Lohnpolitische Koordinierung und Abbau von Leistungsbilanzungleichgewichten
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Lisa Paus, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Krise in den Ländern der Europäischen Währungsunion hat zahlreiche Ursachen. Als eine Ursache gelten stark divergierende Lohnstückkosten in den Euroländern und daraus resultierende Leistungsbilanzungleichgewichte.
Insbesondere in Portugal, Spanien und Griechenland führten Leistungsbilanzdefizite zu einer hohen Verschuldung des Staates und des Privatsektors und zu hohen Nettoauslandsverbindlichkeiten, die teilweise vom Privatsektor auf den Staat verlagert wurden. An den Finanzmärkten entstanden Zweifel, ob die südeuropäischen Staaten in einer Währungsunion ohne Transfers in der Lage sind, ihre Nettoauslandsverbindlichkeiten zu bedienen bzw. zurückzuführen.
Deutschland hat dagegen erhebliche Nettoauslandsforderungen aufgebaut.
Die Vorschläge zum Abbau von Leistungsbilanzungleichgewichten reichen von Sanktionen bei übermäßigen Leistungsbilanzungleichgewichten, über ausgleichende Finanztransfers zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bis hin zu einer besseren wirtschaftspolitischen Koordinierung – insbesondere auch im Bereich der Lohnentwicklung. Letztere soll auf EU-Ebene initiiert werden.
Die Lohnentwicklung ist Gegenstand der Tarifautonomie der Sozialpartner. Zugleich jedoch sind die Mitgliedstaaten der EU im Rahmen des neuen Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte bezüglich der Entwicklung der Lohnstückkosten Verpflichtungen eingegangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Lohnpolitische Koordinierung
1. Welche Formen der lohnpolitischen Abstimmung bzw. Koordinierung mit den Sozialpartnern gab und gibt es im Euroraum, und wie bewertet die Bundesregierung deren Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für wirtschafts- und geldpolitische Entscheidungen?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Institutionalisierung einer lohnpolitischen Koordinierung auf EU-Ebene, und wie müsste aus ihrer Sicht ein institutionalisiertes System der lohnpolitischen Koordinierung unter Wahrung der Tarifautonomie aussehen?
3. Wird sich die Bundesregierung bei einer Institutionalisierung einer lohnpolitischen Koordinierung für die Wahrung der Tarifautonomie in Defizit- und Überschussländer gleichermaßen einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
4. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass bei den laufenden Anpassungsprogrammen in den Eurokrisenländern die Tarifautonomie gewahrt bleibt?
Wenn ja, in welcher Form?
5. Was kann eine koordinierte Lohnpolitik auf EU-Ebene zum Abbau der Leistungsbilanzungleichgewichte im Euroraum beitragen, und welche normativen Vorgaben könnten aus Sicht der Bundesregierung zugrunde gelegt werden?
6. Welche Rolle spielten und spielen bei der lohnpolitischen Koordinierung die lohnpolitischen Leitlinien der „Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union“?
7. Welche Rolle spielte und spielt bei der lohnpolitischen Koordinierung der Jahreswachstumsbericht der Europäischen Kommission (Annual Growth Survey) und die in ihm enthaltenen länderspezifischen Empfehlungen zur Lohnentwicklung in den Mitgliedstaaten?
8. Wie oft fanden Treffen auf politischer und technischer Ebene im Rahmen des Makroökonomischen Dialogs des Kölner Prozesses statt, und zu welchem Ergebnis haben diese Treffen bisher für die Ausgestaltung des makroökoomischen Policy Mix im Allgemeinen und die lohnpolitische Entwicklung im Besonderen geführt?
9. Welche Rolle spielt der Makroökonomische Dialog für die Bundesregierung, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Makroökonomischen Dialog im Rahmen des neuen Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte aufzuwerten?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Leistungsbilanzungleichgewichte
10. Welche Euroländer hatten in welcher Höhe seit Bestehen der Währungsunion in der Tendenz Leistungsbilanzüberschüsse bzw. Leistungsbilanzdefizite erwirtschaftet, und in welchen Eurostaaten stellt die Entwicklung der Leistungsbilanzen aus Sicht der Bundesregierung ein Problem dar?
11. Welche Faktoren sind aus Sicht der Bundesregierung die Hauptursachen der Entstehung von Leistungsbilanzdefiziten und -überschüssen in der Eurozone?
12. Wie oft hatte die Bundesrepublik Deutschland seit Bestehen der Europäischen Währungsunion einen Überschuss von über 6 Prozent, und wie oft hätte die Bundesrepublik Deutschland den ursprünglich angedachten Wert von 4 Prozent überschritten?
13. Wie hoch war der Leistungsbilanzüberschuss der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2012, und welche Reaktion erwartet die Bundesregierung im Zuge der neu geschaffenen wirtschaftspolitischen Koordinierung in Europa auf den Leistungsbilanzüberschuss 2012?
14. Wie haben sich die Preise der Exportgüter der Eurokrisenländer in den Jahren von 2005 bis heute pro Jahr entwickelt, und welcher Einfluss auf die Preise der Exportgüter wird den Anpassungsprogrammen und den darin verankerten Lohn- bzw. Lohnnebenkostensenkungen zugeschrieben?
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit der Eurokrisenstaaten seit Ausbruch der Finanzkrise 2008?
16. Inwieweit haben die Zunahme des Niedriglohnsektors, die im Vergleich zum Preisziel der Europäischen Zentralbank (EZB) deutlich geringeren Anstiege der Lohnstückkosten in Deutschland und die schwache Entwicklung der Binnennachfrage in Deutschland zu den Leistungsbilanzungleichgewichten zwischen den Eurostaaten beigetragen?
17. Sieht die Bundesregierung den Grund und die Verantwortung für die gefährlichen Divergenzen in den Leistungs- und Kapitalbilanzen ausschließlich in den Defiziten einiger Mitgliedstaaten oder auch in den spiegelbildlichen Überschüssen in anderen Mitgliedstaaten, insbesondere in Deutschland?
Strategie zum Abbau von Leistungsbilanzdefiziten
18. Wie tragen nach Ansicht der Bundesregierung die Austeritätsprogramme in Eurokrisenstaaten zum Abbau von Leistungsbilanzungleichgewichten bei?
19. Haben die lohnpolitischen Maßnahmen in europäischen Krisenstaaten, die im Zuge der Anpassungsprogramme durchgeführt wurden, aus Sicht der Bundesregierung ihr Ziel erreicht?
Wenn ja, welches Ziel?
20. Ist der Abbau von Leistungsbilanzdefiziten in Eurokrisenstaaten durch eine tiefgreifende Rezession bzw. die bewusste Schrumpfung der Binnennachfrage der Eurokrisenstaaten Teil einer politischen Strategie der Anpassung nach unten?
Wenn ja, welche Folgen hat diese Strategie für den Wohlstand und die Wiedergewinnung der Wachstumsdynamik und damit auch für die Fähigkeit zur Bedienung des Schuldendienstes der Krisenländer einerseits und der Europäischen Union andererseits?
Wenn nein, weshalb wird diese Strategie dennoch umgesetzt?
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die steigende Arbeitslosigkeit sowie wachsende Armut durch die Anpassungsprogramme in den Eurokrisenstaaten, und wie ist diese Tendenz mit den sozialen Zielen, die sich die Europäische Union gegeben hat, zu vereinbaren?
22. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung beim Abbau von Leistungsbilanzungleichgewichten im Euroraum, und wie hat sie sich diesbezüglich im Europäischen Rat positioniert?
23. Welchen Beitrag zum Abbau von Leistungsbilanzdefiziten in Eurokrisenländern hat die unter anderem durch Lohn- bzw. Lohnnebenkostensenkung hervorgerufene Schrumpfung der Binnennachfrage in den jeweiligen Eurokrisenländern geleistet?
