Ausbildung in Ländern des Arabischen Frühlings zu neuen Ermittlungstechniken, zur Internetüberwachung und zum Abhören von Telekommunikation
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Christine Buchholz, Annette Groth, Ulla Jelpke, Harald Koch, Niema Movassat, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mehrere von der Europäischen Union geförderte Projekte sind an Polizeibehörden arabischer und nordafrikanischer Länder zur Nutzung von „neuen Technologien und Ermittlungstechniken“ adressiert. Entsprechende Maßnahmen der EU werden innerhalb des Programms „Europäische Nachbarschaft und Partnerschaft” (ENPI) abgewickelt. Zur ENPI gehören Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, der Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien und die palästinensische Autonomiebehörde.
Mit 5 Mio. Euro wird bis 2014 ein Projekt „Euromed Police III“ unterstützt, das die Polizeibehörden der ENPI-Staaten an die Strukturen der EU und ihrer Mitgliedstaaten heranführen soll. Abgedeckt werden „Cyberkriminalität und neue kriminelle Bedrohungen“. Zu den 18 Seminaren von „Euromed Police III“ gehören Einheiten zur „Finanzierung terroristischer Organisationen“ oder das „Sammeln, Speichern, Sortieren, Bewerten“ von ermittlungsrelevanten Inhalten. Hierzu gehört das Auswerten von Computern, Mobiltelefonen und USB-Speichern. Thema sind auch eine „elektronische Überwachung“, das Erkennen gefälschter Dokumente und DNA-Analysen. Weitere Trainings drehen sich um „Cyberterrorismus“ und die Nutzung des Internet zur „Radikalisierung“, zur Vorbereitung „terroristischer Akte“, „Rekrutierung“ oder „terroristischer Trainings“. Im Workshop geht es laut einer früheren Ankündigung (www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/299-euromed-police-iii) um hilfreiche digitale Spionagewerkzeuge (investigation techniques, with a main focus on new technologies, internet investigation, investigation concerning file sharing websites (such as Youtube), investigation and interception of electronic communications (such as those trough mobile phones or Skype-like communications), scientific and forensic evidence).
Die Fragesteller sehen die Unterstützung von Polizeien in Ländern des „Arabischen Frühlings“ mit „neuen Ermittlungstechniken“ überaus kritisch. Innerhalb der Bevölkerungen der betreffenden Staaten existiert vielfach eine berechtigte Ablehnung des Sicherheitsapparates, die aus der elektronischen Überwachung und Repression durch besagte Behörden unter früheren Regierungen resultiert. Immer noch werden aus Ägypten, Libyen oder Tunesien Polizeiübergriffe berichtet. Zwar verweisen die Bundesregierung und die Europäische Kommission häufig auf die Betonung auch bürger- und menschenrechtlicher geplanter Kooperationsprojekte. Es ist jedoch nicht hinreichend deutlich geworden, wie diese in der Praxis umgesetzt werden oder welche Erfolge erzielt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen51
Im Rahmen welcher Projekte, Abkommen oder sonstigen Vereinbarungen sind die Europäische Union und die Bundesregierung an der Ausbildung oder Unterstützung arabischer und nordafrikanischer Länder zu „neuen Ermittlungstechniken“, der Überwachung des Internets oder dem Abhören von Telekommunikation beteiligt?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu den Zielen der Maßnahmen mitteilen?
Welche Stellen welcher Länder nehmen an den Maßnahmen jeweils als durchführende Institution/Behörde sowie als Adressat teil?
Welche weiteren Institutionen/Behörden waren zu einzelnen Maßnahmen der Vorhaben eingeladen?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Ausbildung oder Unterstützung arabischer und nordafrikanischer Länder zu „neuen Ermittlungstechniken“, der Überwachung des Internets oder dem Abhören von Telekommunikation innerhalb der ENPI mitteilen?
Wie kam das Projekt „Euromed Police III“ nach Kenntnis der Bundesregierung zustande?
Welche Kosten entstehen welchen Ländern und Institutionen im Rahmen des Projekts, und aus welchen Ressourcen werden diese übernommen?
Welche Ziele werden hinsichtlich „neuer Ermittlungstechniken“ verfolgt?
Welche Themen werden in den 18 Workshops des Projekts „Euromed Police III“ behandelt?
Wer ist für die Durchführung der einzelnen Workshops jeweils verantwortlich?
Welche Länder nahmen bzw. nehmen (soweit bekannt) an den jeweiligen Workshops als Adressaten bzw. Durchführende teil?
Welche weiteren Behörden, Private oder sonstige Einrichtungen nahmen an einzelnen Workshops oder Maßnahmen darüber hinaus teil?
Inwieweit trifft es zu, dass „Euromed Police III“ nicht nur an Angehörige von Polizeien richtet, sondern auch an Gendarmerien, die dem Militär unterstellt sind bzw. unterstellt werden können?
Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung Gendarmerien welcher Länder an welchen Veranstaltungen von „Euromed Police III“ teilgenommen bzw. nehmen daran zukünftig teil?
Zu welchen Gelegenheiten haben auch Angehörige welcher Spezialeinheiten an „Euromed Police III“ teilgenommen bzw. nehmen daran zukünftig teil?
