BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ermittlungen gegen einen BND-Mitarbeiter

Angaben zum Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz und Bildung einer bewaffneten Gruppe sowie zum Vorwurf &bdquo;nationalsozialistischer Propaganda&ldquo;, Tätigkeit und Aufgaben des Mitarbeiters, eventuelle Kontakte zu weiteren Verdächtigten, etwa im Zusammenhang mit dem NSU-Verfahren und zu in- oder ausländischen Rechtsextremisten<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

19.03.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1259801. 03. 2013

Ermittlungen gegen einen BND-Mitarbeiter

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

„SPIEGEL ONLINE“ berichtete am 8. Februar 2013 über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen J. S., einen „altgedienten BND-Mann“, der unter dem Verdacht der Bildung einer bewaffneten Gruppe und des Verstoßes gegen das Waffengesetz stehe. Der Bundesnachrichtendienst (BND) selbst habe Anzeige erstattet, als die Innenrevision auf den Mann aufmerksam geworden sei. Sollte die Berichterstattung des Nachrichtenmagazins zutreffen, gibt es innerhalb des BND erhebliche Unstimmigkeiten, bei denen der Vorwurf rechtsextremer Umtriebe und das Verhältnis zur Waffengewalt eine Rolle spielen – was in diesem Fall zur Anzeige gegen einen hochrangigen Mitarbeiter führte. Dem Bericht zufolge wurde er zumindest von den Anzeigeerstattenden als Kopf oder Gründer einer bewaffneten Gruppe verdächtigt – ob es sich dabei aus ihrer Sicht um BND-Beamte, die ihm unterstellt waren, oder eine „Hilfstruppe“ gehandelt haben soll, blieb unklar. Der Anwalt des Betroffenen soll von einer „bösartigen Intrige“ seiner Vorgesetzten gesprochen haben, die „das Soldatische“ seines Mandanten ablehne. Ein BND-General soll ihm „nationalsozialistische Propaganda“ vorgeworfen haben, was zu seiner Versetzung in die Pullacher Zentrale führte (www.spiegel.de/politik/deutschland/verbindungsstelle-61-staatsanwaelte-ermitteln-gegen-hohen-bnd-mann-a-882145.html).

Am Tag der Veröffentlichung durch „SPIEGEL ONLINE“ stellte die Staatsanwaltschaft Heidelberg die Ermittlungen wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz ein, teilte dies der Presse mit, und bestätigte dadurch erstmals, dass sie gegen den BND-Mitarbeiter ermittelt hatte (www.staatsanwaltschaft-heidelberg.de/servlet/PB/menu/1282321/index.html?ROOT=1175715).

Die Quellenlage bei „SPIEGEL ONLINE“ lässt zudem vermuten, dass besorgte oder anderweitig motivierte BND-Mitarbeiter ihre Version der Ereignisse an das Magazin „durchgestochen“ hatten, um das kritische Auge der Öffentlichkeit auf die Ermittlungen zu lenken. Dass diese dann genau am Tag der Veröffentlichung eingestellt wurden, wirft mehr Fragen auf als beantwortet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Aufgrund welcher Vorwürfe im Einzelnen erstatteten BND-Mitarbeiter wann und wo nach Kenntnis der Bundesregierung Anzeige gegen J. S. (bitte Zeitraum und geographischen Raum bzw. „Operationsgebiet“ nennen, auf die sich die Vorwürfe beziehen)?

2

Worauf begründete sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz im Ermittlungsverfahren gegen J. S.?

2

Um welche Art und Mengen von Waffen ging es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz gegen J. S.?

2

Wurden die besagten Waffen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gefunden, oder gab es für einen Waffenfund im Zuge der Ermittlungen eine Erklärung, die zur Einstellung des Verfahrens führte?

3

Läuft das Ermittlungsverfahren gegen J. S. wegen Bildung einer bewaffneten Gruppe nach Kenntnis der Bundesregierung noch?

4

Um was für eine „bewaffnete Gruppe“, die zu welchem Zeitpunkt mit welchen und wie vielen Mitgliedern existiert haben soll, handelt es sich?

5

Seit wann war J. S. für den BND tätig, und welche Aufgaben hatte er gegebenenfalls vor 1990?

6

Welche Aufgabenstellung hat die „Verbindungsstelle 61“ beim BND, und wann wurde sie gegründet?

6

In welchem Zeitraum leitete J. S. diese Dienststelle?

6

Mit welchen in- und ausländischen Geheimdiensten stand er in dieser Funktion in Kontakt?

6

Inwieweit unterhielt die „Verbindungsstelle 61“ Kontakt zu deutschstämmigen Personen in Südafrika?

7

Inwieweit trifft die Meldung von „SPIEGEL ONLINE“ zu, dass ein BND-General dem besagten J. S. „nationalsozialistische Propaganda“ vorwarf und er daraufhin von Mainz in die Pullacher Zentrale des BND versetzt wurde?

7

Zu welchem Zeitpunkt wurde J. S. versetzt?

7

War diese Versetzung mit einer Degradierung oder Abmahnung verbunden?

7

Bezog sich der Vorwurf der nationalsozialistischen Propaganda ausschließlich auf eine Bilderreihe des Brandenburger Tors im Lauf der Geschichte auf dem Gang seines Dienstsitzes, darunter eine Abbildung aus dem Jahr 1943 mit der Aufschrift „Führer befiehl – wir folgen“, oder gab es mehrere Vorkommnisse, die dem BND-General eine rechtsextreme Gesinnung des J. S. annehmen ließ, und wenn ja, welche?

8

Inwiefern hatten J. S. oder ihm direkt unterstellte BND-Mitarbeiter nach Kenntnis der Bundesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt mit Personen zu tun, gegen die nach §§ 127, 129, 129a, 129b des Strafgesetzbuchs ermittelt wurde oder wird?

9

Hatten J. S. oder ihm direkt unterstellte BND-Mitarbeiter zu irgendeinem Zeitpunkt dienstlich mit in- oder ausländischen Rechtsextremisten – insbesondere Mitgliedern des Netzwerkes Blood&Honour zu tun?

9

Wenn ja, welche Personen waren dies und in welchem Zusammenhang?

9

Wenn ja, waren darunter auch Personen, die nach dem 4. November 2011 als Beschuldigte in Zusammenhang mit dem NSU-Verfahren geführt wurden?

Berlin, den 1. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen