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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erfahrungen mit dem "Aussteigerprogramm für Linksextremisten" des Bundesamtes für Verfassungsschutz ein Jahr nach seinem Start

Monatliche Anzahl der Anrufe und Angaben zur sozialen Zusammensetzung der Anrufer und Aussteiger, Mitgliedschaft in Parteien, Vereinen und linken Subkulturen, Erfassung von Mitgliedern der Partei DIE LINKE, Art und Umfang der Betreuung und des Betreuungsbedarfs, Notwendigkeit staatlicher Schutzmaßnahmen zur Abwehr von Gewaltandrohungen, Kosten und Finanzierung, Bilanz und Konsequenzen<br /> (insgesamt 22 Fragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1113223. 10. 2012

Erfahrungen mit dem „Aussteigerprogramm für Linksextremisten“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz ein Jahr nach seinem Start

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Nicole Gohlke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Oktober 2011 startete das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein Aussteigerprogramm für sogenannte Linksextremisten. Das Bundesamt vergibt die Bezeichnung „Linksextremismus“ ausweislich seiner Jahresberichte an eine Vielzahl linker, antifaschistischer und antikapitalistischer Vereinigungen.

In der Öffentlichkeit wurde das Aussteigerprogramm mit einiger Verwunderung aufgenommen, weil seine Notwendigkeit in Frage steht. Die Bundesregierung konnte bislang nicht darlegen, welche konkrete Bedarfslage ausstiegswillige Linksextremisten hätten (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7734 zu Frage 4).

Von linken Gruppierungen in Deutschland ist nicht bekannt, dass ihre Mitglieder oder Anhänger auf Schwierigkeiten stoßen, wenn sie diese verlassen wollen. Weder über Fememorde an (ehemaligen) Linken noch Rachefeldzüge gegen sie oder ihre Familien wurden nach Kenntnis der Fragesteller jemals berichtet. Das ist nur einer von mehreren relevanten Unterschieden zwischen linken Gruppen und neonazistischen Vereinigungen, die vom Erklärungsmodell des „Extremismusansatzes“ nicht berücksichtigt werden.

Den Fragestellern ist bekannt geworden, dass das Programm in linken Zusammenschlüssen einige Heiterkeit ausgelöst hat. So wurde bisweilen erwogen, einen Ausstiegswillen zu simulieren, um sich vom Verfassungsschutz die Kosten für einen Umzug erstatten zu lassen. Das liegt aber erkennbar nicht in der Intention des Programms.

Die Fraktion DIE LINKE. hofft, dass nach einem Jahr Laufzeit die angesprochenen offenen Fragen geklärt werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele Anrufe wurden beim „Aussteigerprogramm für Linksextremisten“ verzeichnet (bitte pro Monat angeben)?

a) Wie viele Anruferinnen und Anrufer wurden als grundsätzlich ausstiegswillig eingeschätzt?

b) In wie vielen Fällen erfolgte der Erstkontakt nicht durch die ausstiegswillige Person selbst, sondern durch deren Umfeld bzw. Angehörige usw.?

c) Wie viele Anruferinnen und Anrufer wurden als unernst eingeschätzt (Spaßanrufe usw.)?

d) Welche Kriterien liegen einer Einschätzung der Seriosität der Anruferinnen und Anrufer zu Grunde?

2

Mit wie vielen Ausstiegswilligen gab es nach dem Erstkontakt noch weitere Kontakte?

3

Wie viele Ausstiegswillige befanden sich zum Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme im Gefängnis, und wie viele waren mit Ermittlungsverfahren konfrontiert?

4

Wie verteilen sich jene Personen, bei denen ein ernstzunehmender Ausstiegswille angenommen wurde, auf

a) Männer,

b) Frauen,

c) die Altersgruppen unter 14 Jahre, 14 bis 16, 17 bis 18, 19 bis 21, 22 bis 24, 25 bis 30, 31 Jahre und älter,

d) die einzelnen Bundesländer,

e) Deutsche, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige?

5

Wie viele Personen mit zumindest gewissem Ausstiegswillen gehören nach Kenntnis der Bundesregierung

a) Parteien (welchen),

b) eingetragenen Vereinen (welchen),

c) nicht eingetragenen Vereinen, die über ein gewisses Maß an Mitgliedschaftsstrukturen verfügen (welchen),

d) linken Subkulturen (welchen Typus),

e) anderen Spektren (möglichst angeben) an, und wie viele dieser Personen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Führungsfunktionen in ihren jeweiligen Vereinigungen inne?

6

Wie viele (ehemalige) Linke sind bislang unterstützt vom BfV aus linken Strukturen ausgestiegen, und wie teilt sich diese Anzahl nach Kenntnis der Bundesregierung auf Parteien, eingetragene Vereine, nicht eingetragene Vereine, Subkulturen (bitte jeweils konkret benennen) auf?

Wie viele dieser Personen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Führungsfunktionen in ihren jeweiligen Vereinigungen inne?

7

Wie verteilen sich die Aussteiger auf

a) Männer,

b) Frauen,

c) die Altersgruppen unter 14 Jahre, 14 bis 16, 17 bis 18, 19 bis 21, 22 bis 24, 25 bis 30, 31 Jahre und älter,

d) die einzelnen Bundesländer,

e) Deutsche, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige?

