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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Geplante EU-Richtlinie zur Speicherung von Fluggastdaten

Stand der Diskussion um die geplante EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung zum Zweck der Verfolgung von Terrorismus und Schwerkriminalität, Position der Bundesregierung, Überlegungen zur Ausdehnung der Richtlinie auf Schiffs- und Bahnreisende, Einschätzung der Verfassungsmäßigkeit der Richtlinie vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.01.2013

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1197720. 12. 2012

Geplante EU-Richtlinie zur Speicherung von Fluggastdaten

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Petra Pau, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Berichterstattung im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ („Auf Vorrat gespeichert“, 50/2012, S. 15) wird auf EU-Ebene eine neue Richtlinie diskutiert, deren Inhalt den Regelungen des Fluggastdatenabkommens mit den USA nahezu gleichen soll. Das EU-Parlament sollte demnach noch vor Weihnachten über den geplanten Aufbau eines Systems zur Sammlung von Fluggastdaten (PNR = Passenger Name Record) abstimmen. Diese Abstimmung ist nun zwar verschoben, aber natürlich nicht aufgehoben.

Die Richtlinie soll den Mitgliedstaaten vorschreiben, Fluggastdaten von Passagieren, die von und nach Europa reisen, systematisch zu erfassen und ohne jeglichen Verdacht, einzig und alleine aufgrund der Nutzung eines Flugzeugs, fünf Jahre lang auf Vorrat zu speichern. Auch innereuropäische Flüge können überwacht werden und der komplette Datensatz soll anstatt der vorgeschlagenen 30 Tage ganze zwei Jahre ausgewertet werden. Die Daten von anderen Verkehrsmitteln wie Zügen und Schiffen sollen ebenfalls ausgewertet werden.

Unter anderem sollen Name, Adresse, Reiseziel, Telefonnummer, Kreditkartendaten und Essensvorlieben der Fluggäste unmittelbar nach dem Abfertigungsvorgang an die zuständige Ermittlungsbehörde übermittelt werden. Ein PNR- Datensatz (Fluggastdatensatz) enthält in der Summe etwa 60 Angaben aus 19 verschiedenen Kategorien. Netzaktivisten sehen darin eine Vorratsdatenspeicherung in der Luft und haben eine Kampagne gestartet, um die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf ihre Bedenken aufmerksam zu machen. Auch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), der Rechtsdienst des Rates der Europäischen Union, der Europäische Datenschutzbeauftragte, die Artikel-29-Datenschutz-Gruppe der Europäischen Kommission und der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, sehen massive rechtliche Bedenken bei der Auswertung von PNR-Daten. „Alle Fluggäste sollen auf der Grundlage der Daten einer ‚Gefahrenanalyse‘ unterzogen werden. Dies komme einer Rasterfahndung sehr nahe“, so der BfDI in seiner Pressemitteilung vom 27. April 2012. Genau genommen werden bei der PNR-Richtlinie also Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung kombiniert und es stellt sich die Frage, ob die EU mit diesem Projekt nicht auch gegen das Urteil des BVerfG vom März 2008 in Sachen Vorratsdatenspeicherung verstößt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie sieht der aktuelle Zeitplan zur Verabschiedung des Vorschlags über die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität“ aus, nachdem die Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE-Ausschuss) am 17. Dezember 2012 verschoben wurde, und welche Gründe hatte die Verschiebung?

2

Welchen Stand hat die institutionelle Diskussion um den Vorschlag für eine europäische Fluggastdatenregelung aktuell (bitte hier auch die unterschiedlichen Positionen der Mitgliedstaaten darstellen)?

3

Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich der Pläne der Europäischen Kommission, und welchen Sinn sieht sie besonders in der Erfassung innereuropäischer Reisebewegungen?

4

Welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Überlegungen, die in der Vergangenheit vor allem Großbritannien ins Spiel gebracht hatte, auch eine Erfassung der europäischen Schiffs- und Bahnreisenden zu regeln und vorzunehmen, und welche Position hat die Bundesregierung dazu?

5

Teilt die Bundesregierung die Bedenken des BfDI, und in welcher Form vertritt sie diese gegebenenfalls auf europäischer Ebene?

Wenn nein, warum nicht?

6

Haben das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern in Bezug auf die geplante EU-Richtlinie einen gemeinsamen Standpunkt?

Wenn nein, worin unterscheiden sich die Positionen der beiden Bundesministerien?

7

Hat die Bundesregierung an Vorabverhandlungen bezüglich der Richtlinie teilgenommen?

Wenn ja, durch wen wurde sie wann, in welcher Art und Weise, und mit welchem Ziel vertreten?

Wenn nein, hatte die Bundesregierung Kenntnis von dem Vorhaben der Europäischen Kommission?

8

Wie schätzt die Bundesregierung die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Richtlinie vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ ein?

Berlin, den 20. Dezember 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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