Mehr Erzieherinnen und Erzieher sowie mehr Tagespflegepersonen für die frühkindliche Bildung und Betreuung gewinnen
der Abgeordneten Stefan Schwartze, Willi Brase, Gabriele Hiller-Ohm, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Christel Humme, Ute Kumpf, Caren Marks, Katja Mast, Franz Müntefering, Aydan Özoğuz, Thomas Oppermann, Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Rolf Schwanitz, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Eine ausreichende Anzahl an qualifiziertem pädagogischem Personal ist eine wichtige Voraussetzung für Qualität im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Hier besteht aktuell und in den kommenden Jahren ein hoher Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern sowie Tagespflegepersonen. Laut Presseberichten geht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von etwa 14 000 fehlenden Erzieherinnen und Erziehern und 16 000 fehlenden Tagespflegepersonen bis zum 1. August 2013 aus. Am 1. August 2013 tritt der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab eins in Kraft.
Im Juni 2012 haben die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, angekündigt, kurzfristig Arbeitslose zu Erzieherinnen und Erziehern umschulen zu wollen. Es besteht auch angesichts des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs in wenigen Monaten dringend Klärungsbedarf, welche Maßnahmen die Bundesregierung seit dieser Ankündigung umgesetzt hat und inwieweit sie Wirksamkeit entfaltet haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern bis zum Jahr 2015, und auf welche Untersuchungen stützt sie ihre Schätzungen?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine Umschulung oder Weiterbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher begonnen (bitte jeweils nach Jahrgang und Geschlecht differenzieren)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine Umschulung oder Weiterbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher abgeschlossen (bitte jeweils nach Jahrgang und Geschlecht differenzieren)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher begonnen (bitte jeweils nach Bundesland, Jahrgang und Geschlecht differenzieren)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher abgeschlossen (bitte jeweils nach Bundesland, Jahrgang und Geschlecht differenzieren)?
Plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit eine Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative für Erzieherinnen und Erzieher?
a) Wenn ja, wie soll diese ausgestaltet sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Best-Practice-Modelle der Bundesländer sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, dem Fachkräftemangel im frühpädagogischen Bereich entgegenzuwirken und neue Zielgruppen für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers zu gewinnen?
Plant die Bundesregierung und/oder planen nach ihrer Kenntnis die Landesregierungen, die bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung bei Erzieherinnen und Erziehern auszuweiten, und wenn ja, um welche handelt es sich dabei?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern existieren Überlegungen der Bundesregierung und/oder nach ihrer Kenntnis der Landesregierungen, Auszubildende im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher schon ab dem zweiten Ausbildungsjahr, als Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen einzusetzen?
Wird die Bundesregierung der Forderung der Bundesländer (Beschluss des Bundesrates vom 23. November 2012) nachkommen, die AZAV-Zertifizierungspflicht (AZAV = Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) für Umschulungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher für die staatlichen Fachschulen und die staatlich anerkannten Schulen abzuschaffen?
a) Wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Initiative zu rechnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit eine Vollfinanzierung von nicht verkürzbaren Weiterbildungen zur Erzieherin oder zum Erzieher?
a) Wenn ja, wann und in welchem Umfang soll diese beginnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die AFBG-Förderfähigkeit (AFBG = Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) der Fortbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher zu erweitern, und zwar insbesondere auch durch eine Flexibilisierung der Förderfähigkeit in sogenannten gemischten Klassen von Schülerinnen und Schülern in „Ausbildung“ und in „Fortbildung“?
Hält es die Bundesregierung weiterhin für zwingend erforderlich, dass in gemischten Klassen mindestens 85 Prozent in „Fortbildung“ sein müssen, um eine Förderfähigkeit nach dem AFBG anzuerkennen?
Wenn die Bundesregierung diesbezüglich keinen Änderungsbedarf sieht, wie geht sie damit um, dass der betroffene Personenkreis weder AFBG noch BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) bekommt und auch nicht von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird und somit die Fortbildung abbrechen muss, obwohl akuter Fachkräftebedarf an Erzieherinnen und Erziehern besteht?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin und der Bundesagentur für Arbeit vom Juni 2012 umzusetzen und bis zu 5 000 Arbeitslose für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers zu gewinnen?
Wie positioniert sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu diesem von der Bundesarbeitsministerin angekündigten Vorhaben (zu Frage 15)?
Wie viele Umschulungen haben seit dieser Ankündigung von der Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen bislang stattgefunden (bitte Angaben differenziert nach Geschlecht)?
Wie viele Qualifizierungen zur Tagespflegeperson wurden jährlich seit 2010 gefördert (bitte Angaben differenziert nach Geschlecht und Jahrgang)?
Liegen Informationen über den vorhergehenden Berufsstand sowie die fachliche Eignung dieser geförderten Tagespflegepersonen vor?
Welche Grundbedingungen müssen für die Förderung von Tagespflegepersonen erfüllt sein?
In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher möglich?
Inwiefern liegt hier auch die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung vor?
Inwieweit hat das Aktionsprogramm Kindertagespflege zur Verringerung des Personalmangels im Bereich Kindertagesbetreuung beigetragen?
Wie viele Personen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher (bitte Angaben differenziert nach Geschlecht und Jahrgang)?
Wie viele Tagespflegepersonen wurden 2011 und 2012 im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege zum Erzieher oder zur Erzieherin aus- oder weitergebildet (bitte Angaben differenziert nach Jahrgang und Geschlecht)?
Wie viele und welche der anvisierten 4 000 Kindertageseinrichtungen wurden zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ (s. www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=163892.html) weiterentwickelt (Aufstellung bitte nach Bundesländern differenzieren)?
In welcher Höhe wurden von den zusätzlich bereitgestellten Bundesmitteln von 400 Mio. Euro für das Programm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ bereits die entsprechenden Gelder abgerufen?
In wie vielen Einrichtungen wurde zusätzliches Fachpersonal eingestellt, das in dem in Frage 26 genannten Programm aus dem Budget von 25 000 Euro pro beteiligter Einrichtung bezahlt wird (bitte nach Bundesländern und Geschlecht differenzieren)?
Wie viele Initiativen von der anvisierten Zahl von 600 wurden mit dem Programm „Anschwung für Frühe Chancen“ (www.bmfsfj.de/BMFSFJ/ kinderund-jugend,did=190252.html) gegründet?
An welchen Parametern wird der Erfolg des Programms „Aufschwung für Frühe Chancen“ gemessen?
Wie viele der anvisierten 20 000 Erzieherinnen und Erzieher, die in Einrichtungen als Multiplikatoren tätig werden können (siehe Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Mündliche Frage des SPD-Abgeordneten Swen Schulz – Spandau – vom 27. Januar 2010 – Plenarprotokoll 17/18, S. 1571 A ), wurden mit der in der Antwort genannten Weiterbildungsaktion zur berufsbezogenen Nutzung der neuen Medien geschult?
Wie viele der ehemaligen Schlecker-Beschäftigten haben nach Kenntnis der Bundesregierung den Vorschlag der Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen aufgegriffen und sich als Erzieher oder Erzieherin umschulen lassen?
Wie viele von ihnen haben heute eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung im Bereich Kindertagesbetreuung?
Wie viele der ursprünglich 23 300 durch die Insolvenz des Unternehmens Schlecker arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nach Kenntnis der Bundesregierung heute noch arbeitslos oder gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach?
Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz weitere Bundesländer bereiterklärt, die Kosten für das dritte Ausbildungsjahr für ausbildungswillige ehemalige Schlecker-Beschäftigte zu übernehmen, und wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele der unvermittelten ehemaligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des insolventen Schlecker-Unternehmens sind über 50 Jahre alt, und wie vielen von ihnen wurde eine Förderung bzw. Angebote zur Ausoder Weiterbildung als Erzieherin oder Erzieher zuteil (bitte die Zahlen der Angebote und der Fördermaßnahmen jeweils nennen)?