Welche auf Finanzermittlungen und Computerkriminalität spezialisierte Abteilungen welcher Länder nahmen bzw. nehmen an „Euromed Police III“ teil?
Seit wann sind Libyen und Syrien aus dem Kreis der Länder, an den „Euromed Police III“ adressiert ist, ausgeschlossen?
Wer hat den Ausschluss beantragt, beraten und schließlich entschieden?
Welche Überlegungen oder Initiativen existieren, die Regierungen wieder in den Kreis der ENPI-Staaten aufzunehmen, und wer treibt diese voran?
Inwieweit und mit welchem Inhalt und Ziel haben welche Behörden beider Länder bis zum Aussetzen der Zusammenarbeit an Vorläuferprojekten von „Euromed Police III“ teilgenommen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Wiederaufnahme beider Länder in „Euromed Police III“ bzw. in das ENPI-Programm?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Teilnahme von Israel an „Euromed Police III“ mitteilen? Welche eigenen Beiträge hat Israel in dem Projekt erbracht?
Inwieweit und mit welchen Zielen ist die EU-Polizeiagentur EUROPOL an „Euromed Police III“ beteiligt?
Inwiefern ist auch das „Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“ (EC3) von EUROPOL in die Zusammenarbeit involviert?
Welche Beiträge wurden von der Agentur für „Euromed Police III“ erbracht?
Welche weitere Zusammenarbeit ist hierzu auch nach Ende des Projekts „Euromed Police III“ anvisiert?
Mit welchen Regierungen der Länder Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, der Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien bzw. der palästinensischen Autonomiebehörde hat EUROPOL welche Art von Abkommen geschlossen?
Für welche weiteren Abkommen wurde EUROPOL mit einem Verhandlungsmandat ausgestattet?
Hinsichtlich welcher Länder ist derzeit ein Verhandlungsmandat anvisiert?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich des geplanten Abschlusses bzw. der Ausstattung mit einem Verhandlungsmandat mit den in den Fragen 9a und 9b genannten Ländern?
Welche Inhalte bzw. welche Zielsetzung ist der Bundesregierung hinsichtlich des letzten von insgesamt 18 Trainings von „Euromed Police III“ bekannt, das nach Informationen der Fragesteller zusammen mit den Polizeibehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten abgehalten werden soll?
Welches Ziel verfolgt dieser letzte Workshop von „Euromed Police III“?
Inwieweit und mit welchen Erwartungen oder Vorschlägen wird die EU-Polizeiagentur EUROPOL dabei ebenfalls anwesend sein?
Welche weiteren EU-Institutionen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung eingeladen werden?
Inwieweit werden auch Verbindungsbeamte der Mitgliedstaaten daran teilnehmen?
Mit welchen Abteilungen welcher Behörden wird die Bundesregierung an dem besagten Workshop teilnehmen?
Inwieweit widmeten sich die Seminare zur „Finanzierung terroristischer Organisationen“ auch der Nutzung internationaler Finanztransaktionen, die über den belgischen Dienstleister SWIFT erhoben werden können?
Welche weiteren Techniken zur Ausforschung „verborgener Finanztransaktionen“ wurden behandelt?
Inwieweit war hierin auch EUROPOL eingebunden?
Sofern die Bundesregierung hierüber keine Kenntnis hat, welche eigenen Techniken zur Analyse „verborgener Finanztransaktionen“ werden von ihren Behörden angewandt?
Welchen Inhalt hatte der Baustein innerhalb des Projekts „Euromed Police III“ zur Sammlung und Analyse von ermittlungsrelevanten Inhalten?
Welche Beiträge welcher Behörden wurden bzw. werden hierfür erbracht?
Inwiefern und mit welchem Inhalt wurden innerhalb von „Euromed Police III“ auch die elektronische Überwachung thematisiert?
Inwiefern und mit welchem Inhalt wurden innerhalb von „Euromed Police III“ auch die Analyse von Geräuschen und Stimmen sowie von Drogen thematisiert?
Inwiefern und mit welchem Inhalt wurden innerhalb von „Euromed Police III“ auch das Auswerten von Computern, Mobiltelefonen und USB-Speichern thematisiert?
Inwiefern ist das INTERPOL-Projekt (Bundestagsdrucksache 17/11986) in Libyen mit dem ENPI bzw. „Euromed Police III“ abgestimmt oder baut darauf auf?
Mit welchen Geldern aus welchen Ressourcen wird das INTERPOL-Projekt seitens der EU finanziert?
Mit welchen Einrichtungen, Kapazitäten oder Maßnahmen sind welche Bundesbehörden daran beteiligt?
Inwiefern haben sich welche Abteilungen welcher Behörden mit dem ägyptischen Phänomen eines „Schwarzen Blocks“ beschäftigt, wie er innerhalb der linken Fußballszene immer populärer wird, um sich vor der Identifizierung und Verfolgung durch die Polizei und andere Sicherheitsbehörden zu schützen?
Inwiefern und mit welchem Inhalt haben welche deutschen Behörden mit welchen ägyptischen Stellen hierzu Informationen getauscht?
Welche anderen Regierungen von EU-Mitgliedstaaten sowie Einrichtungen der EU sind nach Kenntnis der Bundesregierung hiermit befasst?