8

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den in den Fragen 1 bis 7 abgefragten Daten?

9

Hat das Aussteigerprogramm auch Mitglieder der Partei DIE LINKE. erfasst, die aus der Partei austreten wollten und dafür auf Hilfe des Verfassungsschutzes angewiesen zu sein glaubten, und wenn ja, welche konkrete Bedarfslage haben diese Personen angegeben, und welche konkrete Hilfe hat das BfV gegeben?

10

Welche Angaben kann die Bundesregierung mittlerweile zur konkreten Bedarfslage ausstiegswilliger Linker machen?

11

Welche finanziellen Mittel sind in den 12 Monaten seit Programmbeginn für das Aussteigerprogramm verwendet worden (bitte die wichtigsten Ausgabenposten aufschlüsseln)?

12

Mit welchen konkreten Maßnahmen hat das BfV ausstiegswillige Linke unterstützt (bitte möglichst vollständig Einzelmaßnahmen auflisten), und welche Kosten sind dem Bund dabei jeweils entstanden?

13

Wie viel Arbeitszeit hat die Betreuung Ausstiegswilliger im BfV erfordert (bitte möglichst in Stunden angeben), und über welche Qualifikation verfügen die jeweiligen Betreuer?

14

Welche konkreten Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass Angehörige „linksextremistischer“ Vereinigungen bei deren Verlassen sozialen Schwierigkeiten gegenüberstehen, die über jene von Personen hinausgehen, die beispielsweise aus einem Sportverein austreten wollen?

15

Hat die Bundesregierung mittlerweile konkrete Erfahrungen gesammelt, inwiefern Personen, die linke Zusammenschlüsse verlassen wollen, einen besonderen Bedarf an Schutz vor Angriffen und Verfolgung aus der linken Szene haben, und wenn ja, welche?

16

Welche und wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Personen nach Verlassen linker Zusammenschlüsse Gewalt oder Gewaltdrohungen durch ihre (ehemaligen) Genossinnen und Genossen ausgesetzt waren, und welche Maßnahmen hat das BfV durchgeführt, um dieser Gefahr zu begegnen?

17

Wenn der Bundesregierung keine solchen Erfahrungen oder Fälle bekannt sind, wie kommt sie dann zur Annahme, Personen könnten beim Verlassen linker Zusammenschlüsse staatlichen Schutz benötigen?

18

Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass Personen, die linke Gruppierungen verlassen möchten, aufgrund ihres Ausstiegs einen im Vergleich zu anderen Wohnungssuchenden erhöhten Unterstützungsbedarf bei der „Arbeitsplatz- und Wohnungssuche“ (Konzeption des BfV) haben?

a) Wie viele (ehemalige) Linke sind nach Kenntnis der Bundesregierung während der Programmlaufzeit aufgrund ihres Ausstiegs obdachlos geworden?

b) Wie viele ehemalige Linke sind infolge ihres Ausstiegs arbeitslos geworden?

c) Hat das BfV praktische Unterstützung bei Wohnungssuche und Umzug, in Form von Kistentragen, Anzeigenaufgaben, Vorsprache bei Vermietern und Ähnlichem, geleistet, und wenn nein, warum nicht?

19

Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass Personen, die linke Zusammenschlüsse verlassen, aufgrund ihres Ausstiegs einen im Vergleich zu anderen Personen erhöhten Bedarf an Beratung und Knüpfen von Kontakten zu „Justiz, Behörden und Arbeitgebern“ (Konzeption des BfV) haben?

a) Worin besteht dieser Bedarf, und welche Unterstützung hat das BfV konkret geleistet?

b) Wie viele Ausstiegswillige sowie letztlich Ausgestiegene waren zum Zeitpunkt des Erstkontakts in Haft, und wie viele hiervon erhielten Strafnachlass oder Haftverschonung?

20

Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass Personen, die linke Zusammenschlüsse verlassen, aufgrund ihres Ausstiegs einen im Vergleich zu anderen Personen erhöhten Bedarf an der „Vermittlung externer Hilfsangebote, z.B. bei Alkohol- und Drogenproblemen oder Überschuldung“ (Konzeption des BfV) haben?

Worin besteht dieser Bedarf, und welche Unterstützung hat das BfV konkret geleistet?

21

Welchen Beratungs- und Unterstützungsbedarf sieht das BfV für Familienangehörige und Freunde von Angehörigen ausstiegswilliger Linker?

a) Wie gestaltete sich die Tätigkeit der BfV-Beratungsstelle für Familienangehörige und Freunde von Linken?

b) Die Personen wie vieler (ehemaliger) Linker haben sich an diese Stelle gewandt?

c) Welche konkreten unterstützenden Maßnahmen hat die Stelle unternommen oder veranlasst, und welche Kosten sind dabei entstanden (bitte die wichtigsten Ausgabenposten nennen)?

d) Welche Gesamtkosten sind für diese Stellen entstanden (bitte wiederum die wichtigsten Ausgabenposten aufgliedern)?

22

Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus der einjährigen Laufzeit des Programms, und welche Konsequenzen zieht sie aus den bisherigen Erfahrungen?

Berlin, den 23. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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