Anstehende Bankenrekapitalisierung in Spanien
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Priska Hinz (Herborn), Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In einer Sondersitzung hat der Deutsche Bundestag am 19. Juli 2012 der Bereitstellung von 100 Mrd. Euro für die Rekapitalisierung angeschlagener Banken in Spanien über die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) zugestimmt.
In einem Memorandum of Understanding (MoU), das als Grundlage der Abstimmung vorlag (Bundestagsdrucksache 17/10320), wurden die Konditionen für die Restrukturierung des spanischen Bankensektors festgelegt.
Anhang 1 des MoU detailliert Daten, die die spanischen Behörden regelmäßig vorlegen bzw. aktualisieren müssen.
Diese Anfrage bezieht sich explizit auf diese dem Deutschen Bundestag vorgelegten Informationspflichten, die Teil der Bedingung für das zustimmende Votum waren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wann werden dem Deutschen Bundestag die Restrukturierungspläne für den spanischen Bankensektor vorgelegt?
Wird die Bundesregierung auch einen möglichen Entwurf bzw. Vorabplan an den Deutschen Bundestag weiterleiten?
Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Einteilung der spanischen Banken in die Gruppen 0 bis 3 nach dem MoU?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung der nach dem MoU vorgesehene Zeitplan für die spanische Bankenrestrukturierung noch einzuhalten?
Falls nein, zu welchen Verzögerungen wird es kommen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Verzögerungen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Bottom-up-Stresstest vom 28. September 2012?
Welche in Anhang 1 des MoU geforderten Daten liegen der Bundesregierung vor (bitte alle vorhandenen Daten anfügen)?
Welche Daten liegen der Bundesregierung zum Exposure deutscher Finanzmarktakteure gegenüber dem spanischen Finanzsektor vor (bitte Daten untergliedert nach Art des Akteurs und Art der Forderung anfügen)?
In welcher Höhe bestehen Verbindlichkeiten bei Finanzinstituten, die vom spanischen Rettungsfonds Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria (FROB) rekapitalisiert wurden oder nach Erstellung des im MoU vorgesehenen Stresstests in nächster Zeit rekapitalisiert werden (im Folgenden FROB-Institute), gegenüber Gläubigern in Deutschland (bitte pro Institut untergliedert nach Art der Verbindlichkeit)?
Welche Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung im europäischen oder spanischen Recht zur Beteiligung (bail-in) vorrangiger unbesicherter Schuldtitel (senior unsecured bonds) bei FROB-Instituten zur Sanierung der Bilanzen vor der jetzt anstehenden staatlichen Rekapitalisierung und vor dem Eintritt des Insolvenzfalls?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Umstrukturierung der Passivseiten bei FROB-Instituten seit Anfang 2010 vor, durch die der Anteil des haftenden Kapitals (Eigen-, Nachrang- und Hybridkapital) reduziert wurde, bevor der spanische Staat Rettungsmilliarden zur Verfügung stellte, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Berechnungen (beispielsweise von Juan Ramón Rallo vom spanischen Forschungsinstitut Juan de Mariana), dass mit adäquater Beteiligung von Nachrangkapital und vorrangigen Gläubigern die Kapitallücke bei der am stärksten angeschlagenen Bankengruppe BFA-Bankia vollständig hätte gedeckt werden können?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Beteiligung von vorrangigen unbesicherten Schuldtiteln (senior unsecured bonds) im Interesse der Minimierung der Kosten für den Steuerzahler möglich ist, wie aus dem folgenden Zitat hervorgeht: „Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte anschließend sogar, es sei ,klar, dass die Besitzer von erstrangigen Anleihen nicht in die Lastenteilung einbezogen werden‘. Dem widersprach ein Sprecher von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble. Dies sei keineswegs beschlossen, sondern sei auf ,deutsche Intervention‘ hin offengelassen worden.“ (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 19. Juli 2012, „Bei den Hörnern packen“)?
Wenn ja, aus welchen Gründen, und auf das Bestreben welcher Staaten wird diese Möglichkeit im MoU nicht explizit genannt?