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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Langfristige, entwicklungspolitische und zivile Aspekte des deutschen Engagements in Mali

Beitrag zur Befriedung Malis unter Einbindung der Anrainerstaaten Mauretanien und Algerien, Entwicklungszusammenarbeit, Stand der Entschuldung, humanitäre Hilfe, Förderung der Menschenrechte, Bekämpfung von Drogen-, Waffen- und Menschenhandel; Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards beim Uran- und Rohstoffabbau, Angaben zu den Militärmissionen AFISMA und Opération Serval, Finanzierung der African Peace Facility, Verbesserung der EU-Sahel-Strategie, Wiederherstellung zerstörter Kulturgüter<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

10.04.2013

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1289213. 03. 2013

Langfristige, entwicklungspolitische und zivile Aspekte des deutschen Engagements in Mali

der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Katja Keul, Tom Koenigs, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Viola von Cramon-Taubadel, Uwe Kekeritz, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Für den zivilen Aufbau in Mali kommt Deutschland eine besondere Verantwortung und Rolle zu, nachdem die Bundesrepublik Deutschland den Vorsitz der Gebertroika für Mali seit Januar 2013 innehat. Die Eskalation in Mali ist eine Folge der langjährigen Abwesenheit von Staatlichkeit im Norden, die islamistischen Terroristen und organisierter Kriminalität insbesondere seit 2003 rechtsfreie Räume geschaffen hat, dem Einsickern von Waffen und Kämpfern aus Libyen und der fehlenden Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft.

Die dauerhafte Armut, Dürren und Perspektivlosigkeit tragen zur Verschärfung der Situation bei. Gleichzeitig ist die Lage in Mali auch im Kontext der Fragilität in der Region zu sehen. Angesichts der Mandate für EUTM (European Union Training Mission) und AFISMA (African-led International Support Mission to Mali) stellt sich die Frage, inwiefern das Engagement Deutschlands und der internationalen Gemeinschaft im Bereich des zivilen Aufbaus geeignet ist, zu einer langfristigen und nachhaltigen Entwicklung in Mali beitragen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen51

1

Was tut die Bundesregierung, um demokratische Strukturen und Prozesse innerhalb der malischen Gesellschaft schon jetzt zu unterstützen und damit den Aufbau eines langfristigen und stabilen Friedens nach Ende des internationalen militärischen Engagements zu gewährleisten?

1

Was plant und tut die Bundesregierung, um eine innermalische Partizipation und Aussöhnung zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Ethnien voranzutreiben?

1

Wie unterstützt die Bundesregierung die malische Regierung bei ihren Bemühungen, im Juni/Juli 2013 faire Wahlen im Land durchführen zu wollen?

1

Wie stellt sie sicher, dass innerhalb dieses politischen Lösungs- und Verhandlungsprozesses alle Konfliktstränge und -akteure des Landes berücksichtigt und neben dem Norden auch die anderen marginalisierten Regionen des Landes adressiert werden?

1

Inwiefern beobachtet, begleitet und unterstützt die Bundesregierung den politischen Prozess in Mali auch über die angestrebte faire und freie Durchführung von Wahlen hinaus?

1

Wie wird die Beteiligung und Konsultation von Akteuren der innermalischen und regionalen Zivilgesellschaft sowie der Regionen und Kommunen sichergestellt, und welche Akteure sind dies?

2

Was tut die Bundesregierung, um regional bedeutsame Akteure wie die Staaten Westafrikas, insbesondere Mauretanien und Algerien, einzubinden und so der Problematik der Grenzüberschreitung der Krise entgegenzutreten?

3

Welche entwicklungspolitischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den tieferliegenden Ursachen der Krise innerhalb der Gesellschaft Malis wirksam und langfristig entgegenzutreten?

3

Warum hält die Bundesregierung die Gelder für die regierungsnahe Entwicklungszusammenarbeit mit Mali zurück, und welche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit sich dies ändert?

3

In welchen Schritten plant die Bundesregierung die im Zuge der Krise ausgesetzte Entwicklungszusammenarbeit stufenweise wieder aufzunehmen? Anhand welcher Kriterien macht sie dies fest?

