TETRA-Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Deutschland
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Sabine Stüber, Jan Korte, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Harald Koch, Dorothee Menzner, Jens Petermann, Michael Schlecht, Dr. Petra Sitte, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der Einführung des Digitalfunks sollen die Defizite in der sicherheitsrelevanten Kommunikation für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) behoben werden. Es handelt sich dabei um eines der derzeit größten technischen Modernisierungsvorhaben in Deutschland. Danach soll erstmals ein bundesweit einheitliches Funknetz für Rettungs- und Sicherheitskräfte flächendeckend zur Verfügung stehen und die bestehenden, voneinander unabhängigen Analogfunknetze ablösen (vgl. Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, www.bdbos.bund.de).
Im Jahr 1996 fand zur Erprobung in Aachen ein erster Feldversuch statt. Im Jahr 2007 vereinbarten Bund und Länder, bundesweit diesen digitalen Sprech- und Datenfunk auf der Basis des Mobilfunkstandards TETRA (Terrestrial Trunked Radio) aufzubauen und zu betreiben. In einzelnen Regionen ist das BOS-Digitalfunknetz bereits verfügbar und wird genutzt (z. B. Berlin, Hamburg, Bremen, Leipzig, München sowie Regionen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein West und dem östlichen Landesteil Baden-Württembergs; vgl. Bundestagsdrucksache 17/10066).
Bisher können gesundheitliche Risiken für Menschen durch den BOS-Digitalfunk nach TETRA-Standard nicht ausgeschlossen werden. Zwar sind in der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Grenzwerte für elektromagnetische Funkwellen festgelegt und laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms Untersuchungen zur Frage der gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter Felder durchgeführt worden. „Die dort gewonnenen Erkenntnisse können aber nur eingeschränkt auf den TETRA-Funk übertragen werden, da sich die Pulsfrequenz und der Frequenzbereich von denen des kommerziellen Mobilfunks unterscheidet.“ (BfS).
Internationale Studien zeigen in einzelnen Bereichen einen Forschungsbedarf auf. Zu den Langzeitfolgen gibt es bisher keine aussagekräftigen Untersuchungen.
In Deutschland gibt es zahlreiche Bürgerinitiativen, die sich mit der Einrichtung des BOS-Digitalfunks auseinandersetzen. Dabei geht es nicht nur um mögliche gesundheitliche Gefährdungen, sondern auch um fehlende Einflussmöglichkeiten auf die Netzinstallation in den Gemeinden. Auch Beschlüsse gewählter Bürgervertretungen werden außer Kraft gesetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen51
Welche nationalen und internationalen Forschungsergebnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen des TETRA-Funks liegen derzeit vor, und mit welchen zentralen Aussagen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen für den weiteren Ausbau des BOS-Digitalfunks?
Inwiefern können mit den vorliegenden Forschungsergebnissen langfristige gesundheitliche Schäden infolge der Nutzung des TETRA-Funks ausgeschlossen werden?
Wie viele Basisstationen zur Errichtung eines einheitlichen BOS-Digitalfunknetzes sind bisher gebaut worden, und wie viele soll es bei kompletter Fertigstellung geben (bitte jeweils nach Bundesländern nennen)?
Wie viele Basisstationen sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten geplant (bitte einzeln für die Landkreise und kreisfreien Städte aufführen und die Standorte benennen)?
Um wie viel hat sich die Anzahl der ursprünglich geplanten Basisstationen erhöht (bitte nach Bund, Länder und Gemeinden antworten), und was sind die Gründe dafür?
Wann, in welchen Zeiträumen und in welchen Regionen werden Probebetriebe für den Behördenfunk vor der endgültigen Inbetriebnahme durchgeführt?
Wann ist die Digitalfunktechnik auf TETRA-Standard international eingeführt worden?
Bis wann soll in Deutschland die Errichtung eines kompletten TETRA-Netzes abgeschlossen sein?
Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die Einführung des TETRA-Digitaler BOS-Funk und die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert?
Wie viele Menschen sind derzeit von welcher Intensität der Strahlungen des BOS-Digitalfunks betroffen (bitte nach Bundesländern auszählen, wenn möglich auch nach Landkreisen)?
Wie viele werden es bei kompletter Fertigstellung und Inbetriebnahme des BOS-Digitalfunks sein?
Trifft es zu, dass TETRA im 24-Stunden-Sendebetrieb sendet und immer mit voller Leistung, und inwiefern kann dies bei Anwohnerinnen und Anwohnern der Sendestationen zu hoher dauerhafter Strahlenbelastung führen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Empfehlungen und Ermahnungen des BfS, die Funkbelastung für die Bevölkerung zu minimieren, umzusetzen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der gesundheitlichen Risiken durch die pulsierenden Signale des BOS-Funks am Empfangsgerät?
