Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien und Universellem Design
der Abgeordneten Oliver Kaczmarek, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Klaus Hagemann, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, René Röspel, Marianne Schieder (Schwandorf), Ulla Schmidt (Aachen), Silvia Schmidt (Eisleben), Swen Schulz (Spandau), Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung zu gewährleisten und zu fördern. Es besteht die Notwendigkeit, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine umfassende barrierefreie Gestaltung in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Für die uneingeschränkte Teilhabe sind behinderungskompensierende Technologien unverzichtbar.
In seinem Bericht „Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender Technologien am Arbeitsplatz“ (Bundestagsdrucksache 16/13860) hat das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) bereits im Juli 2009 auf Defizite und Herausforderungen in der Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien hingewiesen. Es wurde bemängelt, dass Forschungsstrukturen zu behinderungskompensierenden Technologien in Deutschland rar sind. Die Forschung findet eher singulär in der Industrie, in einigen Hochschulen und Projekten statt.
Im Kontext der behinderungskompensierenden Technologien spielt zudem das Konzept des „Universellen Designs“ (auch: „Design für Alle“) eine wichtige Rolle, dessen Umsetzung in Artikel 2 der UN-BRK gefordert wird. Im Sinne des Überkommens bedeutet Universelles Design die Gestaltung von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. Durch Universelles Design sollen anhand bestimmter Richtlinien in allen Bereichen der Gesellschaft getrennte Lösungen und spezielle Dienstleistungen verringert und das alltägliche Leben für alle Menschen – und zwar unabhängig von ihren Fähigkeiten und Beeinträchtigungen – vereinfacht werden.
Die Erforschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien und Universeller Designs ist für die Umsetzung der UN-BRK von elementarer Bedeutung. Zudem sollte sie auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels intensiviert werden. Aus diesem Grund ist eine Klärung und Erläuterung der Haltung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang erforderlich.
Drucksache 17/11420 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
behinderungskompensierende Technologien
1. Gibt es in der Bundesregierung eine Strategie zur Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien?
Wenn ja, welche konkreten Schritte verfolgt sie?
Wenn nein, warum nicht, und wird eine solche Strategie noch in dieser Legislaturperiode beschlossen?
2. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung im Bereich der Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen Herausforderungen zukünftig zu begegnen?
3. In welchen technologischen Bereichen sieht die Bundesregierung den dringendsten Handlungsbedarf zur Ausweitung oder Initiierung von Forschung an behinderungskompensierenden Technologien?
4. Aus welchem Grund fehlen im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) Verweise auf behinderungskompensierende Technologien, und plant die Bundesregierung hier eine Ergänzung des NAP mit konkreten Maßnahmen?
5. Mit Mitteln in welcher Höhe fördert der Bund aktuell und in den vergangenen Jahren die Erforschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien (bitte nach Projekten, Fördervolumen und Ressortzuständigkeiten aufschlüsseln)?
6. Welche Mittel fließen im Bereich der Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien in welche konkreten Vorhaben und Titel?
7. Wie unterstützt die Bundesregierung die in Deutschland wichtige Rehabilitations- und Hilfsmittelwirtschaft im Bereich Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien?
8. Welchen Beitrag leisten die außeruniversitären Forschungsorganisationen für die Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Ergebnisse der Forschung an und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien auch öffentlich zugänglich sind und zügig eine praktische Umsetzung der Forschungsergebnisse sichergestellt wird?
10. Aus welchem Grund wurde die Förderung des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik (AbI) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im April 2010 eingestellt?
11. Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie die Forschung an behinderungskompensierenden Technologien im Sport in anderen Ländern gefördert wird?
12. Wie und in welchem Umfang wird die Forschung an behinderungskompensierenden Technologien im Sport nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gefördert?
13. Inwiefern findet nach Kenntnis der Bundesregierung ein Austausch der Erkenntnisse des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (Leipzig) und des Instituts für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (Berlin) mit Initiativen und Verbänden des Behindertensports statt?
Universelles Design
14. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Universellen Design allgemein bei?
Welchen Beitrag leistet ihrer Auffassung nach Universelles Design auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-BRK und des NAP der Bundesregierung?
15. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Verbreitung und Entwicklung Universeller Designs etwa durch die Projektförderung des Bundes oder auch im Beschaffungswesen zu fördern?
16. Wie viel investiert die Bundesregierung, um Projekte und Innovationen im Bereich des Universellen Designs voranzutreiben?
17. Welche staatlichen Mittel fließen im Bereich des Universellen Designs in welche konkreten Projekte und Haushaltstitel (bitte tabellarisch auflisten)?
18. Gibt es in der Bundesregierung eine Strategie zur Umsetzung von Universellem Design in allen Lebensbereichen, die über die im Nationalen Aktionsplan Inklusion enthaltenen abstrakten Absichtserklärungen hinausgeht, und falls nein, warum nicht?
19. Warum beschränkt die Bundesregierung im NAP das Konzept des Universellen Designs auf die Bereiche Bauen und Wohnen sowie Kultur und Freizeit?
20. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung im Bereich der Umsetzung von Universellem Design, und welche Maßnahmen plant sie, um diesen Herausforderungen zukünftig zu begegnen?
Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode einleiten?
21. Wo sieht die Bundesregierung den dringendsten Handlungsbedarf zur verstärkten Umsetzung von Universellem Design, und welche Faktoren behindern am stärksten nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung von Universellem Design?
22. Welche der sieben im Nationalen Aktionsplan Inklusion aufgeführten Maßnahmen zu Universellem Design wurden bisher umgesetzt?