24. Erwartet die Bundesregierung im Falle von Leistungsbilanzungleichgewichten ausschließlich Anpassungsmaßnahmen von Eurostaaten mit Leistungsbilanzdefiziten, oder sollen Überschussländer auch ein Teil der Anpassungskosten tragen?
25. Könnten die Anpassungskosten aller Euroländer verringert werden, indem sich die Überschussländer an den Anpassungskosten – beispielsweise durch höhere Lohnabschlüsse – beteiligen?
Wenn ja, wie, und mit welchen Konsequenzen für Überschussländer?
Wenn nein, warum nicht?
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung aus den Jahreswachstumsberichten der vergangenen Jahre, dass Überschussländer durch eine Stärkung der Binnennachfrage zum Abbau der Leistungsbilanzungleichgewichte beitragen sollen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
27. Welche Probleme ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung bei Leistungsbilanzungleichgewichten, und wann werden Nettoauslandsverbindlichkeiten und Nettoauslandsforderungen als schädlich erachtet?
28. Ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass ein über viele Jahre andauernder Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands gegenüber einem Handelspartner keine schädlichen Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit der Handelspartner in diesem Land hat und damit auf den langfristigen realen Wert des Auslandsvermögens von Deutschen, das sich aus diesen Exportüberschüssen ergibt?
29. Wie vertragen sich dauerhafte Leistungsbilanzüberschüsse mit dem Ziel des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts, wie es im nach wie vor gültigen Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) formuliert ist?
30. Ergibt sich für die Bundesregierung aus dem StabG ein Auftrag an die Politik, permanenten Leistungsbilanzüberschüssen entgegenzuwirken?
Wenn nein, wird die Bundesregierung das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz an das realpolitische Handeln anpassen?
Wenn ja, was beabsichtigt die Bundesregierung konkret zu tun?
Wirtschaftspolitisches Frühwarnsystem
31. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Indikatoren zur Identifizierung von für die Eurozone schädlichen Leistungsbilanzungleichgewichten im Scoreboard asymmetrisch und damit einseitig auf Defizitländer ausgerichtet sind?
32. Welche Rolle hat die Bundesregierung bei der Festlegung der Höhe des Indikators „Leistungsbilanzungleichgewichte“ im Scoreboard gespielt, der so ausgestaltet ist, dass Deutschland als Überschussland nur in Extremsituationen die festgelegten Grenzwerte überschreitet?
33. Tritt die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Erhöhung des Schwellenwerts bei Leistungsbilanzüberschüssen auf 7 Prozent ein?
Wenn ja, warum, und wird die Bunderegierung auch für eine Erhöhung des Schwellenwertes für Defizitländer eintreten?
Wenn nein, welche anderen Staaten treten im Europäischen Rat für eine Erhöhung der Schwellenwerte ein?
34. Welche Sanktionen werden angesichts der Verletzung von Schwellenwerten im Rahmen des neuen Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte bzw. der lohnpolitischen Koordinierung derzeit diskutiert, und an wen richten sich die Sanktionen?
Fragen34
Welche Formen der lohnpolitischen Abstimmung bzw. Koordinierung mit den Sozialpartnern gab und gibt es im Euroraum, und wie bewertet die Bundesregierung deren Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für wirtschafts- und geldpolitische Entscheidungen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Institutionalisierung einer lohnpolitischen Koordinierung auf EU-Ebene, und wie müsste aus ihrer Sicht ein institutionalisiertes System der lohnpolitischen Koordinierung unter Wahrung der Tarifautonomie aussehen?
Wird sich die Bundesregierung bei einer Institutionalisierung einer lohnpolitischen Koordinierung für die Wahrung der Tarifautonomie in Defizit- und Überschussländer gleichermaßen einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass bei den laufenden Anpassungsprogrammen in den Eurokrisenländern die Tarifautonomie gewahrt bleibt?
Wenn ja, in welcher Form?
