Lage syrischer Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten in Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Dr. Lukrezia Jochimsen, Stefan Liebich, Niema Movassat, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit den anhaltenden bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Syrien verschärft sich auch die Lage für die syrischen Flüchtlinge innerhalb Syriens und in den Nachbarstaaten immer weiter. Der Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UN) António Guterres nannte vor der UN-Vollversammlung die Zahl von 700 000 Menschen, die in den Nachbarstaaten Zuflucht suchten (www.unhcr. de). Von Januar bis Oktober 2012 waren es in der gesamten Europäischen Union (EU) rund 23 500, davon 15 000 in Deutschland und Schweden.
In die Staaten der EU gelangen syrische Flüchtlinge weiterhin fast ausschließlich nur auf irregulären Wegen. Auch ein Appell von António Guterres an die Innenminister der EU, die Grenzen für syrische Flüchtlinge offen zu halten, hat daran nichts ändern können. Selbst der Appell zur Aufnahme von 500 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen durch die 27 Staaten verhallte bislang (dpa, 17. Januar 2013).
Viele in Deutschland aufgenommene Flüchtlinge oder syrische Staatsangehörige würden gerne ihre Angehörigen aus den Flüchtlingslagern oder aus Syrien nachholen. Dies scheitert in vielen Fällen aus formalen und rechtlichen Gründen. In einer Mitteilung vom 4. Dezember 2012 wies der UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) darauf hin, dass die meisten syrischen Flüchtlinge in Deutschland lediglich subsidiären Schutz (Abschiebeverbot nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) erhalten. Nach der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge betraf dies im Jahr 2011 5 480 von insgesamt 7 467, d. h. fast drei Viertel aller Anerkennungen der Schutzbedürftigkeit bei syrischen Asylsuchenden. Als subsidiär Schutzberechtigte haben sie derzeit keinen vergleichbaren Anspruch auf den Nachzug von Familienmitgliedern, wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – was sich erst infolge der Neufassung der EU-Qualifikationsrichtlinie ändern wird. Der Vertreter des UNHCR in Deutschland, Österreich und der Tschechischen Republik, Dr. Michael Lindenbauer, fordert deshalb eine Aufnahme von Verwandten in Deutschland lebender syrischer Staatsangehöriger außerhalb des regulären Verfahrens und appellierte an die Innenminister von Bund und Ländern, eine entsprechende Vereinbarung nach § 23 Absatz 1 AufenthG zu treffen. Es sei dringend erforderlich, diesen Personen einen sicheren alternativen Zugang nach Deutschland zu verschaffen. Vielfach wird in diesen Fällen eine Unterstützung und gegebenenfalls auch eine Unterbringung durch die hier lebenden Verwandten erfolgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Zahl syrischer Binnenflüchtlinge und zur Zahl syrischer Flüchtlinge in den angrenzenden Staaten?
In welcher Form leistet die Bundesregierung derzeit für diese Flüchtlinge Hilfe?
Welche Maßnahmen werden darüber hinaus geplant, eingeleitet oder geprüft, um den Flüchtlingen vor Ort bzw. den Anrainerstaaten zu helfen?
Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Bitte des UN- Flüchtlingskommissars nach Aufnahme von 500 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen im Rat der EU-Innenminister am 17. Januar dieses Jahres eingenommen, und wie hat sie im Anschluss daran dieses Anliegen unterstützt, vorangetrieben oder umgesetzt?
Wird sich die Bundesrepublik Deutschland auch unabhängig von der Beteiligung der anderen EU-Staaten an einem möglichen „resettlement“ besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus den Nachbarstaaten Syriens beteiligen, wenn ja, in welcher Größenordnung könnte die Beteiligung liegen, wenn nein, warum nicht, und ist die Bundesregierung insbesondere der Auffassung, dass die zumeist irreguläre Einreise von gut 6 000 syrischen Asylsuchenden nach Deutschland im Jahr 2012 ein ausreichender Beitrag Deutschlands zur Entlastung der überforderten Nachbarländer ist, die mehrere Hunderttausende Flüchtlinge aufgenommen haben (bitte begründen)?
Von welchen anderen EU-Staaten ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich an einem solchen „resettlement“ beteiligen wollen, und welche lehnen dieses ab?
Welche Fallkonstellationen betrafen die Aufnahme von 26 syrischen Staatsangehörigen durch die Bundesrepublik Deutschland nach § 22 AufenthG (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10624), und wie viele syrische Staatsangehörige wurden seit Frühjahr 2011 bis heute auf der Grundlage des § 22 AufenthG in welchen Fallkonstellationen aufgenommen?
Wie ist der aktuelle Stand der Visumbearbeitung von Anuar Naso (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10624), wie ist die Haltung der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung des Landkreises Hildesheim hierzu, welche Informationen hat die Bundesregierung zur aktuellen Situation von Anuar Naso, und wie ist der Verweis der Bundesregierung in der Beantwortung der Frage 6 auf die Antwort zu Frage 4 auf der genannten Bundestagsdrucksache zu verstehen?
