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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Debatte über den vermeintlichen Missbrauch des Asylrechts durch serbische und mazedonische Staatsangehörige

Abbau von Kapazitäten zur Aufnahme von Asylsuchenden in Ländern und Kommunen, Entwicklung und Vergleich der Anzahl der Asylanträge von Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina sowie asylsuchender Roma dieser Länder seit 2009, Koordination von Maßnahmen zur Einreisekontrolle mit der EU, Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren serbischer und mazedonischer Staatsangehöriger, Begründung der regelmäßigen Verweigerung einer Flüchtlingsanerkennung für die Gruppe der Roma und die Einstufung von Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten, Haltung zur Wiedereinführung einer Visumspflicht<br /> (insgesamt 49 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1141705. 11. 2012

Debatte über den vermeintlichen Missbrauch des Asylrechts durch serbische und mazedonische Staatsangehörige

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Petra Pau, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wie bereits in den vergangenen Jahren hat auch 2012 die Zahl der Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien am Ende des Sommers spürbar zugenommen. In diesem Jahr fand der Anstieg allerdings bereits früher und in stärkerem Umfang statt (zu den Zahlen vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Beschränkungen der Reisefreiheit für Roma aus Serbien, Montenegro und Mazedonien infolge des EU-Visaregimes“ auf Bundestagsdrucksache 17/8984, Frage 33, sowie die Presseveröffentlichungen des Bundesministeriums des Innern vom 12. Oktober 2012). Erfahrungsgemäß werden die Zahlen ab spätestens Dezember 2012 vermutlich auch wieder entsprechend deutlich zurückgehen.

Der Anstieg der Zahlen zu den Herbst- und Wintermonaten ist also weder eine plötzlich auftretende neue Erscheinung dieses Jahres, noch dürfte die um etwa ein Viertel gegenüber dem Vorjahr gestiegene Gesamtzahl aller Asylsuchenden im Zeitraum Januar bis September 2012 angesichts der zu erwartenden Entwicklung eine unüberwindbare Herausforderung für die betroffenen Behörden darstellen. Die Überlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Aufnahmekapazitäten der Länder und Kommunen dürfte vor diesem Hintergrund eher mit dem massiven Abbau von Kapazitäten nach dem Tiefstand der Asylbewerberzahlen im Jahr 2007 (mit weniger als 20 000 Anträgen) und Planungsmängeln zu erklären sein. Die Überlastung der Kapazitäten des BAMF und der Aufnahmekapazitäten wird seitens des Bundesministeriums des Innern in der öffentlichen Debatte aber einseitig der Gruppe der Staatsangehörigen aus Serbien und Mazedonien angelastet, die zu 90 Prozent Roma sind. Obwohl diese vor systematischer Diskriminierung und Ausgrenzung, Rassismus und existenzbedrohlichen Notlagen fliehen, werden sie als „Asylmissbraucher“ und „Wirtschaftsflüchtlinge“ bezeichnet – wie übrigens schon die Gruppe der Roma-Flüchtlinge aus Rumänien Anfang der 90er-Jahre. Rumänien wurde mit der Asylrechtsreform des Jahres 1993 zum „sicheren Herkunftsstaat“ erklärt. Einen solchen Schritt hat das Bundesministerium des Innern nun auch für Serbien und Mazedonien angekündigt. Es ist aber fraglich, wie damit eine merkliche Verfahrensbeschleunigung erreicht werden kann, da bereits jetzt die Asylverfahren in Bezug auf diese beiden Länder mit durchschnittlich 1,3 Monaten extrem kurz sind. Schon im dritten Quartal 2012 lag der Wert bei nur 2,5 Monaten, für alle Herkunftsländer zusammen bei durchschnittlich 7,3 Monaten (vgl. die quartalsweisen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu ergänzenden Informationen zur Asylstatistik, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 17/11221, Frage 4).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen49

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Abbau von Kapazitäten zur Aufnahme von Asylsuchenden in den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder in den vergangenen fünf Jahren und zu den Gründen dazu, warum die Kapazitäten nicht den seit 2008 kontinuierlich steigenden Asylzahlen angepasst wurden?

2

Welche Kenntnisse hat sie darüber hinaus zum Abbau von Aufnahmekapazitäten in den Kommunen für Asylsuchende, die aus den Erstaufnahmeeinrichtungen weiterverteilt werden?

3

Welche Kenntnisse hat sie dazu, in welchem Umfang und in welchen Bundesländern in den letzten drei Jahren die Anmietung privater Wohnungen durch Asylsuchende gefördert wurde und aus welchen Gründen dies geschehen ist?

