Extremismus-Video der Bundeszentrale für politische Bildung
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Nicole Gohlke, Agnes Alpers, Sevim Dağdelen, Wolfgang Neskovic, Jens Petermann, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit den einleitenden Worten „Es herrscht Bombenstimmung in Deutschland“ beginnt ein Video der Bundeszentrale für politische Bildung, das sich mit „Extremismus“ beschäftigt. Das Video hat in der Öffentlichkeit zum Teil scharfe Kritik ausgelöst und wurde von der Bundeszentrale für politische Bildung mittlerweile zwecks „Überarbeitung“ aus dem Netz genommen, ist aber an anderer Stelle weiterhin zu sehen.
Der Tenor des Videos ist eine Gleichsetzung von sogenanntem Linksextremismus mit Neofaschismus und islamistischem Terrorismus. Dabei werden die zehn Morde, die von der Nazi-Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) begangen wurden, als „Döner-Morde“ und „Privatkrieg“ bezeichnet. Diese wiederum werden als angebliche Reaktion von Nazis auf Straftaten dargestellt, die Linken zugeschrieben werden. Wörtlich heißt es in einem banalisierenden Plauderton: „Die Linken fackeln Luxuskarossen ab und die Rechten kontern mit den sogenannten Dönermorden.“
Die Bezeichnung „Döner-Morde“ ist aus Sicht der Fragesteller nicht nur höchst unangemessen und eine Verunglimpfung beziehungsweise Beleidigung der Ermordeten sowie ihrer Angehörigen. Die Gedenkstunde, die für die NSU-Opfer ausgerichtet wurde, wird durch das Video praktisch wieder konterkariert. Die dargestellte Gleichwertigkeit von Menschenleben und Autos ist zugleich eine menschenverachtende Verharmlosung neofaschistischer Straftaten. Inwiefern eine solche Darstellung den Ansprüchen auf „politische Bildung“ gerecht werden soll, können die Fragesteller nicht erkennen.
Als roter Faden zieht sich durch das Video die Extremismusthese mit ihrer Gleichsetzung von Neofaschisten und linken Aktivisten, die angeblich von den „Rändern“ der Gesellschaft her die Mitte beziehungsweise das Grundgesetz bedrohten. Unterschiede zwischen Neofaschisten und Linken werden praktisch nicht gemacht – als sei die Ermordung von über 150 Menschen durch Neofaschisten seit 1990 (vgl. www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-09/todesopfer-rechtegewalt) das Gleiche wie das Anzünden von Autos oder Sachbeschädigungsdelikten, wie sie häufig, wenngleich auf äußerst unsicherer Grundlage, Linken zugeschrieben werden.
Überhaupt nicht thematisiert wird, wie sehr rassistische und antidemokratische Denkmuster und Strukturen schon längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind. Dabei haben einschlägige Untersuchungen, wie „Die Mitte im Umbruch. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2012“ der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. oder die Zehnjahresstudie „Deutsche Zustände“ des Forscherteams um den Bielefelder Sozialwissenschaftler Wilhelm Heitmeyer, verdeutlicht, dass Rassismus, übersteigerter Nationalismus und die Neigung zu autoritären Politikvorstellungen hohe Zustimmungswerte in der sogenannten Mitte der Bevölkerung finden.
Die Fixierung auf angebliche „Ränder“ der Gesellschaft entspricht daher nicht den Anforderungen an eine moderne politische Bildungsarbeit. Zudem ist in Bezug auf den NSU mittlerweile zur Genüge bekannt, dass Verfassungsschutz und V-Leute erheblich zum Schutz der gewalttätigen Naziszene, wenn nicht sogar zur Förderung beigetragen haben.
Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung zufolge hat „der verantwortliche Fachbereich nach sehr intensiver und langer Beratung mit einem Expertisekreis aus politikdidaktischen und sozialpädagogischen Expertinnen und Experten sich entschieden, für bestimmte Themen auch weniger erprobte und teilweise auch kontrovers beurteilte Vermittlungsformen zu wählen.“ Die Intention des Videos sei aber „nicht verstanden“ worden.
Das ist aus Sicht der Fragesteller eine sehr euphemistische Darstellung. Angesichts des bis zum Anschlag ausgereizten „Extremismus“-Ansatzes scheint eine Überarbeitung nicht angemessen, vielmehr eine komplette Löschung erforderlich. Dass Steuergelder dafür ausgegeben worden sind, die Morde des NSU an neun Migranten und einer Polizistin als „Döner-Morde“ zu bezeichnen, diese wiederum als bloßes „Kontern“ von angeblich links motivierten Sachbeschädigungen darzustellen und von der Qualität her gleichzusetzen, ist nach Auffassung der Fragesteller skandalös und muss Fragen danach aufwerfen, nach welchen Kriterien die Bundeszentrale für politische Bildung arbeitet und welche Art von Abnahmekontrolle für ihre Materialien besteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Kosten sind bei der Produktion des Videos entstanden (bitte nach Einzelpunkten aufschlüsseln)?
