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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Nationaler Sozialbericht Deutschlands an die Europäische Union

Hintergründe, Initiatoren und rechtliche Grundlagen der EU-Initiative, Haltung der Bundesregierung und Beurteilung der Vor- und Nachteile nationaler Sozialberichte, Verhältnis zu nationalen Reformprogrammen, an der Erstellung beteiligte Ressorts, Zeitpunkt und Art der Beteiligung des Parlaments, Prioritätensetzung in Bezug auf Deutschland und die EU und deren Auswirkungen auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

27.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1142407. 11. 2012

Nationaler Sozialbericht Deutschlands an die Europäische Union

der Abgeordneten Kerstin Griese, Josip Juratovic, Heinz-Joachim Barchmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Dr. Eva Högl, Ute Kumpf, Dietmar Nietan, Manfred Nink, Thomas Oppermann, Michael Roth (Heringen), Axel Schäfer (Bochum), Werner Schieder (Weiden), Peer Steinbrück, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 14. Juni 2012 die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Sozialpartner und die kommunalen Spitzenverbände in Deutschland zu einem „Gespräch zum Nationalen Sozialbericht 2012“ am 26. Juni 2012 eingeladen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigte das Treffen zu nutzen, um „den diesjährigen voraussichtlichen Ablauf der Erstellung der [Nationalen Sozialberichte], die inhaltlichen Anforderungen an die [Nationalen Sozialberichte] 2012 und die Möglichkeit zur Einbringung [der] Stellungnahmen [der Verbände] darzustellen“.

Der nationale Sozialbericht Deutschlands soll, so teilte die Bundesregierung mit, im November 2012 an die Europäische Kommission gesandt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Institution oder welcher/welche EU-Mitgliedstaat/EU-Mitgliedstaaten hat/haben dem Ausschuss für Sozialschutz des Rates der Europäischen Union (EU) den Vorschlag unterbreitet, zur Umsetzung der strategischen Berichterstattung der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung im Bereich Soziales Nationale Sozialberichte (wieder) einzuführen?

2

Hat die Bundesregierung den Vorschlag einer strategischen Berichterstattung mittels Nationaler Sozialberichte unterstützt, und mit welcher Begründung hat sie den Vorschlag unterstützt oder gegebenenfalls abgelehnt?

3

Auf welcher rechtlichen Grundlage konnte der Ausschuss für Sozialschutz des Rates der EU im Juni 2011 entscheiden, die Berichterstattung über die sozialen Ziele der Strategie „Europa 2020“ aus den Nationalen Reformprogrammen der EU-Mitgliedstaaten auszulagern?

4

Welches Ressort der Bundesregierung ist federführend für den Nationalen Sozialbericht zuständig, und welche weiteren Ressorts sind an der Erstellung des Berichts beteiligt?

5

Wird der Nationale Sozialbericht vom Kabinett beschlossen werden?

6

Wann und wie wird der Deutsche Bundestag an der Erstellung des Nationalen Sozialberichts Deutschlands 2012 beteiligt?

7

Warum ist der Deutsche Bundestag über den Beschluss des Ausschusses für Sozialschutz des Rates der EU vom 17. Juni 2011 über die „Wiederbelebung“ der Methode der offenen Koordinierung im Bereich Soziales mittels strategischer Nationaler Sozialberichte und über den darauf folgenden Prozess der Erstellung des Berichts durch die Bundesregierung nicht informiert worden?

8

Warum hat die Bundesregierung ihren Nationalen Sozialbericht bislang im Gegensatz zu den meisten anderen Mitgliedstaaten (19 von 27 Mitgliedstaaten) und entgegen der Maßgabe des Ausschusses für Sozialschutz, den Bericht bis spätestens Mitte April 2012 einzureichen, noch nicht vorgelegt (Stand: 16. Oktober 2012)?

9

Welche Vor- und welche Nachteile sieht die Bundesregierung in der Einführung Nationaler Sozialberichte?