Was kann eine koordinierte Lohnpolitik auf EU-Ebene zum Abbau der Leistungsbilanzungleichgewichte im Euroraum beitragen, und welche normativen Vorgaben könnten aus Sicht der Bundesregierung zugrunde gelegt werden?
Welche Rolle spielten und spielen bei der lohnpolitischen Koordinierung die lohnpolitischen Leitlinien der „Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union“?
Welche Rolle spielte und spielt bei der lohnpolitischen Koordinierung der Jahreswachstumsbericht der Europäischen Kommission (Annual Growth Survey) und die in ihm enthaltenen länderspezifischen Empfehlungen zur Lohnentwicklung in den Mitgliedstaaten?
Wie oft fanden Treffen auf politischer und technischer Ebene im Rahmen des Makroökonomischen Dialogs des Kölner Prozesses statt, und zu welchem Ergebnis haben diese Treffen bisher für die Ausgestaltung des makroökoomischen Policy Mix im Allgemeinen und die lohnpolitische Entwicklung im Besonderen geführt?
Welche Rolle spielt der Makroökonomische Dialog für die Bundesregierung, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Makroökonomischen Dialog im Rahmen des neuen Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte aufzuwerten?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Euroländer hatten in welcher Höhe seit Bestehen der Währungsunion in der Tendenz Leistungsbilanzüberschüsse bzw. Leistungsbilanzdefizite erwirtschaftet, und in welchen Eurostaaten stellt die Entwicklung der Leistungsbilanzen aus Sicht der Bundesregierung ein Problem dar?
Welche Faktoren sind aus Sicht der Bundesregierung die Hauptursachen der Entstehung von Leistungsbilanzdefiziten und -überschüssen in der Eurozone?
Wie oft hatte die Bundesrepublik Deutschland seit Bestehen der Europäischen Währungsunion einen Überschuss von über 6 Prozent, und wie oft hätte die Bundesrepublik Deutschland den ursprünglich angedachten Wert von 4 Prozent überschritten?
Wie hoch war der Leistungsbilanzüberschuss der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2012, und welche Reaktion erwartet die Bundesregierung im Zuge der neu geschaffenen wirtschaftspolitischen Koordinierung in Europa auf den Leistungsbilanzüberschuss 2012?
Wie haben sich die Preise der Exportgüter der Eurokrisenländer in den Jahren von 2005 bis heute pro Jahr entwickelt, und welcher Einfluss auf die Preise der Exportgüter wird den Anpassungsprogrammen und den darin verankerten Lohn- bzw. Lohnnebenkostensenkungen zugeschrieben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit der Eurokrisenstaaten seit Ausbruch der Finanzkrise 2008?
Inwieweit haben die Zunahme des Niedriglohnsektors, die im Vergleich zum Preisziel der Europäischen Zentralbank (EZB) deutlich geringeren Anstiege der Lohnstückkosten in Deutschland und die schwache Entwicklung der Binnennachfrage in Deutschland zu den Leistungsbilanzungleichgewichten zwischen den Eurostaaten beigetragen?
Sieht die Bundesregierung den Grund und die Verantwortung für die gefährlichen Divergenzen in den Leistungs- und Kapitalbilanzen ausschließlich in den Defiziten einiger Mitgliedstaaten oder auch in den spiegelbildlichen Überschüssen in anderen Mitgliedstaaten, insbesondere in Deutschland?
Wie tragen nach Ansicht der Bundesregierung die Austeritätsprogramme in Eurokrisenstaaten zum Abbau von Leistungsbilanzungleichgewichten bei?
Haben die lohnpolitischen Maßnahmen in europäischen Krisenstaaten, die im Zuge der Anpassungsprogramme durchgeführt wurden, aus Sicht der Bundesregierung ihr Ziel erreicht?
Wenn ja, welches Ziel?
Ist der Abbau von Leistungsbilanzdefiziten in Eurokrisenstaaten durch eine tiefgreifende Rezession bzw. die bewusste Schrumpfung der Binnennachfrage der Eurokrisenstaaten Teil einer politischen Strategie der Anpassung nach unten?
