Satellitenüberwachung durch den Bund und andere
der Abgeordneten Jan Korte, Jan van Aken, Herbert Behrens, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Zentrum für satellitengestützte Kriseninformation (ZKI) ist am 1. Januar 2013 in den Regelbetrieb gestartet und bietet über ein Kooperationsprojekt zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) Dienstleistungen für die Geschäftsbereichsbehörden des BMI an (vgl. hierzu die Bekanntmachung des BMI vom 2. Januar 2013: www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2013/01/zentrum-fuer-satellitengestuetzte-kriseninformation.html).
Die Aufgabe des Zentrums besteht in der „Bereitstellung eines Services für die schnelle Beschaffung, Aufbereitung und Analyse von Satellitendaten bei Natur- und Umweltkatastrophen, für humanitäre Hilfsaktivitäten und für die zivile Sicherheit weltweit“. Um den stetigen Bedarf an aktuellen Geoinformationen für Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung abzudecken, sollen die Nutzer des Kooperationsvorhabens nun rund um die Uhr hochaktuelle Satellitenbildkarten beispielsweise für den Einsatz im Bevölkerungsschutz anfordern können. Dabei würden die „Produkte nach den spezifischen Bedürfnissen für nationale und internationale politische Entscheidungsträger, Lagezentren sowie Hilfsorganisationen erstellt und auch der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht“. Das BMI verweist darauf, dass die Kooperation auch für die Beteiligung weiterer Organisationen offen sei und dass bereits das Deutsche Rote Kreuz als erste Institution als Nutzer der Kooperation beigetreten ist. Damit Bundesbehörden und andere berechtigte Nutzer Produkte des ZKI anfordern können, hat das BMI einen Rahmenvertrag entworfen.
Das ZKI, das in seiner Selbstbeschreibung kein Wort über eine „Fernerkundung“ auch für polizeiliche und militärische Zwecke verliert, hat diesbezüglich durchaus Erfahrung vorzuweisen: Bereits zum G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm und zum Nato-Gipfel 2009 in Strasbourg hatte das ZKI Polizeien mit Daten aus der Satellitenaufklärung versorgt (vgl. netzpolitik.org vom 24.1.2013). Der zunehmende Einsatz von Satellitenaufklärung für polizeiliche Zwecke geht laut netzpolitik.org auf das EU-Projekt „Global Monitoring of Environment and Security“ (GMES) zurück, an dessen „polizeilichen Vorläuferprojekten“ und Forschungsprogrammen bereits sowohl das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als auch das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt waren.
Mit SAR-Lupe besitzt die Bundesrepublik Deutschland darüber hinaus ein Satellitenaufklärungssystem mit Synthetic-Aperture-Radartechnik, welches unabhängig von Wetter und Tageszeit hochauflösende Bilder von jedem Punkt der Erde liefern kann. SAR-Lupe besteht aus fünf identischen Kleinsatelliten und einer Bodenstation zur Satellitenkontrolle und zur Bildauswertung. Die für den Betrieb neugegründete „Abteilung satellitengestützte Aufklärung“ des Kommandos Strategische Aufklärung der Bundeswehr betreibt das Nutzerbodensegment und stellt dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr, dem Führungskommando der Teilstreitkräfte und dem Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr die gewonnenen Daten zur Verfügung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Institutionen, Einrichtungen und Unternehmen sind in welcher Form an dem am 1. Januar 2013 in Betrieb gegangenen ZKI beteiligt?
Welchen Inhalt haben die Kooperationsverträge und andere Vereinbarungen zum Kooperationsprojekt zwischen dem BMI und dem DLR betreffend das ZKI?
Welche Kosten sind bei der Vorbereitung, Einrichtung und dem laufenden Betrieb des ZKI bislang entstanden, und mit welchen weiteren Kosten rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren (bitte aufschlüsseln)?
Welche Bundes- und Landesbehörden sowie „andere berechtigte Nutzer“ können Zugriff auf welche Daten und welche Dienstleistungen des ZKI erhalten (bitte aufschlüsseln)?
Auf welchen technischen Fähigkeiten basieren die vom ZKI bereitgestellten Satellitenbilder, wie z. B. Auflösung der Bilder, Aktualität der Bilder, technische Arten der Beobachtung (Radar, Infrarot-, Ultraviolett- oder sichtbarer Bereich des Lichtwellenspektrums), etwaige vorhandene Fähigkeiten zur Ortung und/oder Tracking von Personen und Objekten?
Gab und gibt das ZKI auch an Polizeien und Geheimdienste (Bundesnachrichtendienst – BND, Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV, Amt für den Militärischen Abschirmdienst – MAD) Informationen zu Zwecken der Aufklärung oder Vorfeldermittlung heraus, und wenn ja, in wie vielen Fällen, und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies jeweils bisher (bitte aufschlüsseln)?
Gab und gibt das ZKI auch an Polizeien und Geheimdienste (BND, BfV, MAD) Informationen zu Zwecken der Prävention von Straftaten heraus, und wenn ja, in wie vielen Fällen, und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies jeweils bisher (bitte aufschlüsseln)?
