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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verwendung von Pfefferspray durch Beamte der Bundespolizei

Angaben zu bei der Bundespolizei verwendeten Reizstoffsprühgeräten und Reizstoffen, Fragen zur Erfassung und Meldepflicht von Reizstoffeinsätzen, Berücksichtigung von Erkenntnissen über Gesundheitsschäden in Anwendungs- und Einsatzvorschriften, Beschlüsse der Innenministerkonferenz zum Reizstoffeinsatz, durch Reizstoff verursachte Gesundheitsschäden bei Polizisten<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.04.2013

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1293022. 03. 2013

Verwendung von Pfefferspray durch Beamte der Bundespolizei

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Heidrun Dittrich, Dr. Dagmar Enkelmann, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Sabine Leidig, Petra Pau, Jens Petermann, Michael Schlecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Verwendung von Pfefferspray durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, vorgesehen als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, steht weiter in der Kritik. Der Reizstoff wird nicht nur angewandt, um eine unmittelbare Gefährdung einer einzelnen Beamtin bzw. eines einzelnen Beamten abzuwehren. Immer wieder klagen Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Kundgebungen sowie Fußballfans über ein unterschiedsloses Besprühen mit Pfefferspray, um Personenmengen zurückzudrängen oder um eine Auflösung der Versammlung zu erzwingen. Dabei nimmt die Polizei das Risiko in Kauf, dass eine Vielzahl von Personen verletzt oder traumatisiert wird: „Selbstverständlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass gravierende Gesundheitsstörungen eintreten können, wenn etwa Störer unter Einfluss von Drogen stehen oder unter Atemwegserkrankungen leiden, die die Wirkung von Pfefferspray verstärken können“, räumte der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in einer Stellungnahme für eine Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 7. November 2011 ein.

Typische Symptome bei den Betroffenen sind Augenreizungen, vorübergehende Blindheit, Atembeschwerden und Schockzustände. Studien etwa des US-amerikanischen Justizministeriums gehen gar von mehreren Fällen aus, in denen der Einsatz von Pfefferspray den Tod von Personen „mit verursacht“ habe (DER SPIEGEL vom 28. Dezember 2009 „Gefährliches Chili-Gemisch“).

Verschieblich aufkommende Hinweise, bei „sachgemäßer Anwendung von Pfefferspray“ seien schwerwiegende Verletzungen der Augen ausgeschlossen, gehen insoweit an der Realität vorbei, als im Zuge eskalierender Konfliktsituationen eine solche „sachgemäße“ Anwendung, wie etwa das schnellstmögliche Ausspülen der Augen bzw. das Aufsuchen medizinischer Behandlung, kaum möglich sind.

Die mit dem Einsatz von Pfefferspray verbundenen Risiken sind mit der Ablehnung eines auf die massive Einschränkung von Pfefferspray-Anwendung durch die Polizei zielenden Antrages der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/5055) nicht geringer geworden.

Aus Sicht der Fragesteller ist schon die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes von Pfefferspray zur Ausübung des unmittelbaren Zwanges bei Versammlungen nicht gegeben. Mindestens müsste aber eine umfassende Dokumentation solcher Einsätze erfolgen, um die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebotes überprüfen zu können. Ebenso muss sichergestellt werden, dass die bisher gewonnenen und ggf. neu hinzukommenden medizinischen Erkenntnisse unmittelbaren Eingang in die entsprechenden Anweisungen und Richtlinien der Polizei finden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Typen von Reizstoffsprühgeräten wurden in den Jahren 2000 bis 2012 jeweils bei der Bundespolizei beschafft (bitte nach Jahren, Anzahl, Gerätetyp, Hersteller, Füllmenge, Reichweite, verwendetem Reizstoff und Konzentration aufschlüsseln)?

2

Bei welchen Versammlungen setzte die Bundespolizei in den Jahren 2000 bis 2012 jeweils Reizstoffe gegen Versammlungsteilnehmer bzw. umstehende Personen ein?

