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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Mögliche Einflussnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf Artikel in geförderten Zeitschriften

Unterstützung der Veröffentlichung von Publikationen im Rahmen des Förderprogramms für entwicklungspolitische Bildung, Verfahren zur Überprüfung geförderter Publikationen im BMZ sowie in anderen Bundesministerien oder -behörden, Prüfzuständigkeiten innerhalb des BMZ, Nichtfreigaben, Anzahl der vor Veröffentlichung dem BMZ vorgelegten Publikationen, Verträge mit Förderempfängern, Einschätzung eines unternehmenskritischen Artikels in der Zeitschrift "Südlink", Definition staatlicher Pressezensur, Sicherstellung kritischer Berichterstattung<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

07.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1112919. 10. 2012

Mögliche Einflussnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf Artikel in geförderten Zeitschriften

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Tabea Rößner, Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Katja Keul, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt die Veröffentlichung entwicklungspolitischer Publikationen mit Mitteln aus dem Förderprogramm für entwicklungspolitische Bildung.

Zuschussempfänger müssen Ausgaben und seit einiger Zeit Artikel vor der Veröffentlichung dem BMZ zur Freigabe und Überprüfung vorlegen.

In verschiedenen Fällen scheint das Bundesministerium Einfluss auf die Berichterstattung genommen zu haben. Kürzlich wurde bekannt, dass ein unternehmenskritischer Artikel der Zeitschrift „Südlink“ (Ausgabe September 2012) ohne Annahme der vom BMZ geforderten Überarbeitungen nicht erscheinen konnte. Das BMZ drohte mit dem Entzug von Fördergeldern. Die Herausgeber entschieden sich statt der Überarbeitung für weiße Seiten und druckten den Artikel als beigelegtes Blatt auf eigene Kosten. Das BMZ begründet sein Vorgehen u. a. mit dem Beutelsbacher Konsens aus dem Jahr 1976, der Grundlagen für politischen Schulunterricht zu schaffen versuchte. Die in diesem Fall angewendete Auslegung des Beutelsbacher Konsens kann als Eingriff in das Grundrecht der freien Meinungsäußerung und gegen den politischen Bildungsauftrag von auch kritischen Publikationen verstanden werden. Es scheint als ob die jetzige Leitung des BMZ auf die geförderten Publikationen größeren inhaltlichen Einfluss nimmt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine kritische Berichterstattung auch in vom BMZ geförderten Publikationen weiterhin möglich ist oder ob unerwünschte Berichterstattung unterbunden wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Publikationen werden im Rahmen des Förderprogramms für entwicklungspolitische Bildung unterstützt (bitte nach Namen der Publikationen, Förderzeitraum und Förderumfang auflisten)?

2. Welche der geförderten Publikationen müssen zur Überprüfung durch das BMZ vor Veröffentlichung vorgelegt werden, und wie wird dies konkret umgesetzt?

3. Welche Organisationseinheiten, Gremien und Personen sind im BMZ für die Überprüfung und Abnahme der geförderten Publikationen zuständig?

4. Wird die Nichtfreigabe einer Publikation in jedem Fall dem Bundesminister und den Staatssekretären vorgelegt? Wenn nein, in welchen Fällen wird dies anders gehandhabt?

5. Wenden auch andere Bundesministerien oder deren nachgeordnete Bundesbehörden ein solches Verfahren an, und wenn ja, welche Bundesministerien oder Bundesbehörden sind dies?

6. Seit wann sehen die Verträge mit den Förderempfängern die Möglichkeit vor, geförderte Publikationen vor der Veröffentlichung dem BMZ vorzulegen, und seit wann wird dies aktiv und regelmäßig durch das BMZ genutzt?

7. Wie viele Publikationen (einzelne Ausgaben und Artikel) hat sich das BMZ in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 vor Veröffentlichung vorlegen lassen (bitte nach Jahren, Ausgaben und Artikeln aufschlüsseln)?

8. Ist seit der Amtsübernahme durch den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, ein Anstieg bei der Zahl der Publikationen zu erkennen, die sich das BMZ vor der Veröffentlichung vorlegen lässt, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?

9. Wie viele Artikel oder Publikationen wurden seit der Amtsübernahme von Bundesminister Dirk Niebel aufgrund einer Intervention durch das BMZ oder der dafür eingerichteten Stellen nicht veröffentlicht, und welche waren dies (bitte Ausgaben und Artikel, die nicht erschienen sind, auflisten)?

10. Wie viele Artikel oder Publikationen wurden seit der Amtsübernahme von Bundesminister Dirk Niebel aufgrund einer Intervention durch das BMZ oder der dafür eingerichteten Stelle überarbeitet, und welche waren dies (bitte Ausgaben und Artikel auflisten)?

11. Wurden die Richtlinien zur Überprüfung geförderter Publikationen seit 2009 modifiziert, oder wurden die Verträge mit den Redaktionen/Verlagen verändert? Wenn ja, welche waren dies, und inwiefern wurden sie geändert?

12. Welche Alternativen gibt es nach Ansicht der Bundesregierung zur praktizierten Vorabvorlage von Publikationen vor der Veröffentlichung, um die sachgemäße Verwendung von Steuermitteln sicherzustellen?

