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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sicherung einer gebührenfreien und zukunftsorientierten Pflegeausbildung

Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe &bdquo;Weiterentwicklung der Pflegeberufe&ldquo;, Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungsstufen und Vereinheitlichung der Basisqualifikationen, Qualitätssicherung, Aufwertung von Pflegeassistenzausbildungen, Zugangsvoraussetzungen, Qualifikationsrahmen, begleitende wissenschaftliche Studien<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

11.12.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1160820. 11. 2012

Sicherung einer gebührenfreien und zukunftsorientierten Pflegeausbildung

der Abgeordneten Mechthild Rawert, Petra Crone, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, Dr. Edgar Franke, Elke Ferner, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Ute Kumpf, Dr. Karl Lauterbach, Steffen-Claudio Lemme, Caren Marks, Hilde Mattheis, Franz Müntefering, Thomas Oppermann, Aydan Özoguz, Dr. Carola Reimann, Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Stefan Schwartze, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in der Pflege bedarf es der Steigerung der Attraktivität des Berufsfelds, einer höheren gesellschaftlichen Wertschätzung, einer besseren und gerechteren Entlohnung, der Gewährleistung einer durchlässigen und anschlussorientierten Aus-, Fort- und Weiterbildung gemäß der Devise „kein Abschluss ohne Anschluss“, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und einer alters- und alternsadäquaten Arbeitsplatzgestaltung. Eine wichtige Rolle nimmt außerdem die Neuausrichtung der Ausbildungen in den Pflegeberufen ein. Eine zukünftig generalistisch strukturierte Ausbildung muss attraktiv für junge Menschen sein und für einen langen Verbleib im Berufsfeld Pflege qualifizieren.

Mit der strukturellen und inhaltlichen Neuausrichtung einer generalistischen Pflegeausbildung sind große Erwartungen verbunden. Dazu gehören das sektorübergreifende Erlernen und Anwenden von Wissen und damit Qualitätssteigerungen, das Zusammenwachsen der unterschiedlichen Pflegeprofessionen, höhere Berufschancen von Pflegerinnen bzw. Pflegern und letztlich auch eine längere Verweildauer der Fachkräfte im breiten Feld der Pflege.

Die Ausbildungen in der Gesundheits-, Kinderkranken- und Altenpflege wurden 2003 mit dem „Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege“ (Krankenpflegegesetz – KrPflG) bzw. 2004 mit dem „Gesetz über die Berufe in der Altenpflege“ (Altenpflegegesetz – AltPflG) neu geordnet und jeweils in einem eigenen Berufsgesetz verankert. In beiden Gesetzen wurden auch Modellklauseln normiert, durch die die Erprobung gemeinsamer Pflegeausbildungen ermöglicht wurde.

Die Bundesregierung und die Bundesländer haben seit März 2010 in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ an Eckpunkten zur Neuordnung der Pflegeausbildung gearbeitet und diese im März 2012 vorgelegt. Darin wurden zwar vier mögliche Finanzierungsvarianten genannt, aber es wurde keine politische Festlegung getroffen. Zudem soll im Rahmen der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ der Bundesregierung noch im Jahr 2012 eine Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Verbänden vorgelegt werden.

Die nationale Debatte um eine Neujustierung der Pflegeausbildungen kann nicht losgelöst von den Entwicklungen auf der europäischen Ebene betrachtet werden. Eine besondere Rolle nimmt dabei die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-Verordnung) in der Neufassung der europäischen Berufsanerkennungsrichtline ein. Diese sieht eine automatische Anerkennung des Berufsabschlusses in der Gesundheits- und Krankenpflege und der Hebammen bzw. Geburtshelfer vor, außerdem die Anhebung der schulischen Anforderungen als Zugangsvoraussetzung von 10 auf 12 Schuljahre bzw. 10 Jahre plus Äquivalent.

Eine 12-jährige Schulausbildung oder ein Äquivalent als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung in der Pflege würde zwar der von Berufsfachverbänden geforderten Aufwertung des Berufsfeldes Rechnung tragen. Auf der anderen Seite stößt diese Empfehlung der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland auf bildungspolitische Rahmenbedingungen, die diesen neu geforderten Aus- und Weiterbildungsstrukturen aktuell nicht entsprechen. Im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages haben sich die Bundestagsfraktionen (bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in einem gemeinsamen Entschließungsantrag für den Erhalt der 10-jährigen Schulbildung als Zugangsvoraussetzung ausgesprochen.

