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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Mögliche Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an Bombenanschlägen im Rahmen der "Stay-behind"-Organisation der NATO

Beteiligung eines Bundeswehroffiziers und BND-Mitarbeiters an der Einrichtung eines geheimen Waffenlagers, dem Bombenattentat beim Münchner Oktoberfest 1980 und den Luxemburger Bombenanschlägen in den 80er Jahren; Angaben zum "Allied Clandestine Committee" der NATO, Erkenntnisse aus Zeugenaussagen im Luxemburger Bombenleger-Prozess, Angaben zur Gladio/Stay-behind-Organisation, Aufforderung des Europäischen Parlaments zur Auflösung (para-)militärischer Geheimstrukturen<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

22.05.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1321423. 04. 2013

Mögliche Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an Bombenanschlägen im Rahmen der „Stay-behind“-Organisation der NATO

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Jan van Aken und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im sogenannten Luxemburger Bombenleger-Prozess ist Anfang April ein Zeuge aufgetreten, der Aussagen zur Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes (BND) an der Anschlagserie gemacht hat, die in den 80er-Jahren Luxemburg in Atem hielt. Der Zeuge, der Historiker ist und früher u. a. als Chefarchivar des 1. Untersuchungsausschusses der 12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gearbeitet hat, sagte aus, sein Vater, ein im vergangenen Jahr verstorbener ehemaliger Bundeswehrangehöriger, habe die 18 Anschläge in Luxemburg eingefädelt (junge Welt, 12. April und 13. April 2013). Sein Vater sei neben seiner Tätigkeit als Hauptmann der Bundeswehr, bei der er Zugriff auf Sprengstoffe und Waffen gehabt habe, für den BND tätig und Teil der „Stay-behind“-Organisation der NATO gewesen. Er wisse von seinem Vater außerdem, dass dieser im Auftrag von „Gladio“ bundesweit 50 Waffenlager angelegt habe.

Auch am Anschlag auf das Münchner Oktoberfest sei der Vater beteiligt gewesen: „Er hat die Bombe mitgebaut“, so A. K. im Interview mit der „jungen Welt“ (13. April 2013). Sein Vater habe die „Anwerbungsgespräche“ für das Attentat geführt und dabei unter anderem auch den Attentäter Gundolf Köhler angeworben. Zudem habe sein Vater dem „Allied Clandestine Committee“ der NATO regelmäßig Bericht erstattet. Der Mann führte aus, er habe noch „erstklassiges Geheimdienstmaterial“, das seine Aussagen stütze.

Als Ziel der Gladio-Tätigkeiten wird in der Literatur (Dr. Daniele Ganser „NATO-Geheimarmeen in Europa“) angegeben, durch Bombenanschläge, die angeblichen Linksextremisten in die Schuhe geschoben werden sollten (wie etwa der Anschlag auf den Bahnhof von Bologna im Jahr 1980), einen innenpolitischen Rechtsschwenk in NATO-Staaten zu bewirken bzw. im Vorfeld von Wahlen einen Sieg linksgerichteter Parteien zu verhindern.

Mit der Thematik haben sich bereits das Europaparlament und parlamentarische Untersuchungsausschüsse zumindest in Italien und Belgien beschäftigt, die nicht nur die Existenz eines aktiven Gladio-Untergrundes bestätigten, sondern sich auch über den mangelnden Willen der Regierungen beklagten, zur Aufklärung der Aktivitäten beizutragen (vgl. z. B. www.senate.be/lexdocs/S0523/S05231297.pdf). Ein Untersuchungsausschuss des italienischen Parlaments stellte, unter anderem mit Blick auf den Bombenanschlag auf den Bahnhof von Bologna, fest: „Diese Massaker wurden organisiert oder unterstützt von Personen in Institutionen des italienischen Staates und von Männern, die mit dem amerikanischen Geheimdienst in Verbindung standen“ (www.spiegel.de/spiegel/print/d-39997525.html).

Sollten die Ausführungen von A. K. zutreffen, wäre dies einer der größten Geheimdienstskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Trifft es zu, dass J. K. als Hauptmann der Bundeswehr unter anderem in der Stabsabteilung G 4 gearbeitet hat, er dort verantwortlich für logistische Unterstützung war und Zugang zu verschiedenen Sprengstoffen, Munition und Waffen hatte, und wenn nein, wie verhält es sich nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich?

2

Trifft es zu, dass J. K. zugleich für den Bundesnachrichtendienst gearbeitet oder Aufgaben für diesen übernommen hat, und wenn ja, welchen Rang hatte er dort, was war sein Aufgabenbereich, und welche konkreten Tätigkeiten verrichtete er dabei?