Sind der Bundesregierung Alternativen zum TETRA-Funk bekannt, die auf eine andere, weniger gesundheitsgefährdende Modulation des Signals setzen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass bei der niedrigen Trägerfrequenz von TETRA (ca. 400 MHz) ein Schutz auch in zig Kilometer Entfernung nahezu unmöglich ist, da die Funkwellen alle nichtmetallischen Wände durchdringen, und was leitet sie gegebenenfalls daraus für den Schutz der Bevölkerung ab?
Welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Behördenmitarbeitern und Bevölkerung vor TETRA-Wirkungen hat die Bundesregierung vorbereitet, und wie werden diese Maßnahmen finanziert?
Wie hoch sind die geltenden Grenzwerte für TETRA/BOS-Funkanlagen laut Bundes-Immissionsschutzgesetz?
Nach welchen Verfahren in welchem Zeitraum bzw. welcher Zeitdauer wurden die Grenzwerte ermittelt?
Wie werden die Kommunen, auf deren Territorien Sendemasten errichtet werden sollen, in die Planungen einbezogen (bitte mit Angabe der Konsequenzen bei ablehnender Haltung der Standortkommune)?
In wie vielen Fällen haben Gemeinden die Errichtung von Funkmasten abgelehnt?
In wie vielen Fällen wurden dennoch Funkmasten errichtet, und auf Grundlage welcher gesetzlichen Regelung?
Zu welchem Zeitpunkt wurden die Kommunen (Bürgermeister, Stadt und Gemeinderäte) über das TETRA-Projekt und die Kosten, die dadurch entstehen, in Kenntnis gesetzt?
Welchen Kontakt hat die Bundesregierung bisher zu betroffenen Gemeinden gesucht?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag eines TETRA-Moratoriums und einer gesamteuropäischen Neuvergabe der Aufgabe nachhaltiges Behörden- und Sicherheits-Kommunikationssystem, und wie begründet sie ihre Antwort?
Welchen Kontakt hat die Bundesregierung bisher zu Bürgerinitiativen gesucht, die sich mit den Auswirkungen des BOS-Digitalfunks beschäftigten?
Welche Erkenntnisse gibt es über technische Defizite des BOS-Digitalfunks?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur mangelhaft technischen Leistungsfähigkeit (vor allem hinsichtlich einer ungenügenden Datengeschwindigkeit) von TETRA vor, die den modernen Anforderungen des Behördenfunks nicht gerecht wird?
An wie vielen Standorten kann das in Deutschland zum Teil schon regional eingerichtete BOS-Digitalfunknetz wegen technischer Probleme nicht genutzt werden bzw. musste abgeschaltet werden?
Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass die Behördenmitarbeiter trotz TETRA gezwungen sind, ihre privaten Smartphones zu nutzen, um ihre Aufgaben überhaupt erfüllen zu können?
Welche Planungen bzw. Vorstellungen hat die Bundesregierung dahingehend, wie eine Nutzung bereits erfolgter Investitionen (beispielsweise der Funktürme) erfolgen kann, falls ein besseres System bundesweit eingeführt werden sollte?
Welche Erkenntnisse gibt es über sicherheitstechnische Defizite des BOS-Digitalfunks?
Welche Ergebnisse brachten der Aachener Feldversuch und die in den Folgejahren durchgeführten Feldversuche?
Sind der Bundesregierung die Ausfälle der Mobilfunkversorgung im Erzgebirge (die über Masten, also oberirdisch erfolgt) bei strengen winterlichen Witterungsbedingungen bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus für eine unterirdische Verlegung der Leitungen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass nur ein Glasfasernetz die Basis eines zukunftssicheren, technisch anspruchsvollen, wetterunabhängigen und gesundheitsverträglichen Behördenfunks höchster Qualität sein kann?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Nutzung vorhandener und Förderung zu errichtender Glasfasernetze insbesondere für den Behördenfunk ergriffen?
Wenn ja welche?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann will die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die für den Aufbau Ost getätigten Investitionen in Glasfasernetze effizient zu nutzen und weitere Möglichkeiten wie die Nutzung des Bundesbahnnetzes einzubeziehen, um die Kommunikationstechnik im Behördenfunk in den neuen Bundesländern insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit zu verbessern?