Die Bundesregierung bleibt bislang Antworten schuldig, wie sie auf die genannten, ganz unterschiedlichen Herausforderungen reagieren will.

Wir fragen die Bundesregierung:

Weiterentwicklung der Pflegeberufe – Umsetzung der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe

1. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ und dem daraus entwickelten Eckpunktepapier zur Vorbereitung eines neuen Pflegeberufegesetzes?

2. Welche Form der Finanzierung einer zusammengelegten reformierten Pflegeausbildung favorisiert die Bundesregierung?

3. Wird es in der 17. Legislaturperiode noch einen Gesetzentwurf für ein Berufsgesetz Pflege durch die Bundesregierung geben?

4. Welche Umsetzungsschritte zu dem von ihr angekündigten Gesetzentwurf plant die Bundesregierung dazu aktuell?

5. Welche Punkte verhindern die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte „Modernisierung und Zusammenführung“ der Pflegeberufe durch ein neues Berufsgesetz?

6. Wie bewertet die Bundesregierung die Zweistufigkeit in der Pflege, wie sie in den Eckpunkten zur Vorbereitung eines Entwurfs für ein neues Pflegeberufegesetz der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Pflegeberufe dargelegt ist?

Welche Vor- bzw. Nachteile haben diese unterschiedlichen Ausbildungsabschlüsse für die Absolventen auf dem Arbeitsmarkt in der stationären und ambulanten Pflege?

7. Inwiefern problematisiert die Bundesregierung die unterschiedlich anvisierten Zugangsregelungen für die Kranken- sowie Altenpflege vor dem Hintergrund der Zusammenführung der Ausbildungen?

8. Ist der Bundesregierung ein Heilberuf bekannt, der über unterschiedliche Ausbildungsberufe und Ausbildungsabschlüsse verfügt?

Wie schätzt die Bundesregierung es ein, dass derzeit für die Pflege sowohl eine berufliche als auch eine akademische Ausbildung parallel zueinander existieren?

9. Wäre es sinnvoll, die Pflegeberufe einem dualen Ausbildungssystem zuzuordnen?

10. Welche staatlichen Ausbildungsprogramme zur beruflichen Orientierung, insbesondere für Migrantinnen und Migranten, existieren im Berufsfeld Gesundheit/Pflege und Altenhilfe?

Sicherung horizontaler und vertikaler Durchlässigkeit

11. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine bessere horizontale und vertikale Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen und heterogenen Ausbildungsstufen im Berufsfeld Pflege gesichert wird?

12. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das bundesweit sehr unterschiedliche Angebot an Basisqualifikationen in der Pflege vereinheitlicht werden sollte?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie kann dies nach Meinung der Bundesregierung sichergestellt werden?

13. Was unternimmt die Bundesregierung für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger – häufig Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer, Arbeitssuchende bzw. erwerbslose Frauen und Männer – in der Pflege?

Qualitätssicherung

14. Woran misst die Bundesregierung ihre Qualitätsaussagen zur in Deutschland stattfindenden Ausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflege bzw. der Altenpflege?

15. Gibt es bundesweit einheitliche qualitätsgestützte Verfahren?

Sind in diese Verfahren sowohl die schulische als auch die praktische Ausbildung eingebunden?

16. Wie wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass in einer neujustierten Pflegeausbildung der Erwerb interkultureller Kompetenz gestärkt wird, damit unsere gesellschaftliche Vielfalt auch in der Pflege qualitätsorientiert umgesetzt wird?

Zukunft der Pflegeassistenzausbildungen

17. Wann wird die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern, Regelungen zur Aufwertung von Pflegeassistenzausbildungen präsentieren?

Werden diese sich im Sinne einer vertikalen und horizontalen Durchlässigkeit am Prinzip „kein Abschluss ohne Abschluss“ orientieren und dieses gewährleisten?

18. Wie schätzt die Bundesregierung die vielen Kurzzeitausbildungen ohne staatlichen Abschluss ein?

Wie bewertet die Bundesregierung Kurzzeitausbildungen in der Pflege generell?

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die häufig bundesweit nicht anerkannten vielen Kurzzeitausbildungen?

