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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2012

Anzahl der Asylberechtigten, Asylsuchenden, Flüchtlinge, Geduldeten und Ausreisepflichtigen sowie strafrechtlich verurteilter oder zur Festnahme ausgeschriebener Ausländer, jeweils unter genauer Angabe ihres aufenthaltsrechtlichen Status nach Aufenthaltsgesetz und nach Herkunftsländern<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.02.2013

Antwortdauer

41 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1210515. 01. 2013

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2012

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Nicole Gohlke, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Aktuelle Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt.

Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge in den letzten 15 Jahren drastisch gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) halbierte sich fast von über 200 000 im Jahr 1997 auf nur noch gut 113 000 zum Stand 31. Dezember 2011 (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 17/8547), allemal infrage massenhafter Asyl-Widerrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten nur geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge sank wegen der erheblich zurückgegangenen Zugangszahlen noch stärker – um fast 80 Prozent – von knapp 650 000 (Ende des Jahres 1997) auf nur noch gut 134 000 Personen (Ende des Jahres 2011).

Zum Stand 31. Dezember 2011 lebten weiterhin gut 27 000 Menschen mit einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und etwa 5 700 Personen aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.

Etwa 50 000 Personen verfügten Ende des Jahres 2011 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a und 25a AufenthG), fast 48 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG) sowie knapp 16 000 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG).

Über 213 000 Menschen wurden seit Anfang der 90er-Jahre als „jüdische Kontingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion dauerhaft aufgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen53

1

Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

1

Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?

1

Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

1

Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2

Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (§ 3 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG – in Verbindung mit § 60 Absatz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

2

Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

2

Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

2

Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3

Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt bzw. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG erteilt wurde („subsidiärer Schutz“), lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

3

Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

3

Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

3

Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?

4

Bei wie vielen der nach Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2012 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?

5

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestoppanordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen gelten derzeit in den einzelnen Bundesländern?

7

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

8

Wie viele jüdische Flüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 31. Dezember 2012 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?

9

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und auf welchen einzelnen Aufnahmeerklärungen (bitte mit Datum und Inhalt aufzählen) basiert dies?

10

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

11

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und in der Summe auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

11

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 104a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war?

11

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG „auf Probe“ erhalten (bzw. – wie aus Bundestagsdrucksache 17/1539 zu Frage 7 hervorgeht – eigentlich nach § 104a Absatz 5 bzw. Absatz 6 AufenthG)?

11

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten?

11

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten?

11

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b in Verbindung mit § 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?

11

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 5 bzw. Absatz 6 AufenthG (bitte differenzieren) erhalten?

11

Welche aktuellen Angaben der Bundesländer zu dem Personenkreis der Bleibeberechtigten infolge der §§ 104a und 104b AufenthG bzw. infolge des Beschlusses der Innenministerkonferenz von Ende 2009 bzw. Ende 2011 liegen der Bundesregierung vor?

12

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter – 0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 60 Jahre – und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

14

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

15

Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den zehn wichtigsten vorherigen Aufnahmeländern differenzieren)?

16

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. Satz 2 differenzieren)?

17

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

18

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde, und wie ist die Auffassung der Bundesregierung zur Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG in Bezug auf syrische Flüchtlinge?

19

Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2012 im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthalttitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen?

19

Wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

19

Was ist Genaueres zum Status, der Staatsangehörigkeit oder dem aufenthaltsrechtlichen Hintergrund der übrigen Personen zu sagen – auch solchen, die nicht aus der Europäischen Union oder den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums stammen (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

20

Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember 2012 nach § 26 der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche typischen Fallkonstellationen kommen diesbezüglich in der Praxis vor?

21

Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2012 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen lebten bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22

Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes – AZRG: illegale Einreise/ Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2012 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland, wie viele seit mehr als sechs Jahren (bitte nach Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22

Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31. Dezember 2012 bzw. im Jahr 2012 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2012 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22

Wie viele Personen wurden im Jahr 2012 bzw. waren zum 31. Dezember 2012 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2012 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22

Wie viele Personen wurden im Jahr 2012 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltsitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert antworten)?

23

Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2012 bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2012 die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2012 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

23

Wie viele Zustimmungen im Jahr 2012 erfolgten ohne Prüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG (bitte nach den §§ 6 bis 8 der Beschäftigungsverfahrensverordnung – BeschVerfV – differenzieren)?

23

Wie viele Zustimmungen erfolgten nach § 10 Absatz 1 bzw. Absatz 2 BeschVerfV (bitte differenzieren) bei seit mehr als einem Jahr Geduldeten (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

23

Wie viele Versagungen basierten auf § 11 BeschVerfV (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), bzw. welche sonstigen Informationen und Einschätzungen liegen der Bundesregierung hierzu vor?

23

Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie vielen zum 31. Dezember 2012 in Deutschland lebenden Personen mit welchem Aufenthaltsstatus aus welchen Ländern eine Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt wurde und wie vielen von ihnen im Jahr 2011 (bitte soweit möglich nach den §§ 1 bis 4 der BeschVerfV differenzieren)?

23

Welche ersten Erfahrungen wurden gemacht mit den seit August 2012 geltenden Erleichterungen des Prüfungs- und Zustimmungsverfahrens gemäß der Beschäftigungsverfahrensverordnung, etwa mit der neuen Zustimmungsfiktion nach § 14a BeschVerfV, und welche Daten liegen hierzu vor (bitte Ausführungen soweit möglich nach verschiedenen Personengruppen differenzieren, etwa Geduldete/Asylsuchende, Hochqualifizierte, Fachkräfte, Studierende, Familienangehörige usw.)?

24

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Buchstaben a, b und c in Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG differenzieren)?

25

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach §60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie bewertet die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen die Wirksamkeit der Neuregelung und einen möglichen gesetzlichen Korrekturbedarf – auch angesichts der unverändert hohen Zahlen langjährig Geduldeter?

26

Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2012 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch Gerichte (bitte differenzieren, bei Gerichten gegebenenfalls Zahlen für das Jahr 2011 nennen) ausgesprochen?

27

Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember 2012 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Status, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende wurden im Jahr 2012 abgeschoben, wie viele von ihnen reisten freiwillig aus bzw. hielten sich noch in der Bundesrepublik Deutschland auf (bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und soweit wie möglich Angaben dazu machen, in welchem Jahr die Ablehnung der jeweiligen Personen erfolgte)?

Berlin, den 15. Januar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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