3

Wendet die Bundesregierung für die volle Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit andere Kriterien an als für die Unterstützung der militärische Ausbildungs- und Trainingsmission (EUTM) und der afrikanischen Unterstützungsmission (AFISMA), und wenn ja, warum?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die politische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mali über den Zeitraum der letzten 15 Jahre, bzw. tut sie dies aktuell?

3

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus gegebenenfalls für einzelne Projekte und Durchführungsmaßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?

3

Inwiefern hat die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit der letzten Jahre mit Mali einer kritischen Prüfung unterzogen, bei der auch menschenrechtliche Kriterien berücksichtigt wurden?

3

Was tut die Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf ihre verantwortungsvolle Rolle der Führung der internationalen Gebergemeinschaft, um ein kohärentes Vorgehen der verschiedenen Geber sicherzustellen?

3

Welche andauernden Auswirkungen der durch EU- Agrarexportsubventionen weggebrochenen Märkte für einheimische Agrarprodukte sieht die Bundesregierung, und unterstützt die Bundesregierung entwicklungspolitische Maßnahmen zum Aufbau lokaler landwirtschaftlicher Märkte, Großmärkte und anderer Vermarktungsstrukturen für heimische Agrarprodukte?

3

Inwiefern kann die Bundesregierung aktuell von Kontakten zu Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft in Mali aus der früheren Zusammenarbeit profitieren?

3

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um ein „joint programming“ in der EU für die Entwicklungszusammenarbeit mit Mali zu erreichen, und wie ist hier der konkrete Zeitplan?

3

Inwiefern soll eine differenzierte Gesamtstrategie zur Koordinierung der verschiedenen Geber und der einzelnen Maßnahmen unter Einbezug der Zivilgesellschaft und mit Hinblick auf die besondere Rolle der Frauen in Mali erarbeitet werden, und wenn keine solche Strategie erarbeitet wird, warum nicht?

3

Was tut die Bundesregierung auch in ihrer Rolle als Vorsitzende der internationalen Gebergemeinschaft, um sicherzustellen, dass die humanitäre Hilfe und die entwicklungspolitischen Maßnahmen geographisch ausgewogen, konfliktpräventiv und gerecht eingesetzt werden?

4

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Ergebnisse der internationalen Entschuldung Malis im Rahmen der HIPC-Initiative und die aktuelle Verschuldung Malis vor, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

5

Was unternimmt die Bundesregierung im Bereich der humanitären Hilfe für Mali?

5

Welche der zugesagten Hilfen wurden bislang geleistet?

5

Inwiefern wird die Bundesregierung die humanitäre Hilfe für 2013 entsprechend dem von den Vereinten Nationen formulierten Bedarf an Hilfsgeldern und dem angemessenen Anteil Deutschlands, auch gemessen an seiner Wirtschaftskraft, erhöhen?

5

Wann genau sind die nächsten Erhöhungen geplant, und aus welchen Titeln werden sie geschöpft?

5

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung mit den im Rahmen der zivilen Krisenprävention vorgesehenen Mitteln in Mali?

5

Inwiefern trifft es zu, dass bislang anderweitig eingeplante Mittel für andere Regionen und Länder nun nicht bereitgestellt werden, um Mittel aus dem entsprechenden Titel für Mali zur Verfügung zu stellen?

5

Welche Hilfsorganisationen setzen derzeit die humanitäre Hilfe Deutschlands für Mali um (bitte nach Höhe der Zuwendung, Zeitraum und Organisation, Region, Sektor und Zielgruppe auflisten)?

5

Inwiefern sieht die Bundesregierung es als problematisch an, dass humanitäre Organisationen sich vor allem auf die Region rund um (die Stadt) Mopti konzentrieren, und was plant die Bundesregierung zu unternehmen, um die Hilfe entsprechend den Bedarfen besser zu verteilen?

5

Inwiefern sind die Kommunen in Mali in die Akutversorgung eingebunden?

5

Inwiefern ist die malische Übergangsregierung an der Verteilung oder Koordination der humanitären Hilfe beteiligt?

5

Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit dem Ministerium für humanitäre Angelegenheiten (Ministère de l’ action humanitaire, de la solidarité et des personnes âgées) gemacht, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

5

Für wie sinnvoll erachtet es die Bundesregierung, humanitäre Hilfe in enger Abstimmung mit oder sogar über die malische Regierung umzusetzen, um die Binnenvertriebenen in Mali, die vor allem bei Familien in Südmali untergekommen sind, besser zu erreichen?