19. Wie viele Ausbildungsstätten im Bereich Gesundheit und Pflege bzw. Altenpflege sind der Bundesregierung nach Rücksprache mit den Bundesländern (bitte pro Bundesland auflisten) bekannt?

Wie viele Absolventinnen bzw. Absolventen haben diese in den Jahren 2010, 2011 bzw. 2012 verlassen?

20. Wie viele Studiengänge im Bereich Gesundheit und Pflege bzw. Altenpflege sind der Bundesregierung nach Rücksprache mit den Bundesländern (bitte pro Bundesland auflisten) bekannt?

Wie viele Absolventinnen bzw. Absolventen haben diese in den Jahren 2010, 2011 bzw. 2012 verlassen?

Zugangsvoraussetzungen im europäischen Wandel

21. Hat die Bundesregierung für den Fall, dass mit der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen die Anhebung der Zugangsvoraussetzung auf 12 Jahre allgemeinbildende Schulbildung in der Pflege beschlossen wird, Äquivalenzen zu einer 12-jährigen Schulbildung als Zugangsvoraussetzungen erarbeitet?

22. Welche qualitativen und quantitativen Auswirkungen auf die Pflege hätte die Anhebung der Zugangsvoraussetzung auf eine 10 Jahre dauernde allgemeinbildende Schulausbildung und entsprechende Äquivalenzen bzw. auf 12 Jahre in Deutschland?

23. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für den Fall, dass es zu Veränderungen in den Zulassungsvoraussetzungen kommt?

Treffen diese möglichen Veränderungen auf nationaler und europäischer Ebene in gleicher Weise auf den Bereich der Kranken- und Gesundheitspflege, für die Hebammen und Geburtshelfer und für die Altenpflege zu?

Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen – Deutscher und Europäischer Qualifikationsrahmen

24. Welche Regelungen sind im „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ für die medizinischen und gesundheitlichen Berufe von erfolgsversprechender Bedeutung?

25. Wie viele Anerkennungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Basis des Berufsqualifikationsgesetzes seit dessen Inkrafttreten für die medizinischen und gesundheitlichen Berufe ausgesprochen worden?

26. Welche Bedeutung hat der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) für die Pflegeausbildungen?

Welche Bedeutung hat der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR)?

27. Welche umsetzungsorientierten Studien, welche Erkenntnisse und Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem EQR/DQR?

Hält sie diese Ansätze überhaupt für relevant für die im Gesundheitswesen Tätigen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

28. Welchen qualitativen und quantitativen Umfang wird die wissenschaftliche Begleitung und anschließende Evaluation der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt der Bundesagentur für Arbeit/Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) zur Anwerbung von Pflegefachkräften aus China haben?

29. Plant die Bundesregierung auch mit anderen Ländern spezifische „Anwerbeabkommen“?

Wenn ja, mit welchen Ländern und für welche Berufsgruppen?

30. Inwiefern hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, woher die derzeit in Deutschland arbeitenden ausländischen Pflegekräfte stammen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

31. Würden sich nach Ansicht der Bundesregierung Nachteile für außereuropäische Migrantentinnen und Migranten ergeben, die für die Pflegeberufe gewonnen werden sollen und deren Anerkennung ihrer Bildungsabschlüsse nicht unter diese EU-Regelung (laut EU-Berufsanerkennungsrichtlinie) fällt?

Verbesserung der Studienlage

32. Welche Studien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den künftigen quantitativen Bedarfen der Bundesländer zur Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Altenpflege, und zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien?

33. Welche Studien gibt es zu den künftigen qualitativen Bedarfen der Bundesländer zur Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Altenpflege, und zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien?

34. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Studie in Auftrag zu geben, die den Zusammenhang von Personalqualifikation und Versorgungsqualität (Outcomes) belegt, und wenn ja, wann?

Strukturelle Unterschiede im Beschäftigungsfeld Pflege

35. Welche Rolle spielt die Tatsache, dass überwiegend Frauen sowohl in der Kranken- als auch Altenpflege tätig sind, für die Anerkennung dieser Berufsfelder?

36. Was unterscheidet Heilberufe von Berufen, die dem Berufsbildungsgesetz unterliegen?

Wo liegen – unabhängig von der fachlichen Ausrichtung – strukturelle Unterschiede und/oder Gemeinsamkeiten?

