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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vorgehen der Polizei gegen Demonstrantinnen und Demonstranten in mehreren europäischen Ländern und Konsequenzen für Deutschland

Thematisierung polizeilicher Übergriffe in Griechenland, Rumänien und Spanien durch die Bundesregierung auf EU-Ebene; polizeiliche Zusammenarbeit mit den genannten Ländern, Export von Polizeiausrüstung<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.12.2012

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1179005. 12. 2012

Vorgehen der Polizei gegen Demonstrantinnen und Demonstranten in mehreren europäischen Ländern und Konsequenzen für Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Heidrun Dittrich, Annette Groth, Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise und der aus ihr entstandenen Eurokrise haben die Regierungen der EU-Staaten massive einseitige Kürzungsprogramme durchgesetzt, welche die ärmeren Bevölkerungsschichten besonders empfindlich treffen. Gleichzeitig mehren sich in vielen Ländern die Proteste der Betroffenen.

In einem unter dem Titel „Policing Demonstrations in the European Union“ erstellten Report hat Amnesty International festgehalten, dass die Polizei in mehreren europäischen Ländern (zumindest in Griechenland, Rumänien und Spanien) mit Gewalt gegen diese Demonstrantinnen und Demonstranten vorgeht.

Zu den berichteten polizeilichen Übergriffen zählen unter anderem unverhältnismäßige Gewaltanwendung, Missbrauch so genannter weniger tödlicher Waffen (z. B. chemische Reizstoffe, Blendschockgranaten, Gummigeschosse), Verweigerung des Zugangs zu medizinischer Behandlung und willkürliche Festnahmen. Oftmals verlaufe die juristische Untersuchung der Vorfälle weder effektiv noch unparteiisch. Amnesty International weist darauf hin, dass sich die Polizei an internationales Recht halten müsse.

So seien etwa in Madrid Menschen, die friedvoll ihre Hände hochgehalten hatten, mit Schlagstöcken geschlagen worden, in Bukarest sei ein wehrlos auf dem Boden liegender Demonstrant von einem Polizeibeamten geschlagen, in Athen ein Journalist mit einer Granate dauerhaft nahezua taub geschossen worden. Die Berichte decken sich mit den Beobachtungen der Fragesteller, die eine Zunahme von Polizeigewalt seit Beginn der Krise und der damit einhergehenden Austeritätspolitik feststellen. Zudem wird das Demonstrationsrecht in mehreren Ländern mit neuen Gesetzen eingeschränkt („Wir brauchen ein System, das den Demonstranten Angst macht“, Süddeutsche Zeitung, 21. April 2012).

Aus Sicht der Fragesteller muss diese Entwicklung von der Bundesregierung sowohl auf EU- als auch bilateraler Ebene thematisiert werden. Bei der polizeilichen Zusammenarbeit mit den im Amnesty-International-Bericht genannten Ländern muss ausgeschlossen werden, dass sich die Bundesregierung indirekt an Menschenrechtsverletzungen in anderen europäischen Ländern beteiligt.

Die Bundesregierung trägt aus Sicht der Fragesteller Mitverantwortung für die polizeiliche Repression, mit der Proteste gegen die Austeritätspolitik bekämpft werden, da sie selbst diese gegenüber den betroffenen Ländern vehement einfordert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, den Report von Amnesty International auf EU-Ebene zu thematisieren, welche inhaltliche Stoßrichtung verfolgt sie dabei, und welche konkreten Maßnahmen will sie zu welchem Zeitpunkt ergreifen?

2

Inwiefern will die Bundesregierung den Report von Amnesty International zum Anlass nehmen, um sich mit den Regierungen Griechenlands, Rumäniens und Spaniens in Verbindung zu setzen und von diesen eine Stellungnahme zu den Vorwürfen zu erlangen?

Sollten solche Stellungnahmen bereits vorliegen, was sind ihre wesentlichen Inhalte?

3

Welche über den Report von Amnesty International hinausgehenden Kenntnisse hat die Bundesregierung zu unverhältnismäßigem polizeilichem Vorgehen in EU-Staaten, und welche Anstrengungen unternimmt sie, um ggf. weitere Informationen einzuholen?