In welchen Ländern der EU wird im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit der digitale Funkstandard TETRA angewandt (bitte mit Angabe der Erfahrungen in diesen Ländern)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass TETRA mit dem längst eingeführten französischen TETRAPOL-Behördenfunknetz nicht kompatibel ist (das nicht die gefährliche Taktung aufweist), so dass damit ein einheitliches europäisches Behördenfunknetz verhindert wird, und was unternimmt sie, um diese Mängel abzustellen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausfälle von Digitalfunknetzen auf TETRA-Basis in Ländern, die dieses eingerichtet haben?
Gibt es Länder, die diese Technik aufgegeben oder rückgebaut haben (wenn ja, welche, und aus welchen Gründen)?
Welche Redundanz hat das geplante TETRA-Netz?
Was passiert, wenn das BOS-Netz ausfällt?
Welche Informationen liegen zu Nachfolgesystemen von TETRA vor, die die allgemein bekannten Nachteile nicht haben (Taktfrequenz mit 17,65 Hz mitten im Gehirnwellenbereich, Ansprechverzögerung, zu niedrige Datengeschwindigkeit, plötzlicher Gesprächsabbruch bei hoher Funkfelddämpfung, hohe Kosten, krasser Gegensatz zur Technik moderner Smartphones für den privaten Bereich)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen angesichts der Tatsache, dass in Deutschland beträchtliche Entwicklungskapazitäten vorhanden sind, um an der Entwicklung eines redundanten, nachhaltig umweltverträglichen europäischen Höchstleistungsnetzes für Behörden mit Sicherheitsaufgaben maßgeblich mitzuwirken?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um wissenschaftliche und unternehmerische Innovationen und Initiativen für die Lösung der Probleme des Behördenfunks zu fördern?
Wie hoch sind derzeit die geschätzten Gesamtkosten für die Errichtung des kompletten BOS-Digitalfunknetzes, und welche Kosten waren ursprünglich angesetzt (bitte wenn möglich auch nach Bundesländern aufgliedern)?
Wie hoch wären die Gesamtkosten für die Verschlüsselung des Analogfunks, und was spricht gegen diese Variante?
Wie haben sich Investitions- und Betriebskosten für den digitalen Behördenfunk entwickelt (bitte dazu auch die ursprüngliche Kostenplanung angeben)?
Wie verteilen sich beim BOS-Digitalfunk die Investitionskosten und die darauffolgenden Betriebskosten auf Bund, Länder und Kommunen (bitte für Investitionen und Betriebskosten einzeln nennen)?
Zu welchem Anteil werden die Mehrkosten des TETRA-Projekts auf die Kommunen, Länder und den Bund umgelegt?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass international der Vorteile wegen eine technische Wende vom Mikrowellenfunk zur Photonik im Gange ist, die auch den Behördenfunk betrifft?
Welche Institutionen hat die Bundesregierung beauftragt, diese Entwicklung zu hinterfragen und europaweit zu nutzen?
Welche deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der ökologischen Wende der Kommunikationstechnik beteiligt, und wie werden diese im Hinblick auf die BOS-Kommunikation durch die Bundesregierung gefördert?
Welche Einrichtungen und Institutionen sind angesichts der in Gang kommenden ökologischen Wende der Kommunikationstechnik durch die Photonik damit beauftragt, sich um ein nachhaltiges und redundantes BOS-System auf dieser Grundlage zu bemühen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass TETRA für elektrohypersensibilisierte Menschen zusätzliche gesundheitliche Belastungen mit sich bringt?
Inwiefern ist dann ein flächendeckender Behördenfunk mit Funkverfahren wie TETRA aus Gründen der Menschenrechte nicht akzeptabel bzw. verstößt gegen die grundgesetzlichen Schutzpflichten des Staates?
Aus welchen Gründen wurden bestimmte Frequenzbereiche des BOS-Funks (390 bis 399,9 MHz, 335,4 bis 387 MHz und 1559 bis 1610 MHz) als ausschließlich militärisch klassifiziert?
Welche rechtliche Stellung erfolgt aus der militärischen Klassifizierung eines Frequenzbereichs gegenüber der Klassifizierung eines zivilen Frequenzbereichs?
Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung die Ausstattung „einer Vielzahl von Objekten“ (Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, www.bdbos.bund.de/cln_329/nn_421176/DE/Bundesanstalt/Projekt_Digitalfunk/Netzaufbau_Roll_out/Objektversorgung/objektversorgung_node.html?_nnn=true) mit notwendigen, zusätzlichen Gebäudefunkanlagen voranzutreiben, um eine ausreichende Versorgung durch BOS-Funk im Inneren sicherzustellen?
Um wie viele Objekte handelt es sich dabei schätzungsweise?