4

Wann, in welchem Rahmen und mit welchem Ergebnis haben Bund, Länder und Kommunen in den letzten zwei Jahren Gespräche über die Frage der Unterbringung von Asylsuchenden angesichts steigender Asylzahlen geführt?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Asylsuchenden beispielsweise in den Jahren 2000 bis 2003, als zwischen 71 000 und 88 000 Asylsuchende registriert und untergebracht wurden, und wenn aus dieser Zeit keine entsprechenden Probleme bekannt sind, wie bewertet die Bundesregierung die Handhabbarkeit heutiger Unterbringungsprobleme?

6

Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina seit 2009 bis heute gestellt (bitte weiterhin nach Monaten differenzieren und jeweils den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen benennen)?

7

Was lässt sich genaueres zur Familien-, Geschlechts- und Altersstruktur der Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien des Jahres 2012 sagen, über welche genaueren Kenntnisse zur Herkunft bzw. zum vorherigen Wohnort verfügt das BAMF, und wie viele der Asylsuchenden aus Serbien kamen aus dem Kosovo?

8

Wie hoch ist der Anteil derjenigen Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien der Jahre 2010, 2011 und 2012 (bitte differenzieren), die zuvor bereits einmal in Deutschland oder einem anderen europäischen Land (bitte differenzieren) um Asyl oder andere Formen der Schutzgewährung nachgesucht haben, und welche Kenntnisse über die Dauer des vorherigen Aufenthalts in Deutschland oder einem anderen europäischen Land bzw. die Gründe der Ausreise oder Abschiebung liegen vor?

9

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass es zu keinem auch nur in Ansätzen vergleichbaren Anstieg von Asylsuchenden aus den Ländern Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina gekommen ist, obwohl auch für diese seit Kurzem die Visumfreiheit gilt – und spricht dies nicht dafür, dass die verstärkte Asylsuche mit der Situation der Roma in den Ländern Serbien und Mazedonien zu tun haben muss (bitte ausführen)?

10

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass es laut Entscheiderbrief 9/2012 des BAMF in der Schweiz in den letzten Monaten eine ganz ähnliche Entwicklung in Bezug auf Asylsuchende aus Serbien und Mazedonien gab (S. 1 und 7), obwohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Asylbewerberleistungsgesetz in der Schweiz nicht zur Anwendung kommt, dieses Urteil nach Ansicht von Regierungs- und Behördenvertretern aber der Grund für die verstärkte Asylsuche in Deutschland sein soll?

11

Wie ist die Entwicklung der Zahl der Asylsuchenden in allen anderen Mitgliedstaaten der EU, in denen das Urteil des BVerfG keine Wirkung hat, seit Juli 2012, und wenn diese dort ebenfalls ansteigend ist, hält die Bundesregierung an ihrer Einschätzung fest, dass das Urteil des BVerfG maßgeblich für diese Entwicklung sei (bitte begründen)?

12

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit diesem Sommer ergriffen, um Asylverfahren von Antragstellerinnen und Antragsteller aus Serbien und Mazedonien zu einem schnellen Abschluss zu führen (bitte differenziert darstellen)?

13

Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung in den vergangenen beiden Jahren ergriffen, um den allgemeinen Anstieg der Asylsuchendenzahl, aber insbesondere, um den deutlichen Anstieg von Asylanträgen serbischer und mazedonischer Staatsangehöriger jeweils im Herbst zu bewältigen?

a) Welche Veränderungen hat das BAMF in der internen Organisation der Verfahrensabläufe getroffen (Priorisierung bei der Bearbeitung von Neuzugängen, personelle Umstrukturierung, Dolmetscherkapazitäten etc.)?

b) In welchem Ausmaß wurde Personal anderer Behörden des Bundes zum BAMF versetzt, und welche weiteren Versetzungen sind geplant?

c) Welche sonstigen Personalaufstockungen oder Maßnahmen gab es oder sind geplant?

14

Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die seit 2011 stabile durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Asylanträgen serbischer und mazedonischer Staatsangehöriger von ca. drei Monaten?

15

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, einzelne Bundesländer gingen nicht konsequent genug bei der Beendigung des Aufenthalts (Abschiebung) von abgelehnten Asylsuchenden aus den in Frage stehenden Staaten vor, und welche genaueren (auch statistischen) Kenntnisse hat sie hierüber?