Gab und gibt das ZKI auch an Polizeien und Geheimdienste (BND, BfV, MAD) Informationen zu Zwecken der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten heraus, und wenn ja, in wie vielen Fällen, und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies jeweils bisher (bitte aufschlüsseln)?
Wie sieht der geplante weitere Ausbau des Satellitensystems für den Einsatz durch das ZKI im Detail aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Nutzen von Bildern aus der Satellitenaufklärung für das BKA, die das ZKI dem Amt „anlassbezogen zur Objektaufklärung, zur Vorbereitung von Exekutivmaßnahmen und zur Aufklärung von Tatorten beispielsweise bei Anschlägen gegen die Bundeswehr oder Tötungsdelikten zum Nachteil deutscher Staatsangehöriger in Afghanistan“ zur Verfügung stellte, für die jeweiligen Ermittlungen (Bundestagsdrucksache 17/11582)?
In welchen Einzelfällen wurden Satellitenbilder „zur Gefährdungs- und Lageeinschätzung im Ausland herangezogen, wenn z. B. die Region aufgrund politischer oder topographischer Gegebenheiten außerhalb staatlicher Kontrolle liegt“ (Bundestagsdrucksache 17/11582)?
Welche Behörden und Institutionen waren und sind in welcher Form an entsprechenden europäischen Programmen zur Satellitenaufklärung (z. B. GMES oder Copernicus-Programm) beteiligt (bitte nach Zeitraum, Behörden, Institutionen, EU-Programmen, Art der Beteiligung, wie z. B. Kosten, Personalaufwand, Konferenzbeteiligung, Publikationen, Datennutzung etc. aufschlüsseln)?
Welche Behörden, Institutionen, Einrichtungen und Unternehmen sind aktuell bei den Service- und Forschungsprojekten zum Thema Security (G-Next und G-Sextant) in welcher Form beteiligt?
Welche konkreten Nutzungen sind diesbezüglich für den Europäischen Auswärtigen Dienst, die Internationale Atomenergie-Organisation, das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, die Kartographische Sektion der Vereinten Nationen sowie das Satellitenzentrum der Europäischen Union anvisiert?
Welche konkreten Beiträge werden von den teilnehmenden Institutionen und Firmen erbracht?
Welche weiteren Vorhaben zur Nutzung von Satellitenaufklärung zu Zwecken der inneren Sicherheit fördert die Europäische Union derzeit, und worum handelt es sich dabei?
Was hat die Anschaffung der SAR-Lupe-Satelliten mitsamt der dazugehörigen Infrastruktur gekostet?
Welche jährlichen Kosten fallen durch den Betrieb und die Führung des Satellitensystems SAR-Lupe an?
Wie hoch belaufen sich die Kosten zur Anschaffung und zum Betrieb von Infrastruktur im Rahmen der Kooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich bezüglich der gemeinsamen Nutzung von SAR-Lupe- und den Helios-Satelliten-Aufklärungssystemen, und um was für Einrichtungen handelt es sich dabei im Einzelnen?
Wie häufig hat Frankreich bislang auf die Technik der SAR-Lupe-Satellitenaufklärung zurückgegriffen, und in welchem Verhältnis steht diese Zugriffzahl zur Nutzung durch die Bundeswehr?
Haben neben der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich auch andere Länder direkt oder indirekt Zugriff auf Daten oder Informationen aus der SAR-Lupe-Satellitenaufklärung?
Falls ja, welche sind das, und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dieses?
In wie vielen beziehungsweise welchen Fällen hat das BKA Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr zur Überlassung von Daten der SAR-Satelliten gestellt, und wie wurden diese jeweils beschieden?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Nutzen der Daten für die jeweiligen Ermittlungen?
Haben neben der Bundeswehr auch andere deutsche Behörden, Ämter oder Institutionen Zugriff auf Ergebnisse oder gar auf Ausrichtung und Steuerung der SAR-Lupe?
Falls ja, welche sind das im Einzelnen, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken ist dieses im Einzelnen geschehen, und auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Zusammenarbeit?
Wie lang ist die geschätzte Lebensdauer des derzeitigen SAR-Lupe-Systems?
Wie ist der konkrete Stand zu den Überlegungen oder Anstrengungen hinsichtlich einer Ergänzung oder einer Nachfolge zum SAR-Lupe-System?
a) In welchem Umfang gibt es bereits Vorfestlegungen hinsichtlich der Konzeption eines Folgesystems?
b) Gab es diesbezüglich bereits Vorgespräche mit der Industrie und Wirtschaft, und wenn ja, wann fanden diese mit welchen Beteiligten statt?
Wie ist der aktuelle Stand der Bemühungen, einen gemeinsamen Aufklärungsverbund für die Europäische Union zu schaffen?
In welchem Umfang wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Konzeption, Gestaltung und Einsatz des SAR-Lupe-Systems eingebunden?