Freizeitgestaltung und Lebens- bzw. Einkommensverhältnisse von Bürgerinnen und Bürgern zulassen. Daten dieser Art sind bei den Adresshändlern für jeden gegen Entgelt in immensem Umfang und je nach Bedarf in einem Onlineshop abrufbar. Es reichen schon ein paar Klicks durch die kleinformatig katalogisierten und spezialisierten Adresssammlungen, um an Tausende passende Adressen potenzieller Kundinnen und Kunden zu gelangen. Wenn man beispielsweise lediglich die Privatadressen von 18- bis 35-jährigen Berlinerinnen und Berlinern, die in Einpersonenhaushalten in Häusern der Baujahre 1946 bis 1980 leben, an Mode interessiert sind und überdurchschnittlich oft einkaufen gehen, haben möchte, ist das kein Problem. Bei dem Kauf von Adressen gibt es nur eine einzige Regel: je genauer und detaillierter die Daten, desto teurer sind sie.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie bewertet die Bundesregierung den Verkauf von Daten der Bürgerinnen und Bürger durch Listbroker gegen Entgelt im Hinblick auf den Datenschutz, das Gebot der Datensparsamkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass der Datenhandel der Listbroker nicht immer mit den gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz im Einklang ist?
a) Wenn ja, wie sehen diese Erkenntnisse aus?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Umgangs mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu verschärfen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Quellen und auf welchen jeweiligen Rechtsgrundlagen die Listbroker die Daten für ihre Kataloge bekommen?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Datensätze durch welche Listbroker jährlich verkauft oder vermietet werden?
Wenn ja, wie viele, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass allein die Schober Information Group Deutschland GmbH im Besitz von 50 Millionen Privatadressen und insgesamt nahezu jeder Bürger mit seinen Daten bei privaten Dienstleistern erfasst ist?
Greift die Bundesregierung selbst oder greifen deren Behörden auf das Angebot von Listbrokern zurück?
Wenn ja,
a) auf welcher gesetzlichen Grundlage,
b) wie oft, und zu welchen Zwecken hat die Bundesregierung auf solche Angebote zurückgegriffen,
c) welche Behörden arbeiten mit welchen Unternehmen zusammen,
d) wie viele Datensätze haben welche Behörden bei welchen Unternehmen für welche Zwecke eingekauft,
e) in welchem finanziellen Umfang haben welche Behörden Daten bei welchen Unternehmen eingekauft?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die kommunalen Meldeämter ihre Datensätze mit denen der Listbroker abgleichen?
Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht dies, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Vorgang hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Grundsätze?
Besteht für Listbroker die Möglichkeit, Daten bei den kommunalen Meldeämtern oder anderen Behörden der Bundesregierung einzukaufen?
Wenn ja, welche Behörden haben Daten welcher Art an welche Unternehmen wann für welche Beträge verkauft oder verschenkt?
Wie würden sich aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeiten für Listbroker, Daten der kommunalen Meldeämter zu beziehen, nach den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Neuregelungen des Meldewesens im Vergleich zur bisherigen Situation verändern?
Sieht die Bundesregierung hier einen Änderungsbedarf, der in den Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss eine Rolle spielen sollte?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Wie und durch wen wird kontrolliert, ob die jeweiligen Adresshändler den Auskunftsersuchen der Bürgerinnen und Bürger nachkommen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Adresshändler Daten aus sozialen Netzwerken exportieren?
Wenn ja, seit wann, und was hat sie diesbezüglich unternommen oder geplant?
Plant die Bundesregierung zukünftig das Sammeln und Verkaufen von Daten durch Adresshändler in irgendeiner Form zu kontrollieren bzw. zu regulieren?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Bürgerinnen und Bürger gegeben, um ihre Daten vor Adresshandel zu schützen, und gibt es Überlegungen, den Datenhandel einzuschränken?
Wenn ja, in welche Richtung zielen diese Überlegungen?