3

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass für Gladio/stay-behind in Deutschland Waffenlager angelegt waren, und wenn ja,

a) welche Rolle hatten dabei deutsche Behörden und J. K.

b) welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu Art, Ausstattung, Umfang, Lage, Einrichtung, Nutzung und Nutzungsdauer dieser Lager machen,

c) sind nach Kenntnis der Bundesregierung alle derartigen Lager aufgelöst (bitte Zeitpunkt der Auflösung mitteilen) oder werden noch welche unterhalten?

4

Trifft es zu, dass der BND den nach dem Auffliegen eines Waffenlagers im niedersächsischen Uelzen festgenommenen Forstbeamten H. L. im Gefängnis aufgesucht hatte, und wenn ja, was war Gegenstand und Ziel dieses Besuches, und wann fand er statt?

5

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass J. K. an der Beschaffung des Sprengstoffes und anderer Materialien für die Bombe, die beim Münchner Oktoberfest 1980 gezündet worden war, beteiligt war, und wenn ja, seit wann hat die Bundesregierung hiervon Kenntnis?

6

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass westliche Geheimdienste sich im Marinestützpunkt Den Helder mit Sprengstoffen versorgen konnten, und inwiefern sowie für welche Zwecke haben welche deutschen Geheimdienste hiervon Gebrauch gemacht?

7

Welche Angaben kann die Bundesregierung zu Zusammensetzung, Aufgaben und Tätigkeit des „Allied Clandestine Committee“ (ACC) der NATO machen?

a) In welchem Zeitraum existierte das ACC, bzw. existiert es immer noch?

b) Inwieweit waren bzw. sind deutsche Stellen am ACC beteiligt?

c) Gab bzw. gibt es eine politische Kontrolle der Aufgaben des ACC, und wenn ja, durch welche deutschen Stellen wurde bzw. wird diese wie ausgeübt?

d) Inwieweit trifft es zu, dass deutsche Stellen dem ACC Bericht erstattet haben oder noch erstatten, und welche Stellen waren bzw. sind diese gegebenenfalls?

e) Trifft es zu, dass auch J. K. dem ACC Bericht erstattet hat, und wenn ja, namens welcher Behörde tat er dies, und was war Gegenstand seiner Berichte?

8

Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Befehlskette zwischen dem Oberbefehlshaber der Alliierten Streitkräfte Europa Mitte (AFCENT) von 1983 bis 1987 und J. K.?

9

Inwiefern verfolgt die Bundesregierung den Luxemburger „Bombenleger“- Prozess, und zu welchen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Rolle offizieller staatlicher Behörden von NATO-Mitgliedsländern ist sie dabei bislang gekommen?

10

Inwiefern sieht sich die Bundesregierung durch die Aussagen des deutschen Historikers A. K. im Prozess sowie in der Tageszeitung „junge Welt“ veranlasst, die Vorgänge (ggf. erneut) zu untersuchen, um insbesondere einer möglichen Beteiligung des BND an den Luxemburger Bombenanschlägen und am Münchner Oktoberfest nachzugehen?

Wie geht die Bundesregierung bei der Untersuchung vor, welche Dokumente werden untersucht, und welche Personen(gruppen) oder Behörden anderer Staaten will sie dabei ansprechen?

11

Welche weiteren Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Angaben des J. K. zu überprüfen, und zu welchen Ergebnissen bzw. Erkenntnissen ist sie dabei bislang gekommen?

12

Welche Kosten sind durch die deutsche „Stay-behind“-Organisation verursacht worden, und für welche Zwecke (bitte pro Jahr für den Zeitraum der Existenz der Organisation angeben), und aus welchem Budget wurden die Kosten entnommen?

13

Wie viele Personen gehörten der deutschen „Stay-behind“-Organisation an (sowohl insgesamt als auch durchschnittlich), und inwiefern waren diese auch im Ausland tätig (bitte jeweils Ort, Zeitpunkt und Tätigkeit angeben)?

14

Von wem wurde die deutsche „Stay-behind“-Organisation eingesetzt und kontrolliert?

15

Mit welcher Intensität hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahrzehnten versucht, die „Stay-behind“-Organisation der NATO auszuleuchten?

a) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um entsprechend der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 1990, eine vollständige politische und juristische Aufarbeitung durchzuführen?

b) Welche Anstrengungen hat sie hierbei innerhalb der NATO bzw. gegenüber einzelnen NATO-Mitgliedsländern unternommen?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus deren Reaktionen?

d) Zu welchen neuen Erkenntnissen ist sie seit 1991 (seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 12/560) gekommen?

e) Falls sie seither keine neuen Erkenntnisse gewonnen hat, wie erklärt sie dies?

16

Hat die Bundesregierung Kontakt mit A. K. aufgenommen mit der Bitte, ihr Materialien zukommen zu lassen, um die Vorwürfe prüfen zu können, und wenn nein, warum nicht?

17

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung seit 1990 aus der Aufforderung des Europäischen Parlaments vom 22. November 1990 gezogen, sämtliche militärischen und paramilitärischen Geheimstrukturen aufzulösen?

Berlin, den 23. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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