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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Kostenentwicklung und Änderungen im Bereich des Zweiten und Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (G-SIG: 16011471)

Ausgaben von Bund und BA (gesamt und pro Kopf) für ALG und ALG II 2005/06, Zahl der Übergänge von ALG zu ALG II und Vergleich mit altem System aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, Planung der Kürzung bzw. Streichung der Sozialversicherungsbeiträge und der Erhöhung des Aussteuerungsbetrags, Zahlen zu Vermittlung und ergänzendem ALG-II-Bezug, Anreizmechanismen zur Vermittlung von Langzeitarbeitslosen, Einnahmen- und Ausgabenwirkungen geplanter Änderungen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

21.12.2006

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/373201. 12. 2006

Kostenentwicklung und Änderungen im Bereich des Zweiten und Dritten Buchs Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Inge Höger-Neuling, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Diskussion um eine vermeintliche Kostenexplosion im Bereich des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) und der Arbeitslosigkeit im Ganzen hält ungebrochen an. Fakt jedoch ist, dass erstmals nicht nur die Ausgaben der BA sondern auch die Ausgaben für ALG II sinken. So lagen die Ausgaben des Bundes für ALG II im September 2006 um 48 Mio. Euro unter denen des Vorjahresmonats (Mitteilung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) vom 20. Oktober 2006). Wird gleichzeitig berücksichtigt, dass mit dem erheblichen Anstieg der Erwerbslosigkeit sowie dem gewollten schnelleren Übergang vom ALG I ins ALG II und damit auf Sozialhilfeniveau, die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von ALG II erheblich angestiegen ist, muss der Anstieg der Kosten im Bereich des ALG II als Ergebnis einer Verschiebepolitik gesehen werden. Gestärkt wird diese Sichtweise durch den starken Rückgang der Kosten für Arbeitslosengeld (I). Fraglich ist dann, ob Veränderungen der Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen im Bereich des SGB II (ALG II) unter diesen Voraussetzungen zielführend sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie haben sich die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für das Arbeitslosengeld (nur dieses) in diesem Jahr gegenüber dem Jahr 2005 entwickelt, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis Ende 2006?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Ausgaben des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II zusammengenommen in 2006 unter den Ausgaben von 2005 liegen, und wenn ja, in welcher Höhe?

3

Wie viele Personen wechselten pro Monat seit 1/2005 insgesamt und aufgeschlüsselt nach Geschlecht sowie Ost- und West-Deutschland, unter Angabe der jeweiligen Bezugsdauer (Median und Mittelwert) und Bezugshöhe (Median und Mittelwert) des Arbeitslosengeldes, vom Arbeitslosengeld in das Arbeitslosengeld II?

4

Wie sähe die Zahl der Übergänge vom Arbeitslosengeld in die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und die jeweilige Bezugshöhe aus, wenn das alte System aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe beibehalten worden wäre (bitte analog zu Frage 3 aufschlüsseln)?

5

Wie haben sich die monatlichen Ausgaben Pro-Kopf insgesamt sowie getrennt nach Geschlecht und den alten und neuen Bundesländern für ALG II von 1/2005 bis 9/2006 im Bereich SGB II entwickelt (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, aktive Arbeitsmarktinstrumente und sonstigen Kosten)?

6

Wie haben sich die monatlichen Ausgaben Pro-Kopf bei Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II getrennt nach Alter (unter 15 Jahren, unter 25 Jahren) und den alten und neuen Bundesländern für ALG II von 1/2005 bis 10/2006 im Bereich SGB II/SGB XII entwickelt (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Arbeitslosengeld II (bzw. Sozialgeld), Kosten der Unterkunft, aktive Arbeitsmarktinstrumente und sonstigen Kosten)?

7

Wie hoch waren die Ausgaben analog zu Frage 5 unter dem alten System von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2004, und wie hoch wären sie im Jahre 2005 und 2006 gewesen?