Wer genau hat den Auftrag zur Erstellung des Videos erteilt, und welche Anforderungen enthielt der Auftrag (soweit möglich entsprechende Dokumente beilegen oder deren Inhalt umfangreich wiedergeben)?
Welche Besprechungen oder sonstigen Absprachen und welche Zwischenberatungen zur Filmproduktion hat es zwischen der Produktionsfirma SEO Entertainment GmbH und der Bundeszentrale für politische Bildung (wem genau dort) gegeben, und was war der wesentliche Inhalt dieser Besprechungen oder (auch schriftlich oder telefonisch durchgeführter) Beratungen?
Auf welche an der Produktion des Videos beteiligten Personen sowie Institutionen gehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Formulierungen „Döner-Morde“, „kontern“, „Bombenstimmung“, „Privatkrieg“ in diesem Film zurück?
Wer hat den Film der Produktionsfirma auf Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung abgenommen, und wer hat die Entscheidung getroffen, das Video ins Internet zu stellen?
Wer gehört dem erwähnten „Expertisekreis aus politikdidaktischen und sozialpädagogischen Expertinnen und Experten“ genau an (bitte möglichst vollständig mit Nennung von Namen, Funktion und ggf. Qualifikation aufzählen), und hat dieser Kreis einstimmig empfohlen, das Video ins Internet zu stellen?
a) Wer hat diesen Expertisekreis zusammengestellt, und nach welchen Kriterien wurden seine Mitglieder ausgewählt?
b) Erhalten die Mitglieder eine Vergütung für ihre Tätigkeit, und wenn ja, in welcher Höhe für genau welche Arbeitsleistungen?
c) Inwiefern, und von wem gab es aus dem Kreis heraus Kritik beziehungsweise Widerspruch?
d) Welche Konsequenzen werden daraus (von wem) für die Zusammensetzung dieses „Expertisekreises“ gezogen?
Welche Entscheidungsabläufe und Kontrollinstanzen gibt es auf Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung bei der Beauftragung und Verbreitung von Materialien, und auf welchen Ebenen der Bundeszentrale für politische Bildung sind diese jeweils angesiedelt?
a) Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung hierbei?
b) Welche weiteren Konsequenzen will die Bundesregierung ziehen?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Darstellung der Bundeszentrale für politische Bildung, „die Rechten“ hätten mit den Morden an neun Migranten und einer Polizistin links motivierte Straftaten „gekontert“, die Morde der Nazis seien also lediglich eine „Reaktion“ auf vermeintliche Straftaten von linken Gruppen (bitte begründen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die mutmaßlich vom NSU begangenen Morde an neun Migranten und einer Polizistin zeitlich vor den Wellen von angeblich links motivierten Brandanschlägen auf Autos insbesondere in Berlin und Hamburg statfanden, und daher schon aus Gründen der Chronologie keine Reaktion auf die Autobrände sein konnten?
Inwiefern ist die Bezeichnung der rassistisch motivierten Morde als „Döner-Morde“ aus Sicht der Bundesregierung angemessen, um politische Bildung zu betreiben?
Hat die Bundesregierung eine Prüfung vorgenommen, ob das Video strafrechtlich relevanten Inhalt hat, etwa eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener oder Beleidigung, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kam sie dabei?
Inwiefern ist die in dem Video unterschiedslos auf „Extremisten“ bezogene Bereitschaft, Andersdenkende umzubringen (grafisch unter anderem durch Köpfen angedeutet), nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, zur politischen Bildung beizutragen?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Gleichsetzung angeblicher Linksextremisten mit Neofaschisten für eine angemessene Form der politischen Bildung, angesichts der Tatsache, dass Neofaschisten seit dem Jahr 1990 über 150 Menschen ermordet haben?
Inwiefern hält die Bundesregierung die im Video vorgenommene Gleichwertigkeit von Menschenleben mit Autos für einen angemessen Beitrag zur politischen Bildung?
Inwiefern hält die Bundesregierung die unterschiedslose Bezeichnung neofaschistisch motivierter Morde und (vermeintlich) linksmotivierter Sachbeschädigung als „Privatkrieg“ für einen angemessen Beitrag zur politischen Bildung?
Wo, bei welchen Gelegenheiten, und von welchen Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jemals in Deutschland Sprengstoffgürtel (keine Attrappen) gefunden oder gar gezündet, wie im Film behauptet?
