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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung der Rechtsansprüche von Hartz-IV-Leistungsberechtigten

Beurteilung der von der Diakonie vorgelegten Expertise &quot;Rechtssicherung und Fairness bei der Grundsicherung nötig&quot;, Maßnahmen zur Beseitigung von Defiziten bei der Gewährung von Leistungen nach SGB II, Angaben zu Umfang der Bedarfsgemeinschaften und Personen mit Überschreitung der anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung, Bewertung der Wirksamkeit von Sanktionen durch die Bundesagentur für Arbeit<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.11.2012

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/1113522. 10. 2012

Umsetzung der Rechtsansprüche von Hartz-IV-Leistungsberechtigten

der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Cornelia Möhring, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Fraktion DIE LINKE. bewertet die Einführung von Hartz IV (siehe Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) als einen massiven Sozialabbau, der grundlegend korrigiert werden muss. Grundlegende Kritik findet sich auch in der Expertise der Diakonie „Rechtssicherheit und Fairness bei Grundsicherung nötig“ (Diakonie Texte 05.2012, siehe www.diakonie.de/Texte-05-2012-SGB-II-Rechtsansprueche. pdf).

Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. fasst die Ergebnisse seiner bundesweiten Umfrage mit Rückmeldungen aus 110 Beratungsstellen wie folgt zusammen: „Beratende in den Jobcentern sind kaum erreichbar, die Bescheide über die Leistung sind unverständlich, junge Erwachsene unter 25 Jahren werden gegängelt und aus dem Leistungsbezug gedrängt, Sanktionen erfolgen pauschal und ohne nachträgliche Änderungsmöglichkeiten, das Bildungs- und Teilhabepaket erreicht die Leistungsberechtigten nicht und bezahlbarer Wohnraum steht nicht ausreichend zur Verfügung. […] Es zeigt sich, dass nicht nur die willkürlichen Abschläge bei der Ermittlung des Regelsatzes 2010 zu einer dauerhaften Unterschreitung des Existenzminimums führen. Auch der Regelsatz sowie die Ansprüche auf einmalige oder personenbezogene Leistungen sind für viele Leistungsberechtigte nicht gesichert. Das gilt ebenso für eine gute Beratung in den Jobcentern oder die Einlösung persönlicher Integrationsansprüche etwa durch Fördermaßnahmen oder zielgruppenspezifische Ansprache. Diese Situation hat sich durch viele Rechtsänderungen in 2010/11 verschärft, die mit der Neubemessung der Regelsätze und dem Bildungs- und Teilhabepaket am 30. März 2011 in Kraft traten.“ (ebd. S. 3).

Die Expertise wurde auf einem parlamentarischen Frühstück am 12. September dieses Jahres allen Fraktionen vorgestellt. Vertreter aller Fraktionen sagten dort eine nähere Prüfung der dargestellten Problematiken und Änderungsbedarfe zu. Ein entsprechender Prozess ist gerade regierungsseitig dringend notwendig. Offenbar wird das Recht auf Existenzsicherung nicht einmal im gesetzlich festgelegten Umfang verwirklicht. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Die Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist ein soziales Grundrecht. Die Institutionen der öffentlichen Hand sind verpflichtet, dieses Grundrecht zu gewährleisten. Diese Gewährleistungspflicht wird nach der Expertise der Diakonie vielfach nicht oder nicht ausreichend beachtet. Die Bundesregierung ist aufgefordert, Stellung zu beziehen und mögliche Reformabsichten offenzulegen.

Auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) schreibt in ihrem aktuellen Jahresbericht 2011, dass Ergebnisse von Prüfinstanzen „zum Teil gravierende Umsetzungsmängel in der Grundsicherung“ festgestellt haben (Grundsicherung für Arbeitsuchende. Aufschwung nutzen, Potenziale erschließen. Jahresbericht 2011, S. 35). Allerdings werden diese Mängel weder konkret ausgeführt, noch werden die Maßnahmen zur Abstellung der Defizite nachvollziehbar dargelegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Expertise „Rechtssicherheit und Fairness bei Grundsicherung nötig“ der Diakonie, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der Expertise?

