Entwicklung einer Meta-Suchmaschine für internationale, europäische und nationale Polizeidatenbanken durch EUROPOL
der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Harald Koch, Niema Movassat, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bereits jetzt ist das Ziel des „Haager Programms“ von 2004 umgesetzt. Das auf fünf Jahre angelegte Mehrjahresprogramm sah vor, das Prinzip der grenzüberschreitenden „Verfügbarkeit“ auch für Polizeidatenbanken umzusetzen. Auch nach der Ausweitung existierender Informationssysteme (darunter EURODAC, SIS, Visa Information System) ist der polizeiliche Datenhunger nicht gestillt. Im Rahmen der Information Management Strategy (IMS) wurde festgelegt, eine „Plattform für den Informationsaustausch von Strafverfolgungsbehörden“ (Information Exchange Platform for Law Enforcement Agencies – IXP) einzurichten. Europäische Polizeien sollen dann Informationen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit austauschen. Einen ähnlichen Vorschlag machte die spanische EU-Ratspräsidentschaft 2010 zur Errichtung einer „Police Information Exchange Platform“ (PIEP). Nach damaliger Präsentation des IXP durch EUROPOL (Ratsdokument 11117/10) kämen als „Endnutzer“ zahlreiche Behörden infrage, darunter „lokale, regionale und nationale Polizeibehörden, Zoll, Küstenwache und Grenzbehörden“. Zudem werden die EU-Agenturen FRONTEX, OLAF, EMCDDA, CEPOL, EUROJUST, EUROPOL sowie Interpol genannt. Auch Nichtmitglieder der EU könnten eingebunden werden.
Abgefragt werden dann rechtliche Rahmenbedingungen ebenso wie konkrete, verbrechensbezogene Daten (Ratsdokument 7840/13). Nutzerinnen und Nutzer werden in drei Kategorien unterteilt. Während manche nur allgemeine Informationen einsehen dürfen, können andere auf operative Daten zugreifen. In einer ersten Phase soll für die IXP ein Kommunikationsportal errichtet werden. Phase Zwei soll existierende Datenbanken einbinden, um in Phase Drei die volle Operationalität zu gewährleisten. Dann können autorisierte Beamtinnen und Beamte über das IXP-Portal auf das SIS II, Visa Information System, Informationssysteme von Interpol und EUROPOL oder andere Datenbanken zugreifen. Nach früheren Überlegungen sollte das Projekt bei der EU-Polizeiagentur EUROPOL angesiedelt werden. Mittlerweile wird aber die Integration in die neue EU-Agentur für IT-Großsysteme favorisiert. Ein entsprechendes Pilotprojekt wird von der Europäischen Kommission finanziert. Weil für die IXP unterschiedliche Soft- und Hardware der Zugriffsberechtigten aus 27 EU-Mitgliedstaaten synchronisiert werden muss, erscheint das Projekt als schwer umzusetzen. Wie beim sechs Jahre verspäteten SIS II, dessen Fertigstellung sich um 160 Mio. Euro verteuerte (www.netzpolitik.org „Morgen startet neue europäische Polizeidatenbank SIS II“ vom 8. April 2013), würden immense Summen in ein datenschutzrechtlich bedenkliches Projekt „versenkt“: Denn die gleichzeitige Suche in mehreren Datenbanken könnte der Profilbildung Verdächtiger dienen. Eine derartige Ermittlung käme aber einer Rasterfahndung gleich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Auf wessen Initiative wurde die „Plattform für den Informationsaustausch von Strafverfolgungsbehörden“ (IXP) in der Information Management Strategy festgelegt, und wie hat sich die Bundesregierung seitdem dazu positioniert?
Welche Details kann die Bundesregierung zu dem Vorschlag der spanischen EU-Ratspräsidentschaft 2010 zur Errichtung einer „Police Information Exchange Platform“ (PIEP) berichten?
Inwiefern steht die PIEP im Zusammenhang mit der Errichtung einer IXP?
Welchen Fortgang nahm die Entwicklung der PIEP, und wer ist daran mit welchen Aufgaben beteiligt?
Welcher Zeitrahmen existiert für die Umsetzung einzelner Phasen der IXP, und für wie realistisch sieht die Bundesregierung deren Umsetzung an?
Welche Informationen sollen nach Fertigstellung des Projekts über die IXP getauscht werden, und wie sollen die Zugriffsberechtigungen geregelt werden?