16

Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der serbischen Regierung bzw. durch den serbischen Gesetzgeber ergriffen worden, um einem vermeintlichen Missbrauch der Visumfreiheit durch eigene Staatsangehörige entgegenzuwirken?

17

Wie sind diese Maßnahmen im Einzelnen und in ihrer Summe im Hinblick auf wesentliche Rechte des internationalen Pakts über die zivilen Rechte (Recht, einen Antrag auf Asyl zu stellen; Recht, den Heimatstaat zu verlassen) zu bewerten?

18

Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der mazedonischen Regierung bzw. durch den mazedonischen Gesetzgeber ergriffen worden, um einem vermeintlichen Missbrauch der Visumsfreiheit durch eigene Staatsangehörige entgegenzuwirken?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Asylantragsteller aus Mazedonien nach ihrer Rückkehr für bis zu einem Jahr beim Bezug von Sozialleistungen, inklusive Gesundheitsleistungen, gesperrt werden, und sieht die Bundesregierung hierin (nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG zum Existenzminimum) eine Verletzung der Menschenwürde der Betroffenen (bitte begründen)?

20

Wie sind die in den Fragen 18 und 19 genannten Maßnahmen im Einzelnen und in ihrer Summe im Hinblick auf wesentliche Rechte des internationalen Pakts über die zivilen Rechte (Recht, einen Antrag auf Asyl zu stellen; Recht, den Heimatstaat zu verlassen) zu bewerten?

21

Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass bei der serbischen und mazedonischen Ausreisekontrolle Techniken des „ethnic profiling“ zum Einsatz kommen, d. h. dass vor allem äußerlich den Roma als zugehörig erachtete Menschen bei der Ausreise besonders streng kontrolliert werden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

22

Inwieweit werden Serbien bzw. Mazedonien Daten über abgelehnte Asylantragsteller zugänglich gemacht, sei es durch direkte Datenübermittlungen, sei es durch Zugriff auf Daten über Personen, die wegen einer Ausweisung oder Abschiebung zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sind?

23

Welche Maßnahmen wurden zur verstärkten EU-Einreisekontrolle (insbesondere durch Ungarn und Slowenien) in Bezug auf mutmaßliche Asylsuchende aus Serbien und Mazedonien ergriffen?

24

Inwieweit wurden die vorgenannt bezeichneten Maßnahmen auf EU-Ebene abgestimmt?

25

Mit welchen Regierungen anderer EU-Mitglieder hat sich die Bundesregierung über weitere Schritte gegenüber Serbien und Mazedonien (bilateral und in den EU-Gremien) abgestimmt, und welche Schritte wurden jeweils unternommen?

26

Welche Informationen hat die Bundesregierung zu Vertreibungen bzw. Auflösungen von „Roma-Ghettos“ in Serbien und Mazedonien?

27

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einem allgemeinen oder weitgehenden Zustand der Straflosigkeit bei Gewalttaten oder strafrechtlich relevanten Diskriminierungen im privaten und öffentlichen Sektor gegenüber Roma-Angehörigen jeweils in Serbien und Mazedonien?

28

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Zunahme antiziganistischer Stimmungen und Übergriffe auf Roma in Serbien und Mazedonien in den vergangenen Monaten?

29

Welchen Zusammenhang sieht sie zwischen diesen Entwicklungen und Äußerungen eigener Regierungsvertreter und den Regierungsvertretern weiterer EU-Staaten zu einer möglichen Rücknahme der Visumfreiheit infolge der gestiegenen Antragszahlen aus beiden Staaten?

30

Hat die Bundesregierung die vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen herausgegebene Studie „Die Liberalisierung des Visasystems und Einschränkungen des Rechts auf Asyl – Zur Situation serbischer Roma, die im Ausland Asyl beantragt haben“ zur Kenntnis genommen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

31

Was entgegnet die Bundesregierung gegenüber der Befürchtung, dass die aktuelle Debatte um einen angeblichen Asylmissbrauch und um die Wiedereinführung der Visumpflicht antiziganistische Ressentiments in Deutschland, aber auch in Serbien und Mazedonien befördert und insbesondere bei Wiedereinführung der Visumpflicht mit einer nochmaligen Verstärkung der rassistischen Gewalt und Ausgrenzung gegenüber den Roma in Serbien und Mazedonien gerechnet werden muss, und inwieweit berücksichtigt sie dies in ihrem Handeln (bitte ausführen)?