Wurde ein gemeinsamer Prozess der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP in die Wege geleitet, um die dargestellten Probleme aufzuarbeiten und zu lösen?

2

Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen oder plant sie zu unternehmen, um die einzelnen in der Expertise aufgezeigten Defizite zu prüfen?

3

Hat die Bundesregierung von der BA und/oder anderen für die fachliche und rechtliche Aufsicht zuständigen Instanzen einen Bericht/eine Bewertung zu den in der Expertise aufgezeigten Defiziten erbeten, plant sie dies zu tun, und welchen Inhalt haben ggf. diese Stellungnahmen, bzw. welche Themenfelder sollen sie behandeln?

4

Welche der dargestellten Probleme sollen im Sozialmonitoring der Verbände mit der Bundesregierung einer Lösung zugeführt werden?

Welche weiteren Änderungsbedarfe kommen im Sozialmonitoring zur Sprache?

Wann sollen die entsprechenden Änderungen ausgearbeitet und umgesetzt werden?

5

Falls eine genauere Prüfung der in der Diakonie-Expertise dargestellten Problemlagen und Lösungsvorschläge bislang unterblieben ist, wann wird diese eingeleitet, und falls dies nicht geplant ist, mit welcher Begründung wird den aufgezeigten Defiziten nicht systematisch nachgegangen?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem in der Auswertung der Umfrage festgestellten Befund, dass immer mehr Leistungsberechtigte trotz Rechtsanspruch nicht den vollen Regelsatz ausgezahlt bekommen, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, damit der rechtlich bestehende und der ausgezahlte Regelsatz wieder deckungsgleich werden?

7

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der anscheinend zuweilen anzutreffenden Praxis, dass Jobcenter Anträge (Jahresbericht 2011, S. 10 f.) – etwa von jungen Erwachsenen (ebd. S. 13), Schwangeren (ebd. S. 14) oder ausländischen Antragstellerinnen (ebd. S. 11) – nicht entgegennehmen, sondern stattdessen beispielsweise auf die Eltern verweisen, und wie bewertet sie diese Fälle?

8

Wie bewertet die Bundesregierung den aufgezeigten Sachverhalt, dass bei Leistungsberechtigten eine Unterdeckung des Regelbedarfs entsteht, weil aufgrund zu niedriger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung Teile der Regelleistung für diesen Zweck verwendet werden müssen?

9

Bei wie vielen a) Bedarfsgemeinschaften und b) Personen unterschreiten die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung die tatsächlichen Kosten?

Wie hoch ist im Durchschnitt der betroffenen Fälle die Differenz (Daten für den Bund, bitte jeweils die Jahressumme für 2011 angeben)?

10

a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass in zahlreichen Fällen nicht die gesamten Heizkosten für Wohnungen übernommen werden, die nach der Produkttheorie aufgrund ihres niedrigeren Quadratmeterpreises oder aufgrund des Schutzes von selbstgenutztem Wohneigentum trotz höherer Quadratmeterzahl für die Leistungsbeziehenden als zulässig erachtet werden?

b) Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet sie diese?

c) In wie vielen Fällen kommt es aufgrund der Bedarfsunterdeckung in diesen Fallkonstellationen zu Strom- und Gassperren?

d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Beheizung dieser Wohnungen zukünftig zu sichern?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis, dass bei Überschreiten der Mietrichtwerte weder Kautions- noch Renovierungs- oder Umzugskosten erstattet werden (ebd. S. 25)?

12

Wie viele Bedarfsgemeinschaften/Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2011 ein Darlehen a) beantragt und b) bewilligt bekommen?

13

Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften/Personen wurde infolgedessen die Regelleistung für welche Dauer um 10 Prozent gekürzt?

14

Wie viele Bedarfsgemeinschaften/Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2011 ein Kautionsdarlehen in durchschnittlich welcher Höhe erhalten?

15

Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2011 alternativ zu einem Kautionsdarlehen eine kommunale Garantie/Bürgschaft ausgesprochen?