Welche Datenbanken sollen nach jetzigem Stand abgefragt werden können, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu?
Wie soll der Zugriff auch auf operative Daten oder Personendaten geregelt werden?
Welche Daten bleiben nach jetzigem Stand von der zukünftigen Vernetzung innerhalb der IXP ausgenommen?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat das Bundeskriminalamt seine Erfahrungen mit dem deutschen EXTRAPOL-Netzwerk innerhalb der IXP-Initiative eingebracht?
Welche Datenbanken werden in EXTRAPOL eingebunden, und wer ist mit welchen Privilegien zugriffsberechtigt?
In welchen Fällen werden auf welche Weise auch Personendaten im Rahmen von EXTRAPOL verarbeitet?
Aus welchem Grund hat das Bundeskriminalamt die Marke „EXTRAPOL“ in Bild und Wort schützen lassen, und welche Vorteile hat die Behörde davon?
Inwiefern sind deutsche Behörden von IBM oder der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zur Entwicklung, Beschaffung oder zum Test der von ihnen beforschten „Crime Information Platform“ (CIP) angesprochen worden, und welche gegenüber bestehenden Systemen erweiterten Funktionalitäten erhofft sich die Bundesregierung von der CIP?
Welche Behörden oder sonstigen Einrichtungen sollen nach jetzigem Vorschlag an der IXP beteiligt werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu?
Inwiefern könnten auch Nichtmitglieder der EU eingebunden werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu?
Inwiefern könnte eine IXP auch bei der Handhabung polizeilicher Großlagen, darunter Gipfelproteste, genutzt werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu?
Welche verschiedenen Benutzerebenen bzw. -profile werden nach derzeitigem Stand erwogen, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu?
Welche Aufgaben sollen „internationale Koordinatoren“ nach derzeitigem Vorschlag in der IXP erfüllen?
Wo soll die IXP nach derzeitigem Stand organisatorisch und administrativ angesiedelt werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung dazu?
Inwiefern müsste aus Sicht der Bundesregierung im Falle einer Ansiedelung bei EUROPOL oder in der EU-Agentur für IT-Großsysteme auch die entsprechende Errichtungsanordnung der Agenturen geändert werden?
Auf welche Weise orientiert sich die IXP nach gegenwärtigem Stand auch an der Einbindung des European Police Records Index System (EPRIS)?
Inwiefern soll auch die gleichzeitige Suche in mehreren Datenbanken ermöglicht werden, und wie werden etwaige „Treffer“ dann ausgegeben?
Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass die gleichzeitige Suche in mehreren Informationssystemen nicht einem Data Mining gleichkommt, zumal EUROPOL diese Funktionalität für die Analyse seiner Datenbanken seitens der Europäischen Kommission attestiert wird (Kommissionsdokument E-000171/2012)?
Welche Vorschläge existieren für die in der IXP genutzten Sprachen, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu?
Welche Kosten sind für die Vorbereitung eines IXP bereits entstanden, welche weiteren Kosten werden (auch auf nationaler Ebene) erwartet, und wie wurden bzw. werden diese übernommen?
Welche Firmen haben hierfür bereits Aufträge für welche Maßnahmen und in welchem finanziellen Umfang erhalten?
Welche technische Infrastruktur hält die Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung der IXP für am besten geeignet?
Inwiefern könnte die IXP nach gegenwärtigem Vorschlag oder bereits geführten Diskussionen auf bestehenden Infrastrukturen, etwa die PCCC, SISNET oder SIENA aufbauen?
Für wie realistisch hält die Bundesregierung die Durchführung des Projektes in allen vorgesehenen Phasen nicht nur hinsichtlich technischer und finanzieller Aspekte?
Welche Risiken sieht die Bundesregierung im Falle der Umsetzung der IXP?
Inwiefern wurden zur Umsetzung der IXP datenschutzrechtliche Expertisen eingeholt, und von wem wurden diese erstellt?
Worin besteht nach Ansicht der Bundesregierung der Mehrwert des Upgrades vom Schengener Informationssystem zum jetzigen SIS II?
Welche Gesamtkosten und welche durch die Verspätung bedingten Mehrkosten entstanden im Zuge der Fertigstellung des SIS II, und wie wurden diese jeweils übernommen?