8

Bestehen Pläne – oder werden diese in Erwägung gezogen – seitens der Bundesregierung die Sozialversicherungsbeiträge, oder Teile davon, die im Rahmen des Arbeitslosengeldes oder des Arbeitslosengeldes II an die Versicherungsträger gezahlt werden zu kürzen, bzw. zu streichen, und wenn ja, welche Änderungen würde dies konkret beinhalten?

9

Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II wurden jeweils in den Monaten 1/2005 bis 10/2006 in den ersten Arbeitsmarkt (insgesamt und nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen) vermittelt (aufgeschlüsselt nach ALG und ALG II, Ost- und Westdeutschland sowie Geschlecht)?

10

Wie hoch war der Mittelwert und der Median des Arbeitslosengeldes der vermittelten Personen nach Frage 8 jeweils in den Monaten 1/2005 bis 10/2006?

11

Plant die Bundesregierung den Aussteuerungsbetrag nach § 46 Abs. 4 SGB II zu erhöhen, und wenn ja, auf welchen Betrag?

12

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das dem Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, im Handelsblatt vom 30. Oktober 2006 zugeschriebene Argument, den Aussteuerungsbetrag aufgrund der hohen Kosten des Bundes für ALG II zu erhöhen, um die Ausgaben wenigstens teilweise auszugleichen, einem Transfer von Beiträgen aus der Arbeitslosenversicherung in den Staatshaushalt entspricht?

13

Geht die Bundesregierung für das Jahr 2007 von einer tendenziell sinkenden, konstanten oder steigenden Zahl von Übergängen aus dem Arbeitslosengeld ins Arbeitslosengeld II gegenüber dem Jahr 2006 aus, und wie begründet sie ihre Annahmen?

14

Wenn die Bundesregierung von einer sinkenden oder konstanten Zahl von Übergängen ausgeht, wie erklärt sie dann, dass im Haushaltsentwurf für das Jahr 2007 die Einnahmen aus dem Aussteuerungsbetrag mit 5,1 Mrd. Euro etwa 40 Prozent über denen des laufenden Jahres liegen?

15

Stimmt die Bundesregierung zu, dass die Vermutung nahe liegt, dass der Gesetzentwurf bereits eine Erhöhung des Aussteuerungsbetrages je Übergang vorweggenommen hat, wenn man berücksichtigt, dass die öffentlich diskutierte Erhöhung von 10 000 auf 14 000 Euro ebenfalls 40 Prozent betragen soll und wie bewertet die Bundesregierung dann ein solches Vorgehen?

16

Findet die Bundesregierung diesen Umgang mit Beitragsgeldern gerechtfertigt, und wenn ja, wie begründet sie dies?

17

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass aufgrund des Aussteuerungsbetrages die BA bei gleicher oder ähnlicher Qualifikation für eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt eine Person mit Arbeitslosengeldbezug vorrangig vor einer mit Arbeitslosengeld-II-Bezug vermitteln wird, und sieht die Bundesregierung darin nicht einen Widerspruch zu ihrem erklärten Ziel, sich besonders um Langzeiterwerbslose zu bemühen, und wie bewertet sie diese Anreizmechanismen?

18

Sind der Bundesregierung Fälle wie in der vorherigen Frage erläutert bereits bekannt?

Wenn nein, hat sie die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit dahingehend überprüft, und wie begründet sie dies?

19

Auf welche Höhe kalkuliert die Bundesregierung jeweils die zusätzlichen Einnahmen oder verminderten Ausgaben aufgrund der Änderungen zu den Hinzuverdienstmöglichkeiten, des Aussteuerungsbetrages, des befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II sowie bei den Sozialversicherungsbeiträgen im Bereich des SGB II (soweit von ihr in Erwägung gezogen)?

20

Wie viele Erwerbstätige haben ALG II ergänzend zu ihrer Erwerbstätigkeit beantragt, und wie viele Bezieherinnen und Bezieher von ALG II haben ergänzend zum Bezug von ALG II eine Arbeit (mit und ohne 1-Euro-Jobs) aufgenommen (für die Monate 1/2005 bis 10/2006)?

Berlin, den 30. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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