16

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, Mietkautionen regelmäßig nicht in der Form eines Darlehens, sondern in der Form einer Garantie/ Bürgschaft durch das Jobcenter zu geben und dieses Vorgehen gesetzlich zu verankern?

17

Wie viele Bedarfsgemeinschaften im SGB II waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2011 von Strom- und/oder Gassperren betroffen?

18

In welcher Form und in welchem Umfang werden Energienachzahlungen als Teil der Kosten der Unterkunft und Heizung von den örtlichen Jobcentern übernommen?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die aufgezeigte Praxis, dass (insbesondere Erwerbs-)Einkommen oder familienpolitische Leistungen angerechnet werden, bevor sie tatsächlich zufließen, und welche Maßnahmen ergreift sie zur Korrektur dieser offenbar nicht unüblichen Praxis?

20

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der umfänglichen Liste der laut der Diakonie regelmäßig und einmalig nicht gedeckten besonderen Bedarfe (ebd. S. 15 ff.)?

21

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage (ebd. S. 16), dass bei Schwangeren die gesetzlich vorgesehenen einmaligen und sonderen Bedarfe „oft“ nicht erstattet wurden bzw. auf entsprechende Rechtsansprüche nicht hingewiesen werde?

22

Welche verfahrensmäßigen Vorkehrungen hat die Bundesregierung gesetzlich verankert, damit bei akuten Problemfällen eine unmittelbare Erreichbarkeit und Hilfeleistung durch die Jobcenter-Mitarbeiter/-innen gewährleistet ist?

23

Welchen Status hat der Schwerpunkt „Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung sicherstellen“ in der Geschäftspolitik der BA?

24

Wie verhält sich das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ – operationalisiert über den Indikator „Senkung passiver Leistungen“ – zu der Verpflichtung einer umfassenden Sicherstellung der Leistungsansprüche der Hilfebedürftigen?

25

Welche quantitativen Ziele zur „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wurden in den letzten Jahren gesetzt, und welche Annahmen unterliegen der Haushaltsplanung im Einzelplan 11 für die Ausgaben für Arbeitslosengeld II im Haushaltsjahr 2013?

Welches Ziel ergibt sich daraus für die „Senkung passiver Leistungen“ im Jahr 2013?

26

Auf welche Art und Weise wird das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ verfolgt, und mit welcher Begründung besteht dieses Ziel eigenständig neben dem Ziel der Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit?

27

Auf welche Instrumente und Möglichkeiten verweist die BA örtliche Jobcenter in der Zielnachhaltung hinsichtlich der „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“?

28

Wie stellen die Bundesregierung und die BA sicher, dass die Summe passiver Leistungen nicht reduziert wird durch die Vorenthaltung zustehender Leistungsansprüche?

29

Welche gravierenden Umsetzungsmängel sind der Bundesregierung und der BA bekannt bei der operativen Umsetzung des SGB II?

30

Welche Berichte der Internen Revision der BA und des Bundesrechnungshofs dokumentieren nach Kenntnis der Bundesregierung welche Umsetzungsmängel beim SGB II (bitte mit Auskunft über den Ort der Veröffentlichung auflisten)?

31

Gibt es konkrete Änderungsvorschläge der BA am SGB II, und liegen diese dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor?

Wenn ja, zu welchen Bereichen und mit welchen Inhalten?

Plant die Bundesregierung aufgrund der Hinweise der BA weitere Rechtsänderungen, und wenn ja, mit welchem Inhalt?

32

Wie bewertet die BA die Folgen und die Wirksamkeit von Sanktionen?

Liegen hierzu konkrete Änderungsvorschläge seitens der BA vor, und wie ist ihr Inhalt?

Plant die Bundesregierung, hierzu weitere Expertisen anzufordern und entsprechende Änderungen vorzubereiten?

Wenn ja, mit welchem Inhalt?

33

Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und die BA zur Qualitätssicherung der Umsetzung des SGB II ergriffen?

34

Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode noch gesetzgeberische Korrekturen am SGB II?

Berlin, den 22. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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