32

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Asylsuchende aus Syrien angesichts einer im zweiten Quartal 2012 97-prozentigen Schutzquote schnell als „Prima-facie“-Flüchtlinge ohne aufwändige Prüfung anzuerkennen, damit diese offenkundig schutzbedürftigen Flüchtlinge nicht monateoder jahrelang auf eine Anhörung bzw. Entscheidung warten müssen, und falls es hierzu keine rechtliche Möglichkeit geben sollte, wird die Bundesregierung eine solche schaffen, wenn ohnehin ein Gesetzgebungsverfahren zur Einordnung von Serbien und Mazedonien als „sichere Herkunftsstaaten“ betrieben werden sollte, und wenn nein, bitte begründen?

33

Wie ist es zu rechtfertigen, dass sich die Dauer der Asylverfahren von Asylsuchenden mit hohen Anerkennungschancen infolge der Personalausstattung des BAMF weiterhin verlängert und damit auch die Integration der zu einem hohen Prozentsatz später dauerhaft Bleibeberechtigten behindert wird – durch Arbeitsverbote bzw. -einschränkungen, durch Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, durch die Verpflichtung, in Gemeinschaftsunterkünften zu leben usw.?

34

Wie ist es zu erklären, dass nach EUROSTAT-Angaben (Statistisches Amt der Europäischen Union) im zweiten Quartal 2012 EU-weit 2 Prozent aller Asylsuchenden aus Serbien als Flüchtlinge anerkannt wurden (2,5 Prozent Gesamtschutzquote), in Deutschland jedoch nur 0 Prozent, und wie ist die Gesamtschutzquote bei Asylsuchenden (soweit erfasst für Roma) aus Serbien und Mazedonien in Frankreich?

35

Mit welcher Begründung wird regelmäßig eine Flüchtlingsanerkennung von Roma aus Serbien oder Mazedonien ausgeschlossen, obwohl nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b der EU-Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2011/95/EU) die Annahme einer Verfolgung auch bei einer Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen in Betracht kommt, wenn diese so gravierend sind, dass eine Person von diesen ähnlich betroffen wird, wie von schwerwiegenden Verletzungen grundlegender Menschenrechte, was der Fall ist, wenn Roma-Angehörige infolge einer allgegenwärtigen Diskriminierung und Ausgrenzung von Schulbildung, Erwerbsarbeit, beheizbaren Wohnungen und sanitären Anlagen usw. ausgeschlossen sind und unter Unterernährung und Hunger leiden müssen?

36

Mit welcher Begründung wird regelmäßig eine Flüchtlingsanerkennung von Roma aus Serbien oder Mazedonien ausgeschlossen, obwohl auch nach dem Handbuch des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft (Teil I Absatz 51 ff.) Formen der Diskriminierung, die für sich genommen nicht den Tatbestand der Verfolgung erfüllen, als begründete Furcht vor Verfolgung aufgrund „kumulativer Gründe“ angesehen werden können, z. B. wenn eine allgemeine Atmosphäre der Unsicherheit im Herkunftsland besteht oder wenn die Konsequenzen der Diskriminierung die Betroffenen in hohem Maße benachteiligen, z. B. beim Recht, den Lebensunterhalt zu verdienen oder beim Zugang zu Bildungseinrichtungen oder wenn durch sie ein Gefühl der Furcht und Unsicherheit hinblicklich auf die Zukunft hervorgerufen wurde (bitte ausführen)?

37

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Roma in Serbien und Mazedonien weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht, wie es bei einer Aufnahme in die Lister sicherer Herkunftsländer nach Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes erforderlich wäre (bitte ausführlich begründen)?

38

Welche weitere Verfahrensbeschleunigung erhofft sich die Bundesregierung überhaupt aus einer Kategorisierung beider Länder als sichere Herkunftsstaaten, wenn die durchschnittliche Verfahrensdauer jetzt schon bei nur gut einem Monat liegt und sie auch zuvor schon recht kurz war, zumal die Aufnahme in die Liste sicherer Herkunftsstaaten individuelle Prüfverfahren nicht entbehrlich macht, sondern lediglich eine Beweislastumkehr erfolgt (bitte ausführen)?

39

Welche Schritte wären notwendig, um beide Staaten in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmen, und wie lange würde das entsprechende Gesetzgebungsverfahren nach Einschätzung der Bundesregierung in Anspruch nehmen?