37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Ergebnissen des im April 2011 gestarteten bundesweiten Boys’ Day hinsichtlich der Nutzung von Pflegeeinrichtungen, um Jungen gezielt an das Beschäftigungsfeld Pflege heranzuführen?

38. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Gemeinsame bzw. Unterschiedliche in der „Bildungslandschaft Pflege“ im Vergleich zu einem Land wie Österreich?

Fragen38

1

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ und dem daraus entwickelten Eckpunktepapier zur Vorbereitung eines neuen Pflegeberufegesetzes?

2

Welche Form der Finanzierung einer zusammengelegten reformierten Pflegeausbildung favorisiert die Bundesregierung?

3

Wird es in der 17. Legislaturperiode noch einen Gesetzentwurf für ein Berufsgesetz Pflege durch die Bundesregierung geben?

4

Welche Umsetzungsschritte zu dem von ihr angekündigten Gesetzentwurf plant die Bundesregierung dazu aktuell?

5

Welche Punkte verhindern die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte „Modernisierung und Zusammenführung“ der Pflegeberufe durch ein neues Berufsgesetz?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Zweistufigkeit in der Pflege, wie sie in den Eckpunkten zur Vorbereitung eines Entwurfs für ein neues Pflegeberufegesetz der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Pflegeberufe dargelegt ist?

Welche Vor- bzw. Nachteile haben diese unterschiedlichen Ausbildungsabschlüsse für die Absolventen auf dem Arbeitsmarkt in der stationären und ambulanten Pflege?

7

Inwiefern problematisiert die Bundesregierung die unterschiedlich anvisierten Zugangsregelungen für die Kranken- sowie Altenpflege vor dem Hintergrund der Zusammenführung der Ausbildungen?

8

Ist der Bundesregierung ein Heilberuf bekannt, der über unterschiedliche Ausbildungsberufe und Ausbildungsabschlüsse verfügt?

Wie schätzt die Bundesregierung es ein, dass derzeit für die Pflege sowohl eine berufliche als auch eine akademische Ausbildung parallel zueinander existieren?

9

Wäre es sinnvoll, die Pflegeberufe einem dualen Ausbildungssystem zuzuordnen?

10

Welche staatlichen Ausbildungsprogramme zur beruflichen Orientierung, insbesondere für Migrantinnen und Migranten, existieren im Berufsfeld Gesundheit/Pflege und Altenhilfe?

11

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine bessere horizontale und vertikale Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen und heterogenen Ausbildungsstufen im Berufsfeld Pflege gesichert wird?

12

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das bundesweit sehr unterschiedliche Angebot an Basisqualifikationen in der Pflege vereinheitlicht werden sollte?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie kann dies nach Meinung der Bundesregierung sichergestellt werden?

13

Was unternimmt die Bundesregierung für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger – häufig Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer, Arbeitssuchende bzw. erwerbslose Frauen und Männer – in der Pflege?

14

Woran misst die Bundesregierung ihre Qualitätsaussagen zur in Deutschland stattfindenden Ausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflege bzw. der Altenpflege?

15

Gibt es bundesweit einheitliche qualitätsgestützte Verfahren?

Sind in diese Verfahren sowohl die schulische als auch die praktische Ausbildung eingebunden?

16

Wie wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass in einer neujustierten Pflegeausbildung der Erwerb interkultureller Kompetenz gestärkt wird, damit unsere gesellschaftliche Vielfalt auch in der Pflege qualitätsorientiert umgesetzt wird?

17

Wann wird die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern, Regelungen zur Aufwertung von Pflegeassistenzausbildungen präsentieren?

Werden diese sich im Sinne einer vertikalen und horizontalen Durchlässigkeit am Prinzip „kein Abschluss ohne Abschluss“ orientieren und dieses gewährleisten?

18

Wie schätzt die Bundesregierung die vielen Kurzzeitausbildungen ohne staatlichen Abschluss ein?

Wie bewertet die Bundesregierung Kurzzeitausbildungen in der Pflege generell?

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die häufig bundesweit nicht anerkannten vielen Kurzzeitausbildungen?

19

Wie viele Ausbildungsstätten im Bereich Gesundheit und Pflege bzw. Altenpflege sind der Bundesregierung nach Rücksprache mit den Bundesländern (bitte pro Bundesland auflisten) bekannt?

