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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umfang und Intensität des Einflusses von Lobbyisten auf die Datenschutzgesetzgebung

Angaben zur Transparenz bei Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission, Einfluss von Lobbyisten auf Beteiligte an der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und an nationalen Gesetzgebungsprozessen, Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Interessenvertretern und externen Beratern, insbesondere bei der Erarbeitung des Entwurfs zum Beschäftigtendatenschutzgesetz<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.04.2013

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1294820. 03. 2013

Umfang und Intensität des Einflusses von Lobbyisten auf die Datenschutzgesetzgebung

der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Annette Groth, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Stefan Liebich, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Während des Gesetzgebungsverfahrens auf europäischer Ebene gibt es für die jeweiligen außerparlamentarischen Interessengruppen einige Möglichkeiten, den Gesetzgebungsprozess zu beeinflussen. Zum einen ist das möglich, bevor die Kommission den Gesetzentwurf niederschreibt – nämlich im Rahmen der Onlinekonsultation und des Grünbuchprozesses –, zum anderen kann später auch an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (MdEPs) herangetreten werden. Deren Änderungsvorschläge spielen nämlich eine erhebliche Rolle in der letztendlichen Ausgestaltung des Gesetzestextes.

Jedoch ist diese Teilhabemöglichkeit nicht immer unproblematisch. So nahm der Lobbyansturm auf die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU) ein solch großes Ausmaß an, dass selbst Medien der Vereinigten Staaten von Amerika, wie die „New York Times“, regelmäßig über die versuchten Einflussnahmen durch Internetriesen wie „Google“ oder „Amazon“ auf den Europäischen Datenschutz berichten (vgl. New York Times vom 26. Januar 2013 „Silicon Valley Companies Lobbying Against Europe’s Privacy Proposals“ sowie vom 4. Februar 2013 „Europe Moves Ahead on Privacy“). Ziel der Lobbyisten ist natürlich, das neue europäische Datenschutzrecht so vorteilhaft wie nur möglich für sich selbst zu gestalten. Mehrere MdEPs sind bereits an die Öffentlichkeit getreten, um auf die in Brüssel herrschenden Zustände aufmerksam zu machen. Insbesondere Jan Philipp Albrecht, der Berichterstatter im Innenausschuss des Europäischen Parlaments, wird von Lobbyisten nahezu belagert. In der „Süddeutschen Zeitung“ berichtete er, dass er seit Beginn dieses Jahres bereits 168 Lobbyvertreter getroffen hätte, darunter Repräsentanten von Ebay, Google und Facebook (14. Februar 2013 „Internetkonzerne schreiben bei Datenschutzregeln mit“, sueddeutsche.de). Auch die Internetplattform lobbyplag.eu setzt sich kritisch mit dem „Lobby-Krieg“ auseinander, indem Interessierten aufgezeigt wird „wie die fast 15 000 Lobbyisten in Brüssel und die 754 Parlamentarier zusammenarbeiten.“ („Europas Einflüsterer“, wirtschaftspresse.biz, 19. Februar 2013). So wird auf der Homepage ganz genau dokumentiert, welche Abgeordneten sich bei der Formulierung ihrer Änderungsvorschläge für die EU-Datenschutzgrundverordnung von welchen Firmenleitsätzen inspirieren lassen haben. Ob das immer ganz immer ungewollt ist, bleibt bei der Anzahl der Einträge auf lobbyplag.de zu bezweifeln.

Drucksache 17/12948 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeÜber die Versuche von Lobbyverbänden, auch hierzulande Einfluss auf die Datenschutzgesetzgebung zu nehmen, ist weit weniger bekannt, jedoch ist auch hier anzunehmen, dass die massive Tätigkeit der zahlreichen Organisationen nicht ohne Wirkung ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Werden die europäischen Mitgliedstaaten in den Erarbeitungsprozess von Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission mit einbezogen?

Wenn ja, in welchem Maße, und durch welche Institutionen?

2

Für wie transparent schätzt die Bundesregierung den Erarbeitungsprozess von Gesetzesinitiativen durch die Europäische Kommission ein?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Maße bereits am Gesetzentwurf der Kommission durch verschiedenste außerparlamentarische Interessengruppen mitgewirkt wird?

Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, wie die Europäische Kommission damit umgeht?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Firmen und Interessengruppen aus Industrie, Wirtschaft, Handel, Finanz- und Versicherungssektor, Beratungsfirmen, Anwaltskanzleien und Medienverbänden an der Datenschutzgrundverordnung mitwirken wollten?

5

Welche Position nimmt die Bundesregierung grundsätzlich zur Einflussnahme von Lobbyisten auf Mitglieder der Bundesregierung, auf Ministerien, Bundesbehörden sowie deren jeweils Beschäftigte als Beteiligte am Gesetzgebungsprozess ein, und wie definieren sich nach Auffassung der Bundesregierung die Grenzen einer solchen Einflussnahme?

6

Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt, oder welche hat sie selbst in Auftrag gegeben, die sich mit dem Einfluss von Lobbyisten auf Beteiligte am Gesetzgebungsprozess auseinandersetzen, welche Erkenntnisse zur Beurteilung dieses Phänomens liegen der Bundesregierung vor, wie kritisch schätzt die Bundesregierung dieses Phänomen ein, und wo sieht sie konkreten Handlungsbedarf?

7

Ist die Bundesregierung dazu bereit, gesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen, den Einfluss und die Beteiligung von Interessenverbänden am Gesetzgebungsprozess im jeweiligen Gesetz in geeigneter Weise darzustellen, und wenn nicht, aus welchen Gründen?

8

Bei welchen Vorhaben, Projekten und Initiativen der Bundesregierung der folgenden Bereiche hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2005 mit welchen Interessengruppen und externen Beraterinnen und Beratern in welcher Form zusammengearbeitet, und welche Kosten sind dadurch gegebenenfalls entstanden (bitte jeweils auflisten nach

a) E-Government,

b) Sozialdatenschutz,

c) Beschäftigtendatenschutz,

d) Biometrie,

e) Sicherheitsforschung und

f) Überwachungstechnologie)?

9

Bei welchen weiteren Datenschutzvorhaben und -initiativen der Bundesregierung wirkten welche Interessengruppen bzw. Beraterinnen und Berater in welcher Form seit 2005 mit?

10

Mit welchen Vertretern und Organisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie anderen Interessengruppen hat die Bundesregierung im Rahmen der Ausarbeitung ihres Gesetzentwurfs zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (Bundestagsdrucksache 17/4230), wann, und mit welcher Auswirkung auf den Gesetzentwurf, Gespräche geführt (bitte auflisten)?

11

Haben an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (Bundestagsdrucksache 17/4230) externe Berater mitgewirkt?

Wenn ja, um wen handelte es sich dabei, und welche Kosten sind dabei entstanden (bitte auflisten)?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einbeziehung von Vertretern und Organisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie anderer Interessengruppen an der Erarbeitung des am 10. Januar 2013 von der Regierungskoalition eingebrachten Änderungsantrags (Ausschussdrucksache 17/(4)636), und in welcher Form war die Bundesregierung an der Erarbeitung beteiligt?

Berlin, den 25. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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