Wohnungslose Migrantinnen und Migranten in Deutschland
der Abgeordneten Michael Groß, Josip Juratovic, Dietmar Nietan, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Kerstin Griese, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Mechthild Rawert, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Zahlreiche Projekte und Dienste der kommunalen Notversorgung für wohnungslose Menschen berichten seit etwa drei Jahren über eine steigende Anzahl wohnungs- und obdachloser Migranten insbesondere aus osteuropäischen Ländern der Europäischen Union (EU). Berichtet wird besonders oft über Menschen aus den EU-Staaten Polen, Rumänien, Bulgarien, Lettland und Litauen. Es gibt Hinweise, dass die Mehrheit dieser Menschen zunächst als Arbeitsmigranten nach Deutschland gekommen sind und mit Scheitern dieses Anliegens teilweise obdachlos geworden sind. In niedrigschwelligen Projekten der Wohnungslosenhilfe (z. B. Notschlafstellen) beträgt der Anteil von EU-Osteuropäern teilweise 70 Prozent und mehr.
Folgen der Obdachlosigkeit sind Konflikte und Verelendung bis hin zu Kriminalität.
Sprachbarrieren lassen oftmals weiterführende praktische Hilfen und Beratungen scheitern. Die EU- und Sozialrechtslage ist vielschichtig und für die Betroffenen oft unüberschaubar. Zuständige Sozialbehörden zeigen teilweise eine zurückhaltende Hilfepraxis.
Das vermehrte Auftreten obdachloser Migrantinnen und Migranten erfordert eine ausreichende Notversorgung mit Schlafangeboten, ein Angebot kostenloser medizinischer Notbehandlung, Beratungsangebote mit spezifischen Sprachkompetenzen, das gezielte Angebot kostenloser Deutschkurse, mehrsprachige Informationsmaterialien für wohnungslose Personen sowie die Vernetzung vorhandener Hilfen in der Wohnungsnotfallhilfe, der Migrationsberatung, der Beratung für arbeitslose Personen sowie eine funktionierende Kooperation mit Institutionen der Herkunftsländer.
Die politische Verantwortung für die Gewährung von Sozialhilfe und Notversorgungsangeboten liegt zunächst bei den Kommunen. Da es sich bei obdachlosen Migrantinnen und Migranten jedoch um ein bundesweites und grenzüberschreitendes Phänomen handelt, müssen dessen Ursachen auch oberhalb der kommunalen Ebene angegangen werden. Die Praxis der zuständigen Behörden vor Ort ist in vielen Fällen von Unwissenheit, Hilflosigkeit und abweisender Verfahrenspraxis geprägt. Kommunalpolitiker verweisen in Gesprächen immer wieder auch auf die besondere Verantwortung des Bundes und der EU.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass vermehrt Menschen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten als Obdachlose in deutschen Städten in Erscheinung treten?
Liegen der Bundesregierung hierüber aktuelle Zahlen vor (bitte nach Herkunftsland, Einreisezeit und Aufenthaltsort in Deutschland aufschlüsseln)?
Lässt sich seit dem Inkrafttreten der Niederlassungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine Veränderung der Anzahl von wohnungs- bzw. obdachlosen Migrantinnen und Migranten feststellen, und ist die Bundesregierung der Meinung, dass im Vorfeld – insbesondere bei Vollendung der Arbeitnehmerfreizügigkeit 2011 für die im Jahr 2004 der EU beigetretenen Staaten – Vorbereitungen hätten getroffen werden müssen, um Obdachlosigkeit zu verhindern?
Liegen der Bundesregierung Daten der Notversorgung vor, und wenn ja, wie gliedern sich diese (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wohnqualität von Migrantinnen und Migranten im Vergleich zur deutschen Bevölkerung vor?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung von Verelendungsentwicklungen hinsichtlich der Wohnsituation von Migrantinnen und Migranten in Deutschland vor, bzw. sind der Bundesregierung Fälle von Ausbeutungen durch die Vermietung so genannter Schrottimmobilien (Immobilien, die sich in einem mangelhaften Zustand befinden und wegen gravierender Mängel nicht oder kaum bewohnbar sind sowie unter dubiosen Bedingungen vermietet werden), insbesondere an Migrantinnen und Migranten bekannt (wenn ja, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung dagegen?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer wirtschaftlichen und sozialen Verelendung, wenn obdachlosen Migrantinnen und Migranten keine Hilfe gewährt wird?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, ob einzelne Kommunen Obdachlosen aus östlichen EU-Staaten ausschließlich mit der Ablehnung von Hilfegesuchen und Rückführung begegnen?
