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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausmaß der Nebentätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bundesministerien und Bundesbehörden

Dienstrechtliche Beschränkungen für Nebentätigkeiten von Bundesbeamten, Weisungen zur Verhinderung von Interessenkonflikten, Honorare, Auflistung der seit 2010 angezeigten, nach Bundesbeamtengesetz genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten; Genehmigungen bzw. Ablehnungen, jeweils gesondert für alle Bundesministerien<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.05.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1299304. 04. 2013

Ausmaß der Nebentätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bundesministerien und Bundesbehörden

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Jens Petermann, Richard Pitterle, Frank Tempel, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Beamtinnen und Beamte können neben ihrer Haupttätigkeit eine Nebentätigkeit ausführen. Auf Bundesebene wird hiervon reger Gebrauch gemacht. Ministerialbeamtinnen und Ministerialbeamte halten Vorträge auf Konferenzen, publizieren Fachartikel oder sind beratend tätig. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten mit der Haupttätigkeit sieht das Bundesbeamtengesetz Regelungen vor, nach denen Nebentätigkeiten vom Dienstherrn zu genehmigen sind oder nicht genehmigungspflichtig sind, gleichwohl aber dem Dienstherrn angezeigt werden müssen. Dieses Vorgehen soll überdies sicherstellen, dass für die Nebentätigkeit öffentliche Ressourcen nicht zweckentfremdet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche (dienst-)rechtlichen Beschränkungen existieren für die Ausübung von Nebentätigkeiten durch Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte?

2

Welche zusätzlichen (dienst-)rechtlichen Beschränkungen existieren, neben den in Frage 1 abgefragten, für die Ausübung von Nebentätigkeiten durch Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, die in Bundesministerien tätig sind?

3

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Nebentätigkeiten, die von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten mit Tätigkeit in Bundesministerien ausgeübt werden, sich nicht auf Tätigkeiten beziehen, die in enger Beziehung zur dienstlichen Aufgabe stehen, wie z. B. Vorträge oder Publikationen über veröffentlichte Verwaltungsanweisungen, Kommentierungen zu Urteilen aus der Finanzverwaltung usw. (bitte mit Begründung)?

4

Welche Weisungen existieren bezüglich der in Frage 3 angesprochenen Problematik, um die entsprechende Nebentätigkeit deutlich sichtbar von der Position der Bundesregierung zu unterscheiden, differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt

c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

5

Welche Weisungen existieren hinsichtlich der Behandlung von Honoraren für Tätigkeiten von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, wie z. B. Vorträge, schriftliche Stellungnahmen, Moderationen o. Ä., differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt

c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

6

Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BGB) jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 genehmigt, aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, jeweils mit Angabe der durchschnittlichen Vergütung gemäß § 8 der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV), jeweils mit der Angabe der Fälle, in denen gemäß § 9 BNV Personal oder Material des Dienstherrn in Anspruch genommen wurden, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt

c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

7

Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 2 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 nicht genehmigt, aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, differenziert nach Ablehnungsgrund gemäß § 99 Absatz 2 und 3 BBG, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt

c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

8

Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 100 Absatz 2 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 angezeigt, aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, jeweils mit der Angabe der durchschnittlichen voraussichtlichen Vergütung, jeweils mit der Angabe der Fälle, in denen gemäß § 9 BNV Personal oder Material des Dienstherrn in Anspruch genommen wurden, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt

c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

9

Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 100 Absatz 4 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 untersagt, aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt

c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung?

10

Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 1 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 angezeigt, aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen, jeweils mit der Angabe der durchschnittlichen voraussichtlichen Vergütung, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt

c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

11

Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 2 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 untersagt, aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt

c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

12

Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 1 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 genehmigt, aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, jeweils mit Angabe der durchschnittlichen Vergütung gemäß § 8 BNV, jeweils mit der Angabe der Fälle, in denen gemäß § 9 BNV Personal oder Material des Dienstherrn in Anspruch genommen wurden, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie differenziert nach den obersten Bundesbehörden im

a) Bundeskanzleramt

b) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

c) Auswärtigen Amt

d) Bundesministerium des Innern

e) Bundesministerium der Justiz

f) Bundesministerium der Finanzen

g) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

h) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

i) Bundesministerium der Verteidigung

j) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

k) Bundesministerium für Gesundheit

l) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

m) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

n) Bundesministerium für Bildung und Forschung

o) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

13

Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 2 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 nicht genehmigt, aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, differenziert nach Ablehnungsgrund gemäß § 99 Absatz 2 und 3 BBG, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie differenziert nach den obersten Bundesbehörden im

a) Bundeskanzleramt

b) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

c) Auswärtigen Amt

d) Bundesministerium des Innern

e) Bundesministerium der Justiz

f) Bundesministerium der Finanzen

g) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

h) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

i) Bundesministerium der Verteidigung

j) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

k) Bundesministerium für Gesundheit

l) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

m) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

n) Bundesministerium für Bildung und Forschung

o) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

14

Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 100 Absatz 2 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 angezeigt, aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, jeweils mit der Angabe der durchschnittlichen voraussichtlichen Vergütung, jeweils mit der Angabe der Fälle, in denen gemäß § 9 BNV Personal oder Material des Dienstherrn in Anspruch genommen wurden, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie differenziert nach den obersten Bundesbehörden im

a) Bundeskanzleramt

b) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

c) Auswärtigen Amt

d) Bundesministerium des Innern

e) Bundesministerium der Justiz

f) Bundesministerium der Finanzen

g) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

h) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

i) Bundesministerium der Verteidigung

j) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

k) Bundesministerium für Gesundheit

l) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

m) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

n) Bundesministerium für Bildung und Forschung

o) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

15

Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 100 Absatz 4 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 untersagt, aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie differenziert nach den obersten Bundesbehörden im

a) Bundeskanzleramt

b) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

c) Auswärtigen Amt

d) Bundesministerium des Innern

e) Bundesministerium der Justiz

f) Bundesministerium der Finanzen

g) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

h) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

i) Bundesministerium der Verteidigung

j) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

k) Bundesministerium für Gesundheit

l) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

m) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

n) Bundesministerium für Bildung und Forschung

o) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

16

Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 1 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 angezeigt, aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen, jeweils mit der Angabe der durchschnittlichen voraussichtlichen Vergütung, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie differenziert nach den obersten Bundesbehörden im

a) Bundeskanzleramt

b) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

c) Auswärtigen Amt

d) Bundesministerium des Innern

e) Bundesministerium der Justiz

f) Bundesministerium der Finanzen

g) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

h) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

i) Bundesministerium der Verteidigung

j) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

k) Bundesministerium für Gesundheit

l) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

m) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

n) Bundesministerium für Bildung und Forschung

o) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

17

Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 2 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 untersagt, aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie differenziert nach den obersten Bundesbehörden im

a) Bundeskanzleramt

b) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

c) Auswärtigen Amt

d) Bundesministerium des Innern

e) Bundesministerium der Justiz

f) Bundesministerium der Finanzen

g) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

h) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

i) Bundesministerium der Verteidigung

j) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

k) Bundesministerium für Gesundheit

l) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

m) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

n) Bundesministerium für Bildung und Forschung

o) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

Berlin, den 4. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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