4

Inwiefern stellt die Bundesregierung Überlegungen an und zu welchen Schlussfolgerungen ist sie dabei gekommen, ob die Proteste gegen die EU-Austeritätspolitik auch ein Auslöser für ähnliche Proteste in Deutschland sein können?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen polizeilichen Zusammenarbeit mit Griechenland, Rumänien und Spanien, und welche Defizite und Probleme erkennt sie dabei?

6

Welche Konsequenzen für die polizeiliche Zusammenarbeit mit Griechenland, Rumänien und Spanien zieht die Bundesregierung?

7

Welche polizeiliche Ausbildungshilfe (inklusive Seminare, Einsatzbeobachtungen, Schulungen, Hospitationen, Übungen usw., auch Maßnahmen berücksichtigend, die als EU-Projekte oder im Rahmen von Europol stattfanden) haben deutsche Polizeibehörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2002 den griechischen, rumänischen und spanischen Polizeibehörden geleistet (bitte angeben, mit welchen Kräften bzw. Organisationseinheiten jeweils zusammengearbeitet wurde und was Inhalt der Ausbildungshilfe war und soweit möglich auch Angaben zu Länderpolizeien machen)?

Wie war bzw. ist der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien darin eingebunden?

8

Bei welchen Gelegenheiten haben deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2002 mit griechischen, rumänischen und spanischen Sicherheitsbehörden (bitte angeben, mit wem genau) die polizeiliche Bewältigung von Großlagen besprochen bzw. geübt (bitte ggf. Themen und Tagesordnungen von Besprechungen, Konferenzen usw. sowie etwaige Übungsszenarien angeben)?

9

Welche Ausstattungshilfe wurde den griechischen, rumänischen und spanischen Polizeibehörden nach Kenntnis der Bundesregierung vonseiten deutscher Sicherheitsbehörden seit 2001 geleistet (bitte jeweils konkreten Empfänger sowie Art und Umfang der Ausstattungshilfe angeben)?

Welche Computerprogramme wurden überlassen (bitte mit Erläuterungen zu Zweck und Anwendungsbereich und bitte jeweils auch den Kenntnisstand der Bundesregierung zu Hilfen seitens der Länder angeben)?

10

Welche (angesichts fehlender Meldepflicht auch partielle) Kenntnis hat die Bundesregierung über Exporte von Tränengas oder anderen Reizmitteln, Wasserwerfern, Schlagstöcken und anderen sogenannten weniger tödlichen Waffen sowie Handfesseln, passiver Bewaffnung und anderer polizeitypischer Ausstattung aus Deutschland an griechische, rumänische und spanische Sicherheitsbehörden seit 2001 (bitte soweit möglich Angaben zu Art und Umfang sowie konkreten Empfängern der Lieferungen machen)?

11

Welche Gespräche zur Vorbereitung polizeilicher Ausbildungs- sowie Ausstattungshilfe an welche griechischen, rumänischen und spanischen Polizeibehörden laufen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit deutschen Sicherheitsbehörden, und welche Angaben kann die Bundesregierung zur dabei in Aussicht genommenen Ausbildungs- sowie Ausstattungshilfe machen?

12

Welche Kontakte unterhalten deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Antiterroreinheit Hellenic Police Counter Terrorism Crime Division, und welche Themen werden dabei behandelt?

Mit welchen weiteren griechischen Spezialeinheiten unterhalten deutsche Sicherheitsbehörden Kontakte, und welche Themen werden mit diesen behandelt?

Welche Kontakte unterhalten deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Pan-Hellenic Federation of Police Personnel?

Welche Kontakte unterhalten sie nach Kenntnis der Bundesregierung zum Attika General Police Directorate?

Inwieweit und mit welchen konkreten Behörden stehen oder standen welche deutschen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Target Group Santa Claus im Austausch, und welche Angaben kann die Bundesregierung zur Zielsetzung der griechischen Regierung sowie Europol im Zusammenhang mit der Target Group Santa Claus machen?

13

Welche Kontakte unterhalten welche deutschen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen rumänischen und spanischen Sondereinheiten, was sind die jeweiligen besonderen Aufgaben dieser Einheiten, und welche Themen werden bei den Kontakten erörtert?

14

Mit welcher griechischen, rumänischen sowie spanischen Stelle arbeiten deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Anordnung und Durchführung verdeckter Ermittlungen zusammen?

Waren deutsche verdeckte Ermittler seit 2001 in Griechenland, Rumänien oder Spanien nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, und wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen?

Berlin, den 5. Dezember 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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