Wie viele Absolventinnen bzw. Absolventen haben diese in den Jahren 2010, 2011 bzw. 2012 verlassen?

20

Wie viele Studiengänge im Bereich Gesundheit und Pflege bzw. Altenpflege sind der Bundesregierung nach Rücksprache mit den Bundesländern (bitte pro Bundesland auflisten) bekannt?

Wie viele Absolventinnen bzw. Absolventen haben diese in den Jahren 2010, 2011 bzw. 2012 verlassen?

21

Hat die Bundesregierung für den Fall, dass mit der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen die Anhebung der Zugangsvoraussetzung auf 12 Jahre allgemeinbildende Schulbildung in der Pflege beschlossen wird, Äquivalenzen zu einer 12-jährigen Schulbildung als Zugangsvoraussetzungen erarbeitet?

22

Welche qualitativen und quantitativen Auswirkungen auf die Pflege hätte die Anhebung der Zugangsvoraussetzung auf eine 10 Jahre dauernde allgemeinbildende Schulausbildung und entsprechende Äquivalenzen bzw. auf 12 Jahre in Deutschland?

23

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für den Fall, dass es zu Veränderungen in den Zulassungsvoraussetzungen kommt?

Treffen diese möglichen Veränderungen auf nationaler und europäischer Ebene in gleicher Weise auf den Bereich der Kranken- und Gesundheitspflege, für die Hebammen und Geburtshelfer und für die Altenpflege zu?

24

Welche Regelungen sind im „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ für die medizinischen und gesundheitlichen Berufe von erfolgsversprechender Bedeutung?

25

Wie viele Anerkennungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Basis des Berufsqualifikationsgesetzes seit dessen Inkrafttreten für die medizinischen und gesundheitlichen Berufe ausgesprochen worden?

26

Welche Bedeutung hat der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) für die Pflegeausbildungen?

Welche Bedeutung hat der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR)?

27

Welche umsetzungsorientierten Studien, welche Erkenntnisse und Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem EQR/DQR?

Hält sie diese Ansätze überhaupt für relevant für die im Gesundheitswesen Tätigen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

28

Welchen qualitativen und quantitativen Umfang wird die wissenschaftliche Begleitung und anschließende Evaluation der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt der Bundesagentur für Arbeit/Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) zur Anwerbung von Pflegefachkräften aus China haben?

29

Plant die Bundesregierung auch mit anderen Ländern spezifische „Anwerbeabkommen“?

Wenn ja, mit welchen Ländern und für welche Berufsgruppen?

30

Inwiefern hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, woher die derzeit in Deutschland arbeitenden ausländischen Pflegekräfte stammen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

31

Würden sich nach Ansicht der Bundesregierung Nachteile für außereuropäische Migrantentinnen und Migranten ergeben, die für die Pflegeberufe gewonnen werden sollen und deren Anerkennung ihrer Bildungsabschlüsse nicht unter diese EU-Regelung (laut EU-Berufsanerkennungsrichtlinie) fällt?

32

Welche Studien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den künftigen quantitativen Bedarfen der Bundesländer zur Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Altenpflege, und zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien?

33

Welche Studien gibt es zu den künftigen qualitativen Bedarfen der Bundesländer zur Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Altenpflege, und zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien?

34

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Studie in Auftrag zu geben, die den Zusammenhang von Personalqualifikation und Versorgungsqualität (Outcomes) belegt, und wenn ja, wann?

35

Welche Rolle spielt die Tatsache, dass überwiegend Frauen sowohl in der Kranken- als auch Altenpflege tätig sind, für die Anerkennung dieser Berufsfelder?

36

Was unterscheidet Heilberufe von Berufen, die dem Berufsbildungsgesetz unterliegen?

Wo liegen – unabhängig von der fachlichen Ausrichtung – strukturelle Unterschiede und/oder Gemeinsamkeiten?

37

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Ergebnissen des im April 2011 gestarteten bundesweiten Boys’ Day hinsichtlich der Nutzung von Pflegeeinrichtungen, um Jungen gezielt an das Beschäftigungsfeld Pflege heranzuführen?

38

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Gemeinsame bzw. Unterschiedliche in der „Bildungslandschaft Pflege“ im Vergleich zu einem Land wie Österreich?

Berlin, den 20. November 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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