23. Wie ist bei den laufenden Maßnahmen der aktuelle Stand?
24. Welche Ergebnisse haben bereits abgeschlossene Maßnahmen gebracht, und sind diese Ergebnisse öffentlich zugänglich?
25. Wird das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. auch über 2012 hinaus vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Projekt „Förderung des Abschlusses von Zielvereinbarungen“ gefördert werden, und falls nein, warum nicht?
26. Wie wird die Bundesregierung die Ausbildung von Ingenieuren, Informatikern u. a. für Forschungsfragen bezüglich der allumfassenden Barrierefreiheit fördern?
27. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) nach einem Aktionsplan „Barrierefreiheit/Universelles Design“ mit verbindlichen Verantwortlichkeiten und Fristen sowie nach einer zwingenden Verknüpfung jedweder staatlicher Förderung an die Kriterien der Barrierefreiheit?
Drucksache 17/11420 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Gibt es für Unternehmen mit Bundesbeteiligung eine Verpflichtung zur Umsetzung von Universellem Design?
Wenn nein, warum nicht?
Fragen28
Gibt es in der Bundesregierung eine Strategie zur Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien? Wenn ja, welche konkreten Schritte verfolgt sie? Wenn nein, warum nicht, und wird eine solche Strategie noch in dieser Legislaturperiode beschlossen?
Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung im Bereich der Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen Herausforderungen zukünftig zu begegnen?
In welchen technologischen Bereichen sieht die Bundesregierung den dringendsten Handlungsbedarf zur Ausweitung oder Initiierung von Forschung an behinderungskompensierenden Technologien?
Aus welchem Grund fehlen im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) Verweise auf behinderungskompensierende Technologien, und plant die Bundesregierung hier eine Ergänzung des NAP mit konkreten Maßnahmen?
Mit Mitteln in welcher Höhe fördert der Bund aktuell und in den vergangenen Jahren die Erforschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien (bitte nach Projekten, Fördervolumen und Ressortzuständigkeiten aufschlüsseln)?
Welche Mittel fließen im Bereich der Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien in welche konkreten Vorhaben und Titel?
Wie unterstützt die Bundesregierung die in Deutschland wichtige Rehabilitations- und Hilfsmittelwirtschaft im Bereich Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien?
Welchen Beitrag leisten die außeruniversitären Forschungsorganisationen für die Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Ergebnisse der Forschung an und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien auch öffentlich zugänglich sind und zügig eine praktische Umsetzung der Forschungsergebnisse sichergestellt wird?
Aus welchem Grund wurde die Förderung des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik (AbI) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im April 2010 eingestellt?
Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie die Forschung an behinderungskompensierenden Technologien im Sport in anderen Ländern gefördert wird?
Wie und in welchem Umfang wird die Forschung an behinderungskompensierenden Technologien im Sport nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gefördert?
Inwiefern findet nach Kenntnis der Bundesregierung ein Austausch der Erkenntnisse des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (Leipzig) und des Instituts für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (Berlin) mit Initiativen und Verbänden des Behindertensports statt?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Universellen Design allgemein bei? Welchen Beitrag leistet ihrer Auffassung nach Universelles Design auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-BRK und des NAP der Bundesregierung?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Verbreitung und Entwicklung Universeller Designs etwa durch die Projektförderung des Bundes oder auch im Beschaffungswesen zu fördern?
Wie viel investiert die Bundesregierung, um Projekte und Innovationen im Bereich des Universellen Designs voranzutreiben?
Welche staatlichen Mittel fließen im Bereich des Universellen Designs in welche konkreten Projekte und Haushaltstitel (bitte tabellarisch auflisten)?
Gibt es in der Bundesregierung eine Strategie zur Umsetzung von Universellem Design in allen Lebensbereichen, die über die im Nationalen Aktionsplan Inklusion enthaltenen abstrakten Absichtserklärungen hinausgeht, und falls nein, warum nicht?
Warum beschränkt die Bundesregierung im NAP das Konzept des Universellen Designs auf die Bereiche Bauen und Wohnen sowie Kultur und Freizeit?
Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung im Bereich der Umsetzung von Universellem Design, und welche Maßnahmen plant sie, um diesen Herausforderungen zukünftig zu begegnen? Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode einleiten?
Wo sieht die Bundesregierung den dringendsten Handlungsbedarf zur verstärkten Umsetzung von Universellem Design, und welche Faktoren behindern am stärksten nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung von Universellem Design?
Welche der sieben im Nationalen Aktionsplan Inklusion aufgeführten Maßnahmen zu Universellem Design wurden bisher umgesetzt?
Wie ist bei den laufenden Maßnahmen der aktuelle Stand?
Welche Ergebnisse haben bereits abgeschlossene Maßnahmen gebracht, und sind diese Ergebnisse öffentlich zugänglich?
Wird das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. auch über 2012 hinaus vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Projekt „Förderung des Abschlusses von Zielvereinbarungen“ gefördert werden, und falls nein, warum nicht?
Wie wird die Bundesregierung die Ausbildung von Ingenieuren, Informatikern u. a. für Forschungsfragen bezüglich der allumfassenden Barrierefreiheit fördern?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) nach einem Aktionsplan „Barrierefreiheit/Universelles Design“ mit verbindlichen Verantwortlichkeiten und Fristen sowie nach einer zwingenden Verknüpfung jedweder staatlicher Förderung an die Kriterien der Barrierefreiheit?
Gibt es für Unternehmen mit Bundesbeteiligung eine Verpflichtung zur Umsetzung von Universellem Design? Wenn nein, warum nicht?