Wenn ja, welche Folgen hat diese Strategie für den Wohlstand und die Wiedergewinnung der Wachstumsdynamik und damit auch für die Fähigkeit zur Bedienung des Schuldendienstes der Krisenländer einerseits und der Europäischen Union andererseits?
Wenn nein, weshalb wird diese Strategie dennoch umgesetzt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die steigende Arbeitslosigkeit sowie wachsende Armut durch die Anpassungsprogramme in den Eurokrisenstaaten, und wie ist diese Tendenz mit den sozialen Zielen, die sich die Europäische Union gegeben hat, zu vereinbaren?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung beim Abbau von Leistungsbilanzungleichgewichten im Euroraum, und wie hat sie sich diesbezüglich im Europäischen Rat positioniert?
Welchen Beitrag zum Abbau von Leistungsbilanzdefiziten in Eurokrisenländern hat die unter anderem durch Lohn- bzw. Lohnnebenkostensenkung hervorgerufene Schrumpfung der Binnennachfrage in den jeweiligen Eurokrisenländern geleistet?
Erwartet die Bundesregierung im Falle von Leistungsbilanzungleichgewichten ausschließlich Anpassungsmaßnahmen von Eurostaaten mit Leistungsbilanzdefiziten, oder sollen Überschussländer auch ein Teil der Anpassungskosten tragen?
Könnten die Anpassungskosten aller Euroländer verringert werden, indem sich die Überschussländer an den Anpassungskosten – beispielsweise durch höhere Lohnabschlüsse – beteiligen?
Wenn ja, wie, und mit welchen Konsequenzen für Überschussländer?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung aus den Jahreswachstumsberichten der vergangenen Jahre, dass Überschussländer durch eine Stärkung der Binnennachfrage zum Abbau der Leistungsbilanzungleichgewichte beitragen sollen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Probleme ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung bei Leistungsbilanzungleichgewichten, und wann werden Nettoauslandsverbindlichkeiten und Nettoauslandsforderungen als schädlich erachtet?
Ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass ein über viele Jahre andauernder Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands gegenüber einem Handelspartner keine schädlichen Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit der Handelspartner in diesem Land hat und damit auf den langfristigen realen Wert des Auslandsvermögens von Deutschen, das sich aus diesen Exportüberschüssen ergibt?
Wie vertragen sich dauerhafte Leistungsbilanzüberschüsse mit dem Ziel des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts, wie es im nach wie vor gültigen Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) formuliert ist?
Ergibt sich für die Bundesregierung aus dem StabG ein Auftrag an die Politik, permanenten Leistungsbilanzüberschüssen entgegenzuwirken?
Wenn nein, wird die Bundesregierung das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz an das realpolitische Handeln anpassen?
Wenn ja, was beabsichtigt die Bundesregierung konkret zu tun?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Indikatoren zur Identifizierung von für die Eurozone schädlichen Leistungsbilanzungleichgewichten im Scoreboard asymmetrisch und damit einseitig auf Defizitländer ausgerichtet sind?
Welche Rolle hat die Bundesregierung bei der Festlegung der Höhe des Indikators „Leistungsbilanzungleichgewichte“ im Scoreboard gespielt, der so ausgestaltet ist, dass Deutschland als Überschussland nur in Extremsituationen die festgelegten Grenzwerte überschreitet?
Tritt die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Erhöhung des Schwellenwerts bei Leistungsbilanzüberschüssen auf 7 Prozent ein?
Wenn ja, warum, und wird die Bunderegierung auch für eine Erhöhung des Schwellenwertes für Defizitländer eintreten?
Wenn nein, welche anderen Staaten treten im Europäischen Rat für eine Erhöhung der Schwellenwerte ein?
Welche Sanktionen werden angesichts der Verletzung von Schwellenwerten im Rahmen des neuen Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte bzw. der lohnpolitischen Koordinierung derzeit diskutiert, und an wen richten sich die Sanktionen?