40

Welchen Effekt für den politischen Diskurs in Deutschland erwartet die Bundesregierung von einer anhaltenden Debatte über vermeintlichen Asylmissbrauch von Flüchtlingen aus Serbien und Mazedonien, und wie will sie insbesondere vermeiden, dass in diesem Diskurs, wie bereits zu Beginn der 90er-Jahre, rechtsextremistische und rechtspopulistische Position und Parteien gestärkt werden?

41

Was entgegnet die Bundesregierung dem Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, der mit Blick auf den Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, erklärte, „das Thema Asylmissbrauch an einer Minderheit wie den Sinti und Roma abzuhandeln, halte ich für mehr als diskriminierend. Da betreibt man ein Stückweit Hetze“, und er hoffe überdies, dass dies „keine Retourkutsche gegen das Bundesverfassungsgericht“ gewesen sei (Mittelbayerische Zeitung, 23. Oktober 2012)?

42

Was hat die Bundesregierung den beiden evangelischen bzw. katholischen Prälaten Dr. Karl Jüsten und Dr. Bernhard Felmberg entgegnet, die in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 23. Oktober 2012 zur Besonnenheit mahnten und forderten, Serbien und Mazedonien nicht als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, zumal Roma in beiden Ländern schwerwiegenden Diskriminierungen ausgesetzt seien und keine Kürzungen der Sozialleistungen für Asylsuchende vorzunehmen (bitte ausführen)?

43

Inwieweit und mit welcher Begründung lässt die Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, „Wir brauchen ja die Asylkapazitäten für die Menschen, die wirklich unsere humanitäre Hilfe brauchen“ (epd, 25. Oktober 2012), die Schlussfolgerung zu, dass nach Ansicht der Bundesregierung aus Serbien und Mazedonien fliehende Roma keine humanitäre Hilfe brauchen?

44

Inwieweit sieht die Bundesregierung die unvoreingenommene Prüfung von Asylanträgen von Personen aus Serbien und Mazedonien gefährdet, wenn die für die Durchführung von Asylverfahren zuständige Abteilungspräsidentin des BAMF im Entscheiderbrief 9/2012 erklärt, bei einer Schutzquote von weit unter einem Prozent sei bei diesen Personen „von einer grundsätzlich aussichtslosen Asylantragstellung auszugehen“?

45

Wie ist die Haltung gegenüber asylsuchenden Roma aus Serbien und Montenegro mit der Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel anlässlich der Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas vereinbar, in der es unter anderem hieß, dass „Sinti und Roma auch heute um ihre Rechte kämpfen“ und es deshalb „eine deutsche und eine europäische Aufgabe“ sei, „sie dabei zu unterstützen, wo auch immer und innerhalb welcher Staatsgrenzen auch immer sie leben“ (bitte ausführen)?

46

Wie ist die Forderung des Bundesinnenministers, Asylsuchende sollten „ausschließlich“ Sachleistungen erhalten (afp, 19. Oktober 2012), mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar, das zum einen die gesellschaftliche Teilhabe zum grundrechtlich geschützten Bestandteil des menschenwürdigen Existenzminimums erklärte und zum anderen eine Instrumentalisierung von Sozialleistungen nach migrationspolitischen Zwecken eindeutig untersagt hat (bitte bei der Beantwortung auf beide Aspekte gesondert eingehen)?

47

Wie lange dauert es nach Einschätzung der Bundesregierung, bis auf EU-Ebene ein vom Rat geplanter Wiedereinsetzungsmechanismus in Bezug auf die Visumpflicht beschlossen und in Kraft treten kann, und wie lautet genau die zuletzt zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament diskutierte Fassung der Wiedereinsetzungsklausel, bzw. welche unterschiedlichen Positionen zwischen Rat, Kommission und Parlament gibt es (bitte ausführen)?

48

Welche Rolle spielen „Schlepper“ bei der Einreise von Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien, wo doch diese Einreise visumfrei möglich ist und sie also nicht auf die Hilfe von „Schleppern“ angewiesen sind, und wenn doch, welche Hilfen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Anspruch genommen, und was genau ist daran strafbar?

49

Wie ist die in der Bundesregierung abgestimmte Haltung zur Frage einer möglichen Wiedereinführung der Visumpflicht für Serbien und Mazedonien, nachdem der Bundesinnenminister dies „schnellstmöglich“ gefordert hat (dpa, 12. Oktober 2012), der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hingegen vor einer neuen Asyldebatte warnte und außerdem die Visafreiheit als „große Errungenschaft“ bezeichnete, die „nicht einfach zur Disposition gestellt werden“ dürfe (kna, 21. Oktober 2012)?

Berlin, den 5. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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