Sollten solche Gürtel bislang in Deutschland niemals zum Einsatz gekommen sein, inwiefern hält die Bundesregierung dann eine solche Behauptung im Film für eine angemessene Form der politischen Bildung?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass nicht nur – wie im Film behauptet – sogenannte islamische Extremisten, sondern alle Muslime Allah für den einzigen Gott halten, und dass alle Anhänger einer monotheistischen Religion einschließlich der jüdischen und christlichen von der Existenz eines einzigen Gottes ausgehen?
Wenn ja, ist die Bundesregierung der Meinung, dass Monotheismus an sich schon Extremismus ist?
Soll nach Kenntnis der Bundesregierung das Video tatsächlich überarbeitet werden, und wenn ja, nach welchen Kriterien?
a) Soll die Bezeichnung „Döner-Morde“ wegfallen?
b) Soll die Darstellung der NSU-Morde als Reaktion auf vermeintlich linksmotivierte Sachbeschädigungen wegfallen?
c) Soll die unterschiedslose Darstellung von „Linksextremisten“, Neofaschisten und Islamisten wegfallen?
d) Soll die Problematik des „Extremismus der Mitte“, also der hohen Zustimmung zu rassistischen und autoritären Politikansätzen, aufgegriffen werden?
e) Soll dargestellt werden, dass Rechtsextremisten (und nicht Linke) seit dem Jahr 1990 150 politisch motivierte Morde begangen haben?
f) Soll dargestellt werden, dass die „Urheberschaft“ für das „Abfackeln von Luxuskarossen“ bei der linken Szene keineswegs gesichert ist (www.berlin.de/aktuelles/berlin/2655569-958092-polizei-weniger-autobrandstiftungen-nach.html)?
g) Soll dargestellt werden, dass neofaschistische Zusammenschlüsse (im Gegensatz zu linken) jahrelang durch V-Leute zum Teil sehr hohe Geldbeträge und Unterstützung etwa bei der Beschaffung falscher Papiere erhalten haben (www.taz.de/!84018)?
h) Welche weiteren Änderungen sind beabsichtigt?
i) Soll die Bezeichnung „Ganzkörperdusche“ für einen Wasserwerfereinsatz geändert werden?
j) Soll das Video komplett gelöscht werden?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Bezeichnung des Einsatzes von Wasserwerfern gegen (im Video: linke) Demonstrantinnen und Demonstranten als „Ganzkörperdusche“ für einen angemessenen Beitrag zur politischen Bildung, angesichts der Tatsache, dass dieser polizeiliche Eingriff in die Grundrechte mit erheblichen Gefahren für die körperliche Unversehrtheit verbunden und deswegen nur in besonderen Umständen erlaubt ist?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass dieses Video nicht etwa „falsch verstanden“ wurde, sondern vielmehr das logische Ergebnis des gleichmacherischen „Extremismus“-Ansatzes ist, und inwiefern zieht sie daraus die Schlussfolgerung, mit dieser Gleichsetzung zu brechen?
Wie viele Anschläge durch islamistische Attentäter in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt, bei denen Sprengstoffgürtel zum Einsatz kamen (bitte vollständig aufzählen), und inwiefern hält sie vor dem Hintergrund ihrer diesbezüglichen Kenntnisse die Darstellung eines mit einem Sprengstoffgürtel ausgestatteten „Islamisten“ im Video für angemessen?
Welche weiteren Projekte sind derzeit bei der Bundeszentrale für politische Bildung im Themenfeld „Extremismus“ in Vorbereitung, und inwiefern werden diese neu überprüft?
Auf der Grundlage welcher wissenschaftlichen Quellen und Publikationen beschäftigt sich die Bundeszentrale für politische Bildung mit „Extremismus“?
a) Gibt es einschlägige interne Handreichungen, Anweisungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, entsprechende Papiere oder programmatische Aufsätze, die den Umgang der Bundeszentrale für politische Bildung mit dem Thema „Extremismus“ inhaltlich und wissenschaftlich bestimmen (bitte ggf. beilegen bzw. mit Namen von Autorinnen und Autoren und Titeln auflisten)?
b) Inwieweit werden Erkenntnisse der „Extremismusforschung“ in Bildungsangebote umgesetzt (bitte entsprechendes Material, Links oder Bildungsmaterialien beilegen)?
c) Lässt sich die Bundeszentrale für politische Bildung in Fragen der bildnerischen Vermittlung zum „Extremismus“-Problem wissenschaftlich beraten, und wenn ja, von wem, und mit welchem Ergebnis (bitte entsprechende Protokolle beziehungsweise Empfehlungen beilegen oder deren Inhalt angeben)?