13. Welchen Schaden hat das BMZ durch die den Artikel „Virtuose Ablenkmanöver“ in der Zeitschrift „Südlink“ für wen befürchtet?

14. Welche einzelnen Abschnitte des unternehmenskritischen Artikels „Virtuose Ablenkmanöver“ der Zeitschrift „Südlink“ (www.inkota.de/material/ suedlink-inkota-brief/161-unternehmensverantwortung/christina- felschengreenwashing) bewertet die Bundesregierung als „Verunglimpfung Dritter“, und mit welcher Begründung tut sie dies (bitte Abschnitte genau angeben und begründen)?

15. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter staatlicher Pressezensur zu verstehen, und inwiefern trifft die geübte Praxis der Vorabvorlage von Artikeln in geförderten Publikationen darauf zu bzw. nicht zu?

16. Betrachtet die Bundesregierung die Redaktionen der durch das BMZ geförderten Publikationen als publizistisch unabhängig, falls nein, inwiefern ist deren publizistische Unabhängigkeit eingeschränkt?

17. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um in Zukunft sicherzustellen, dass kritische Berichterstattung nicht durch Förderentzug gefährdet wird?

Fragen17

1

Welche Publikationen werden im Rahmen des Förderprogramms für entwicklungspolitische Bildung unterstützt (bitte nach Namen der Publikationen, Förderzeitraum und Förderumfang auflisten)?

2

Welche der geförderten Publikationen müssen zur Überprüfung durch das BMZ vor Veröffentlichung vorgelegt werden, und wie wird dies konkret umgesetzt?

3

Welche Organisationseinheiten, Gremien und Personen sind im BMZ für die Überprüfung und Abnahme der geförderten Publikationen zuständig?

4

Wird die Nichtfreigabe einer Publikation in jedem Fall dem Bundesminister und den Staatssekretären vorgelegt?

Wenn nein, in welchen Fällen wird dies anders gehandhabt?

5

Wenden auch andere Bundesministerien oder deren nachgeordnete Bundesbehörden ein solches Verfahren an, und wenn ja, welche Bundesministerien oder Bundesbehörden sind dies?

6

Seit wann sehen die Verträge mit den Förderempfängern die Möglichkeit vor, geförderte Publikationen vor der Veröffentlichung dem BMZ vorzulegen, und seit wann wird dies aktiv und regelmäßig durch das BMZ genutzt?

7

Wie viele Publikationen (einzelne Ausgaben und Artikel) hat sich das BMZ in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 vor Veröffentlichung vorlegen lassen (bitte nach Jahren, Ausgaben und Artikeln aufschlüsseln)?

8

Ist seit der Amtsübernahme durch den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, ein Anstieg bei der Zahl der Publikationen zu erkennen, die sich das BMZ vor der Veröffentlichung vorlegen lässt, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?

9

Wie viele Artikel oder Publikationen wurden seit der Amtsübernahme von Bundesminister Dirk Niebel aufgrund einer Intervention durch das BMZ oder der dafür eingerichteten Stellen nicht veröffentlicht, und welche waren dies (bitte Ausgaben und Artikel, die nicht erschienen sind, auflisten)?

10

Wie viele Artikel oder Publikationen wurden seit der Amtsübernahme von Bundesminister Dirk Niebel aufgrund einer Intervention durch das BMZ oder der dafür eingerichteten Stelle überarbeitet, und welche waren dies (bitte Ausgaben und Artikel auflisten)?

11

Wurden die Richtlinien zur Überprüfung geförderter Publikationen seit 2009 modifiziert, oder wurden die Verträge mit den Redaktionen/Verlagen verändert?

Wenn ja, welche waren dies, und inwiefern wurden sie geändert?

12

Welche Alternativen gibt es nach Ansicht der Bundesregierung zur praktizierten Vorabvorlage von Publikationen vor der Veröffentlichung, um die sachgemäße Verwendung von Steuermitteln sicherzustellen?

13

Welchen Schaden hat das BMZ durch die den Artikel „Virtuose Ablenkmanöver“ in der Zeitschrift „Südlink“ für wen befürchtet?

14

Welche einzelnen Abschnitte des unternehmenskritischen Artikels „Virtuose Ablenkmanöver“ der Zeitschrift „Südlink“ (www.inkota.de/material/ suedlink-inkota-brief/161-unternehmensverantwortung/christina- felschengreenwashing) bewertet die Bundesregierung als „Verunglimpfung Dritter“, und mit welcher Begründung tut sie dies (bitte Abschnitte genau angeben und begründen)?

15

Was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter staatlicher Pressezensur zu verstehen, und inwiefern trifft die geübte Praxis der Vorabvorlage von Artikeln in geförderten Publikationen darauf zu bzw. nicht zu?

16

Betrachtet die Bundesregierung die Redaktionen der durch das BMZ geförderten Publikationen als publizistisch unabhängig, falls nein, inwiefern ist deren publizistische Unabhängigkeit eingeschränkt?

17

Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um in Zukunft sicherzustellen, dass kritische Berichterstattung nicht durch Förderentzug gefährdet wird?

Berlin, den 19. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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