Was ist der Bundesregierung über Hilfsmaßnahmen seitens anderer EU- Staaten und der Europäischen Kommission für die syrischen Flüchtlinge in den Nachbarstaaten bekannt?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß syrische Schutzsuchende von mutmaßlich rechtswidrigen Rückschiebungsmaßnahmen der italienischen Behörden nach Griechenland betroffen sind (vgl. Bericht von Human Rights Watch „Turned away“, 22. Januar 2013), und wie reagiert die Bundesregierung auf diese Berichte?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einem verstärkten Aufkommen syrischer Schutzsuchender an der türkisch-griechischen Land- bzw. Seegrenze, wie gefährlich ist die irreguläre Einreise in die EU über diese Grenze für syrische Schutzsuchende, und wie viele tödliche Zwischenfälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2012 bzw. 2013 beim Versuch, die türkisch-griechische Grenze auf irregulären Wegen zu überschreiten?
Wie viele syrische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ohne gültigen Aufenthaltstitel im Jahr 2012 (soweit vorliegend) an der griechisch-türkischen bzw. an anderen EU-Außengrenzen (bitte differenzieren) aufgegriffen, und wie viele wurden zurückgewiesen?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß syrische Flüchtlinge von informellen Rückschiebungsaktionen (push back) in der Ägäis durch griechische Grenzschützer betroffen sind und inwieweit FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen) an diesen Operationen beteiligt ist, und wie reagiert die Bundesregierung auf entsprechende Berichte zum Beispiel der griechisch-türkischen Menschenrechtsgruppe Kayiki (Mitteilung vom 18. Januar 2013 auf www.kayiki.org)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie die Türkei mit syrischen Flüchtlingen umgeht, die an der EU-Außengrenze zurückgewiesen oder zurückgeschoben werden (bitte so detailliert wie möglich darstellen)?
Haben sich die von der Bundesregierung erwähnten Missstände im Umgang mit syrischen Schutzsuchenden in Griechenland und Zypern (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10624, Frage 10) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Monaten verbessert (bitte ausführen), und was ist der Bundesregierung zu Anerkennungsquoten syrischer Asylsuchender in beiden Staaten bekannt?
Werden syrische Asylsuchende im Rahmen des Dublin-Verfahrens von Deutschland aus nach Zypern zurücküberstellt, und wenn ja, wie ist dies vereinbar mit den von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/10624 zu Frage 10 beklagten Missständen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der Bitte des UNHCR nach einer Öffnung der Grenzen für syrische Schutzsuchende zu entsprechen (bitte ausführen)?
Welche aktuellen „Risiko-Analysen“ der Grenzschutzagentur FRONTEX zur Entwicklung der Zahl syrischer Asylsuchender liegen der Bundesregierung derzeit vor, und was ist ihre wesentliche Aussage?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Zahl syrischer Asylsuchender in den EU-Staaten im Jahr 2012 und zur Anerkennungsquote (so weit möglich, bitte nach Flüchtlingsanerkennung und subsidiärem Schutzstatus differenzieren)?
Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Angehörigen von in Deutschland subsidiär Schutzberechtigten bzw. von sonstigen hier lebenden syrischen Staatsangehörigen den Nachzug in die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen, welche Ermessensspielräume für eine humanitäre Handhabung gibt es, und inwieweit macht die Bundesregierung bzw. machen die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung hiervon Gebrauch?
Wird sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern für eine Aufnahmeregelung nach § 23 Absatz 1 AufenthG für Verwandte von in Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen einsetzen (bitte begründen)?
Wie viele Visaanträge wurden im vergangenen Jahr durch syrische Staatsangehörige in den deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Syriens gestellt, wie viele und in welchen Kategorien wurden Visa erteilt (bitte nach Auslandsvertretungen auflisten)?
Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Visumverfahren für syrische Staatsangehörige Erleichterungen zu schaffen, sowohl aus humanitären Erwägungen als auch zur Entlastung der Botschaften?
Welche Möglichkeiten bestehen derzeit, syrischen Staatsangehörigen einen vorübergehenden Aufenthalt bei in Deutschland lebenden Verwandten zu ermöglichen, wenn Letztere für die damit entstehenden Kosten aufkommen?
a) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte eine vergleichbare Aufnahme bosnischer Kriegsflüchtlinge in größerer Zahl im Jahr 1992?
b) Wäre gegebenenfalls die Einführung einer solchen Möglichkeit im Aufenthaltsrecht aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll (bitte begründen)?
Unter welchen Bedingungen wird sich die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern dafür einsetzen, dass den in Deutschland lediglich geduldeten syrischen Staatsangehörigen angesichts der auf unabsehbare Zeit unverschuldet nicht möglichen Abschiebung bzw. Ausreise Aufenthaltserlaubnisse statt (Ketten-)Duldungen erteilt werden (bitte begründet darlegen), wie viele Geduldete betrifft dies aktuell (bitte nach Bundesländern differenziert angeben), und wie ist es nach Ansicht der Bundesregierung zu erklären, dass von der für solche Fälle unmöglicher Ausreisen bzw. Abschiebungen einschlägigen Vorschrift nach § 25 Absatz 5 AufenthG in der Praxis so häufig nicht Gebrauch gemacht wird (bitte ausführen)?