5

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Unabhängigkeit der humanitären Hilfe in Mali gewährleistet wird?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorwürfen von Ärzte ohne Grenzen, die Bundesregierung vermische humanitäre und militärische Aufgaben in Mali und gefährde so nicht nur die Arbeit von Hilfsorganisationen, sondern auch das Leben vieler hilfsbedürftiger Malierinnen und Malier (Pressemitteilung vom 30. Januar 2013)?

6

Wie plant die Bundesregierung, durch ihre zukünftige Zusammenarbeit mit der malischen Regierung gezielt Menschenrechte zu achten und zu fördern?

7

Wie plant die Bundesregierung, die organisierte Kriminalität in der Sahel- Region, vor allem den Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, der bedeutend zur Destabilisierung beiträgt, zu bekämpfen? Wie werden diese Pläne international abgestimmt?

8

Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Herkunft und die Endverbrauchsmärkte von durch Mali geschmuggelten Drogen?

9

Welchen Zusammenhang sieht sie zwischen dem Drogenschmuggel durch Mali und Absatzmärkten in Europa, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

10

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung relevanter internationaler Sozial- und Umweltstandards im Bergbausektor Malis und insbesondere bei der Erkundung von Uranvorkommen vor?

11

Unterstützt sie entwicklungspolitische Maßnahmen, die Informations- und Mitbestimmungsrechte betroffener lokaler Bevölkerungen und eine transparente Verwendung der Gewinne beim Rohstoffabbau sicherstellen?

12

Wann wird AFISMA nach Kenntnis der Bundesregierung die volle Einsatzfähigkeit erreichen, wo wird das Hauptquartier sein, und wer wird die Mission leiten?

13

Wann und inwiefern wird die französische Operation Servail nach Kenntnis der Bundesregierung dem Kommando von AFISMA unterstellt werden, oder ist geplant, beide Operationen parallel zu führen und nur im Bedarfsfall französische Truppenteile dem Kommando von AFISMA zu unterstellen?

14

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die African Peace Facility, durch die Missionen wie AFISMA finanziert werden, künftig nicht mehr aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds gespeist wird?

15

Welche Möglichkeiten und Hindernisse sieht die Bundesregierung darin, die African Peace Facility in Zukunft aus anderen Töpfen zu speisen, etwa aus dem EU-Stabilitätsinstrument?

16

Inwiefern sieht die Bundesregierung in der 2011 beschlossenen EU- Strategie für Sicherheit und Entwicklung in der Sahel-Region die Grundlage für das koordinierte Handeln der EU in dieser Region, und welche Ansätze dieser Strategie müssen nach ihrer Ansicht angesichts der Ereignisse in Mali verändert werden?

16

Welche Verhandlungsprozesse haben dazu geführt, dass die 2008 begonnene Arbeit an der EU-Sahel-Strategie erst 2011 abgeschlossen werden konnte, und welche Verantwortung trägt die Bundesregierung daran und an der nach Auffassung der Fragesteller zögerlichen Umsetzung der Strategie 2011 und 2012?

16

Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Leitmotiv der EU-Sahel-Strategie „Entwicklung durch Sicherheit“ und den sich daraus ergebenden Handlungsschwerpunkten?

16

Inwiefern werden im Rahmen der Strategie Mittel aus dem EDF (European Development Fund – Europäischer Entwicklungsfonds) für den Bereich der Sicherheitssektorreform verwendet, und wie ist die Position der Bundesregierung zu einer solchen Verwendung von Geldern der Entwicklungszusammenarbeit?

17

Was tut die Bundesregierung, um die im Laufe des Konfliktes im Norden Malis zerstörten Kulturgüter so weit als möglich wieder instand zu setzen und um kulturell wertvolle Stätten im ganzen Land in Zukunft entsprechend der äußerst angespannten Sicherheitslage zu schützen?

18

Welche konkreten Planungen existieren bei der Bundesregierung und auf europäischer Ebene in Bezug auf die menschenrechtlichen Inhalte der EU- Ausbildungsmission EUTM Mali, die in Mali ansässigen Menschenrechtsorganisationen einzubinden?

Berlin, den 13. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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