10

Welchem Zweck dient die offenbar vom Ausschuss für Sozialschutz des Rates der EU beabsichtigte Auslagerung der sozialen Ziele der Strategie „Europa 2020“ aus den Nationalen Reformprogrammen der EU-Mitgliedstaaten in die Nationalen Sozialberichte?

11

Werden die sozialen Ziele der Strategie „Europa 2020“ im Nationalen Reformprogramm 2013 nicht länger enthalten sein?

12

Wie geht die Bundesregierung mit der möglichen Folge um, dass die sozialen Ziele der Strategie „Europa 2020“ weniger politische Beachtung, z. B. auch in den länderspezifischen Empfehlungen, finden, wenn sie nicht länger in der Gesamtberichterstattung der Nationalen Reformprogramme enthalten sein werden?

13

Inwieweit wird der Nationale Sozialbericht Deutschlands auch die Beschäftigungspolitik berücksichtigen?

14

Werden Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in den jeweiligen EU-Staaten Teil der Nationalen Sozialberichte sein?

15

Wird die Bundesregierung im Nationalen Sozialbericht neben dem im Nationalen Reformprogramm enthaltenen Armutsindikator der Langzeitarbeitslosigkeit weitere Indikatoren, zum Beispiel den Index der materiellen Deprivation, die Armutsgefährdungsrate, Kinderarmut und den Anteil der Menschen mit geringer Erwerbsbeteiligung, als Bestandteil des Berichtsfeldes der sozialen Inklusion berücksichtigen?

16

Welche Maßnahmen wird der Nationale Sozialbericht 2012 enthalten, mit denen die Armut in Deutschland verringert, der soziale Schutz gestärkt und die soziale Inklusion ausgeweitet werden soll?

17

Inwieweit wird die Bundesregierung der Tatsache über die bisherige Ankündigung im Nationalen Reformprogramm zur Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit hinaus Rechnung tragen, dass rund 60 Prozent der Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sich mindestens zwei Jahre oder länger im Leistungsbezug befinden, und falls keine solche Maßnahmen enthalten sein sollten, mit welcher Begründung?

18

Wird die Bundesregierung die Bedürfnisse von alleinerziehenden Eltern im Nationalen Sozialbericht 2012 besonders berücksichtigen, und falls nicht, aus welchen Gründen?

19

Plant die Bundesregierung, das Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen im Nationalen Sozialbericht zu thematisieren?

20

Wird die Bundesregierung im Nationalen Sozialbericht die soziale Teilhabe von Kindern behandeln?

21

Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die in Armut leben oder von Armut bedroht sind, an Bildungs- und Freizeitangeboten zu verbessern, und wie wird die Bundesregierung die berichteten Umsetzungsdefizite beim Bildungs- und Teilhabepaket beheben?

22

Inwieweit nutzt die Bundesregierung die Erstellung des Nationalen Sozialberichtes, um eine Bestandsaufnahme in der Pflege vorzunehmen, insbesondere im Bereich der an Demenz erkrankten Menschen, und der verbesserten Zusammenarbeit von Ländern, Kommunen und Pflegekassen?

23

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Beitrag der sozialen Dimension, insbesondere der Sozialwirtschaft, für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und der EU bei?

24

Mit welchen im Nationalen Sozialbericht enthaltenen Maßnahmen möchte die Bundesregierung die offene Methode der Koordinierung im Bereich Soziales stärken?

25

Inwieweit wird der Nationale Sozialbericht 2012 dem „Nationalen Strategiebericht Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008 – 2010“ in Aufbau, Struktur und Inhalt ähneln?

26

Welche wirtschaftlichen und sozialen Reformmaßnahmen haben für die Bundesregierung in Bezug auf Deutschland und die EU-Staaten Priorität?

27

Welche Auswirkungen werden diese Reformprioritäten auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen haben?

Berlin, den 7. November 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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