Falls eine solche Statistik nicht existiert, nach welchen Einsätzen im Zusammenhang mit Versammlungen hat die Bundespolizei in den Jahren 2000 bis 2012 welchen Ersatzbedarf an Reizgassprühgeräten angemeldet (bitte vollständig unter Angabe der als Ersatzbedarf angemeldeten Typen und Füllmengen angeben; bitte bei der Beantwortung sowohl Einsätze im direkten Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei als auch nach Kenntnis der Bundesregierung solche Einsätze berücksichtigen, die zur Unterstützung von Länderpolizeien durchgeführt wurden)?

3

Bei welchen Anlässen bzw. Erfordernissen und wie häufig setzte die Bundespolizei in den Jahren 2000 bis 2012 jeweils Reizstoffe gegen Personen außerhalb von Versammlungen ein?

4

Nach welchen Vorschriften bzw. nach welchem Verfahren müssen Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei die Anwendung von Pfefferspray als Hilfsmittel körperlicher Gewalt gegen Personen melden?

Inwiefern (Rhythmus, Kriterien) werden diese Meldungen ausgewertet, und welche Schlussfolgerungen haben sowohl die auswertenden Gremien als auch die Bundesregierung bislang aus den Auswertungen gezogen (bitte die wesentlichen Erkenntnisse aus den Auswertungen seit dem Jahr 2000 angeben)?

5

Nach welchen Rechtsvorschriften oder Anweisungen kommt Pfefferspray derzeit bei der Bundespolizei zum Einsatz, und wie ist der wesentliche Inhalt der Vorgaben?

Inwiefern gelten diese Vorgaben gleichermaßen für Einsätze im originären Zuständigkeitsbereich als auch bei Einsätzen unter Hoheit der Länderpolizeien, bzw. welche Abweichungen gibt es?

6

Wurde die „Technische Richtlinie (TR) Reizstoff-Sprühgeräte (RSG) mit Oleoresin Capsicum (OC) oder Pelargonsäurevanillylamid (PAVA)“ seit 2008 überarbeitet, und wenn ja, inwiefern, und welche Fassung hat sie derzeit?

7

Welche Untersuchungen oder Erhebungen der Bundespolizei, anderer Dienststellen oder Dritter, die sich mit möglichen Gesundheitsschädigungen (körperlich und psychisch) durch den Einsatz von Reizstoffen sowie möglichen technischen Problemen und Handhabungsmängeln der Geräte befassen, sind der Bundespolizei bekannt, und was sind die wesentlichen Erkenntnisse?

8

Ist die Untersuchung der US-Bürgerrechtsorganisation ACLU, der zufolge in den USA mehr mehrere Dutzend Menschen infolge Pfefferspray-Anwendung gestorben sind (DER SPIEGEL vom 28. Dezember 2009 „Gefährliches Chili-Gemisch“), den Angehörigen der Bundespolizei zur Kenntnis gebracht worden?

Ist sie in die Vorgaben zur Anwendung von Pfefferspray durch die Bundespolizei eingeflossen, und wenn ja, inwiefern?

9

Wie fließen neue Erkenntnisse über mögliche Gesundheitsschädigungen durch den Einsatz von Reizstoffen sowie mögliche technische Probleme und Handhabungsmängel der Geräte in die Einsatzvorschriften ein?

Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 17/4163 so zu verstehen, dass die einzige Untersuchung, die überhaupt Berücksichtigung in den Einsatzvorgaben fand, diejenige des Aachener Centrums für Technologietransfer in der Ophthalmologie aus dem Jahr 2008 ist, und wenn nein, welche anderen Untersuchungen bzw. Erkenntnisse wurden seit dem Jahr 2000 berücksichtigt?

10

Welche Beschlüsse bezüglich der Verwendung von Reizstoffen bei der Polizei des Bundes und der Länder hat die Innenministerkonferenz seit 1999 gefasst, und wie lauten diese?

11

Wie viele Polizistinnen und Polizisten des Bundes kamen in den Jahren 2000 bis 2012 bei der Verwendung der von ihnen eingesetzten Reizstoffe selbst zu Schaden bzw. waren von deren Wirkstoffen selbst betroffen?

Berlin, den 22. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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