Welche Handlungsempfehlungen und konkrete Hilfestellungen gibt die Bundesregierung den Kommunen und den Trägern der Wohlfahrtspflege, um dem Problem mittelloser und obdachloser Menschen aus EU-Ländern wie Polen, Rumänien, Bulgarien, Litauen und Lettland sozialverantwortlich und unter Berücksichtigung der Menschenrechte und des Menschenwürdeprinzips des deutschen Grundgesetzes zu begegnen?
Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die geltenden Freizügigkeitsregelungen innerhalb der EU eine Verantwortung des Bundes zum Thema der Migrationsbewegung und den damit verbundenen Armutserscheinungen?
Falls ja, welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um dieser Verantwortung gerecht zu werden?
Plant die Bundesregierung, EU-Mitgliedstaaten, die Herkunftsländer vieler obdachloser Migrantinnen und Migranten in Deutschland sind, in eine gemeinsame politische Verantwortung zu nehmen und eine gezielte Zusammenarbeit zu initiieren, um die Situation obdachloser Migrantinnen und Migranten aus den jeweiligen Staaten zu verbessern?
Sind der Bundesregierung Bestrebungen der ungarischen Regierung bekannt, Obdachlosigkeit erneut unter Strafe zu stellen, nachdem das ungarische Verfassungsgericht im November 2012 ein entsprechendes Gesetz verworfen hat (Presseberichte u. a. auf www.news.at vom 7. Dezember 2012), und welche Haltung nimmt die Bundesregierung dazu ein?
Wird die Bundesregierung ihre Haltung der ungarischen Regierung gegenüber zur Sprache bringen?
Welche Fortschritte gibt es bei der Entwicklung einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit, wie sie das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 14. September 2011 fordert (P7_TA(2011)0383), und in welchem Umfang engagiert sich die Bundesregierung für die Entwicklung und Umsetzung einer solchen Strategie?
Wie begründet die Bundesregierung das Fehlen einer nationalen Strategie zur Bekämpfung der Obdach- und Wohnungslosigkeit, auch angesichts dessen, dass der „Gemeinsame Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2010“ vom 15. Februar 2010, das Europäische Parlament (siehe Entschließung vom 14. September 2011) als auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (siehe Stellungnahme vom 27. Oktober 2011) nationale Strategien fordern und bereits neun andere EU-Staaten (Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Großbritannien und Schweden) nationale Strategien zur Bekämpfung der Obdach- und Wohnungslosigkeit eingeführt haben?
a) Falls eine nationale Strategie geplant ist, wann rechnet die Bundesregierung mit deren Fertigstellung?
b) Falls keine nationale Strategie geplant ist, inwieweit fördert die Bundesregierung Strategien oder Programme auf Länder- und Kommunalebene bzw. den Wissenstransfer zwischen den Ländern und Kommunen zur Bekämpfung der Obdach- und Wohnungslosigkeit?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zum Vorwurf der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. ein, der 4. Armuts- und Reichtumsbericht beinhalte eine unvollständige und teilweise irreführende Darstellung von Wohnungslosigkeit und klammere wesentliche Aspekte der Problematik aus (Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. vom 26. November 2012)?
Gibt es Pläne für eine nationale Erhebung der Wohnungs- und Obdachlosen in Deutschland?
Wenn ja, wann und in welchem Umfang ist diese geplant?
Falls nein, warum nicht?
Inwieweit hat sich Deutschland an den Peer Reviews der „Offenen Methode der Koordinierung“ für Sozialschutz und soziale Eingliederung zu Maßnahmen gegen die Wohnungslosigkeit beteiligt?
Wenn nicht, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus dem „Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2010“ vom 15. Februar 2010 in Bezug auf die Obdach- und Wohnungslosigkeit gezogen?
Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus den Politikempfehlungen der Europäischen Konsenskonferenz 2010 zum Thema Obdachlosigkeit (9. bis 10. Dezember 2010) gezogen?